Immobilienmakler in München | neues // nest Immobilien
  • Link zu Instagram
  • HOME
  • AKTUELLE IMMOBILIEN
  • FÜR VERKÄUFER
  • FÜR KÄUFER
  • WERTERMITTLUNG
  • BLOG
  • ÜBER UNS ▾
    • Marion Schoppe
    • Anna Wagenstaller-Fent
    • Ellen Günthel
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Vor Ort
    • Dachau
    • Ebersberg
    • Erding
    • Germering
    • Grünwald
    • Neubiberg
    • Ottobrunn
    • Rosenheim
    • Vaterstetten
    • Trudering
    • Pasing
    • Bad Aibling
    • Obermenzing
    • Grafing
    • Bogenhausen
    • Schwabing
    • Markt Schwaben
    • Solln
  • Menü Menü
WordPress

Erbengemeinschaft auflösen mit Immobilie in Oberding: Drei typische Szenarien und der jeweils passende Weg

Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Oberding: Holzfiguren einer Familie mit Haus und Schlüssel
Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Oberding: Holzfiguren einer Familie mit Haus und Schlüssel

Eine Erbengemeinschaft entsteht von selbst, wenn mehrere Menschen gemeinsam erben. Sie endet aber nicht von selbst. Gerade wenn ein Haus in Oberding, ein Hof in Aufkirchen oder ein großes Grundstück in den Moos-Siedlungen zum Nachlass gehört, müssen die Erben einen Weg finden, wie es weitergeht. Dieser Weg hängt weniger von Paragrafen ab als davon, wie die Beteiligten zueinander stehen und was sie möchten. Sind sich alle einig? Möchte jemand das Haus behalten? Oder wird schon gar nicht mehr miteinander gesprochen?

Dieser Ratgeber geht von diesen drei Szenarien aus. Zu jedem erfahren Sie, welcher Weg sich anbietet, was zu beachten ist und welche Stolperfallen drohen. Zuvor klären wir die Regeln, die für alle gelten, und anschließend die Fragen rund um Steuern, Kosten und besondere Objekte wie Hofstellen. Einzelfragen sollten Sie mit einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht besprechen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Über die Immobilie können die Erben nur gemeinsam verfügen, jeder kann aber grundsätzlich die Auseinandersetzung verlangen.
  • Sind sich alle einig, ist der gemeinsame Verkauf an Dritte meist der einfachste Weg.
  • Möchte jemand bleiben, braucht es eine Einigung über den Wert und eine tragfähige Finanzierung.
  • Bei Streit helfen neutrale Bewertung und Mediation, die Teilungsversteigerung ist der letzte Ausweg.
  • Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Berichtigung des Grundbuchs gebührenfrei.
  • Zuständig sind das Nachlassgericht und das Grundbuchamt am Amtsgericht Erding.

Welche Regeln gelten für alle Szenarien?

Solange die Erbengemeinschaft besteht, gehört der gesamte Nachlass allen gemeinsam. Über einzelne Gegenstände, also auch über das Haus, können die Erben nach § 2040 BGB nur gemeinschaftlich verfügen. Für den Verkauf müssen deshalb alle unterschreiben oder eine notarielle Vollmacht erteilen. Bei der laufenden Verwaltung entscheidet nach § 2038 BGB die Mehrheit, gemessen an den Erbteilen, und notwendige Erhaltungsmaßnahmen kann im Notfall jeder allein veranlassen.

Grundsätzlich kann jeder Miterbe nach § 2042 BGB jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Niemand ist also dauerhaft gezwungen, in der Gemeinschaft zu bleiben, sofern das Testament nichts anderes bestimmt. Gibt es einen Testamentsvollstrecker, gelten besondere Regeln. Bevor Sie handeln, sollten Sie deshalb klären, wer Erbe ist und mit welchem Anteil und ob Vermächtnisse oder Pflichtteilsansprüche bestehen.

Dazu brauchen Sie einen Erbschein vom Nachlassgericht am Amtsgericht Erding oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift. Das Grundbuch sollte auf die Erbengemeinschaft berichtigt werden, was innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei ist. Sichern Sie zugleich das Haus, informieren Sie die Wohngebäudeversicherung und richten Sie am besten ein gemeinsames Nachlasskonto ein.

Szenario 1: Was tun, wenn alle verkaufen möchten?

Das ist der einfachste Fall, und er kommt häufig vor. Die Geschwister sind sich einig, dass niemand das Elternhaus übernehmen möchte. Dann geht es darum, den Verkauf sauber zu organisieren. Bestimmen Sie einen Ansprechpartner, der die Gemeinschaft gegenüber Makler und Behörden vertritt, und erteilen Sie ihm eine Vollmacht. So muss nicht jede Kleinigkeit mit allen besprochen werden.

Laden Sie gemeinsam zwei oder drei Makler ein, gegebenenfalls per Video für die, die weit weg wohnen. Lassen Sie sich die Bewertung und das Vorgehen erklären. Einigen Sie sich auf den Angebotspreis, einen Mindestpreis und ein Verfahren für die Annahme von Angeboten, zum Beispiel, dass alle innerhalb von zwei Tagen antworten. Halten Sie das kurz schriftlich fest. Das erspart später viele Diskussionen.

Beim Notar müssen alle unterschreiben oder bevollmächtigen. Wer weit weg wohnt, kann eine notarielle Vollmacht erteilen oder den Vertrag später genehmigen. Der Kaufpreis wird nach Ablösung offener Darlehen üblicherweise auf ein gemeinsames Konto oder direkt nach den Quoten an die Erben überwiesen. Auch einfache Fälle profitieren von einer klaren Aufteilung des Hausrats und einer Liste, wer was haben möchte.

Worauf sollte ich auch bei Einigkeit achten?

Selbst wenn alle einverstanden sind, gibt es typische Stolperfallen. Eine betrifft die laufenden Kosten. Wer zahlt bis zum Verkauf Grundsteuer, Versicherung und Heizung? Wer hat bisher etwas vorgestreckt? Ein gemeinsames Nachlasskonto schafft Klarheit. Eine zweite betrifft frühere Zuwendungen. Hat ein Kind zu Lebzeiten der Eltern größere Beträge erhalten oder die Eltern gepflegt, kann das bei der Verteilung eine Rolle spielen, und das sollte früh angesprochen werden.

Eine dritte Stolperfalle sind Wohnrechte und Einträge im Grundbuch. Ist das Wohnrecht eines verstorbenen Elternteils noch eingetragen, lässt es sich mit der Sterbeurkunde löschen. Bei einem älteren Haus in Oberding können zudem Fragen zum Keller oder zu Schallschutzmaßnahmen auftauchen, die vor dem Verkauf geklärt werden sollten. Gerade wer lange nicht vor Ort war, weiß darüber oft wenig.

Vereinbaren Sie außerdem, wer sich um das leerstehende Haus kümmert. Im Winter muss die Heizung frostfrei laufen, und jemand sollte regelmäßig nach dem Rechten sehen. Eine Maklerin kann das während der Vermarktung mit übernehmen. Klären Sie auch, wer den Schlüssel hat.

Szenario 2: Was tun, wenn einer das Haus behalten möchte?

Unterzeichnung eines Dokuments (Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Oberding)

Häufig möchte eines der Kinder das Haus übernehmen, weil es dort aufgewachsen ist, schon dort wohnt oder den Arbeitsplatz am Flughafen nah haben möchte. Die anderen möchten ausgezahlt werden. Das ist oft die schönste Lösung, weil das Haus in der Familie bleibt. Dafür braucht es aber eine Einigung über den Wert und eine Finanzierung, die dauerhaft trägt.

Jetzt Kontakt aufnehmenKostenlose Wertermittlung

Holen Sie zuerst eine neutrale Bewertung ein, an der alle beteiligt sind. Der Übernehmende hofft eher auf einen niedrigen, die anderen auf einen hohen Wert, und deshalb ist eine außenstehende Einschätzung wichtig. Reicht das Vertrauen nicht aus, ist ein Verkehrswertgutachten eine Möglichkeit, wenn sich alle vorab verpflichten, das Ergebnis zu akzeptieren. Sprechen Sie außerdem früh mit einer Bank, bevor Sie sich auf eine Summe festlegen.

Vereinbaren Sie eine Frist, innerhalb derer der Interessierte eine Finanzierung vorlegt. Klappt es nicht, wird verkauft. So weiß jeder, woran er ist. Für die Übernahme ist ein notarieller Vertrag nötig. Bei der Grunderwerbsteuer gibt es für Miterben im Rahmen der Teilung des Nachlasses in der Regel eine Befreiung. Klären Sie aber die Frage, ob für den ausscheidenden Miterben ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen kann, wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre im Besitz war.

Nur 1,785 %Makler­provisionfür Verkäufer

Ihr fairer und günstiger Immobilienmakler in Oberding

Wer in Oberding verkauft, zahlt bei neues // nest 1,785 % Provision inkl. MwSt. und damit rund die Hälfte der vielerorts üblichen 3,57 %. Möglich macht das eine schlanke Organisation: Drei Maklerinnen teilen sich die Fixkosten, ein teures Büro in Prestigelage gibt es bei uns bewusst nicht. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.

Jetzt Kontakt aufnehmen089 / 599 79 300

Wie berechne ich die Auszahlung?

Die Immobilienmaklerinnen Ellen Günthel, Anna Wagenstaller und Marion Schoppe (Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Oberding)

Die Auszahlung richtet sich nach dem Wert der Immobilie abzüglich der Schulden und nach den Erbanteilen. Vereinfacht gesagt erhält ein Miterbe seinen Anteil am Nettowert. Hat jemand Vorleistungen erbracht, etwa die Kosten für Reparaturen getragen oder die Eltern gepflegt, kann das zu einem Ausgleich führen. Nach § 2057a BGB können auch besondere Pflegeleistungen unter Abkömmlingen eine Rolle spielen.

Wer zu Lebzeiten der Eltern Geld oder ein Grundstück erhalten hat, muss sich das unter Umständen anrechnen lassen. Diese Fragen hängen stark vom Einzelfall ab und sollten mit einem Notar oder Fachanwalt besprochen werden. Halten Sie außerdem fest, wer welche laufenden Kosten getragen hat und wie sie verrechnet werden.

Die Verkaufskosten, die bei einem normalen Verkauf angefallen wären, sind ein häufiger Streitpunkt: Soll der Übernehmende die ersparte Provision anrechnen? Das ist Verhandlungssache. Halten Sie jedes Ergebnis schriftlich fest, am besten in einer notariellen Auseinandersetzungsvereinbarung. Dann gibt es später keinen Anlass für Streit.

Was, wenn jemand schon im Haus wohnt?

Wohnt ein Miterbe im Haus, etwa weil er die Eltern gepflegt hat, ist das ein besonders sensibler Punkt. Er nutzt etwas, das allen gehört, und die anderen fragen sich, ob das gerecht ist. Grundsätzlich kann die Mehrheit verlangen, dass für die alleinige Nutzung eine Entschädigung gezahlt wird, in der Regel aber erst ab dem Zeitpunkt, an dem sie dies fordert. Treffen Sie deshalb früh eine klare Regelung.

Sprechen Sie darüber, wie lange die Person bleibt, ob sie eine Nutzungsentschädigung zahlt und wer die laufenden Kosten trägt. Lassen sich die Wünsche nicht vereinbaren, kann ein zeitlich begrenztes Wohnrecht eine Übergangslösung sein. Wenn verkauft werden soll, wird das Haus mit einem Bewohner schwerer zu präsentieren sein, und ein Auszugstermin sollte vereinbart werden.

Bedenken Sie auch die menschliche Seite. Wer jahrelang die Eltern gepflegt hat, fühlt sich möglicherweise zu Recht übergangen, wenn plötzlich nur noch über Zahlen gesprochen wird. Ein offenes Gespräch oder eine Mediation kann hier viel Schaden abwenden. Oft geht es am Ende nicht nur um Geld, sondern auch um Anerkennung.

Ellen Günthel, Immobilienmaklerin bei neues // nest
Was ist Ihre Immobilie in Oberding wert?

Ellen Günthel kennt den Markt in Oberding und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Wertermittlung anfragen089 / 599 79 300

Szenario 3: Was tun, wenn sich die Erben zerstritten haben?

Leider kommt auch das vor. Alte Konflikte brechen auf, jemand reagiert nicht mehr, oder es geht längst nicht mehr nur um das Haus. Dann hilft zuerst eine sachliche Grundlage: eine neutrale Bewertung, eine klare Aufstellung des Nachlasses, schriftliche Informationen an alle. Vermeiden Sie Vorwürfe und halten Sie Fristen schriftlich fest. Ein Anwalt kann helfen, die Kommunikation zu versachlichen.

Bevor es vor Gericht geht, sollten Sie eine Mediation versuchen. Ein neutraler Dritter hilft, die Interessen zu klären und Lösungen zu finden, und das kostet deutlich weniger als ein langer Streit. Auch ein gemeinsamer Termin bei einem Notar kann helfen, die Möglichkeiten zu klären. Oft ist ein Teil des Streits ein Missverständnis über Rechte und Pflichten.

Ein Miterbe, der aussteigen möchte, kann seinen Erbteil nach § 2033 BGB durch notariellen Vertrag verkaufen, die übrigen Erben haben dann nach § 2034 BGB zwei Monate lang ein Vorkaufsrecht. Auch eine Abschichtung gegen Abfindung ist möglich. Beides sollte ein Fachmann begleiten. Reagiert jemand gar nicht, können Briefe mit Frist und eine Klage auf Zustimmung zur Auseinandersetzung der nächste Schritt sein.

Warum ist die Teilungsversteigerung nur der letzte Ausweg?

Füllfederhalter auf beschriebenem Papier (Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Oberding)

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe beim Amtsgericht die Teilungsversteigerung beantragen. Ein Gutachter ermittelt den Verkehrswert, und in einem öffentlichen Termin geht die Immobilie an den Meistbietenden. Der Erlös steht dann der Gemeinschaft zu, die sich weiterhin über die Aufteilung einigen muss. Gelingt das nicht, bleibt das Geld hinterlegt.

Für alle ist das meist die ungünstigste Lösung. Das Verfahren dauert oft ein bis zwei Jahre, kostet Geld, und Bieter können das Haus häufig nicht von innen sehen und kalkulieren vorsichtig. Das schlägt sich im Preis nieder. In einer überschaubaren Gemeinde wie Oberding ist das Verfahren zudem für alle sichtbar, was den Familienfrieden zusätzlich belastet.

Oft reicht aber schon der Antrag, um Bewegung in die Sache zu bringen. Viele Verfahren werden eingestellt, weil sich die Erben doch noch einigen. Sprechen Sie mit einem Anwalt, bevor Sie diesen Schritt gehen. Vielleicht ist ein letzter Anlauf über eine Mediation oder ein Angebot mit klarer Frist sinnvoll.

Was ist bei Hofstellen und großen Grundstücken zu beachten?

In Oberding gehören zu manchen Nachlässen ehemalige Hofstellen oder große Grundstücke in den Moos-Siedlungen, dazu oft Wiesen und Äcker, die verpachtet sind. Das macht die Sache anspruchsvoller. Zuerst sollte das Baurecht geklärt werden. Was liegt im Innenbereich nach § 34 BauGB, was im Außenbereich nach § 35 BauGB? Lässt sich ein Teil als Bauplatz abtrennen? Das kann über die Aufteilung entscheiden, und auch eine Realteilung kann dadurch möglich werden.

Für den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen kann eine Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz nötig sein. Pachtverträge gehen auf den Käufer über. Auch der Boden und die Nähe zum Flughafen spielen eine Rolle, etwa bei Baugrund, Lärmschutz oder dem Interesse von Unternehmen an Flächen. Holen Sie im Zweifel eine Einschätzung ein, bevor Sie einem Angebot zustimmen.

Steuerlich ist wichtig, ob die Flächen zum Betriebsvermögen gehören. Dann kann ein Verkauf einen steuerpflichtigen Gewinn auslösen, auch nach Jahrzehnten. Sprechen Sie deshalb früh mit einem auf Landwirtschaft spezialisierten Steuerberater, und klären Sie auch, ob eine Hofübergabe oder andere Regelungen eine Rolle spielen.

Wer verkauft Ihre Immobilie in Oberding? Lernen Sie uns kennen

Viele Eigentümer in Oberding fragen uns, wie eine Provision von 1,785 % für Verkäufer möglich ist. In diesem kurzen Video erklären Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller, wie unser Modell funktioniert.

  • Geringere Fixkosten durch eine optimierte Kostenstruktur
  • Verzicht auf teure Büros in Prestigelagen
  • Effiziente Kostenteilung durch drei Maklerinnen

Was gilt steuerlich?

Hände als Symbol für den Generationenwechsel bei einer geerbten Immobilie (Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Oberding)

Bei der Einkommensteuer treten die Erben in die Position des Erblassers. Hat er das Haus vor mehr als zehn Jahren erworben oder selbst bewohnt, bleibt der Verkauf in der Regel steuerfrei. Die Spekulationsfrist beginnt nicht neu. Bei kürzeren Fristen oder vermieteten Objekten sollte ein Steuerberater prüfen, was gilt. Das gilt auch für Abfindungen an Miterben.

Jetzt Kontakt aufnehmenImmobilie kostenlos bewerten

Die Erbschaftsteuer hängt vom Wert, vom Verwandtschaftsgrad und den Freibeträgen ab. Kinder haben hohe Freibeträge, sodass bei einem Einfamilienhaus oft nichts anfällt. Die Anzeigefrist beim Finanzamt beträgt drei Monate, wenn das Finanzamt nicht ohnehin informiert wird. Weicht der tatsächliche Wert vom Ansatz des Finanzamts ab, hilft ein Gutachten.

Für Erwerbe unter Miterben zur Teilung des Nachlasses besteht bei der Grunderwerbsteuer in der Regel eine Befreiung. Sprechen Sie vor jedem größeren Schritt mit einem Steuerberater, denn der Zeitpunkt und die Form einer Vereinbarung können die Steuerlast deutlich beeinflussen.

Welches Szenario passt zu uns?

Die folgende Übersicht hilft Ihnen, Ihre Situation einzuordnen und den passenden Weg zu finden.

Situation Passender Weg Wichtigste Aufgabe
Alle möchten verkaufen Verkauf an Dritte Ansprechpartner, Vollmachten, Preisabsprache
Einer möchte behalten Übernahme mit Auszahlung Neutrale Bewertung, Finanzierung, Frist
Einer wohnt schon dort Übernahme oder Regelung Nutzungsentschädigung, Zeitrahmen
Einer möchte aussteigen Erbteilsverkauf, Abschichtung Notar, Vorkaufsrecht beachten
Grundstück ist teilbar Realteilung Baurecht, Vermessung, Ausgleich
Zerstritten Mediation, sonst Versteigerung Sachliche Grundlage schaffen

Sprechen Sie darüber mit den anderen, am besten früh. Viele Streitigkeiten entstehen aus Schweigen und falschen Vermutungen, und ein offenes Gespräch kann viel verhindern.

Wie begleitet neues // nest Erbengemeinschaften?

Bei neues // nest betreut Ellen Günthel Erbengemeinschaften in Oberding und im gesamten Landkreis Erding. Sie erstellt eine nachvollziehbare Bewertung, informiert alle Miterben gleichzeitig und führt die Vermarktung neutral. Rechtsberatung übernimmt sie nicht, arbeitet aber auf Wunsch mit Ihrem Notar oder Anwalt zusammen. Mehr über sie erfahren Sie auf der Seite Immobilienmaklerin Ellen Günthel, einen Überblick finden Sie unter Immobilienmakler Erding.

Passende Ratgeber für Eigentümer

  • Ellen Günthel, Ihre Maklerin für Erding und den Münchner Osten
  • Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Erding
  • Makler Oberding
  • Erfahrener Immobilienmakler Oberding
  • Welcher Makler erzielt den besten Preis Oberding
Ellen Günthel, Immobilienmaklerin bei neues // nest
Der nächste Schritt zu Ihrem Verkauf

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Oberding von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.

Beratungstermin vereinbaren089 / 599 79 300

Häufige Fragen

Können wir verkaufen, wenn einer dagegen ist?

Nicht ohne Weiteres. Über das Haus entscheiden alle gemeinsam, notfalls bleibt die Teilungsversteigerung.

Wie finden wir einen fairen Wert?

Mit einer neutralen Einschätzung oder einem Gutachten, das alle vorab akzeptieren.

Muss ein Miterbe, der im Haus wohnt, zahlen?

Auf Verlangen kann eine Nutzungsentschädigung fällig werden.

Kann ich meinen Erbteil verkaufen?

Ja, durch notariellen Vertrag. Die Miterben haben ein Vorkaufsrecht von zwei Monaten.

Wer zahlt die Kosten bis zum Verkauf?

Alle Erben nach dem Verhältnis ihrer Anteile.

Ist die Grundbuchberichtigung kostenlos?

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ja.

Müssen alle zum Notar?

Nein, eine notarielle Vollmacht genügt.

Wer begleitet uns in Oberding?

Ellen Günthel betreut bei neues // nest Oberding und den Landkreis Erding.

Fazit

Wie Sie eine Erbengemeinschaft mit Immobilie in Oberding auflösen, hängt vor allem davon ab, wie die Beteiligten zueinander stehen. Sind sich alle einig, ist der Verkauf an Dritte meist am einfachsten. Möchte jemand bleiben, braucht es eine neutrale Bewertung und eine tragfähige Finanzierung. Bei Streit helfen Sachlichkeit und Mediation, die Teilungsversteigerung sollte der letzte Ausweg bleiben. Ergänzend empfehlen wir die Ratgeber Geerbte Immobilie verkaufen in Oberding, Immobilienbewertung in Oberding und Hausverkauf mit Makler in Oberding. Ellen Günthel erreichen Sie unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular.

30. Oktober 2026/von WPANNICFWPA
https://neuesnest.de/wp-content/uploads/2026/10/erbengemeinschaft-aufloesen-immobilie-oberding.jpg 900 1600 WPANNICFWPA https://neuesnest.de/wp-content/uploads/2022/10/neues-nest-immobilien-Logo-e1665858279960-300x105.png WPANNICFWPA2026-10-30 13:22:212026-10-30 13:22:21Erbengemeinschaft auflösen mit Immobilie in Oberding: Drei typische Szenarien und der jeweils passende Weg
immobilienmakler-neues-nest

neues // nest Immobilien

info@neuesnest.de

089 / 599 79 300

Jetzt Kontakt aufnehmen

neues nest Maklerinnen München

Jetzt Kontakt aufnehmen


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen jederzeit persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Kontakt


neues // nest Immobilien

info@neuesnest.de 

089 / 599 79 300

Unsere Partner

immoscout24
immowelt_Logo

Betreut und optimiert durch die MF Marketing GmbH

neues // nest Immobilien★★★★★ 5,0 bei Google · 27 Bewertungen
Google-Profil ansehen
Stimmen unserer Kunden lesen
★★★★★
„Frau Günthel war telefonisch stets gut erreichbar und hat auch sämtliche Anfragen per Mail zeitnah beantwortet. … Sie stand während des gesamten Prozess immer zur Verfügung und hat uns bei allen Themen sehr gut unterstützt.“
Lukas C. · Google-Rezension 2024 · Käufer einer von Frau Günthel betreuten Immobilie
★★★★★
„Der Verkauf unserer Immobilie verlief schnell, professionell und völlig unkompliziert. Frau Schoppe war jederzeit zuverlässig, engagiert und hat den gesamten Verkaufsprozess hervorragend begleitet.“
Dampf K. · Google-Rezension 2026
★★★★★
„Ich möchte mich ausdrücklich bei Anna Wagenstaller für den schnellen und professionellen Verkauf meines Architektenhauses im Münchner Umland bedanken. Frau Wagenstaller hat mich perfekt betreut …“
Daniela L. · Google-Rezension 2026
★★★★★
„Ich war sowohl mit der Beratung als auch mit der gesamten Abwicklung des Verkaufes unseres Hauses durch Frau Schoppe außerordentlich zufrieden. Frau Schoppe hat uns sehr realistisch beraten …“
Barbara F. · Google-Rezension 2025
★★★★★
„Frau Schoppe besitzt ausgezeichnete Marktkenntnis, informiert sich über die Immobilie und ist darüberhinaus eine klare und sehr vertrauenswürdige Maklerin. Sie hat mich zuverlässig durch den Verkauf begleitet …“
Iris F. · Google-Rezension 2026
★★★★★
„Ich kann Frau Schoppe und ihre Immobilienagentur uneingeschränkt empfehlen. Von der Erstberatung bis zur Kaufabwicklung verlief alles reibungslos und professionell.“
Kikas K. · Google-Rezension 2025
★★★★★
„Der Verkauf unserer Immobilie verlief schnell, unkompliziert und absolut professionell. …“
A. Adler · Google-Rezension 2026

Auszüge aus Google-Rezensionen, Stand Oktober 2026. Google weist darauf hin, dass Rezensionen nicht überprüft werden.

Rechtliches

Impressum

Datenschutz

Maklervertrag widerrufen

Link to: Vermietete Immobilie verkaufen in Neubiberg: Was die Art des Mietverhältnisses für Käufer und Preis bedeutet Link to: Vermietete Immobilie verkaufen in Neubiberg: Was die Art des Mietverhältnisses für Käufer und Preis bedeutet Vermietete Immobilie verkaufen in Neubiberg: Was die Art des Mietverhältnisses...Vermietete Immobilie verkaufen Neubiberg: Einfamilienhaus mit gepflegter Hecke Link to: Geerbte Immobilie verkaufen in Oberding: Die Checkliste nach Themen, von Recht und Haus bis Geld und Verkauf Link to: Geerbte Immobilie verkaufen in Oberding: Die Checkliste nach Themen, von Recht und Haus bis Geld und Verkauf Geerbte Immobilie verkaufen Oberding: Holzfiguren einer Familie mit Haus und SchlüsselGeerbte Immobilie verkaufen in Oberding: Die Checkliste nach Themen, von Recht...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}