Immobilienmakler in München | neues // nest Immobilien
  • Link zu Instagram
  • HOME
  • AKTUELLE IMMOBILIEN
  • FÜR VERKÄUFER
  • FÜR KÄUFER
  • WERTERMITTLUNG
  • BLOG
  • ÜBER UNS ▾
    • Marion Schoppe
    • Anna Wagenstaller-Fent
    • Ellen Günthel
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Vor Ort
    • Dachau
    • Ebersberg
    • Erding
    • Germering
    • Grünwald
    • Neubiberg
    • Ottobrunn
    • Rosenheim
    • Vaterstetten
    • Trudering
    • Pasing
    • Bad Aibling
    • Obermenzing
    • Grafing
    • Bogenhausen
    • Schwabing
    • Markt Schwaben
    • Solln
  • Menü Menü
WordPress

Erbengemeinschaft auflösen in Taufkirchen bei München: Vier Ausgangslagen und der passende Weg für die Immobilie

Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Taufkirchen: München mit Alpenpanorama
Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Taufkirchen: München mit Alpenpanorama

Eine Wohnung in einer Anlage Am Wald, ein Haus in Winning oder ein Hof in Potzham wird plötzlich mehreren Menschen gemeinsam gehören. Das geschieht bei jedem Erbfall, in dem es mehrere Erben gibt und kein Testament eine andere Lösung vorsieht. Die Erben bilden dann eine Erbengemeinschaft, und diese ist auf Auflösung angelegt. Solange sie besteht, müssen wichtige Entscheidungen gemeinsam getroffen werden, und die Kosten laufen weiter. Das kann gut funktionieren, wird aber schwierig, wenn die Beteiligten verschiedene Vorstellungen haben oder an unterschiedlichen Orten wohnen.

Ob die Auflösung einfach oder mühsam wird, hängt vor allem von der Ausgangslage ab. Dieser Ratgeber unterscheidet vier Situationen: Alle sind sich einig, einer möchte die Immobilie behalten, einer blockiert, oder ein Erbe ist nicht erreichbar. Für jede Lage finden Sie Wege, die sich bewährt haben, die Schritte dazu und typische Fehler. Der Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, denn verbindliche Auskünfte geben Notar und Rechtsanwalt, und steuerliche Fragen klärt der Steuerberater. Bei den Verkaufsfragen begleitet Sie von neues // nest Ellen Günthel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Über eine geerbte Immobilie können die Erben grundsätzlich nur gemeinsam verfügen.
  • Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen, von Ausnahmen abgesehen.
  • Häufige Wege sind der gemeinsame Verkauf oder die Auszahlung einzelner Erben.
  • Wenn nichts mehr geht, bleibt als letzter Schritt oft die Teilungsversteigerung.
  • Ein gemeinsamer Bewertungstermin hilft, Streit über den Wert zu entschärfen.
  • Laufende Kosten wie Hausgeld und Versicherung müssen auch während der Klärung bezahlt werden.

Was gilt für jede Erbengemeinschaft?

Wer gemeinsam erbt, wird nicht zu festen Anteilen Eigentümer der einzelnen Gegenstände, sondern erbt einen Anteil am gesamten Nachlass. Über die Wohnung oder das Haus kann daher niemand allein bestimmen. Zum Verkauf muss grundsätzlich jeder mitwirken. Verwaltungsmaßnahmen im laufenden Betrieb, wie eine notwendige Reparatur, können manchmal mit Mehrheit entschieden werden. Was genau eine Mehrheit braucht und wer was tragen muss, klärt im Einzelfall ein Rechtsanwalt.

Bevor es um den Verkauf geht, sollten einige Dinge geklärt sein. Sie brauchen einen Überblick über den gesamten Nachlass und über die Erben, meist belegt durch Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament. Vielleicht muss auch das Grundbuch berichtigt werden, was der Notar begleitet. Innerhalb von zwei Jahren ab dem Erbfall ist das in der Regel gebührenbegünstigt möglich. Und schauen Sie, ob es einen Testamentsvollstrecker gibt, denn dann liegen viele Entscheidungen bei ihm und nicht bei den Erben.

Lage 1: Alle Erben sind sich einig

Das ist der einfachste Fall. Alle möchten verkaufen, wenn auch vielleicht zu unterschiedlichen Bedingungen. Die wichtigste Aufgabe besteht dann darin, dass alles transparent bleibt und niemand das Gefühl hat, übergangen zu werden.

Bewährt hat sich ein gemeinsames Vorgehen in wenigen Schritten. Benennen Sie zuerst eine Ansprechperson, die den Kontakt zum Makler und zum Notar hält. Bei Bedarf kann das eine Vollmacht unterstützen, die der Notar erklären kann. Holen Sie dann eine oder zwei Einschätzungen ein, am besten mit der Möglichkeit für alle Erben, sie zu hören. Einigen Sie sich auf einen Preisrahmen, innerhalb dessen die Ansprechperson handeln darf, und auf einen Mindestpreis. Regeln Sie schließlich, wie der Erlös verteilt wird und welche offenen Rechnungen vorab bezahlt werden.

Ein Makler kann viel entlasten. Er schickt allen die gleichen Berichte und sorgt so dafür, dass die Geschwister nicht über Dritte erfahren, wie der Stand ist. Beim Notartermin müssen alle Erben mitwirken, entweder persönlich oder durch eine Vollmacht. Das sollten Sie früh planen, wenn jemand weit weg oder im Ausland wohnt, denn eine Beglaubigung braucht Vorlauf.

Lage 2: Einer möchte die Immobilie behalten

Eine Tochter wohnt im Haus, ein Sohn möchte eigentlich in die Wohnung seiner Eltern einziehen. Das ist häufig, und es ist keineswegs unlösbar. Die übrigen Erben werden in diesem Fall ausgezahlt, was einen Erbauseinandersetzungsvertrag beim Notar erfordert. Der entscheidende Streitpunkt ist fast immer die Höhe des Betrags.

Eine Einschätzung durch einen einzigen Beteiligten wird meist angezweifelt. Besser ist eine gemeinsam beauftragte Einschätzung oder, bei größeren Summen und Misstrauen, ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen, auf das sich alle vorher einigen. Sprechen Sie außerdem offen darüber, was mit Steuern, Darlehen und Sanierungsbedarf geschieht. Die übernehmende Person sollte die Finanzierung früh mit ihrer Bank klären, da die Auszahlung viel Geld erfordern kann. Falls das nicht klappt, ist es besser, das früh zu erkennen, bevor ein Streit entsteht.

Lage 3: Einer blockiert

Füllfederhalter auf beschriebenem Papier (Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Taufkirchen)

Vielleicht möchte ein Miterbe nicht verkaufen, verlangt einen unrealistischen Preis oder reagiert einfach nicht mehr. Manchmal stecken dahinter Trauer oder alte Konflikte in der Familie, weniger das Geld. Darum lohnt es sich, zunächst nachzufragen, worum es wirklich geht. Vielleicht ist die Sorge, dass jemand übervorteilt wird, oder der Wunsch, sich noch Zeit zu nehmen. Oft hilft ein sachlicher Termin mit einem neutralen Dritten, sei es Notar, Mediator oder Rechtsanwalt.

Bleibt es bei der Blockade, gibt es weitere Wege, die mit einem Rechtsanwalt besprochen werden sollten. Ein Miterbe kann grundsätzlich seinen Erbteil verkaufen, wobei den anderen in der Regel ein Vorkaufsrecht zusteht. Es kann auch eine Klage auf Zustimmung zu einem Teilungsplan in Betracht kommen, was sich oft lange hinzieht. Schließlich gibt es die Teilungsversteigerung, die jeder Miterbe beantragen kann. Das ist ein Zwangsmittel, mit dem die Gemeinschaft auch gegen den Willen anderer aufgelöst werden kann.

Warum ist die Teilungsversteigerung meist der schlechteste Weg?

Bei einer Teilungsversteigerung ordnet das Amtsgericht die Versteigerung an, und das Ergebnis ist nicht vorhersehbar. Wer dabei bietet, sieht die Immobilie oft nur von außen und kann sich nicht auf ausführliche Unterlagen und Besichtigungen stützen. Das führt häufig zu Abschlägen. Hinzu kommen Gebühren und die Zeit, die bis zum Termin vergeht, oft viele Monate. Für viele Familien kommt ein weiteres Problem hinzu: Die Beziehung untereinander leidet erheblich.

Jetzt Kontakt aufnehmenKostenlose Wertermittlung

Sie kann trotzdem richtig sein, wenn wirklich nichts anderes mehr hilft, oder als Druckmittel, das die Gesprächsbereitschaft erhöht. Allerdings sollte diese Entscheidung erst nach anwaltlicher Beratung fallen. Der Weg über einen freihändigen Verkauf, also einen normalen Verkauf, führt meist zu einem besseren Ergebnis für alle. Ein Hinweis darauf, was bei beiden Wegen übrig bleiben kann, überzeugt manchen Beteiligten mehr als jede Diskussion über Gerechtigkeit.

Nur 1,785 %Makler­provisionfür Verkäufer

Fair verkaufen in Taufkirchen bei München: nur 1,785 % Maklerprovision

Sie sparen bei neues // nest 50 % der vielerorts üblichen Verkäuferprovision und erhalten trotzdem die volle Leistung für Ihre Immobilie in Taufkirchen bei München: persönlich, vollständig und mit sehr guten Bewertungen von Eigentümern. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.

Jetzt Kontakt aufnehmen089 / 599 79 300

Lage 4: Ein Erbe ist nicht erreichbar oder unbekannt

Die Immobilienmaklerinnen Ellen Günthel, Anna Wagenstaller und Marion Schoppe (Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Taufkirchen)

Manchmal fehlt jemand: ein Onkel im Ausland, ein Kind aus erster Ehe, oder ein Miterbe, zu dem seit Jahren kein Kontakt besteht. Dann lässt sich auch die Grundbuchberichtigung und der Verkauf nicht ohne Weiteres durchführen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Sie mit dem Nachlassgericht und einem Rechtsanwalt klären sollten. Etwa kann in bestimmten Fällen ein Nachlasspfleger oder ein Abwesenheitspfleger bestellt werden. Auch Erbenermittler arbeiten in solchen Fällen, oft gegen eine Beteiligung am Erbe, sodass man deren Bedingungen genau lesen sollte.

Planen Sie in einer solchen Lage deutlich mehr Zeit ein. Eine Vermarktung sollte erst beginnen, wenn klar ist, dass der Verkauf rechtlich durchführbar ist. Sonst können Interessenten verloren gehen. Sagen Sie dem Makler früh, was fehlt, damit er keine Zusagen macht, die sich nicht halten lassen.

Was kostet das Warten?

Viele Erbengemeinschaften lassen die Immobilie zunächst einmal stehen. Das ist verständlich, kostet aber Geld und bringt Risiken mit sich. Laufend anfallen je nach Immobilie:

Kostenpunkt Wohnung Am Wald Haus in Winning oder Potzham
Hausgeld oder Betriebskosten Hausgeld läuft weiter Strom, Wasser, Abfall, Heizung
Grundsteuer Ja Ja
Versicherung Gemeinschaft plus eigene Hausrat bei Bedarf Gebäudeversicherung prüfen, Leerstand melden
Sonderumlagen Möglich, wenn beschlossen –
Instandhaltung Innen, soweit Sondereigentum Dach, Fassade, Garten, Heizung
Überwachung Lüften, Heizung, Post Lüften, Heizung, Garten, Winterdienst

Klären Sie von Beginn an, wer diese Kosten vorstreckt und wie sie später verrechnet werden. Am einfachsten ist oft ein gemeinsames Konto. Verlieren Sie auch die Versicherung nicht aus dem Blick, denn ein leerstehendes Haus kann ein anderes Risiko bedeuten, weshalb Sie den Versicherer informieren sollten. Stellen Sie sicher, dass im Winter geheizt wird und jemand regelmäßig nach dem Rechten schaut.

Ellen Günthel, Immobilienmaklerin bei neues // nest
Was ist Ihre Immobilie in Taufkirchen bei München wert?

Ellen Günthel kennt den Markt in Taufkirchen bei München und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Wertermittlung anfragen089 / 599 79 300

Wie gehe ich beim Thema Wert sinnvoll vor?

Der Streit über den Wert entsteht meist, weil jeder etwas anderes im Kopf hat: Der eine denkt an die Summe, die der Nachbar für sein Haus genannt hat, der andere ans Alter und an die Reparaturen. Klären Sie deshalb gemeinsam, welches Ziel die Bewertung hat. Für einen Verkauf ist eine fundierte Einschätzung durch einen Makler meist ausreichend, und zwei Meinungen schaffen zusätzliche Sicherheit. Für die Auszahlung eines Miterben ist ein Gutachten oft die bessere Grundlage, wenn das Vertrauen nicht ausreicht.

Laden Sie zu einem Gesprächstermin alle ein. Ein Vermittler, der die Zahl vor allen erklärt, wirkt deutlich anders, als wenn nur einer aus der Gruppe davon berichtet. Bitten Sie auch darum, die Begründung schriftlich zu erhalten. Was die Protokolle der Eigentümergemeinschaft zu einer Sanierung sagen, sollten alle wissen. Außerdem sollte klar sein, dass der Wert eine Einschätzung ist und der tatsächliche Preis erst durch Käufer entsteht.

Welche steuerlichen Fragen kommen auf?

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie können verschiedene steuerliche Punkte eine Rolle spielen, etwa die Erbschaftsteuer, die Frage nach einer Spekulationsfrist und eine eventuelle Vermietung. Wer die Immobilie vom Erblasser übernommen hat, tritt für diese Frist grundsätzlich in dessen Zeitpunkt ein. Ob hier Steuern anfallen, hängt von den Einzelheiten ab, und hier sollte in jedem Fall ein Steuerberater gefragt werden. Auch bei Auszahlungen zwischen Miterben können Besonderheiten bestehen, die man vorher klären sollte. Ein Makler darf das nicht beurteilen, aber er sollte auf das Thema hinweisen.

Wie sieht ein guter Zeitplan aus?

Hände als Symbol für den Generationenwechsel bei einer geerbten Immobilie (Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Taufkirchen)
  1. Erste Wochen: Erben feststellen, Erbschein oder Testament klären, Immobilie sichern, Kosten verteilen, Versicherung informieren.
  2. Danach: Unterlagen sammeln, gemeinsames Gespräch über Ziele, eine Ansprechperson benennen.
  3. Etwa einen bis drei Monate später: Bewertung, Entscheidung über Verkauf oder Auszahlung, Grundbuch mit dem Notar klären.
  4. Vermarktung: Exposé, Inserate, Besichtigungen, regelmäßige Berichte an alle Erben.
  5. Abschluss: Kaufvertrag beim Notar, Zahlung, Tilgung offener Rechnungen und Verteilung des Erlöses.

Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell Einigkeit herrscht. Wer vor Ort wenig tun kann, sollte Vollmachten früh einplanen. Auch ein Bevollmächtigter kann viel erledigen, wenn der Notar die passende Form erklärt hat.

Was sollten wir mit dem Nachlass in der Immobilie tun?

Oft bleibt die Wohnung über Monate voller Möbel, weil niemand sich zu entscheiden traut. Vereinbaren Sie früh, wer was bekommt, und machen Sie Fotos oder eine Liste. Wertvolle Dinge sollten nicht einfach weggeräumt werden, ohne dass alle Bescheid wissen. Das verhindert Streit, und erst nach dieser Klärung sollte die Räumung beginnen. Ein Haus, das geordnet und leer ist, lässt sich leichter vermarkten. Für viele ist diese Phase auch emotional schwer, weshalb ein Abschied in Ruhe wichtig sein kann, bevor Fremde die Räume besichtigen.

Persönlich, erfahren und sehr gut bewertet

Die Immobilienmaklerinnen Ellen Günthel, Marion Schoppe und Anna Wagenstaller von neues // nest

Hinter neues // nest stehen drei erfahrene Immobilienmaklerinnen. Ellen Günthel betreut Eigentümer in Taufkirchen bei München persönlich, von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe.

Mehr über uns erfahren

Wie hilft ein Makler einer Erbengemeinschaft?

Ein erfahrener Makler ist neutral gegenüber den Erben und informiert alle gleichzeitig. Er beschafft Unterlagen, bewertet, vermarktet und verhandelt. Seine Rolle endet dort, wo Recht und Steuern beginnen, und das sollte er offen sagen. Bei Unstimmigkeiten kann er auf einen Termin mit Notar oder Mediator hinweisen. Die Provision wird in der Regel erst nach dem notariellen Kaufvertrag fällig und wird vielerorts mit 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer berechnet. Bei neues // nest sind es 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer, was für die Gemeinschaft einen merklichen Unterschied beim Erlös bedeutet.

Unverbindlich beraten lassenImmobilie kostenlos bewerten

Was gilt, wenn ein Miterbe in der Immobilie wohnt?

Unterlagen für den Immobilienverkauf werden geprüft (Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Taufkirchen)

Wohnt einer der Erben schon vor dem Erbfall im Haus oder zieht er danach ein, entstehen schnell Spannungen. Die anderen fragen sich, ob sie dafür einen Ausgleich verlangen können, und der Bewohner fürchtet, sein Zuhause zu verlieren. Klären Sie das so früh wie möglich und schriftlich: Wie lange bleibt die Person, zahlt sie etwas, und wer trägt welche Kosten? Ob und ab wann ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht, hängt von den Umständen ab und ist eine Frage für den Rechtsanwalt.

Auch für den Verkauf spielt das eine Rolle. Soll das Haus leer übergeben werden, braucht der Bewohner einen verlässlichen Termin und eine Perspektive. Soll er übernehmen, wird daraus Lage 2. Manchmal lässt sich auch ein Termin finden, zu dem es für alle passt, etwa nach dem Ende eines Schuljahres. Ein Makler sollte wissen, wer dort wohnt, und bei Besichtigungen entsprechend rücksichtsvoll vorgehen.

Wie sieht es mit Mietern und eingetragenen Rechten aus?

Ist die Wohnung vermietet, läuft der Mietvertrag weiter und geht beim Verkauf auf den Käufer über. Die Gemeinschaft ist in der Zwischenzeit Vermieterin. Sie muss also Abrechnungen erstellen, Reparaturen veranlassen und einen Ansprechpartner benennen, und die Mieteinnahmen gehören in den gemeinsamen Topf. Sprechen Sie Mieter früh und freundlich an, weil sie sonst aus der Post erfahren, dass ein Verkauf ansteht.

Prüfen Sie außerdem den Grundbuchauszug. Steht dort ein Wohnrecht, ein Nießbrauch oder eine Grundschuld? Solche Eintragungen sollten vor der Vermarktung geklärt werden. Eine Grundschuld wird oft beim Verkauf abgelöst, und ein Wohnrecht einer verstorbenen Person lässt sich meist löschen. Für beides ist der Notar die richtige Stelle. Wer das früh weiß, vermeidet Überraschungen im Gespräch mit den Banken der Interessenten.

Welcher Makler erzielt in Taufkirchen bei München den besten Preis?

Für Erben kommt es weniger auf die höchste Anfangszahl an als auf einen Verlauf, den alle mittragen. Den besten Preis erzielt meist, wer eine Einschätzung begründet, ein offenes Bieterverfahren organisiert und allen dieselben Informationen gibt. Vertiefend lesen Sie den Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Taufkirchen bei München?. Wenn Sie vor allem wissen möchten, wie der Verkauf einer geerbten Immobilie abläuft, hilft auch Geerbte Immobilie verkaufen in Taufkirchen bei München.

Passende Ratgeber für Eigentümer

  • Ellen Günthel, Ihre Maklerin für Erding und den Münchner Osten
  • Geerbte Immobilie verkaufen Oberhaching
  • Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Oberhaching
  • Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Unterhaching
  • Geerbte Immobilie verkaufen Ottobrunn
Ellen Günthel, Immobilienmaklerin bei neues // nest
Ihr Verkauf in Taufkirchen bei München: sprechen wir darüber

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Taufkirchen bei München von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.

Beratungstermin vereinbaren089 / 599 79 300

Häufige Fragen

Wie löse ich eine Erbengemeinschaft mit Immobilie in Taufkirchen bei München auf?

Meist durch gemeinsamen Verkauf oder durch Auszahlung einzelner Erben, begleitet vom Notar.

Können wir uns mit Mehrheit für den Verkauf entscheiden?

Grundsätzlich müssen alle mitwirken. Fragen dazu beantwortet ein Rechtsanwalt.

Was tun, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

Suchen Sie das Gespräch, ziehen Sie Mediation in Betracht und klären Sie weitere Schritte mit einem Rechtsanwalt.

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Eine vom Amtsgericht durchgeführte Versteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft, meist die letzte Lösung.

Wer zahlt Hausgeld während der Klärung?

Die Erben gemeinsam. Regeln Sie früh, wer vorstreckt und wie verrechnet wird.

Brauche ich einen Erbschein?

Oft ja, oder ein eröffnetes notarielles Testament. Der Notar klärt, was nötig ist.

Wie einigen wir uns auf den Wert?

Durch eine gemeinsame Einschätzung oder bei Misstrauen durch ein Gutachten, auf das sich alle vorher verständigen.

Fallen Steuern an?

Das hängt vom Einzelfall ab. Fragen Sie einen Steuerberater, bevor Sie verkaufen.

Fazit

Eine Erbengemeinschaft aufzulösen, ist in Taufkirchen bei München meist gut möglich, wenn alle wissen, welche Ausgangslage vorliegt: Sind sich alle einig, möchte jemand übernehmen, blockiert jemand oder fehlt ein Erbe? Ein gemeinsamer Termin, klare Regeln und eine begründete Bewertung helfen in fast allen Fällen. Ellen Günthel begleitet die Verkaufsseite gern, unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular. Die kostenlose Wertermittlung kann der erste Schritt sein.

30. Oktober 2026/von WPANNICFWPA
https://neuesnest.de/wp-content/uploads/2026/10/erbengemeinschaft-aufloesen-immobilie-taufkirchen-bei-muenchen.jpg 1067 1600 WPANNICFWPA https://neuesnest.de/wp-content/uploads/2022/10/neues-nest-immobilien-Logo-e1665858279960-300x105.png WPANNICFWPA2026-10-30 13:57:492026-10-30 13:57:49Erbengemeinschaft auflösen in Taufkirchen bei München: Vier Ausgangslagen und der passende Weg für die Immobilie
immobilienmakler-neues-nest

neues // nest Immobilien

info@neuesnest.de

089 / 599 79 300

Jetzt Kontakt aufnehmen

neues nest Maklerinnen München

Jetzt Kontakt aufnehmen


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen jederzeit persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Kontakt


neues // nest Immobilien

info@neuesnest.de 

089 / 599 79 300

Unsere Partner

immoscout24
immowelt_Logo

Betreut und optimiert durch die MF Marketing GmbH

neues // nest Immobilien★★★★★ 5,0 bei Google · 27 Bewertungen
Google-Profil ansehen
Stimmen unserer Kunden lesen
★★★★★
„Frau Günthel war telefonisch stets gut erreichbar und hat auch sämtliche Anfragen per Mail zeitnah beantwortet. … Sie stand während des gesamten Prozess immer zur Verfügung und hat uns bei allen Themen sehr gut unterstützt.“
Lukas C. · Google-Rezension 2024 · Käufer einer von Frau Günthel betreuten Immobilie
★★★★★
„Der Verkauf unserer Immobilie verlief schnell, professionell und völlig unkompliziert. Frau Schoppe war jederzeit zuverlässig, engagiert und hat den gesamten Verkaufsprozess hervorragend begleitet.“
Dampf K. · Google-Rezension 2026
★★★★★
„Ich möchte mich ausdrücklich bei Anna Wagenstaller für den schnellen und professionellen Verkauf meines Architektenhauses im Münchner Umland bedanken. Frau Wagenstaller hat mich perfekt betreut …“
Daniela L. · Google-Rezension 2026
★★★★★
„Ich war sowohl mit der Beratung als auch mit der gesamten Abwicklung des Verkaufes unseres Hauses durch Frau Schoppe außerordentlich zufrieden. Frau Schoppe hat uns sehr realistisch beraten …“
Barbara F. · Google-Rezension 2025
★★★★★
„Frau Schoppe besitzt ausgezeichnete Marktkenntnis, informiert sich über die Immobilie und ist darüberhinaus eine klare und sehr vertrauenswürdige Maklerin. Sie hat mich zuverlässig durch den Verkauf begleitet …“
Iris F. · Google-Rezension 2026
★★★★★
„Ich kann Frau Schoppe und ihre Immobilienagentur uneingeschränkt empfehlen. Von der Erstberatung bis zur Kaufabwicklung verlief alles reibungslos und professionell.“
Kikas K. · Google-Rezension 2025
★★★★★
„Der Verkauf unserer Immobilie verlief schnell, unkompliziert und absolut professionell. …“
A. Adler · Google-Rezension 2026

Auszüge aus Google-Rezensionen, Stand Oktober 2026. Google weist darauf hin, dass Rezensionen nicht überprüft werden.

Rechtliches

Impressum

Datenschutz

Maklervertrag widerrufen

Link to: Kostenlose Immobilienbewertung in Taufkirchen bei München: Wann sie reicht, wann nicht, und was Sie dafür tun sollten Link to: Kostenlose Immobilienbewertung in Taufkirchen bei München: Wann sie reicht, wann nicht, und was Sie dafür tun sollten Kostenlose Immobilienbewertung in Taufkirchen bei München: Wann sie reicht,...Kostenlose Immobilienbewertung Taufkirchen bei München: München mit Alpenpanorama Link to: Geerbte Immobilie verkaufen in Taufkirchen bei München: Die ersten 100 Tage nach dem Erbfall, Schritt für Schritt Link to: Geerbte Immobilie verkaufen in Taufkirchen bei München: Die ersten 100 Tage nach dem Erbfall, Schritt für Schritt Geerbte Immobilie verkaufen Taufkirchen bei München: Blick über die Münchner InnenstadtGeerbte Immobilie verkaufen in Taufkirchen bei München: Die ersten 100 Tage...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}