Immobilienmakler in München | neues // nest Immobilien
  • Link zu Instagram
  • HOME
  • AKTUELLE IMMOBILIEN
  • FÜR VERKÄUFER
  • FÜR KÄUFER
  • WERTERMITTLUNG
  • BLOG
  • ÜBER UNS ▾
    • Marion Schoppe
    • Anna Wagenstaller-Fent
    • Ellen Günthel
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Vor Ort
    • Dachau
    • Ebersberg
    • Erding
    • Germering
    • Grünwald
    • Neubiberg
    • Ottobrunn
    • Rosenheim
    • Vaterstetten
    • Trudering
    • Pasing
    • Bad Aibling
    • Obermenzing
    • Grafing
    • Bogenhausen
    • Schwabing
    • Markt Schwaben
    • Solln
  • Menü Menü
WordPress

Geerbte Immobilie verkaufen in Buch am Buchrain: Wenn einer die anderen auszahlen will

Geerbte Immobilie verkaufen Buch am Buchrain: Unterschrift unter den Kaufvertrag für eine Immobilie
Geerbte Immobilie verkaufen Buch am Buchrain: Unterschrift unter den Kaufvertrag für eine Immobilie

Im Elternhaus in Buch am Buchrain ist ein Bruder aufgewachsen, der nur zwei Straßen weiter wohnt, die Schwester lebt längst in Hamburg. Beim ersten Treffen nach der Beerdigung sagt er: „Ich würde das Haus gern übernehmen.“ Sie ist einverstanden, aber zu welchem Preis? Was ist fair, wenn das Haus viel Arbeit braucht? Kann er das überhaupt bezahlen? Und was ist, wenn ein zweiter Bruder lieber alles verkaufen möchte? Die Übernahme durch einen Erben klingt wie die einfachste Lösung. Sie kann das auch sein, doch sie birgt viele Fragen, und über diese Fragen sind schon viele Familien zerstritten.

Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie eine solche Übernahme ablaufen kann. Er geht auf den Wert, die Finanzierung, den Vertrag und die Steuern ein und zeigt, wann ein gemeinsamer Verkauf an Dritte vielleicht doch die bessere Lösung ist. Das alles ersetzt keine Beratung. Rechtliche Fragen klären Sie mit Notar oder Rechtsanwalt, steuerliche mit einem Steuerberater. Auch die Bank sollte früh eingebunden sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Übernahme braucht die Zustimmung aller Miterben und einen notariellen Vertrag.
  • Der Wert sollte unabhängig ermittelt sein, damit alle ihn akzeptieren.
  • Prüfen Sie die Finanzierung, bevor Sie etwas zusagen.
  • Auszahlungen an Miterben können steuerliche Folgen haben.
  • Vereinbaren Sie, was mit Kosten und Rechnungen bis zur Übertragung geschieht.
  • Reicht das Geld nicht, ist ein Verkauf an Dritte oft fairer und klarer.
  • Zuerst stehen Erbnachweis und Fristen an.

Was muss zuerst geklärt sein?

Bevor über eine Übernahme gesprochen wird, müssen einige Grundlagen stehen. Wer ist Erbe, und mit welchem Anteil? Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, oder braucht es einen Erbschein? Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht Erding als Nachlassgericht. Die Ausschlagung ist meist binnen sechs Wochen möglich, in Einzelfällen sechs Monate. Prüfen Sie, ob Schulden bestehen. Der Erbfall muss dem Finanzamt in der Regel binnen drei Monaten angezeigt werden, soweit das nicht schon geschehen ist. Die Grundbuchberichtigung ist binnen zwei Jahren nach dem Erbfall meist gebührenfrei.

Klären Sie auch, ob es weitere Rechte gibt, etwa ein Wohnungsrecht für einen überlebenden Elternteil oder einen Pflichtteilsberechtigten. Solange die Erbengemeinschaft besteht, gehört das Haus allen gemeinsam, und niemand kann allein über das Ganze verfügen. Bis zur Einigung sollten Sie das Haus sichern, die Gebäudeversicherung informieren und vereinbaren, wer sich kümmert. Wie sich Hausunterlagen zusammenstellen lassen, zeigt Unterlagen für den Hausverkauf in Buch am Buchrain.

Wie kommen Sie zu einem fairen Wert?

Das ist der Kern der Sache. Wer übernimmt, möchte natürlich einen niedrigen Wert, und wer ausgezahlt wird, einen hohen. Zudem kennt die Person im Haus oft jeden Mangel, und die andere erinnert sich an das schöne Elternhaus. Ohne eine neutrale Zahl gibt es schnell Streit. Es gibt mehrere Wege.

Einschätzungen von Maklern. Holen Sie zwei oder drei begründete Spannen ein. Das kostet meist nichts, doch die Anbieter wissen, dass sie vielleicht keinen Auftrag bekommen. Wenn alle sich einig sind, kann das genügen. Eine Einschätzung beschreibt auch Immobilienbewertung in Buch am Buchrain.

Gemeinsam beauftragter Sachverständiger. Das ist bei größeren Summen oder Misstrauen oft der beste Weg. Vereinbaren Sie vorher, wer ausgewählt wird, wer zahlt und ob das Ergebnis für alle gilt. Das Gutachten sollte auch Mängel und Rechte einbeziehen.

Probe am Markt. Sind die Zweifel groß, kann eine Ansprache von Interessenten zeigen, was tatsächlich gezahlt würde. Sie sollten aber nur einen ernst gemeinten Verkauf versuchen und niemanden täuschen.

Einigen Sie sich auch darüber, was mit Abzügen geschieht. Wer übernimmt, spart sich Maklerprovision, und oft auch Zeit. Die Verkäufer sparen ebenfalls. Manche Familien teilen diesen Vorteil. Andere rechnen mit dem vollen Wert. Reden Sie darüber offen. Was hat ein Kind zu Lebzeiten schon erhalten, wer hat gepflegt, wer hat am Haus mitgearbeitet? Solche Dinge können eine Rolle spielen, je nach Testament und Absprache. Ein Rechtsanwalt erklärt, was rechtlich zählt und was eine freiwillige Geste ist.

Kann die übernehmende Person das bezahlen?

Das sollte früh und ehrlich geprüft werden. Viele sagen aus dem Bauch heraus zu und merken später, dass es nicht reicht. Rechnen Sie: Wie hoch ist die Auszahlung? Was ist noch abzulösen? Welche Sanierung steht an? Wie hoch werden Rate und laufende Kosten? Sprechen Sie mit der Bank, und zwar bevor Sie sich festlegen. Bei einem bereits vorhandenen eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung kann sich die Frage stellen, ob sie verkauft werden muss. Banken finanzieren die Auszahlung oft ähnlich wie einen Kauf, doch es gibt Unterschiede.

Auch die Heizungsfrage lässt sich hier klären. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Eine bestehende Heizung darf weiterlaufen und repariert werden, und eine Austauschpflicht nach dem Eigentümerwechsel ist entfallen. Trotzdem sollten Sie Alter und Verbrauch einrechnen. Dämmpflichten können bei höchstens zwei Wohnungen in bestimmten Fällen den neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren treffen. Ein Energieberater kann das einordnen.

Prüfen Sie außerdem, ob eine Ratenzahlung an die Geschwister infrage kommt. Das kann die Bank entlasten. Dann braucht es aber Sicherheiten für die Ausgezahlten, zum Beispiel eine Grundschuld. Das ist eine Frage für den Notar.

Frage Warum wichtig Wer hilft
Wie hoch ist die Auszahlung? Grundlage aller Rechnungen Sachverständiger, Erben
Wie hoch wird die Rate? Tragfähigkeit Bank
Was muss saniert werden? Zusatzkosten Handwerker, Energieberater
Reicht das Eigenkapital? Finanzierung Bank
Werden Raten vereinbart? Sicherheiten nötig Notar
Wer zahlt bis zur Übertragung? Streit vermeiden Absprache unter Erben

Wie läuft die Übertragung ab?

Schlüsselbund auf einem Holztisch (Geerbte Immobilie verkaufen Buch am Buchrain)

Wenn sich alle einig sind, wird der Weg meist über den Notar geregelt. Zwei häufige Formen sind die Erbauseinandersetzung, bei der das Haus einem Erben zugeteilt wird, und der Verkauf eines Erbteils an einen Miterben. Beide müssen notariell beurkundet werden. Welche passt, hängt vom Fall ab. Beim Erbteilsverkauf haben die übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht für zwei Monate, wenn an einen Dritten verkauft wird. Lassen Sie sich die Unterschiede erklären.

Jetzt Kontakt aufnehmen089 / 599 79 300

Im Vertrag sollte klar stehen: Wer bekommt was, in welcher Höhe und bis wann? Was geschieht mit bestehenden Grundschulden und mit Rechten? Bis wann wird ausgezahlt, und was geschieht bei Verzögerung? Die Eintragung sollte möglichst Zug um Zug gegen die Zahlung erfolgen. Sagen Sie auch, was mit dem Inventar geschieht, und wer welche Kosten bis zur Übertragung trägt. Wichtig: Eine mündliche Zusage reicht nicht. Wer das Haus schon nutzt, hat damit noch kein Alleineigentum. Wer dort wohnt, sollte eine klare Regelung über Kosten und Dauer haben.

Nur 1,785 %Makler­provisionfür Verkäufer

Fair verkaufen in Buch am Buchrain: nur 1,785 % Maklerprovision

Unsere Provision für Verkäufer liegt bei 1,785 % inkl. MwSt. statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Das ist kein Sparmodell: Bewertung, Exposé mit professionellen Fotos, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlung und Notartermin übernehmen wir für Ihre Immobilie in Buch am Buchrain vollständig. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.

Jetzt Kontakt aufnehmen089 / 599 79 300

Was ist, wenn der Übernehmende später verkauft?

Die Immobilienmaklerinnen Ellen Günthel, Anna Wagenstaller und Marion Schoppe (Geerbte Immobilie verkaufen Buch am Buchrain)

Eine häufige Sorge unter Geschwistern lautet: Heute wird der Bruder günstig ausgezahlt, und in zwei Jahren verkauft er teuer. Das lässt sich regeln. Im Vertrag kann eine Nachzahlungsklausel stehen, die festlegt, dass bei einem Verkauf innerhalb einer bestimmten Frist ein Teil des Mehrerlöses an die übrigen Erben geht. Die Frist und die Berechnung sollten klar benannt sein, zum Beispiel ob Investitionen abgezogen werden. So fühlen sich alle sicherer, und die Übernahme kann zu einem etwas niedrigeren Betrag erfolgen. Eine solche Regelung ist keine Beleidigung, sondern eine Absicherung, die Streit verhindert. Der Notar kann sie formulieren. Lassen Sie sich die Folgen erklären, auch für die Bank, die vielleicht in das Grundbuch eingetragene Rechte prüft.

Ähnlich ist es bei einer späteren Bebauung. Wenn das Grundstück geteilt oder bebaut werden kann, ist der Wert möglicherweise höher als das, was das Haus allein zeigt. Klären Sie das Baurecht deshalb vor der Einigung bei der Gemeinde und dem Landratsamt Erding. Dann weiß jede Person, worauf sie sich einlässt.

Wer nutzt das Haus bis zur Übertragung?

Bis zum Notartermin kann einige Zeit vergehen. Oft wohnt die Person, die übernehmen möchte, bereits im Haus oder zieht schon ein. Vereinbaren Sie, was bis dahin gilt: Wer zahlt Heizung, Versicherung, Grundsteuer und laufende Reparaturen? Wird eine Miete oder ein Ausgleich für die Nutzung gezahlt? Wer darf was verändern? Umbauten vor der Übertragung sind riskant, denn solange die Erbengemeinschaft besteht, fließen sie vielleicht in das Gemeinschaftsvermögen ein. Wer jetzt ein neues Bad einbaut und danach doch nicht übernehmen kann, hat ein Problem. Warten Sie mit solchen Maßnahmen besser ab, oder halten Sie schriftlich fest, wie sie verrechnet werden.

Das gilt auch für den Zeitraum zwischen dem Tod und der Einigung. Rechnen Sie Zahlungen und Arbeiten zusammen, und bewahren Sie Belege auf. Wer in den letzten Lebensjahren viel gepflegt hat, möchte vielleicht einen Ausgleich. Auch das sollte man offen besprechen, denn gesetzlich kann es in bestimmten Fällen einen Ausgleich geben. Ein Rechtsanwalt erklärt, was gilt. Sprechen Sie außerdem über persönliche Gegenstände, bevor es um die großen Summen geht. Wer sich hier fair behandelt fühlt, ist in den weiteren Gesprächen meist auch offener.

Ellen Günthel, Immobilienmaklerin bei neues // nest
Verkaufspreis für Buch am Buchrain realistisch einschätzen lassen

Ellen Günthel kennt den Markt in Buch am Buchrain und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Wertermittlung anfragen089 / 599 79 300

Wie führe ich das Gespräch unter Geschwistern?

Beginnen Sie mit der Frage, was jede Person möchte, und nicht mit einer Zahl. Vielleicht wünscht sich der eine vor allem, dass das Haus in der Familie bleibt, und die andere braucht das Geld gerade dringend. Vielleicht hat niemand etwas dagegen, dass das Haus verkauft wird, doch keiner traut sich, es zu sagen. Sagen Sie klar, wer was vorhat, und setzen Sie niemanden unter Druck. Nehmen Sie sich Zeit. Ein Termin direkt nach der Beerdigung ist meist zu früh. Halten Sie das Ergebnis jedes Treffens kurz fest und schicken Sie es an alle. Klären Sie zudem, wer mit Bank, Notar und Sachverständigem spricht, und dass alle dieselben Informationen erhalten. Schwiegertöchter und Schwiegersöhne haben oft eine Meinung, aber am Tisch sollten zunächst die Erben sitzen. Gerade bei Fragen, die alte Verletzungen berühren, ist ein kleiner Kreis meist hilfreicher als eine große Runde, und die Entscheidung bleibt bei denen, die sie auch unterschreiben müssen.

Was passiert steuerlich?

Holzfiguren einer Familie mit Haus und Schlüssel (Geerbte Immobilie verkaufen Buch am Buchrain)

Hier gibt es einige Punkte, die Sie mit dem Steuerberater durchgehen sollten.

Erbschaftsteuer. Die Freibeträge liegen bei 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder und meist 20.000 Euro für Nichten und Neffen. Das Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt sein, unter anderem mit einer Selbstnutzung über 10 Jahre. Eine Übernahme kann sich auf die Begünstigung auswirken.

Spekulationsfrist. Eine entgeltliche Übertragung im Rahmen der Erbauseinandersetzung kann wie ein Verkauf behandelt werden. Die Erben übernehmen die Besitzzeit des Verstorbenen. Liegt der Kauf durch die Eltern noch keine zehn Jahre zurück und fehlt die Selbstnutzung, kann Steuer anfallen. Für den hinzuerworbenen Anteil kann die Frist beim Übernehmenden unter Umständen neu beginnen.

Grunderwerbsteuer. Unter Miterben bei der Teilung des Nachlasses fällt sie in der Regel nicht an. Fragen Sie nach den genauen Voraussetzungen.

Notar und Grundbuch. Die Kosten teilt man sich nach Vereinbarung.

Wann ist der Verkauf an Dritte besser?

Eine Übernahme ist nicht immer die beste Lösung. Vielleicht fehlt das Geld, oder die Vorstellungen liegen zu weit auseinander. Vielleicht passt das Haus auch nicht mehr zum Leben der Person, die es aus alter Verbundenheit möchte. Manchmal hilft es, zu fragen: Würdest du das Haus auch kaufen, wenn es nicht das Elternhaus wäre? Ein Verkauf an Dritte schafft eine klare Zahl, und niemand muss sich gegen die Familie durchsetzen. Der Erlös lässt sich einfach teilen, nach Ablöse und Kosten. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken, dass die Familie das Haus verliert. Für viele Geschwister ist es auf Dauer das friedlichere Ergebnis.

Punkt Übernahme durch einen Erben Verkauf an Dritte
Haus bleibt in der Familie Ja Nein
Klarheit beim Preis Schwierig, neutral nötig Ergibt sich aus dem Verkauf
Finanzierung Muss eine Person tragen Liegt beim Käufer
Maklerkosten Oft entfallen Fallen meist an
Konfliktrisiko Eher hoch Eher geringer
Zeit Oft kürzer Meist einige Monate

Beim Verkauf müssen in der Regel alle mitwirken. Wie das geht, beschreibt Immobilie verkaufen in Buch am Buchrain. Kriterien für die Maklerwahl stehen in Makler in Buch am Buchrain. Mit neues // nest zahlen Sie als Verkäufer 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Das schont den Erlös, der geteilt wird. Einen Vergleich bietet Günstiger Makler in Buch am Buchrain. Wenn eine Trennung hinzukommt, hilft Scheidungsimmobilie in Buch am Buchrain. Eine Übergabe zu Lebzeiten behandelt Haus verkaufen im Alter in Buch am Buchrain.

Ihr Team für den Immobilienverkauf in Buch am Buchrain

Die Immobilienmaklerinnen Ellen Günthel, Marion Schoppe und Anna Wagenstaller von neues // nest

Hinter neues // nest stehen drei erfahrene Immobilienmaklerinnen. Ellen Günthel betreut Eigentümer in Buch am Buchrain persönlich, von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe.

Mehr über uns erfahren

Was ist bei Streit zu tun?

Unterzeichnung eines Dokuments (Geerbte Immobilie verkaufen Buch am Buchrain)

Wenn es hakt, sprechen Sie zunächst über die Gründe. Oft geht es um alte Geschichten. Eine neutrale Person oder eine Mediation kann helfen, und jede Seite sollte sich rechtlich beraten lassen. Ein Vergleich ist oft billiger als ein langes Verfahren. Bleibt alles blockiert, gibt es weitere Wege: den Verkauf des Erbteils oder im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung. Sie führt oft nicht zu einem guten Ergebnis, weshalb sich die meisten vorher noch einigen. Klären Sie zudem früh, wer in der Zwischenzeit für das Haus zuständig ist. Wenn der Übernahmewillige schon im Haus wohnt, kann ein Ausgleich für die Nutzung verlangt werden.

Jetzt Kontakt aufnehmenKostenlose Wertermittlung

Ein Beispiel: die Zahl auf dem Tisch (erfunden)

Drei Geschwister erben ein Haus im Ort. Der Jüngste wohnt darin und möchte bleiben. Die beiden anderen vertrauen ihm, wollen aber eine faire Zahl. Sie beauftragen gemeinsam eine Sachverständige und teilen die Kosten. Das Gutachten nennt den Wert und benennt den Sanierungsbedarf. Die Bank des Jüngsten sagt, dass der Kredit nur reicht, wenn die Auszahlung niedriger ausfällt oder in zwei Raten fließt. Die Geschwister vereinbaren beim Notar eine Zahlung in zwei Schritten, gesichert durch eine Grundschuld. Der Steuerberater weist auf einen Punkt zur Frist hin, und auch das wird berücksichtigt. Drei Jahre später ist alles bezahlt, und die Familie trifft sich weiter im Haus.

Das Beispiel ist erfunden und geht gut aus. Das liegt auch daran, dass die drei früh neutrale Hilfe geholt haben.

Welcher Makler erzielt in Buch am Buchrain den besten Preis?

Falls verkauft wird, zählt ein erzielter und kein versprochener Preis. Eine begründete Spanne hilft außerdem bei der Einigung unter Erben. Wie Sie das prüfen, zeigt Welcher Makler erzielt den besten Preis in Buch am Buchrain?.

Passende Ratgeber für Eigentümer

  • Ellen Günthel, Ihre Maklerin für Erding und den Münchner Osten
  • Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Berglern
  • Geerbte Immobilie verkaufen Eitting
  • Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Grünwald
  • Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Trudering
Ellen Günthel, Immobilienmaklerin bei neues // nest
Ihr Verkauf in Buch am Buchrain: sprechen wir darüber

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Buch am Buchrain von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.

Beratungstermin vereinbaren089 / 599 79 300

Häufige Fragen

Kann ein Erbe das Haus allein übernehmen?

Ja, wenn alle Miterben zustimmen und es notariell geregelt wird.

Wie wird der Wert ermittelt?

Durch begründete Einschätzungen oder einen gemeinsam beauftragten Sachverständigen.

Muss die Bank zustimmen?

Wenn ein Kredit nötig ist oder einer übernommen wird, ja. Sprechen Sie früh mit ihr.

Fällt Grunderwerbsteuer an?

Bei der Teilung unter Miterben in der Regel nicht. Der Steuerberater prüft die Voraussetzungen.

Kann die Auszahlung in Raten erfolgen?

Ja, wenn alle einverstanden sind. Sicherheiten sollten vereinbart werden.

Was ist, wenn einer nicht einverstanden ist?

Dann helfen Gespräche, Mediation oder rechtliche Beratung. Als letzter Weg bleibt die Teilungsversteigerung.

Brauche ich einen Erbschein?

Nicht immer. Ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift kann genügen.

Muss die Heizung getauscht werden?

Eine Austauschpflicht ist entfallen. Dämmpflichten können greifen, und ein Energieberater klärt das.

Fazit

Wer eine geerbte Immobilie in Buch am Buchrain nicht verkaufen, sondern übernehmen möchte, braucht einen neutralen Wert, eine tragfähige Finanzierung und einen notariellen Vertrag. Wenn das nicht passt, ist ein Verkauf oft die bessere Lösung. Für eine Einschätzung erreichen Sie Ellen Günthel unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular. Einen Einstieg bietet die kostenlose Wertermittlung.

31. Oktober 2026/von WPANNICFWPA
https://neuesnest.de/wp-content/uploads/2026/10/geerbte-immobilie-verkaufen-buch-am-buchrain.jpg 900 1600 WPANNICFWPA https://neuesnest.de/wp-content/uploads/2022/10/neues-nest-immobilien-Logo-e1665858279960-300x105.png WPANNICFWPA2026-10-31 05:33:262026-10-31 05:33:26Geerbte Immobilie verkaufen in Buch am Buchrain: Wenn einer die anderen auszahlen will
immobilienmakler-neues-nest

neues // nest Immobilien

info@neuesnest.de

089 / 599 79 300

Jetzt Kontakt aufnehmen

neues nest Maklerinnen München

Jetzt Kontakt aufnehmen


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen jederzeit persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Kontakt


neues // nest Immobilien

info@neuesnest.de 

089 / 599 79 300

Unsere Partner

immoscout24
immowelt_Logo

Betreut und optimiert durch die MF Marketing GmbH

neues // nest Immobilien★★★★★ 5,0 bei Google · 27 Bewertungen
Google-Profil ansehen
Stimmen unserer Kunden lesen
★★★★★
„Frau Günthel war telefonisch stets gut erreichbar und hat auch sämtliche Anfragen per Mail zeitnah beantwortet. … Sie stand während des gesamten Prozess immer zur Verfügung und hat uns bei allen Themen sehr gut unterstützt.“
Lukas C. · Google-Rezension 2024 · Käufer einer von Frau Günthel betreuten Immobilie
★★★★★
„Der Verkauf unserer Immobilie verlief schnell, professionell und völlig unkompliziert. Frau Schoppe war jederzeit zuverlässig, engagiert und hat den gesamten Verkaufsprozess hervorragend begleitet.“
Dampf K. · Google-Rezension 2026
★★★★★
„Ich möchte mich ausdrücklich bei Anna Wagenstaller für den schnellen und professionellen Verkauf meines Architektenhauses im Münchner Umland bedanken. Frau Wagenstaller hat mich perfekt betreut …“
Daniela L. · Google-Rezension 2026
★★★★★
„Ich war sowohl mit der Beratung als auch mit der gesamten Abwicklung des Verkaufes unseres Hauses durch Frau Schoppe außerordentlich zufrieden. Frau Schoppe hat uns sehr realistisch beraten …“
Barbara F. · Google-Rezension 2025
★★★★★
„Frau Schoppe besitzt ausgezeichnete Marktkenntnis, informiert sich über die Immobilie und ist darüberhinaus eine klare und sehr vertrauenswürdige Maklerin. Sie hat mich zuverlässig durch den Verkauf begleitet …“
Iris F. · Google-Rezension 2026
★★★★★
„Ich kann Frau Schoppe und ihre Immobilienagentur uneingeschränkt empfehlen. Von der Erstberatung bis zur Kaufabwicklung verlief alles reibungslos und professionell.“
Kikas K. · Google-Rezension 2025
★★★★★
„Der Verkauf unserer Immobilie verlief schnell, unkompliziert und absolut professionell. …“
A. Adler · Google-Rezension 2026

Auszüge aus Google-Rezensionen, Stand Oktober 2026. Google weist darauf hin, dass Rezensionen nicht überprüft werden.

Rechtliches

Impressum

Datenschutz

Maklervertrag widerrufen

Link to: Welcher Makler erzielt den besten Preis in Inning am Holz? Die Rechnung des Käufers Link to: Welcher Makler erzielt den besten Preis in Inning am Holz? Die Rechnung des Käufers Welcher Makler erzielt den besten Preis in Inning am Holz? Die Rechnung des...Welcher Makler erzielt den besten Preis in Inning am Holz: Unterlagen für den Immobilienverkauf werden geprüft Link to: Geerbte Immobilie verkaufen in Kirchberg: Das Elternhaus ausräumen, Schritt für Schritt Link to: Geerbte Immobilie verkaufen in Kirchberg: Das Elternhaus ausräumen, Schritt für Schritt Geerbte Immobilie verkaufen Kirchberg: Schlüsselbund auf einem HolztischGeerbte Immobilie verkaufen in Kirchberg: Das Elternhaus ausräumen, Schritt...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}