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Heizungsgesetz 2026 – was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Was ab dem 30. Juni 2026 gilt

Der 30. Juni 2026 ist ein wichtiger Termin für viele Eigentümer: Ab dann dürfen in größeren Städten neue Heizungen nur noch eingebaut werden, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regel gilt für alle Städte mit über 100.000 Einwohnern – entweder sobald sie ihre kommunale Wärmeplanung abgeschlossen haben oder spätestens ab dem genannten Datum.

Das Ziel dahinter: Neue Heizsysteme sollen besser zu den örtlichen Gegebenheiten passen. In Großstädten bedeutet das oft den Ausbau von Fernwärme. In anderen Gegenden sind eher Wärmepumpen oder Hybridlösungen gefragt.

Für Eigentümer heißt das: Wer ab Sommer 2026 eine neue Heizung einbauen lässt, muss sich auf klimafreundliche Technik einstellen. Klassische Gas- oder Ölheizungen ohne erneuerbare Unterstützung sind dann raus – zumindest, wenn es um neue Anlagen geht.

Bestehende Heizungen: Was bleibt erlaubt?

Wichtig zu wissen: Bestehende Heizungen dürfen weiter genutzt werden. Es gibt keinen Zwang, funktionierende Öl- oder Gasheizungen sofort rauszuwerfen. Auch Reparaturen bleiben erlaubt. Die neue Regel betrifft nur den Fall, dass eine neue Anlage eingebaut wird – zum Beispiel weil die alte irreparabel ist oder modernisiert werden soll.

In Großstädten gilt die 65-Prozent-Regel ab Mitte 2026. In kleineren Städten erst später – sie haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit, ihre kommunale Wärmeplanung fertigzustellen. Erst danach gelten auch dort die neuen Vorgaben. Diese Staffelung soll den Städten mehr Vorbereitungszeit geben.

Welche Heizungen in Zukunft erlaubt sind

Zulässig sind alle Systeme, die einen hohen Anteil erneuerbarer Energien nutzen. Dazu zählen zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme aus erneuerbaren Quellen, bestimmte Biomasseheizungen und Hybridlösungen, bei denen etwa eine Wärmepumpe mit einem Gasgerät kombiniert wird. Entscheidend ist, dass der Anteil erneuerbarer Energie bei mindestens 65 Prozent liegt.

Fossile Heizsysteme ohne erneuerbare Unterstützung werden als Neugeräte bald keine Rolle mehr spielen. Im Bestand dürfen sie aber weiterhin laufen – solange sie technisch in Ordnung sind.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Wer in den nächsten Jahren mit dem Gedanken spielt, seine Heizung zu tauschen, sollte sich frühzeitig informieren. Am besten fängt man bei der eigenen Stadt an: Ist die kommunale Wärmeplanung schon fertig? Wird Fernwärme ausgebaut oder sind Wärmepumpen realistischer?

Dann lohnt es sich, verschiedene Systeme miteinander zu vergleichen – je nach Gebäudezustand und Lage. Auch staatliche Förderprogramme können die Entscheidung beeinflussen. Oft gibt es finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Technik. Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft dabei, einen langfristigen Plan zu erstellen und Kosten sinnvoll zu steuern.

Wir bei neues // nest Immobilien stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung und helfen Ihnen bei allen Themen rund um Ihre Immobilie.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der Telefonnummer 089/599 79 300 oder via E-Mail: info@deeppink-cobra-230287.hostingersite.com.

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Wir leisten weder rechtliche noch steuerliche Beratung. Falls Sie bzgl. rechtlicher oder steuerlicher Sachverhalte Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Steuerberater. Gerne erhalten Sie von uns auf Wunsch die Kontaktdaten eines vertrauenswürdigen Notars, Anwalts oder Steuerberaters.

Quelle: https://www.immowelt.de/ratgeber/news/das-heizungsgesetz-wird-scharf-gestellt-diese-heizungen-fliegen-2026-raus

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