Der Verkauf einer geerbten Immobilie bringt eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich, sowohl emotional als auch praktisch. Als Erbe stehen Sie vor der Aufgabe, rechtliche Aspekte zu klären, finanzielle Belastungen zu überblicken und möglicherweise eine Erbengemeinschaft zu koordinieren. Die 3 wichtigsten Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Blogartikel.

1. Was passiert, wenn ich eine Immobilie erbe?

Wenn Sie eine Immobilie erben, gibt es zunächst einige formelle Schritte, die Sie beachten müssen. Zu Beginn müssen Sie die Erbschaft beim Nachlassgericht anzeigen, damit die Immobilie offiziell auf Ihren Namen umgeschrieben wird. Dies erfordert oft einen Erbschein, der Ihnen vom Gericht ausgestellt wird und den Sie als Nachweis für Ihre Erbberechtigung benötigen. Parallel dazu ist es ratsam, den Wert der Immobilie ermitteln zu lassen. Dies ist nicht nur für den Verkauf von Bedeutung, sondern auch für die Berechnung einer möglichen Erbschaftssteuer.

Die Bewertung der Immobilie kann von einem Gutachter durchgeführt werden und ist wichtig, um den genauen Wert im aktuellen Marktumfeld zu bestimmen. Es gilt außerdem zu prüfen, ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuern anfallen. Je nach Verwandtschaftsgrad und Immobilienwert können unterschiedliche Steuersätze gelten. In dieser Phase kann Ihnen ein Experte wie ein Immobilienmakler oder Steuerberater wertvolle Unterstützung bieten, um die beste Vorgehensweise für Ihre Situation zu finden und alle notwendigen Schritte zu koordinieren.

2. Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich eine Immobilie erbe?

Das Erben einer Immobilie ist nicht kostenlos. Neben den bereits erwähnten Erbschaftssteuern gibt es weitere finanzielle Verpflichtungen, die auf Sie zukommen können. Notarkosten und Grundbuchgebühren fallen beispielsweise an, wenn die Immobilie offiziell auf Ihren Namen umgeschrieben wird. Zudem entstehen laufende Kosten wie Instandhaltung, Grundsteuer und Versicherungen. Diese müssen oft schon beglichen werden, bevor Sie eine Entscheidung über den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie treffen können.

Es ist entscheidend, einen Überblick über diese Kosten zu behalten und Ihre finanzielle Situation realistisch einzuschätzen. Ein Immobilienmakler kann Ihnen dabei helfen, alle anfallenden Kosten zu erfassen und Ihnen Rat geben, wie Sie die besten finanziellen Entscheidungen treffen. So können Sie beispielsweise prüfen, ob Renovierungen notwendig sind, um den Wert der Immobilie zu steigern oder ob es sinnvoller ist, die Immobilie im aktuellen Zustand zu verkaufen.

3. Was passiert, wenn mehrere Erben eine Immobilie erben?

In vielen Fällen erben nicht nur Einzelpersonen eine Immobilie, sondern es entsteht eine Erbengemeinschaft. In einer solchen Gemeinschaft sind alle Erben zu gleichen Teilen Eigentümer der Immobilie, und Entscheidungen über das Schicksal des Erbes müssen gemeinschaftlich getroffen werden. Dies kann zu Spannungen führen, vor allem, wenn die Interessen der einzelnen Erben unterschiedlich sind. Manche möchten vielleicht die Immobilie verkaufen, während andere sie lieber behalten oder vermieten wollen.

Eine gute Kommunikation und klare Vereinbarungen sind hier unerlässlich. Als Makler stehe ich Erbengemeinschaften oft als Vermittler zur Seite, um bei der Entscheidungsfindung zu helfen und eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen. Durch professionelle Koordination und Mediation können Lösungen gefunden werden, die für alle Beteiligten vorteilhaft sind. In manchen Fällen kann es auch hilfreich sein, die Immobilie zunächst zu bewerten und sich dann gemeinsam für die beste Vorgehensweise zu entscheiden – sei es ein Verkauf, eine Vermietung oder eine andere Nutzung der Immobilie.

Wir bei neues // nest Immobilien stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung und helfen Ihnen bei allen Themen rund um Ihre Immobilie.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der Telefonnummer 089/599 79 300 oder via E-Mail: info@neuesnest.de.

Rechtlicher Hinweis: 
Wir leisten weder rechtliche noch steuerliche Beratung. Falls Sie bzgl. rechtlicher oder steuerlicher Sachverhalte Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Steuerberater. Gerne erhalten Sie von uns auf Wunsch die Kontaktdaten eines vertrauenswürdigen Notars, Anwalts oder Steuerberaters.