Scheidung & Immobilie in Erding: So läuft der Verkauf
Scheidung und Immobilienverkauf in Erding: Was Eigentümer wissen müssen
Eine Scheidung ist eine der emotional belastendsten Lebenssituationen. Wenn dabei eine gemeinsame Immobilie in Erding im Spiel ist, kommen zu den persönlichen Schwierigkeiten noch erhebliche rechtliche und finanzielle Fragen hinzu. Wem gehört das Haus? Muss es verkauft werden? Wie wird der Wert fair ermittelt? Und wer zahlt in der Zwischenzeit die laufenden Kosten?
Dieser Artikel erklärt alle relevanten Aspekte rund um den Immobilienverkauf bei Scheidung in Erding – von der Rechtslage über die Wertermittlung bis zur Frage, wie man den Verkauf möglichst reibungslos und kostengünstig abwickelt.
Eigentumsverhältnisse klären: Wem gehört die Immobilie?
Der erste Schritt ist immer die Klärung der rechtlichen Eigentumssituation. Entscheidend ist dabei das Grundbuch – nicht das subjektive Gefühl, wer mehr investiert hat oder wer länger im Haus gelebt hat.
Es gibt grundsätzlich drei Konstellationen:
Beide Partner stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch: Die häufigste Variante bei Eheleuten. Beide Partner müssen einem Verkauf zustimmen und erhalten je 50 % des Erlöses (abzüglich laufender Belastungen).
Nur ein Partner steht im Grundbuch: Wer nicht im Grundbuch eingetragen ist, hat kein direktes Eigentumsrecht an der Immobilie. Allerdings kann im Rahmen des Zugewinnausgleichs ein finanzieller Ausgleich entstehen – dazu unten mehr.
Ungleiche Anteile im Grundbuch: Zum Beispiel 60/40 oder 75/25. In diesem Fall richtet sich der Erlösanteil nach dem jeweiligen Eigentumsanteil, sofern keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen bestehen.
Zugewinnausgleich: Die häufig unterschätzte Komponente
Viele Ehepaare in Erding leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft – es sei denn, ein Ehevertrag legt etwas anderes fest. Beim Zugewinnausgleich wird der Vermögenszuwachs beider Partner während der Ehe verglichen und ausgeglichen.
Das bedeutet: Wenn ein Partner während der Ehe deutlich mehr Vermögen aufgebaut hat als der andere – zum Beispiel durch Wertsteigerung einer Immobilie, die nur ihm gehört –, muss er dem anderen Partner die Hälfte des Unterschiedsbetrags auszahlen.
Beispiel aus dem Raum Erding: Partner A hat eine Eigentumswohnung in die Ehe eingebracht, die damals 320.000 Euro wert war. Heute, nach zwölf Ehejahren, ist sie 580.000 Euro wert. Der Zugewinn beträgt 260.000 Euro. Davon stehen Partner B im Rahmen des Zugewinnausgleichs 130.000 Euro zu – unabhängig davon, ob er im Grundbuch steht oder nicht.
Der Zugewinnausgleich macht in der Praxis den Verkauf der Immobilie häufig unvermeidlich, weil der ausgleichspflichtige Partner die Ausgleichszahlung nicht aus eigenen Mitteln leisten kann oder will.
Was ist, wenn ein Partner die Immobilie behalten will?
Wenn einer der Partner das gemeinsame Haus oder die Wohnung in Erding behalten möchte, ist das möglich – aber an Bedingungen geknüpft. Der bleibende Partner muss:
- Den anderen Partner auszahlen (dessen Anteil am Eigenkapital nach Abzug von Schulden)
- Die laufenden Schulden (Hypothek, Grundschuld) allein übernehmen oder refinanzieren
- Den anderen Partner aus der Haftung für das Darlehen entlassen – das setzt die Zustimmung der Bank voraus
Viele Banken stellen einem allein weiterführenden Partner höhere Anforderungen an Bonität und Eigenkapital. Wer das Haus behalten will, sollte daher frühzeitig mit seiner Bank sprechen und prüfen, ob eine alleinige Übernahme der Finanzierung realistisch ist.
Faire Maklerprovision: Warum die Wahl des Maklers bei Scheidungsimmobilien besonders zählt
Bei einer Scheidungsimmobilie ist die Wahl des Maklers keine Nebensache. Denn die Maklerprovision wird vom Verkaufserlös bezahlt – und reduziert damit den Betrag, der zwischen beiden Partnern aufgeteilt werden kann.
In der Region München und Erding berechnen die meisten Makler 3,57 % Provision pro Partei (inkl. MwSt.) – also insgesamt 7,14 % des Kaufpreises. Bei einem Einfamilienhaus in Erding mit einem Wert von 800.000 Euro bedeutet das: Allein die Maklerprovision beider Seiten beträgt 57.120 Euro.
Neues Nest Immobilien berechnet dagegen nur 1,785 % pro Partei – genau die Hälfte des Marktstandards. Das ist kein Zufall: Durch eine schlanke, kosteneffiziente Firmenstruktur, die Kostenteilung unter drei erfahrenen Maklerinnen und den Verzicht auf teure Bürostandorte in Prestigelagen können deutlich günstigere Konditionen angeboten werden – bei identischer Leistung.
Was das konkret bedeutet: Bei einem Verkaufserlös von 800.000 Euro zahlt ein Eigentümer bei einem klassischen Makler 28.560 Euro Provision. Bei Neues Nest Immobilien sind es 14.280 Euro – eine Ersparnis von über 14.000 Euro. Geld, das bei einer Scheidung beiden Partnern zugutekommt. Die Maklerinnen von Neues Nest werden von Eigentümern und Käufern gleichermaßen positiv bewertet – faire Konditionen und professionelle Abwicklung gehen hier Hand in Hand.
Für den Bereich Erding ist Ellen Günthel zuständig, die die lokalen Marktgegebenheiten im Landkreis Erding bestens kennt.
Immobilienbewertung bei Scheidung: Wer bestimmt den Wert?
Eine der häufigsten Streitquellen bei Scheidungsimmobilien ist die Wertermittlung. Wenn beide Partner unterschiedliche Vorstellungen vom Wert der Immobilie haben, blockiert das oft den gesamten Prozess.
Im Idealfall einigen sich beide Partner auf einen gemeinsam beauftragten Gutachter oder Makler, der den Marktwert neutral ermittelt. Dieser Wert wird dann zur Grundlage für den Verkaufspreis oder für den Auszahlungsbetrag, wenn ein Partner die Immobilie übernehmen möchte.
Können sich die Partner nicht einigen, kann das Familiengericht (zuständig für Erding ist das Amtsgericht Erding) einen Sachverständigen bestellen. Das ist zwar verbindlicher, aber langsamer und teurer.
Aktuelle Werte für die Region Erding (2026):
- Einfamilienhäuser in Erding-Stadt: ca. 700.000 – 1.100.000 Euro
- Reihenhäuser und Doppelhaushälften: ca. 550.000 – 800.000 Euro
- Eigentumswohnungen: ca. 4.500 – 6.500 Euro pro Quadratmeter
- Die Nähe zum Flughafen München (15 km) und die gute S-Bahn-Anbindung (S2) sind wertbestimmende Faktoren
Steuerliche Aspekte: Spekulationssteuer beim Scheidungsverkauf
Beim Verkauf einer gemeinsamen Immobilie im Rahmen einer Scheidung kann Spekulationssteuer anfallen – das wird häufig übersehen.
Die Regel: Liegt zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie kein Zeitraum von mindestens zehn Jahren, und wurde die Immobilie nicht ausschließlich selbst genutzt, fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an. Bei gemeinsamer Immobilie wird der steuerpflichtige Gewinn auf beide Partner aufgeteilt.
Wenn die Immobilie selbst genutzt wurde, gilt: Eine selbstgenutzte Immobilie ist steuerfrei zu verkaufen, wenn sie im Verkaufsjahr und in den zwei vorangegangenen Jahren selbst bewohnt war. Das ist bei Scheidungsimmobilien oft kritisch, weil ein Partner bereits ausgezogen sein könnte – was dazu führt, dass dessen Anteil am Verkaufsgewinn steuerpflichtig wird.
Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist daher unverzichtbar. Mit dem richtigen Timing kann die Steuerlast erheblich reduziert oder vermieden werden.
Was passiert mit dem laufenden Kredit?
In den meisten Fällen ist die gemeinsame Immobilie noch mit einem Bankkredit belastet. Was passiert damit bei einer Scheidung?
Grundsätzlich haften beide Partner als Gesamtschuldner für die gemeinsame Immobilienfinanzierung – unabhängig davon, wer das Haus verlässt oder wer im Grundbuch steht. Das bedeutet: Auch wenn Partner A auszieht und Partner B die Raten zahlt, bleibt Partner A gegenüber der Bank voll haftbar.
Wird die Immobilie verkauft, wird der laufende Kredit beim Verkauf abgelöst. In diesem Fall muss die Bank unter Umständen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – eine Gebühr dafür, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Diese Kosten sollten bei der Verkaufsplanung einkalkuliert werden.
Ablauf des Verkaufs: Von der Entscheidung bis zum Notartermin
Wenn beide Partner sich auf einen Verkauf geeinigt haben, läuft der Prozess im Wesentlichen wie bei jedem anderen Immobilienverkauf ab – mit dem Unterschied, dass beide Partner jede wichtige Entscheidung gemeinsam treffen müssen:
- Gemeinsame Entscheidung: Beide Partner bestätigen schriftlich, die Immobilie verkaufen zu wollen. Dies kann im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder eines notariellen Aufhebungsvertrags festgehalten werden.
- Maklerauftrag: Beide Partner unterzeichnen den Maklerauftrag gemeinsam. Kein Partner kann allein einen Makler beauftragen und den anderen damit binden.
- Preisfindung: Auf Basis der Marktbewertung wird ein Angebotspreis festgelegt, dem beide Partner zustimmen.
- Vermarktung: Der Makler vermarktet die Immobilie. Besichtigungen werden koordiniert.
- Annahmequorum: Ein Kaufangebot kann nur angenommen werden, wenn beide Partner zustimmen.
- Notartermin: Beide Partner müssen beim Notartermin anwesend sein oder sich vertreten lassen. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag.
- Erlösaufteilung: Nach Kaufpreiseingang wird der Nettobetrag (nach Kreditablösung und Nebenkosten) gemäß Eigentumsanteilen aufgeteilt.
Wenn ein Partner die Unterschrift verweigert
In konfliktreichen Scheidungen kommt es vor, dass ein Partner den Maklerauftrag oder den Kaufvertrag nicht unterzeichnen will. Das blockiert den Verkauf und führt oft zu erheblichen finanziellen Schäden – beispielsweise wenn die Immobilie zwischenzeitlich im Wert sinkt oder Sanierungskosten anfallen.
In diesem Fall gibt es zwei rechtliche Wege:
Klage auf Zustimmung: Das Familiengericht kann einen widerspenstigen Partner zur Zustimmung zum Verkauf verurteilen, wenn der Verkauf im Rahmen der Auseinandersetzung der Zugewinngemeinschaft zwingend notwendig ist.
Teilungsversteigerung: Wenn kein gemeinsamer Verkauf möglich ist, kann jeder Miteigentümer beim Amtsgericht Erding eine Teilungsversteigerung beantragen. Das Gericht versteigert die Immobilie dann öffentlich. Dies führt in der Praxis fast immer zu einem deutlich geringeren Erlös als beim freihändigen Verkauf – und ist daher nur als letztes Mittel sinnvoll.
Praktische Tipps: So läuft der Scheidungsverkauf reibungsloser
- Kommunikation über den Makler leiten: Wenn die direkte Kommunikation zwischen den Partnern belastet ist, kann der Makler als neutraler Vermittler fungieren.
- Klare Absprachen schriftlich fixieren: Jede Entscheidung (Preis, Makler, Besichtigungstermine, Annahme eines Angebots) sollte schriftlich bestätigt werden.
- Zeitplan realistisch planen: Ein Scheidungsverkauf dauert oft länger als ein normaler Verkauf. Konflikte, Gerichtsverfahren und die Abstimmung zwischen zwei Parteien brauchen Zeit.
- Kinder aus dem Prozess heraushalten: Immobilienentscheidungen sollten nicht über Kinder kommuniziert werden.
- Einen fairen Makler wählen, der keine Seite bevorzugt: Der Makler arbeitet für beide Eigentümer – nicht nur für den, der den Kontakt hergestellt hat.
Erding als Immobilienmarkt: Was Sie beim Scheidungsverkauf erwartet
Erding ist eine lebhafte Kreisstadt mit rund 38.000 Einwohnern und einem stabilen Immobilienmarkt. Die Lage ist geprägt durch die Nähe zum Flughafen München (einer der größten Arbeitgeber der Region), die S-Bahn-Anbindung (S2 nach München) und eine attraktive Infrastruktur mit Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangeboten.
Für Eigentümer, die im Rahmen einer Scheidung verkaufen, bedeutet das: Der Markt ist vorhanden. Qualifizierte Käufer für Einfamilienhäuser und Wohnungen in Erding finden sich auch in einem normalisierten Marktumfeld. Entscheidend ist ein marktgerechter Preis und eine professionelle Vermarktung – beides lässt sich mit dem richtigen Maklerpartner sicherstellen.
Provision beim Scheidungsverkauf in Erding: Wer zahlt, was ist fair?
Bei einer Scheidung, in der die Immobilie in Erding verkauft werden soll, stellt sich auch die Frage nach der Maklerprovision: Wer trägt die Kosten, und wie hoch sollten sie sein?
Die Maklerprovision wird in der Regel vom Verkaufserlös abgezogen, bevor dieser zwischen den Partnern aufgeteilt wird. Sie tragen also beide die Kosten – anteilig entsprechend ihrer Eigentumsanteile. Das bedeutet: Jeder Euro, den die Provision höher ist, fehlt am Ende im Nettoerlös beider Parteien.
Neues Nest Immobilien berechnet 1,785 % Provision für den Eigentümer – statt der marktüblichen 3,57 %. Bei einem Haus in Erding für 750.000 Euro ergibt das eine Ersparnis von über 13.000 Euro gegenüber einem klassischen Makler. Beide Ex-Partner profitieren davon gleichermaßen – mehr Nettoerlös für beide. Ellen Günthel betreut für Neues Nest den Bereich Erding und den Landkreis Erding.
Checkliste: Scheidungsimmobilie in Erding vorbereiten
Damit der Verkauf einer Scheidungsimmobilie in Erding reibungslos läuft, empfiehlt sich folgende Vorbereitung:
- Grundbuchauszug besorgen und prüfen: Wer steht als Eigentümer eingetragen?
- Einigung über den Verkaufsweg: Einvernehmlicher Verkauf oder eine Partei übernimmt?
- Steuerberater konsultieren: Spekulationssteuer prüfen, Zeitpunkt optimieren
- Scheidungsanwalt informieren: Verkauf und Zugewinnausgleich koordinieren
- Laufende Kredite bei der Bank klären: Vorfälligkeitsentschädigung berechnen lassen
- Gemeinsamen Makler beauftragen, dem beide Parteien vertrauen
- Vollständige Unterlagen zusammenstellen: Energieausweis, Baupläne, Grundbuch
FAQ: Scheidung und Immobilienverkauf in Erding
Kann ich die gemeinsame Immobilie alleine verkaufen, wenn ich Eigentümer zu 50 % bin?
Nein. Beide Miteigentümer müssen dem Verkauf zustimmen. Ohne Zustimmung des anderen Partners können Sie die Immobilie nicht alleine verkaufen. Eine Ausnahme wäre eine gerichtlich angeordnete Teilungsversteigerung.
Was ist ein Zugewinnausgleich und warum ist er für die Immobilie relevant?
Der Zugewinnausgleich gleicht den Vermögenszuwachs beider Partner während der Ehe aus. Wenn eine Immobilie an Wert gewonnen hat, kann der nicht im Grundbuch stehende Partner trotzdem Ansprüche haben. Dieser Ausgleich erfolgt häufig durch den Verkaufserlös.
Müssen wir die Immobilie verkaufen, oder gibt es Alternativen?
Nein, ein Verkauf ist nicht zwingend. Ein Partner kann die Immobilie auch übernehmen, wenn er den anderen auszahlt und die Finanzierung allein trägt. Außerdem ist eine gemeinsame Vermietung nach der Scheidung möglich, obwohl das oft zu neuen Konflikten führt.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Scheidungsverkauf?
Die Notargebühren beim Verkauf richtet sich nach dem Kaufpreis und beträgt in der Regel 1,0–1,5 % des Kaufpreises. Diese Kosten werden üblicherweise vom Käufer getragen.
Was, wenn wir uns auf keinen Preis einigen können?
In diesem Fall kann ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden, dessen Wertermittlung von beiden Parteien akzeptiert wird. Alternativ kann das Familiengericht eine Regelung treffen.
Wie lange dauert ein Scheidungsverkauf in Erding durchschnittlich?
Von der ersten Einigung bis zum Notartermin dauert es typischerweise drei bis fünf Monate. Wenn Konflikte die Entscheidungsfindung verzögern, kann es deutlich länger dauern.
Müssen beide Partner beim Notartermin in Erding persönlich anwesend sein?
Grundsätzlich ja. Wer nicht persönlich erscheinen kann, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht erteilen. Das ist bei Scheidungen, in denen die Partner nicht mehr miteinander sprechen wollen, eine praktische und häufig genutzte Lösung.
Kann ein Makler bei der Scheidungsimmobilie neutral zwischen beiden Parteien vermitteln?
Ein professioneller Makler arbeitet für den Verkaufserfolg – nicht für einen der beiden Partner. Er schützt damit beide Seiten gleichermaßen: Sein Interesse ist der bestmögliche Verkaufspreis und ein reibungsloser Abschluss, unabhängig von den persönlichen Spannungen zwischen den Eigentümern.



