Tipps für den Immobilienverkauf im Scheidungs- oder Trennungsfall

Bei den meisten Paaren, die eine gemeinsame Immobilie besitzen und sich trennen, stellt sich die Frage: Soll das Haus oder die Wohnung verkauft werden?

Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob es sich bei der Immobilie um ein Eigenheim oder eine Kapitalanlage handelt.Beim Eigenheim ist es häufig so, dass die Partner getrennte Wege einschlagen und das Objekt einvernehmlich verkauft wird.Bei einer Kapitalanlage wiederum stellt sich die Frage, ob man nicht wartet, bis die Immobilie komplett abbezahlt ist, und somit gemeinsam die Immobilie hält, während man sich die Tilgungsbelastung teilt.Eine der wichtigsten Fragen beim Immobilienverkauf im Trennungsfall ist generell: Wie soll es mit der gemeinsamen Finanzierung weitergehen?

Wer ist der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung?

Grundsätzlich gilt die Person, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, auch der Besitzer der Immobilie. Das heißt, wenn beide Partner im Bestandsverzeichnis des Grundbuches eingetragen sind, bilden sie eine Eigentümergemeinschaft. Jeder Partei gehören die jeweiligen Anteile, die im Grundbuch fest eingetragen sind. Sollte nur einer der beiden Parteien eingetragen sein, ist er der sogenannte Alleineigentümer.

Wer hat den Kredit zu bezahlen?

Im Falle einer Scheidung oder Trennung ist derjenige Partner verpflichtet das Darlehen zurückzuzahlen, welcher bei der Bank, also dem Darlehensgeber den Kredit aufgenommen hat. Das heißt, wenn beide Parteien den Darlehensvertrag unterschrieben haben, sind beide Personen verpflichtet, dem Kreditgeber weiterhin die vertraglich vereinbarten Konditionen zurückzuzahlen.

Gemeinsame Immobilie: Welche Möglichkeiten gibt es?

In den meisten Fällen ist eine Trennung ein sehr emotionales Ereignis. Ein Immobilienverkauf sollte grundsätzlich professionell und sachlich angegangen werden. Folgende Möglichkeiten gibt es:

1) Ein Partner übernimmt die Immobilie und tilgt das Darlehen alleine.

2) Beide Partner verkaufen die Immobilie gemeinsam und zahlen den offenen Kreditbetrag an den Kreditgeber zurück (in der Regel verbunden mit einer Vorfälligkeitsentschädigung an den Kreditgeber)

3) Beide Partner behalten die Immobilie und teilen sich die monatlichen Belastungen für das Darlehen sowie alle anfallenden Kosten rund um die Immobilie.

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