Immobilienmakler in München | neues // nest Immobilien
  • Link to Instagram
  • HOME
  • AKTUELLE IMMOBILIEN
  • FÜR VERKÄUFER
  • FÜR KÄUFER
  • WERTERMITTLUNG
  • BLOG
  • ÜBER UNS ▾
    • Marion Schoppe
    • Anna Wagenstaller-Fent
    • Ellen Günthel
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Vor Ort
    • Dachau
    • Ebersberg
    • Erding
    • Germering
    • Grünwald
    • Neubiberg
    • Ottobrunn
    • Rosenheim
    • Vaterstetten
    • Trudering
    • Pasing
    • Bad Aibling
    • Obermenzing
    • Grafing
    • Bogenhausen
    • Schwabing
    • Markt Schwaben
    • Solln
  • Menu Menu

Austauschpflicht für Kaminöfen: Das sollten Immobilienbesitzer jetzt wissen

Für Immobilienbesitzer, die einen Kaminofen besitzen, läuft Ende 2024 eine entscheidende Frist ab. Im Rahmen der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) müssen bestimmte ältere Kaminöfen entweder nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden, um die neuen Grenzwerte ab 2025 einzuhalten. Diese Regelung betrifft Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Ziel dieser Verordnung ist es, die Emissionen von Schadstoffen wie Staub und Kohlenstoffmonoxid zu reduzieren und so zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen. Wenn Sie also einen Kaminofen aus dieser Zeit besitzen, ist es jetzt höchste Zeit, aktiv zu werden.

In den vergangenen Jahren gab es bereits ähnliche Fristen für ältere Kaminöfen. So mussten Öfen, die bis Ende 1974 gebaut wurden, bis zum 31. Dezember 2014 nachgerüstet oder stillgelegt werden. Für Modelle, die zwischen 1975 und 1984 errichtet wurden, endete die Frist im Jahr 2017, und Öfen aus den Baujahren 1985 bis 1994 mussten bis Ende 2020 auf den neuesten Stand gebracht werden. Nun sind alle Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 hergestellt wurden, von der Austauschpflicht betroffen, und es bleibt bis Ende 2024 Zeit, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Welche Grenzwerte gelten ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch Kaminöfen betrieben werden, die die strengen Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV einhalten. Konkret bedeutet dies, dass die Abgase eines Ofens höchstens 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft enthalten dürfen. Diese Werte können Sie entweder über den Hersteller Ihres Ofens nachweisen oder durch eine Messung des Schornsteinfegers vor Ort feststellen lassen. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Kaminofen den gesetzlichen Vorgaben entspricht, lohnt ein Blick in die Unterlagen des Schornsteinfegers. Alternativ bietet eine spezielle Datenbank für Feuerstätten ebenfalls Hinweise, ob Ihr Gerät den Anforderungen gerecht wird.

Ihre Optionen: Nachrüsten, Austauschen oder Stilllegen

Wenn Ihr Kaminofen die neuen Grenzwerte nicht erfüllt, haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Die naheliegendste Option ist der Austausch des Kaminofens. Moderne Geräte sind so konzipiert, dass sie die Emissionsvorgaben der 1. BImSchV erfüllen. Der Austausch kann jedoch je nach Modell mit erheblichen Kosten verbunden sein. Sollten Sie an Ihrem alten Kaminofen festhalten wollen, gibt es die Möglichkeit der Nachrüstung. Hierbei können Sie zum Beispiel einen Staubabscheider einbauen, der die Emissionen deutlich reduziert. Diese Technologie ist zwar effizient, aber auch kostspielig. Eine günstigere Alternative sind Passivfilter, die für mehrere Hundert Euro erhältlich sind. Als dritte Option bleibt Ihnen die Stilllegung des Kaminofens. Dies könnte sinnvoll sein, wenn Sie ohnehin bauliche Veränderungen planen oder den Kamin nicht mehr nutzen möchten. Die Stilllegung muss von einem Fachmann durchgeführt werden und kostet in der Regel um die 200 Euro.

Was sollten Sie jetzt tun?

Die Entscheidung, ob Sie Ihren Kaminofen nachrüsten, austauschen oder stilllegen, sollte nicht nur aus finanzieller Sicht gut überlegt sein. Auch die Energieeffizienz Ihres Hauses spielt eine wichtige Rolle. Moderne Kaminöfen sind oft nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch effizienter, was zu niedrigeren Heizkosten führen kann. Sollten Sie sich für einen Austausch oder eine Nachrüstung entscheiden, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Schornsteinfeger oder Fachmann hinzuzuziehen, um mögliche Engpässe zum Ende der Frist zu vermeiden.

Für ausführlichere Informationen finden Sie den vollständigen Artikel bei immowelt.de

Wir bei neues // nest Immobilien stehen Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung und helfen Ihnen bei allen Themen rund um Ihre Immobilie.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der Telefonnummer 089/599 79 300 oder via E-Mail: info@deeppink-cobra-230287.hostingersite.com.

Rechtlicher Hinweis: 
Wir leisten weder rechtliche noch steuerliche Beratung. Falls Sie bzgl. rechtlicher oder steuerlicher Sachverhalte Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Steuerberater. Gerne erhalten Sie von uns auf Wunsch die Kontaktdaten eines vertrauenswürdigen Notars, Anwalts oder Steuerberaters.

immobilienmakler-neues-nest

neues // nest Immobilien

info@neuesnest.de

089 / 599 79 300

Jetzt Kontakt aufnehmen
neues nest Maklerinnen München

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen jederzeit persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Kontakt

neues // nest Immobilien

info@neuesnest.de 

089 / 599 79 300

Unsere Partner

immoscout24
immowelt_Logo

Rechtliches

Impressum

Datenschutz

Maklervertrag widerrufen

Link to: CO₂-Pass für Gebäude: Bürokratie-Albtraum oder sinnvoller Schritt? Link to: CO₂-Pass für Gebäude: Bürokratie-Albtraum oder sinnvoller Schritt? CO₂-Pass für Gebäude: Bürokratie-Albtraum oder sinnvoller Schritt? Link to: Den richtigen Preis Ihrer Immobilie herausfinden – Diese Ansätze gibt es Link to: Den richtigen Preis Ihrer Immobilie herausfinden – Diese Ansätze gibt es Den richtigen Preis Ihrer Immobilie herausfinden – Diese Ansätze gibt...
Scroll to top Scroll to top Scroll to top
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Manage options
  • Manage services
  • Manage {vendor_count} vendors
  • Read more about these purposes
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}