Austauschpflicht für Kaminöfen: Das sollten Immobilienbesitzer jetzt wissen

Für Immobilienbesitzer, die einen Kaminofen besitzen, läuft Ende 2024 eine entscheidende Frist ab. Im Rahmen der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) müssen bestimmte ältere Kaminöfen entweder nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden, um die neuen Grenzwerte ab 2025 einzuhalten. Diese Regelung betrifft Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Ziel dieser Verordnung ist es, die Emissionen von Schadstoffen wie Staub und Kohlenstoffmonoxid zu reduzieren und so zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen. Wenn Sie also einen Kaminofen aus dieser Zeit besitzen, ist es jetzt höchste Zeit, aktiv zu werden.

In den vergangenen Jahren gab es bereits ähnliche Fristen für ältere Kaminöfen. So mussten Öfen, die bis Ende 1974 gebaut wurden, bis zum 31. Dezember 2014 nachgerüstet oder stillgelegt werden. Für Modelle, die zwischen 1975 und 1984 errichtet wurden, endete die Frist im Jahr 2017, und Öfen aus den Baujahren 1985 bis 1994 mussten bis Ende 2020 auf den neuesten Stand gebracht werden. Nun sind alle Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 hergestellt wurden, von der Austauschpflicht betroffen, und es bleibt bis Ende 2024 Zeit, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Welche Grenzwerte gelten ab 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch Kaminöfen betrieben werden, die die strengen Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BImSchV einhalten. Konkret bedeutet dies, dass die Abgase eines Ofens höchstens 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenstoffmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft enthalten dürfen. Diese Werte können Sie entweder über den Hersteller Ihres Ofens nachweisen oder durch eine Messung des Schornsteinfegers vor Ort feststellen lassen. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Kaminofen den gesetzlichen Vorgaben entspricht, lohnt ein Blick in die Unterlagen des Schornsteinfegers. Alternativ bietet eine spezielle Datenbank für Feuerstätten ebenfalls Hinweise, ob Ihr Gerät den Anforderungen gerecht wird.

Ihre Optionen: Nachrüsten, Austauschen oder Stilllegen

Wenn Ihr Kaminofen die neuen Grenzwerte nicht erfüllt, haben Sie mehrere Möglichkeiten, um die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Die naheliegendste Option ist der Austausch des Kaminofens. Moderne Geräte sind so konzipiert, dass sie die Emissionsvorgaben der 1. BImSchV erfüllen. Der Austausch kann jedoch je nach Modell mit erheblichen Kosten verbunden sein. Sollten Sie an Ihrem alten Kaminofen festhalten wollen, gibt es die Möglichkeit der Nachrüstung. Hierbei können Sie zum Beispiel einen Staubabscheider einbauen, der die Emissionen deutlich reduziert. Diese Technologie ist zwar effizient, aber auch kostspielig. Eine günstigere Alternative sind Passivfilter, die für mehrere Hundert Euro erhältlich sind. Als dritte Option bleibt Ihnen die Stilllegung des Kaminofens. Dies könnte sinnvoll sein, wenn Sie ohnehin bauliche Veränderungen planen oder den Kamin nicht mehr nutzen möchten. Die Stilllegung muss von einem Fachmann durchgeführt werden und kostet in der Regel um die 200 Euro.

Was sollten Sie jetzt tun?

Die Entscheidung, ob Sie Ihren Kaminofen nachrüsten, austauschen oder stilllegen, sollte nicht nur aus finanzieller Sicht gut überlegt sein. Auch die Energieeffizienz Ihres Hauses spielt eine wichtige Rolle. Moderne Kaminöfen sind oft nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch effizienter, was zu niedrigeren Heizkosten führen kann. Sollten Sie sich für einen Austausch oder eine Nachrüstung entscheiden, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Schornsteinfeger oder Fachmann hinzuzuziehen, um mögliche Engpässe zum Ende der Frist zu vermeiden.

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