Energetische Sanierung bei Eigentümerwechsel: Was Eigentümer und Käufer wissen müssen
Beim Kauf oder Erbe eines Ein- oder Zweifamilienhauses entstehen für die neuen Eigentümer oft Pflichten zur energetischen Sanierung. Diese Vorgaben sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt und gelten unabhängig davon, ob das Eigentum durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung übertragen wurde. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die Eigentümer und Käufer beachten sollten.
Die Nachrüstpflicht für Geschossdecke und Dach
Einer der zentralen Punkte bei einem Eigentümerwechsel betrifft die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches. Innerhalb von zwei Jahren nach der Eintragung im Grundbuch muss sichergestellt werden, dass diese Bauteile einen maximalen U-Wert von 0,24 W/m²K erreichen. Diese Vorgabe dient dazu, den Wärmeverlust des Gebäudes zu minimieren.
Ausnahmen gibt es, wenn das Dach oder die Geschossdecke bereits ausreichend gedämmt sind, beispielsweise mit einer Schichtdicke von mindestens fünf Zentimetern. Käufer sollten dies vor dem Erwerb überprüfen lassen, um die anfallenden Kosten für eine mögliche Nachrüstung einzuschätzen.
Mindestwärmeschutz und Wanddämmung
Wenn Sie die Fassade oder andere Außenwände sanieren, greift ebenfalls das GEG. Sollten mehr als 10 % der Fläche verändert werden – etwa durch neuen Putz –, müssen die betroffenen Bereiche energetisch aufgewertet werden. Auch hier gilt der U-Wert von 0,24 W/m²K als Richtwert.
Wichtig: Wenn keine Sanierungsarbeiten an der Fassade vorgenommen werden, besteht keine Pflicht zur Nachrüstung. Kleine Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren fallen nicht unter diese Regelung. Für ältere Gebäude können technische Einschränkungen, wie mangelnder Platz für Dämmmaterial, ebenfalls eine Ausnahme darstellen.
Heizungspflichten bei Eigentümerwechsel
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Heizungsanlage. Gas- oder Ölheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen außer Betrieb genommen werden, es sei denn, es handelt sich um Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Dies bedeutet, dass Käufer oder Erben in vielen Fällen eine neue Heizung installieren müssen, was eine bedeutende Investition darstellen kann.
Zusätzlich müssen Warmwasser- und Heizungsleitungen, die in unbeheizten Räumen verlaufen, gedämmt werden. Diese Maßnahme kann relativ einfach und kostengünstig umgesetzt werden, hat aber einen großen Einfluss auf die Energieeffizienz.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Pflichten
Wer die vorgeschriebenen Sanierungen nicht durchführt, riskiert nicht nur höhere Heizkosten, sondern auch Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Zudem kann der Energieverbrauch eines unsanierten Gebäudes die langfristigen Unterhaltskosten erheblich steigern. Es wird daher empfohlen, die Maßnahmen frühzeitig zu planen und umzusetzen.
Fördermöglichkeiten für Eigentümer
Der Staat bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen und Krediten, um die Kosten der energetischen Sanierung zu reduzieren. Förderprogramme der KfW oder des BAFA belohnen beispielsweise den Umstieg auf erneuerbare Energien wie Wärmepumpen oder Holzheizungen. Käufer und Erben sollten sich vorab informieren, welche Maßnahmen gefördert werden und welche Anträge gestellt werden müssen.
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