Geerbte Immobilie verkaufen in Kolbermoor: Von der Erbfolge bis zur Schlüsselübergabe

Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, steht oft vor vielen Fragen auf einmal. Neben der Trauer um einen nahen Menschen kommen Formalitäten, Entscheidungen innerhalb der Familie und praktische Aufgaben wie die Räumung hinzu. In Kolbermoor betrifft das häufig Häuser, die Eltern oder Großeltern vor Jahrzehnten gebaut haben, etwa in den gewachsenen Wohngebieten der Kernstadt, rund um Brucklach, in Pösling, Mitterhart oder Schlarbhofen. Manche Erben wohnen selbst in der Nähe, andere leben in München oder weiter entfernt und können sich nur aus der Ferne kümmern.
Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie eine geerbte Immobilie in Kolbermoor verkaufen: vom Nachweis der Erbfolge über die Grundbuchberichtigung und die Einigung in der Erbengemeinschaft bis zu Steuern, Räumung, Bewertung, Vermarktung und Notartermin. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung, gibt Ihnen aber einen klaren Überblick. Anna Wagenstaller begleitet Erben in Kolbermoor, Rosenheim und im gesamten Landkreis mit Ruhe und Erfahrung.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor dem Verkauf muss die Erbfolge nachgewiesen werden, meist durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift.
- Das Grundbuch wird auf die Erben berichtigt, innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall in der Regel gebührenfrei.
- In einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen.
- Der Erbfall muss dem Finanzamt gemeldet werden, ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt von Verwandtschaftsgrad, Freibeträgen und Wert ab.
- Bei einem späteren Verkauf übernehmen Erben für die Spekulationsfrist das Kaufdatum des Erblassers.
- Eine neutrale Bewertung hilft, unterschiedliche Vorstellungen in der Familie zusammenzuführen.
- Bei neues // nest zahlen Verkäufer 1,785 % Provision inklusive Mehrwertsteuer statt vielerorts üblicher 3,57 %.
Was muss ich nach dem Erbfall zuerst tun?
In den ersten Wochen nach dem Erbfall geht es vor allem um Sicherung und Orientierung. Liegt ein Testament vor, muss es beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Für Kolbermoor ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Rosenheim zuständig. Das Gericht eröffnet das Testament und informiert die Beteiligten. Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Gleichzeitig sollte die Immobilie gesichert werden. Prüfen Sie, ob die Wohngebäudeversicherung weiterläuft, und informieren Sie den Versicherer, falls das Haus leer steht. Im Winter muss die Heizung so betrieben werden, dass keine Frostschäden entstehen. Lassen Sie Briefkasten leeren, lüften Sie regelmäßig und sichern Sie Wertgegenstände. Wichtige Unterlagen wie Grundbuchauszüge, Baupläne, Versicherungsverträge und Kontoauszüge zum Darlehen sollten gesammelt werden, sobald das möglich ist.
Wie weise ich nach, dass ich Erbe bin?
Für den Verkauf brauchen Sie einen Nachweis der Erbfolge, damit das Grundbuch auf Sie umgeschrieben werden kann. Je nach Situation kommen unterschiedliche Dokumente in Frage.
| Situation | Nachweis | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Notarielles Testament oder Erbvertrag | Testament mit Eröffnungsniederschrift | Nachlassgericht beim Amtsgericht Rosenheim |
| Handschriftliches Testament | in der Regel Erbschein | Nachlassgericht |
| Kein Testament, gesetzliche Erbfolge | Erbschein | Nachlassgericht |
| Mehrere Erben | gemeinschaftlicher Erbschein | Nachlassgericht |
Ein Erbschein wird auf Antrag erteilt, meist nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beim Nachlassgericht oder bei einem Notar. Das Verfahren kann einige Wochen dauern. Planen Sie diese Zeit ein, denn ohne Nachweis kann der Verkauf nicht abgeschlossen werden. Bewertung, Unterlagenbeschaffung und Vorbereitung können aber bereits parallel beginnen.
Wie wird das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben?
Mit dem Erbschein oder dem eröffneten notariellen Testament beantragen die Erben beim Grundbuchamt die Berichtigung des Grundbuchs. Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Rosenheim. Wird der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gestellt, ist die Berichtigung in der Regel gebührenfrei. Danach stehen die Erben als neue Eigentümer im Grundbuch.
Bei einem Verkauf an Dritte ist es manchmal nicht nötig, die Erben vorher eigens einzutragen. Der Notar kann die Berichtigung und den Verkauf in einem Ablauf verbinden. Ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist, klärt der Notar. Wichtig ist, dass der Nachweis der Erbfolge zum Zeitpunkt der Beurkundung vorliegt oder kurz danach beigebracht werden kann.
Was gilt, wenn wir mehrere Erben sind?

Erben mehrere Personen, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Die Immobilie gehört dann allen gemeinsam, und über einen Verkauf müssen alle Erben einstimmig entscheiden. Jeder muss den Kaufvertrag unterschreiben oder sich durch eine notariell beglaubigte Vollmacht vertreten lassen. Das ist besonders hilfreich, wenn einzelne Erben weit entfernt wohnen.
Oft haben Erben unterschiedliche Vorstellungen. Einer möchte das Elternhaus behalten, ein anderer braucht das Geld, ein dritter hängt emotional an dem Haus. Eine neutrale Bewertung schafft eine gemeinsame Grundlage. Möchte ein Erbe die Immobilie übernehmen, kann er die anderen auszahlen. Gelingt keine Einigung, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen. Diese dauert meist lange und führt häufig zu einem niedrigeren Erlös. Ein freihändiger Verkauf ist fast immer die bessere Lösung. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Immobilie aus Erbengemeinschaft verkaufen in Rosenheim.
Wie lösen wir die Erbengemeinschaft über den Hausverkauf auf?
Der Verkauf der Immobilie ist für viele Erbengemeinschaften der einfachste Weg, den Nachlass aufzuteilen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Beschluss aller Erben über Verkauf, Preisrahmen und Ablauf. Bewährt hat es sich, eine Person als Ansprechpartner für den Makler zu bestimmen und die übrigen Erben regelmäßig gleichzeitig zu informieren. Entscheidungen über Angebote treffen alle gemeinsam, unterschreiben können die anderen auch per Vollmacht.
Nach dem Verkauf wird der Erlös nach Ablösung eventueller Darlehen entsprechend den Erbquoten verteilt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erst wenn auch die übrigen Nachlassverbindlichkeiten geklärt sind, ist die Erbengemeinschaft vollständig auseinandergesetzt. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Erbengemeinschaft auflösen. Wenn der Verkauf zügig erfolgen soll, hilft der Ratgeber Immobilie schnell verkaufen in Kolbermoor.
Soll ich die geerbte Immobilie verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?
Die Entscheidung hängt von Ihrer persönlichen Situation, vom Zustand der Immobilie und von den finanziellen Möglichkeiten ab. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede.
| Option | Vorteile | Was zu bedenken ist |
|---|---|---|
| Verkauf | klare Lösung, Erlös kann aufgeteilt werden | Einigung aller Erben nötig, emotionaler Abschied |
| Vermietung | laufende Einnahmen, Immobilie bleibt in der Familie | Verwaltung, Instandhaltung, Vermieterpflichten, gemeinsame Entscheidungen |
| Selbstnutzung | Wohnen im vertrauten Haus, unter Umständen steuerliche Vorteile | Auszahlung der Miterben, Modernisierungsbedarf |
Wer die Immobilie vermieten möchte, sollte den Aufwand nicht unterschätzen, gerade in einer Erbengemeinschaft. Wer selbst einziehen möchte, sollte prüfen, ob eine Auszahlung der Miterben finanzierbar ist. Ein Verkauf ist oft die einfachste und fairste Lösung, wenn niemand die Immobilie langfristig nutzen möchte.
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Unsere Provision für Verkäufer liegt bei 1,785 % inkl. MwSt. statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Das ist kein Sparmodell: Bewertung, Exposé mit professionellen Fotos, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlung und Notartermin übernehmen wir für Ihre Immobilie in Kolbermoor vollständig. Gern erklären wir Ihnen im persönlichen Gespräch, wie wir vorgehen und was Sie konkret sparen.
Welche Steuern können beim Erbe und beim Verkauf anfallen?

Der Erbfall muss dem zuständigen Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden, sofern das Finanzamt nicht bereits durch das Nachlassgericht oder einen Notar informiert wurde. Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad, von den persönlichen Freibeträgen und vom Wert des gesamten Erbes ab. Ehepartner und Kinder haben deutlich höhere Freibeträge als entfernte Verwandte oder Nichtverwandte. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das selbst genutzte Familienheim steuerfrei, wenn Ehepartner oder Kinder es weiter selbst bewohnen.
Beim späteren Verkauf übernehmen Erben das Anschaffungsdatum des Erblassers. Hat dieser die Immobilie vor mehr als zehn Jahren gekauft oder gebaut, ist ein Gewinn in der Regel steuerfrei. Liegt der Kauf kürzer zurück, kann Spekulationssteuer anfallen, außer die Immobilie wurde zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Diese Fragen sind individuell, deshalb empfehlen wir ein Gespräch mit einem Steuerberater, bevor Sie verkaufen.
Was mache ich mit dem Inventar und der Räumung?
Ein Elternhaus ist oft voller Möbel, Erinnerungsstücke und Dinge, die sich über Jahrzehnte angesammelt haben. Die Räumung ist für viele Erben emotional und praktisch eine der größten Aufgaben. Nehmen Sie sich Zeit, persönliche Gegenstände und Dokumente zu sichten, bevor ein Entrümpelungsunternehmen beauftragt wird. Wertvolle Stücke können verkauft, gespendet oder unter den Erben aufgeteilt werden.
Für den Verkauf muss das Haus nicht unbedingt leer sein. Manche Käufer übernehmen Möbel oder eine Einbauküche gern. Für Fotos und Besichtigungen wirkt ein aufgeräumtes, teilweise geleertes Haus aber meist besser als ein vollständig eingerichtetes. Ist das Haus komplett leer, kann ein virtuelles Home-Staging helfen. Wir beraten Sie, was in Ihrem Fall sinnvoll ist, und vermitteln auf Wunsch Kontakte zu Entrümpelungsfirmen aus der Region.
Wie organisieren wir die Haushaltsauflösung in der Erbengemeinschaft?
Das Inventar gehört zum Nachlass und damit allen Erben gemeinsam. Bevor Möbel verschenkt, verkauft oder entsorgt werden, sollten sich die Erben deshalb abstimmen. Hilfreich ist eine Liste mit Fotos der wichtigsten Gegenstände, auf der jeder Erbe seine Wünsche eintragen kann. Wertvolle Stücke wie Schmuck, Bilder oder Antiquitäten lassen sich bei Bedarf schätzen. Persönliche Dokumente, Verträge und Fotos sollten in Ruhe gesichtet werden.
Die Kosten für eine Entrümpelung tragen die Erben gemeinsam aus dem Nachlass. Holen Sie mehrere Angebote ein und vereinbaren Sie eine besenreine Übergabe. Danach steht dem Fototermin und der Vermarktung nichts mehr im Weg. Welche Unterlagen Sie bei der Sichtung unbedingt aufbewahren sollten, zeigt der Beitrag Welche Dokumente werden für den Verkauf benötigt. Wie ein Hausverkauf in Kolbermoor danach abläuft, lesen Sie im Ratgeber Haus verkaufen in Kolbermoor.

Anna Wagenstaller kennt den Markt in Kolbermoor und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Was ist die geerbte Immobilie in Kolbermoor wert?
Der Wert hängt von Lage, Grundstück, Baujahr, Zustand, Energieeffizienz und Ausstattung ab. Bei geerbten Häusern ist häufig Modernisierungsbedarf vorhanden, etwa bei Heizung, Fenstern, Dach oder Bädern. Dieser Bedarf fließt in die Bewertung ein. Für Einfamilienhäuser wird meist das Sachwertverfahren mit dem Vergleich tatsächlich erzielter Kaufpreise kombiniert, für Wohnungen steht der Vergleich im Vordergrund.
Lagebezogen spielen in Kolbermoor die Nähe zum Bahnhof an der Mangfalltalbahn, die Anbindung an die A8 und die Westtangente sowie die Nähe zu Schulen, Einkauf und Naherholung an der Mangfall eine Rolle. Eine kostenlose Einschätzung mit Besichtigung erhalten Sie über unsere Wertermittlung. Hintergründe zur Bewertung lesen Sie im Ratgeber Immobilienbewertung in Kolbermoor. Wird der Wert gegenüber dem Finanzamt benötigt, kann ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen sinnvoll sein.
Welche Pflichten habe ich als neuer Eigentümer?

Mit dem Erbfall werden Sie Eigentümer und übernehmen auch die Pflichten. Dazu gehören die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Versicherung, Strom, Wasser und Heizung, bei Wohnungen das Hausgeld. Auch die Verkehrssicherungspflicht geht auf Sie über. Im Winter müssen Gehwege geräumt und gestreut werden, und vom Grundstück darf keine Gefahr ausgehen, etwa durch lose Dachziegel oder morsche Bäume.
Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz gilt auch ein Erbfall als Eigentümerwechsel. Für neue Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bestehen deshalb bestimmte Nachrüstpflichten, die innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen sind, etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke oder ungedämmter Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen. Wird das Haus verkauft, gehen diese Pflichten auf den Käufer über. Dennoch sollten Sie den Zustand kennen, denn Käufer fragen danach.
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen brauchen Erben den Nachweis der Erbfolge. Diese Dokumente sollten vorliegen:
- Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift
- aktueller Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Baupläne, Baugenehmigung und Baubeschreibung aus der Bauakte
- Wohnflächenberechnung
- Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen, soweit vorhanden
- bei Wohnungen: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
- Unterlagen zu bestehenden Darlehen und Grundschulden
Oft wissen Erben nicht, wo die Eltern ihre Unterlagen aufbewahrt haben. Mit einer Vollmacht fordern wir fehlende Dokumente beim Grundbuchamt, beim Vermessungsamt, bei der Stadt Kolbermoor beziehungsweise beim Landratsamt Rosenheim und bei der Hausverwaltung an.
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Viele Eigentümer in Kolbermoor fragen uns, wie eine Provision von 1,785 % für Verkäufer möglich ist. In diesem kurzen Video erklären Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller, wie unser Modell funktioniert.
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Was passiert mit einem Kredit oder einem Wohnrecht im Grundbuch?
Mit dem Erbe gehen nicht nur das Eigentum, sondern auch die Verbindlichkeiten auf die Erben über. Läuft auf der Immobilie noch ein Darlehen, sollten Sie die Bank frühzeitig über den Erbfall informieren und sich den aktuellen Stand nennen lassen. Beim Verkauf wird das Darlehen aus dem Kaufpreis abgelöst. Der Notar holt bei der Bank den Ablösebetrag und die Löschungsbewilligung ein, der Käufer zahlt den Betrag direkt an die Bank, und die Grundschuld wird gelöscht. Ist das Darlehen längst getilgt, steht die Grundschuld oft trotzdem noch im Grundbuch. Dann reicht in der Regel eine Löschungsbewilligung der Bank.
Manchmal ist im Grundbuch auch ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch eingetragen, etwa für den verstorbenen Elternteil oder für den überlebenden Ehepartner. Ein Recht zugunsten des Verstorbenen erlischt mit dem Tod und kann mit einer Sterbeurkunde gelöscht werden. Ein Recht zugunsten einer noch lebenden Person bleibt bestehen und verkleinert den Käuferkreis deutlich. Prüfen Sie die zweite und dritte Abteilung des Grundbuchs deshalb frühzeitig. Wir gehen den Auszug gern mit Ihnen gemeinsam durch.
Wie präsentiere ich ein geerbtes Haus für den Verkauf?

Geerbte Häuser stehen häufig leer oder sind noch vollständig eingerichtet. Beides lässt sich gut präsentieren, wenn man es richtig angeht. Nach der Räumung sollten die Räume gründlich gereinigt und gelüftet werden. Kleinere Reparaturen wie tropfende Wasserhähne, lose Fliesen oder defekte Leuchten lohnen sich fast immer. Große Renovierungen planen Käufer dagegen meist nach ihren eigenen Vorstellungen, deshalb zahlen sie sich vor dem Verkauf selten aus.
Im Exposé beschreiben wir den Zustand ehrlich und vollständig, einschließlich des Modernisierungsbedarfs. Käufer älterer Häuser in Kolbermoor rechnen damit und schätzen klare Angaben. Hinzu kommen professionelle Fotos, übersichtliche Grundrisse und eine Lagebeschreibung mit den Wegen zu Bahnhof, Schulen, Einkauf und Mangfall. Parallel sprechen wir vorgemerkte Interessenten an, die gezielt im Mangfalltal suchen. Viele Erben schätzen diesen diskreten Weg, weil die Immobilie dann nicht lange öffentlich im Internet steht.
Wie läuft der Verkauf ab, wenn ich nicht vor Ort wohne?
Viele Erben leben nicht in Kolbermoor. Das ist kein Hindernis. Wir übernehmen die Aufgaben vor Ort: Besichtigung und Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Fototermin, Exposé, Besichtigungen mit geprüften Interessenten und die Übergabe. Sie erhalten regelmäßig Rückmeldungen per Telefon, E-Mail oder Videogespräch und treffen alle Entscheidungen gemeinsam mit uns.
Zum Notartermin müssen Sie nicht zwingend persönlich anreisen. Sie können sich durch eine notariell beglaubigte Vollmacht vertreten lassen oder den Vertrag nachträglich bei einem Notar in Ihrer Nähe genehmigen. In einer Erbengemeinschaft lässt sich so vermeiden, dass alle Erben gleichzeitig nach Kolbermoor kommen müssen.
Wie wird der Erlös aufgeteilt?
Nach Zahlung des Kaufpreises werden zunächst eventuell bestehende Darlehen abgelöst und die Grundschuld gelöscht. Der verbleibende Erlös steht den Erben zu. In einer Erbengemeinschaft wird er entsprechend den Erbquoten verteilt, sofern die Erben nichts anderes vereinbaren. Häufig wird der Erlös zunächst auf ein gemeinsames Nachlasskonto gezahlt und von dort aufgeteilt.
Achten Sie darauf, auch andere Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen, etwa Bestattungskosten, offene Rechnungen oder Steuern. Erst wenn diese geklärt sind, sollte der Nachlass endgültig aufgeteilt werden. Ein Fachanwalt für Erbrecht oder ein Notar kann bei der Auseinandersetzung helfen. Die Verkäuferprovision beträgt bei neues // nest 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt vielerorts üblicher 3,57 %.

Anna Wagenstaller begleitet Eigentümer in Kolbermoor von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Verkauf immer einen Erbschein?
Nein. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, reicht in der Regel dieses mit der Eröffnungsniederschrift.
Ist die Grundbuchberichtigung kostenpflichtig?
Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist sie in der Regel gebührenfrei.
Müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen?
Ja, in einer Erbengemeinschaft müssen alle Erben zustimmen und unterschreiben oder sich vertreten lassen.
Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer an?
Erben übernehmen das Anschaffungsdatum des Erblassers. Liegt es mehr als zehn Jahre zurück, ist der Gewinn in der Regel steuerfrei.
Muss das Haus vor dem Verkauf leer geräumt werden?
Nicht zwingend. Ein aufgeräumtes, teilweise geleertes Haus präsentiert sich meist am besten.
Kann ich den Verkauf von außerhalb organisieren?
Ja, wir übernehmen die Aufgaben vor Ort, und zum Notar können Sie sich vertreten lassen.
Betreuen Sie auch Pösling, Mitterhart und Schlarbhofen?
Ja, Anna Wagenstaller betreut ganz Kolbermoor mit allen Ortsteilen sowie Rosenheim, Bad Aibling und den Landkreis.
Wie hoch ist die Provision bei neues // nest?
1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %.
Fazit
Eine geerbte Immobilie in Kolbermoor zu verkaufen, verlangt Geduld und eine gute Organisation. Wer die Erbfolge früh nachweist, die Erbengemeinschaft einbindet, steuerliche Fragen klärt und die Immobilie sorgfältig bewerten lässt, schafft die Grundlage für einen fairen und zügigen Verkauf. Anna Wagenstaller begleitet Sie dabei persönlich und übernimmt die Aufgaben vor Ort. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber Geerbte Immobilie verkaufen in Rosenheim und beim Immobilienmakler Kolbermoor. Rufen Sie uns an unter 089 / 599 79 300 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.






