Günstiger Makler in Langenpreising: Der Maklervertrag Klausel für Klausel

Ein niedriger Prozentsatz in der Anzeige ist schnell gefunden. Was er wert ist, steht aber im Vertrag. Dort entscheidet sich, ob sich ein Angebot wirklich günstig rechnet oder ob eine lange Bindung, Nebenkosten, unklare Leistungen oder ein Aufwendungsersatz den Vorteil auffressen. Das gilt für alle Anbieter, auch für uns. Wer in Langenpreising nach einem günstigen Makler sucht, sollte deshalb lieber zehn Minuten länger im Vertrag lesen, statt einen Prozentsatz mit einem anderen zu vergleichen.
Dieser Ratgeber geht deshalb den Maklervertrag Klausel für Klausel durch. Bei jeder Stelle lesen Sie, was Sie prüfen sollten und welche Formulierung hellhörig machen sollte. Außerdem geht es darum, wofür eine niedrigere Provision möglich ist, was sie für Ihren Erlös bedeutet und warum auch ein günstiger Makler für ein Haus am Rand des Landkreises Erding genug leisten muss. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht. Bei Zweifeln fragen Sie einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale.
Das Wichtigste in Kürze
- Vergleichen Sie Provision, Leistung und Bindung gemeinsam, nicht nur den Prozentsatz.
- Prüfen Sie Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und einen möglichen Aufwendungsersatz.
- Der Maklervertrag über Wohnung oder Einfamilienhaus braucht die Textform.
- Bei einer Teilung trägt ein Verbraucher als Käufer höchstens die Hälfte der Provision.
- Bei neues // nest zahlen Sie 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %.
- Ein günstiger Preis ist dann gut, wenn Besichtigungen, Exposé und Verhandlung trotzdem stimmen.
Klausel 1: Wie steht die Provision im Vertrag?
Prüfen Sie zuerst die genaue Formulierung. Steht dort ein Prozentsatz vom Kaufpreis, und ist die Mehrwertsteuer enthalten? Manche Angebote werben mit einem Wert ohne Mehrwertsteuer, was gegenüber einem Wert mit Steuer niedriger aussieht. Vergleichen Sie deshalb immer die Bruttozahl. Klären Sie außerdem, ob es eine Mindestprovision gibt. Bei einem kleineren Haus oder einer Wohnung kann ein Mindestbetrag bedeuten, dass der genannte Prozentsatz im Ergebnis gar nicht gilt.
Fragen Sie auch, worauf der Prozentsatz berechnet wird, etwa ob Küche, Inventar oder Stellplatz im Kaufpreis enthalten sind. Und klären Sie, wann die Provision fällig wird. Üblich ist das mit einem wirksamen Kaufvertrag. Eine Provision vor einem Abschluss sollte hellhörig machen. Für Sie gilt: Ein Makler verdient an einem erfolgreichen Verkauf, und das sollte auch aus dem Vertrag klar hervorgehen. Der Vertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus braucht zudem die Textform, was auch eine E-Mail erfüllen kann.
Klausel 2: Wer zahlt welchen Anteil?
Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen gelten für Verbraucher besondere Regeln. Beauftragen Sie als Verkäufer den Makler und soll der Käufer einen Teil zahlen, darf er höchstens die Hälfte tragen. Seine Zahlung wird erst fällig, wenn Sie nachweisen, dass Sie Ihren Anteil bezahlt haben. Ist der Makler für beide Seiten tätig, müssen beide Seiten gleich hoch beteiligt sein, und wenn er einer Seite etwas erlässt, gilt das auch für die andere. Dann muss er außerdem neutral bleiben.
Prüfen Sie also, was im Vertrag steht und was in der Anzeige erscheint. Eine Provision, die nur Sie tragen, ist für den Käufer ein Argument. Eine Provision, die geteilt wird, belastet ihn mit. Beides kann funktionieren, aber Sie sollten wissen, wie Ihr Angebot am Ende aussieht. Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke oder gewerbliche Objekte gelten diese Teilungsregeln nicht, und dann kann die Vereinbarung anders aussehen. Das ist für Eigentümer von Anwesen in den Weilern der Gemeinde wichtig, wenn etwa Flächen mitverkauft werden. Lassen Sie sich das erläutern.
Klausel 3: Wie lange gilt der Vertrag?
Eine niedrige Provision bringt wenig, wenn Sie lange gebunden sind und nichts passiert. Achten Sie auf die feste Laufzeit, die automatische Verlängerung und die Kündigungsfrist. Sechs Monate sind bei einem Alleinauftrag oft ein vernünftiger Rahmen. Eine längere Laufzeit kann bei Einöden durchaus sachgerecht sein, weil dort die Suche länger dauert. Dann sollte aber im Gegenzug klar sein, was in welcher Zeit geschieht.
Ein stillschweigender Automatismus sollte Sie aufmerken lassen. Prüfen Sie außerdem, ob Sie vorzeitig aus dem Vertrag kommen, wenn der Makler nicht tätig wird. Vereinbaren Sie einen Berichtstakt und einen Termin für die erste Prüfung, zum Beispiel nach vier Wochen. Fragen Sie auch, was gilt, wenn Sie den Vertrag beenden und das Haus danach an jemanden verkaufen, den der Makler vorher gebracht hat. Das ist eine sogenannte Nachlaufregel, und sie sollte klar und begrenzt sein.
Klausel 4: Darf ich auch selbst verkaufen?

Bei einem einfachen Maklerauftrag bleiben Sie frei und können mehrere Makler beauftragen oder selbst verkaufen. Der Makler ist dabei allerdings nicht verpflichtet, tätig zu werden. Beim einfachen Alleinauftrag verzichten Sie auf weitere Makler, dürfen meist aber selbst an jemanden verkaufen. Beim qualifizierten Alleinauftrag müssen auch eigene Interessenten über den Makler laufen. Prüfen Sie, was Ihr Vertrag genau sagt.
Das ist in einer kleinen Gemeinde besonders wichtig. Gut möglich, dass sich der Nachbar oder eine Familie aus der Pfarrei meldet. Wollen Sie diesen Fall ausnehmen, schreiben Sie ihn in den Vertrag und klären Sie, welche Provision dann anfällt. Wer das vorab regelt, vermeidet später Streit und Verärgerung. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag in vorformulierten Bedingungen kann es rechtliche Hürden geben. Bei Unsicherheit lassen Sie das prüfen.
Klausel 5: Welche Leistungen sind enthalten?
Mit dem Wort „Rundum-Service“ lässt sich wenig anfangen. Besser ist eine Liste: Besichtigung und Einschätzung, Beschaffung von Unterlagen, Fotos, Grundriss, Exposé, Portale, Interessentenprüfung, Besichtigungen, Verhandlung, Vertragsvorbereitung und Notartermin. Klären Sie, was gesondert kostet, etwa Energieausweis, Drohnenaufnahmen, Home Staging oder Portalpakete. Und fragen Sie, wer die Besichtigungen wirklich macht und wie viele es höchstens gibt.
Ein Modell, bei dem Sie viele Besichtigungen selbst übernehmen, kann tatsächlich günstig sein, doch dann erbringen Sie auch einen Teil der Arbeit selbst. Das ist in Ordnung, wenn es klar ist und Sie das wollen. Wenn Sie aber wenig Zeit haben oder das Haus schwierig ist, kann das teuer werden, weil eine schlechte Vorbereitung sich im Preis niederschlägt.
Ihr fairer und günstiger Immobilienmakler in Langenpreising
Unsere Provision für Verkäufer liegt bei 1,785 % inkl. MwSt. statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Das ist kein Sparmodell: Bewertung, Exposé mit professionellen Fotos, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlung und Notartermin übernehmen wir für Ihre Immobilie in Langenpreising vollständig. Gern erklären wir Ihnen im persönlichen Gespräch, wie wir vorgehen und was Sie konkret sparen.
Klausel 6: Was steht zum Aufwendungsersatz?
Auch wenn es nicht zum Verkauf kommt, können Kosten entstehen, wenn das vereinbart ist. Prüfen Sie, ob der Vertrag einen Aufwendungsersatz vorsieht, und wofür. Eine pauschale Summe sollte Sie aufmerken lassen, ebenso eine Regelung, die de facto wie eine Provision ohne Verkauf wirkt. Üblich ist, dass nur nachgewiesene Kosten erstattet werden, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde. Lassen Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale einen Blick auf die Formulierung werfen.
Eine ähnliche Frage stellt sich bei Reservierungen und sonstigen Gebühren für Käufer. Klären Sie, ob so etwas vorgesehen ist, denn im Zweifel fällt das auf den Verkauf zurück. Käufer, die sich unter Druck gesetzt fühlen, sagen eher ab.
Klausel 7: Wie endet der Vertrag, und wie wird widerrufen?

Wird ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernkommunikation geschlossen, kann Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zustehen. Darüber muss der Makler belehren. Prüfen Sie, ob das im Vertrag steht und was gilt, wenn Sie früheren Beginn verlangen. Ein Vertrag am Küchentisch in Langenpreising oder per E-Mail kann also darunterfallen. Lassen Sie sich erklären, wie das in Ihrem Fall ist.
Prüfen Sie zum Schluss noch einmal, ob alle mündlichen Zusagen schriftlich festgehalten wurden. „Das machen wir natürlich“ steht nirgendwo, wenn es nicht im Vertrag steht. Ein seriöser Makler hat damit kein Problem. Der Vertrag sollte außerdem so geschrieben sein, dass Sie ihn verstehen, und vor der Unterschrift dürfen Sie sich Zeit nehmen.
Die sieben Klauseln im Überblick
| Klausel | Das sollte im Vertrag stehen | Hier sollten Sie nachfragen |
|---|---|---|
| Provision | Prozentsatz inkl. Mehrwertsteuer, Fälligkeit | Mindestprovision, Zusatzgebühren |
| Teilung | Wer zahlt welchen Anteil | Doppeltätigkeit und Neutralität |
| Laufzeit | Feste Dauer, klare Kündigung | Automatische Verlängerung |
| Eigenverkauf | Regel für eigene Interessenten | Provision trotz eigenem Käufer |
| Leistungen | Konkrete Liste | Pauschale Versprechen |
| Aufwendungsersatz | Nur nachgewiesene Kosten | Hohe Pauschalen ohne Verkauf |
| Widerruf und Ende | Belehrung und Nachlauf | Lange Nachlauffristen |

Bei neues // nest zahlen Sie als Verkäufer 1,785 % inkl. MwSt. statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Bewertung, Exposé, Besichtigungen, Verhandlung und Notartermin sind vollständig enthalten.
Was muss ein günstiger Makler in Langenpreising leisten?
Ein niedriger Preis nützt nichts, wenn das Haus falsch vermarktet wird. In dieser Gemeinde ist die Prüfung einfach: Kann der Makler Käufer aus Moosburg, Landshut, Erding und dem Flughafenumfeld ansprechen? Kennt er den Unterschied zwischen dem Hauptort, den Dörfern und den Einöden? Stimmt die Anfahrt, und sind Einzeltermine möglich? Ein Angebot, das nur billig ist, spart am falschen Ende. Der Ratgeber Makler in Langenpreising beschreibt das genauer. Bei einem niedrigen Provisionssatz sollten Sie nachfragen, an welcher Stelle gespart wird. Wenn die Antwort lautet, dass das Büro kleiner ist oder die Abläufe digital sind, ist das eine ganz andere Sache, als wenn weniger Besichtigungen und Fotos angeboten werden.
Gespart werden kann an verschiedenen Stellen, und nicht jede davon schadet Ihrem Verkauf.
| Woran gespart wird | Folge für Ihren Verkauf | Einschätzung |
|---|---|---|
| Büro und Fixkosten | Für Sie kaum spürbar | Unproblematisch |
| Digitale Abläufe | Schnellere Abstimmung | Unproblematisch, wenn Ansprechpartner erreichbar bleiben |
| Fotos und Exposé | Schwächerer erster Eindruck | Kritisch nachfragen |
| Besichtigungen | Mehr Arbeit und Termine bei Ihnen | Bewusst entscheiden |
| Prüfung der Interessenten | Mehr Risiko bei Finanzierung und Terminen | Kritisch nachfragen |
Warum ist neues // nest günstiger?

Bei uns liegt die Provision bei 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Damit sparen Sie 50 % der Provision. Das erklärt sich aus unserer Struktur: Drei Maklerinnen teilen sich die Fixkosten, es muss kein Prestigebüro finanziert werden, und viele Abläufe sind digital organisiert. Zur Leistung gehören Einschätzung, Fotos, Exposé, Portale, Besichtigungen und Verhandlung. Auf ImmoScout24 lautet das Urteil unserer Kunden „Exzellent“. Lesen Sie auch unseren Vertrag mit den hier genannten Fragen in der Hand. Dafür ist dieser Ratgeber da.
Was bedeutet der Unterschied für Ihren Erlös?
Ohne Eurobeträge wird der Vergleich sehr klar. Bei einem vielerorts üblichen Satz von 3,57 % bleiben Ihnen 96,43 % des Kaufpreises, bei uns 98,215 %. Das sind ca. 1,8 % mehr bei gleichem Preis. Ein Makler mit 3,57 % müsste rund 1,85 % mehr erzielen, damit Sie am Ende gleich dastehen. Fragen Sie jeden Anbieter, wie er diesen Unterschied wieder hereinholen möchte. Wenn er gute Gründe nennt, können Sie abwägen. Wenn er nur sagt, er sei eben besser, haben Sie ebenfalls eine Antwort. Wie Sie das prüfen, zeigt der Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Langenpreising?.
Und gegenüber einem Privatverkauf? Ohne Makler bleibt Ihnen die Provision erspart, aber dafür die ganze Arbeit. Bei uns müsste der Preis rund 1,82 % höher liegen, um den Vergleich auszugleichen, bei üblichen 3,57 % rund 3,70 %. Ob das zu erreichen ist, hängt vom Haus ab. Den Vergleich können Sie mit Immobilie verkaufen in Langenpreising vertiefen.
Welche Fragen stelle ich vor der Unterschrift?
Schreiben Sie sich vor dem Gespräch eine kurze Liste. Sie schützt vor Überrumpelung und hilft beim Vergleich. Was steht als Bruttoprozentsatz im Vertrag? Gibt es eine Mindestprovision? Wer übernimmt die Besichtigungen? Wie lange läuft der Vertrag, und wie komme ich heraus? Was passiert bei einem eigenen Interessenten aus dem Dorf? Wann bekomme ich Berichte? Was kostet extra? Wer bezahlt Energieausweis und Fotos? Bitten Sie darum, die Antworten direkt in den Entwurf oder eine schriftliche Zusage aufzunehmen. Was nicht schriftlich festgehalten ist, lässt sich später kaum belegen. Wer darauf gelassen reagiert, gibt Ihnen ein gutes Zeichen. Wer drängt oder sagt, das sei „nur eine Formalität“, gibt Ihnen ebenfalls eines.
Vergleichen Sie dann mindestens zwei Entwürfe nebeneinander. Oft sind es nicht die großen Punkte, sondern eine Verlängerungsklausel, ein kleiner Zusatzposten oder eine unklare Formulierung zur Leistung, die den Unterschied machen. Nehmen Sie sich die Zeit, und unterschreiben Sie nicht beim ersten Gespräch.
Faire Provision für Langenpreising: Die Maklerinnen erklären, wie das geht
Viele Eigentümer in Langenpreising fragen uns, wie eine Provision von 1,785 % für Verkäufer möglich ist. In diesem kurzen Video erklären Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller, wie unser Modell funktioniert.
- Geringere Fixkosten durch eine optimierte Kostenstruktur
- Verzicht auf teure Büros in Prestigelagen
- Effiziente Kostenteilung durch drei Maklerinnen
Wann kann ein höherer Satz trotzdem passen?
Teurer ist nicht automatisch schlechter, und das sollten wir fairerweise sagen. Ein Makler mit höherem Satz kann die richtige Wahl sein, wenn er für Ihr besonderes Objekt nachweislich mehr bietet oder wenn er bereits einen passenden Interessentenkreis hat. Das sollte sich aber zeigen lassen, nicht nur behaupten. Fragen Sie deshalb, welche konkrete Leistung den Unterschied ausmacht und wie viel Mehrerlös dafür nötig wäre. Wer auf diese Frage eine ruhige Antwort hat, verdient eine ernsthafte Prüfung.
Umgekehrt ist auch ein niedriger Satz kein Selbstzweck. Sie möchten am Ende einen sicheren Abschluss und einen fairen Preis. Wenn ein Angebot in der Provision niedrig liegt, aber bei Ihrem Anwesen auf Besichtigungen, Zeit oder Sorgfalt verzichtet, kann die vermeintliche Ersparnis schnell verloren gehen. Rechnen Sie deshalb mit beiden Größen: mit dem, was Sie zahlen, und dem, was Sie dafür bekommen.
Darf ich über die Provision verhandeln?

Ja. Die Provision ist grundsätzlich frei vereinbar, auch wenn viele Anbieter einen festen Satz nennen. Fragen kostet nichts, und ein offenes Gespräch darüber sagt auch etwas über den Makler aus. Achten Sie aber darauf, was dabei passiert. Wird der Satz schnell gesenkt, sollten Sie fragen, ob die Leistung gleich bleibt, und das im Vertrag festhalten. Beachten Sie zudem die Regeln zur Teilung: Wer beiden Seiten etwas berechnet, muss einen Nachlass in der Regel an beide weitergeben. Eine kleine Reduktion bringt also weniger, als sie zunächst scheint, wenn die Leistung dafür spürbar sinkt.
Ein Beispiel: Zwei Verträge am Küchentisch (erfunden)
Ein Paar erhält zwei Angebote. Anbieter A wirbt mit einem niedrigen Satz, doch der gilt ohne Mehrwertsteuer. Daneben steht ein Mindestbetrag, und der Vertrag läuft zwölf Monate mit automatischer Verlängerung. Ein Teil der Besichtigungen bleibt bei den Eigentümern. Anbieterin B nennt einen Bruttosatz, sechs Monate Laufzeit mit klarer Kündigung und eine konkrete Leistungsliste. Sie nimmt außerdem einen Nachbarn als eigenen Interessenten ausdrücklich aus dem Vertrag.
Beim Lesen merkt das Paar, dass der scheinbar niedrigere Satz weder billiger noch flexibler ist. Dieses erfundene Beispiel behauptet nicht, dass jeder Anbieter so arbeitet. Es zeigt, warum sich der Blick in den Vertrag lohnt.
Welcher Makler erzielt in Langenpreising den besten Preis?
Nicht unbedingt der teuerste oder der billigste, sondern derjenige, dessen Vorgehen nachvollziehbar ist. Fragen Sie nach erzielten Preisen und einem Plan, und rechnen Sie alle Angebote auf Ihren Netto-Erlös. Der Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Langenpreising? führt Sie durch diese Prüfung.

Ellen Günthel kennt den Markt in Langenpreising und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Was ist ein günstiger Makler?
Ein Anbieter, dessen Provision niedriger liegt, ohne dass Leistung und Vertrag darunter leiden. Vergleichen Sie alles gemeinsam.
Wie erkenne ich versteckte Kosten?
Prüfen Sie Bruttosatz, Mindestprovision, Aufwendungsersatz und kostenpflichtige Zusatzleistungen im Vertrag.
Was ist ein Alleinauftrag?
Sie beauftragen während der Laufzeit nur einen Makler. Bei der qualifizierten Form laufen auch eigene Interessenten über ihn.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
Unter bestimmten Umständen innerhalb von 14 Tagen. Prüfen Sie die Belehrung im Vertrag.
Muss der Käufer mitzahlen?
Das hängt von der Vereinbarung ab. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen trägt ein Verbraucher höchstens die Hälfte.
Lohnt sich ein günstiger Makler bei einer Einöde?
Ja, wenn Vorbereitung und Besichtigungen stimmen. Fragen Sie konkret nach dem Vorgehen.
Wie hoch ist die Provision bei neues // nest?
1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Das entspricht 50 % weniger Provision.
Wie viel müsste ein teurerer Makler mehr erzielen?
Rund 1,85 % gegenüber neues // nest, damit Sie am Ende gleich dastehen.
Fazit
Ein günstiger Makler in Langenpreising zeigt sich im Vertrag. Prüfen Sie Bruttosatz, Laufzeit, eigene Interessenten, Leistungen, Aufwendungsersatz und Widerruf, und rechnen Sie Ihren Netto-Erlös. Unser Angebot erklärt Ihnen Ellen Günthel gern, unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular. Einen ersten Überblick gibt die kostenlose Wertermittlung.






