Immobilienmakler für Verkäufer in Taufkirchen (Vils): Wie eine Maklerin Ihre Interessen als Eigentümer vertritt

Ein Makler steht beim Immobilienverkauf zwischen zwei Parteien. Auf der einen Seite der Eigentümer, der einen guten Preis und einen sicheren Ablauf möchte, auf der anderen Seite der Käufer, der möglichst günstig kaufen will. Wer in Taufkirchen an der Vils verkauft, sollte deshalb wissen, auf wessen Seite sein Makler steht. Ein Immobilienmakler für Verkäufer wird vom Eigentümer beauftragt und vertritt dessen Interessen, ob es um ein Einfamilienhaus im Hauptort, ein Bauernhaus in Moosen, ein Anwesen bei Gebensbach oder ein Grundstück in Hörgersdorf geht.
Dieser Ratgeber erklärt, was Interessenvertretung im Immobilienverkauf bedeutet. Sie erfahren, welche Pflichten ein Makler gegenüber Ihnen als Auftraggeber hat, wie er Ihre Interessen beim Preis, bei der Auswahl des Käufers, im Kaufvertrag und bei der Übergabe vertritt, wie die Provision zwischen Verkäufer und Käufer geregelt ist und woran Sie erkennen, ob Ihr Makler wirklich für Sie arbeitet.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Makler für Verkäufer wird vom Eigentümer beauftragt und ist dessen Interessen verpflichtet.
- Er vertritt Sie beim Preis, bei der Auswahl des Käufers, bei den Bedingungen im Kaufvertrag und bei der Übergabe.
- Die Entscheidung über Verkauf, Käufer und Preis bleibt immer bei Ihnen.
- Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision nach § 656c BGB zu gleichen Teilen, wenn beide zahlen.
- Ist der Makler auch für den Käufer tätig, muss er neutral bleiben und darf keine Seite benachteiligen.
- Bei neues // nest zahlen Sie 1,785 % statt vielerorts üblicher 3,57 % Provision und sparen 50 %.
Was bedeutet es, dass ein Makler für den Verkäufer arbeitet?
Ein Makler arbeitet für den, der ihn beauftragt. Wenn Sie als Eigentümer einen Maklervertrag schließen, sind Sie sein Auftraggeber. Er ist verpflichtet, sich für Ihre Interessen einzusetzen, Sie über alle wichtigen Umstände zu informieren und Ihnen bei Entscheidungen beratend zur Seite zu stehen. Er darf Ihre Interessen nicht zugunsten des Käufers zurückstellen.
In der Praxis heißt das: Der Makler bemüht sich um den bestmöglichen Preis, sucht einen Käufer, der verlässlich ist und zu Ihren Bedingungen passt, prüft dessen Finanzierung und achtet im Kaufvertrag darauf, dass Ihre Interessen gewahrt sind. Er gibt Informationen, die Ihre Verhandlungsposition schwächen würden, nicht ungefragt an Käufer weiter, etwa wie dringend Sie verkaufen müssen oder welchen Mindestpreis Sie akzeptieren würden.
Gleichzeitig ist der Makler zur Ehrlichkeit verpflichtet. Er darf Käufern keine falschen Angaben machen und bekannte Mängel nicht verschweigen. Interessenvertretung bedeutet also nicht, um jeden Preis zu verkaufen, sondern Ihre berechtigten Interessen fair und rechtssicher durchzusetzen.
Welche Pflichten hat ein Makler gegenüber mir als Auftraggeber?
Aus dem Maklervertrag ergeben sich mehrere Pflichten. Die wichtigste ist die Treuepflicht. Der Makler muss Ihre Interessen wahren und darf nichts tun, was Ihnen schadet. Dazu gehört auch, dass er Sie über alle Umstände informiert, die für Ihre Entscheidung wichtig sind, etwa über die Finanzierungssituation eines Käufers, über Einwände bei Besichtigungen oder über neue Angebote.
Eine weitere Pflicht ist die Beratung. Ein Makler für Verkäufer berät Sie bei der Preisfindung, bei der Auswahl des Käufers und bei der Gestaltung des Kaufvertrags. Er ist kein Rechtsanwalt und kein Steuerberater, sollte Sie aber auf Fragen hinweisen, die Sie mit diesen Fachleuten klären sollten, etwa zur Spekulationsfrist oder zu einer Erbengemeinschaft.
Bei einem qualifizierten Alleinauftrag kommt eine Tätigkeitspflicht hinzu. Der Makler muss aktiv für den Verkauf arbeiten, also vermarkten, Interessenten ansprechen und Besichtigungen durchführen. Wenn er untätig bleibt, können Sie den Vertrag unter Umständen vorzeitig kündigen.
Wie vertritt der Makler meine Interessen beim Preis?
Beim Preis zeigt sich Interessenvertretung zuerst in der Bewertung. Ein Makler für Verkäufer ermittelt einen realistischen Wert, der weder zu niedrig noch durch einen Lockpreis überhöht ist. Eine zu niedrige Bewertung würde Sie Geld kosten, eine zu hohe würde zu langen Standzeiten und Preissenkungen führen, die Ihre Position gegenüber Käufern schwächen.
Danach entwickelt er eine Angebotspreis-Strategie, die passende Käufer anspricht und Raum für Wettbewerb lässt. Er spricht vorgemerkte Interessenten an, präsentiert Ihre Immobilie mit einem starken Exposé und führt Besichtigungen so, dass offene Fragen beantwortet werden. Wenn mehrere Interessenten kaufen möchten, organisiert er ein faires Angebotsverfahren.
In der Verhandlung verteidigt er Ihren Preis. Er nimmt Einwände von Käufern ernst, prüft sie und beantwortet sie mit Fakten. Bei einer älteren Ölheizung erklärt er, welche Pflichten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz tatsächlich gelten. Bei einem Anwesen im Außenbereich erläutert er, was baurechtlich möglich ist. So werden pauschale Forderungen nach Abschlägen zu sachlichen Verhandlungspunkten.
Wie hilft mir der Makler bei der Auswahl des Käufers?

Der höchste Preis ist nicht immer das beste Angebot. Ein Makler für Verkäufer hilft Ihnen, Angebote nach mehreren Kriterien zu vergleichen. Dazu gehören die Sicherheit der Finanzierung, der gewünschte Übergabetermin, besondere Bedingungen und der persönliche Eindruck. Ein Käufer mit gesicherter Finanzierung und einem passenden Zeitplan kann wertvoller sein als ein etwas höheres Angebot mit offenen Fragen.
Gerade bei Immobilien, an denen Erinnerungen hängen, spielt auch die Frage eine Rolle, wer in Zukunft im Haus wohnt. Manche Eigentümer im Vilstal möchten ihr Elternhaus lieber an eine junge Familie aus der Gegend verkaufen als an einen Kapitalanleger. Ein Makler für Verkäufer nimmt solche Wünsche ernst und berücksichtigt sie bei der Ansprache der Interessenten.
Die Entscheidung über den Käufer treffen immer Sie. Der Makler legt Ihnen alle Angebote vor, auch solche, die er selbst für weniger geeignet hält, und erklärt Ihnen die Vor- und Nachteile. Er darf Ihnen keinen Käufer aufdrängen.
Ihr fairer und günstiger Immobilienmakler in Taufkirchen (Vils)
Wer in Taufkirchen (Vils) verkauft, zahlt bei neues // nest 1,785 % Provision inkl. MwSt. und damit rund die Hälfte der vielerorts üblichen 3,57 %. Möglich macht das eine schlanke Organisation: Drei Maklerinnen teilen sich die Fixkosten, ein teures Büro in Prestigelage gibt es bei uns bewusst nicht. Sie möchten verkaufen und von unserer fairen Provision profitieren? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Wie vertritt der Makler meine Interessen im Kaufvertrag?
Den Kaufvertrag entwirft der Notar, der zur Neutralität verpflichtet ist. Der Makler für Verkäufer stimmt sich aber mit dem Notar ab und achtet darauf, dass die vereinbarten Punkte richtig im Vertrag stehen. Dazu gehören der Kaufpreis, die Fälligkeit, der Übergabetermin, mitverkaufte Einrichtung und besondere Vereinbarungen, etwa ein späterer Auszug oder die Übernahme des Heizöls im Tank.
Für Sie als Verkäufer ist besonders wichtig, dass die Haftung für Sachmängel bei gebrauchten Immobilien in der Regel ausgeschlossen wird. Dieser Ausschluss gilt allerdings nicht für Mängel, die Sie kennen und arglistig verschweigen. Ein Makler für Verkäufer rät Ihnen deshalb, bekannte Mängel offen anzusprechen, weil das Sie vor späteren Ansprüchen schützt.
Er bespricht mit Ihnen auch die Regelungen zur Löschung von Grundschulden, zu offenen Erschließungsbeiträgen und bei landwirtschaftlichen Flächen zur Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Sie erhalten den Vertragsentwurf vor dem Notartermin und können ihn in Ruhe prüfen.
Wie schützt der Makler den vereinbarten Preis?

Ein vereinbarter Preis ist erst sicher, wenn der Kaufvertrag beurkundet und der Kaufpreis gezahlt ist. Ein Makler für Verkäufer prüft deshalb vor dem Notartermin die Bonität des Käufers. Er lässt sich eine Finanzierungsbestätigung der Bank oder einen Nachweis über Eigenkapital vorlegen.
Nach der Beurkundung behält er den Ablauf im Blick. Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung und schickt dem Käufer die Fälligkeitsmitteilung, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Erst wenn der Kaufpreis gezahlt ist, wird die Immobilie übergeben, und erst dann beantragt der Notar die Umschreibung im Grundbuch. Bis dahin bleiben Sie Eigentümer.
Bei der Übergabe erstellt der Makler ein Protokoll mit Zählerständen, übergebenen Schlüsseln und dem Zustand der Immobilie. Dieses Protokoll schützt Sie vor späteren Streitigkeiten über den Zustand bei Übergabe.

Ellen Günthel kennt den Markt in Taufkirchen (Vils) und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Was gilt, wenn der Makler auch für den Käufer tätig ist?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern wird ein Makler häufig von beiden Seiten beauftragt, vom Verkäufer und vom Käufer. Man spricht dann von Doppeltätigkeit. Sie ist erlaubt, verpflichtet den Makler aber zur Neutralität. Er darf keine Seite bevorzugen und muss beiden Seiten gegenüber ehrlich sein.
In diesem Fall gilt nach § 656c BGB, dass Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Teilen tragen. Der Makler darf sich von beiden nur gleich hohe Provisionen versprechen lassen. Verzichtet er gegenüber einer Seite auf die Provision, gilt das auch für die andere.
Wird der Makler nur von Ihnen beauftragt, etwa als reiner Verkäufermakler, steht Ihr Interesse eindeutig im Vordergrund. Sie können dann vereinbaren, dass der Käufer einen Teil der Provision übernimmt, höchstens aber die Hälfte, und diese Pflicht des Käufers entsteht nach § 656d BGB erst, wenn Sie Ihren Anteil gezahlt haben. Fragen Sie Ihren Makler, wie er arbeitet, und lassen Sie sich die Regelung im Vertrag zeigen.
Woran erkenne ich, dass mein Makler wirklich für mich arbeitet?

Einige Anzeichen zeigen, ob ein Makler Ihre Interessen ernst nimmt. Er informiert Sie regelmäßig und vollständig, auch über ungünstige Entwicklungen. Er legt Ihnen jedes Angebot vor, auch niedrige. Er drängt Sie nicht, das erste Angebot anzunehmen, wenn noch weitere Interessenten in Sicht sind. Er erklärt Ihnen seine Empfehlungen und akzeptiert Ihre Entscheidungen.
Ein Warnsignal ist es, wenn ein Makler auffällig schnell zu Preisnachlässen rät, ohne die Alternativen auszuschöpfen. Das kann ein Hinweis darauf sein, dass er vor allem einen schnellen Abschluss sucht. Ein weiteres Warnsignal sind Informationen, die Sie nur auf Nachfrage erhalten, oder Besichtigungen, von denen Sie erst im Nachhinein erfahren.
Achten Sie auch darauf, ob der Makler Ihre persönlichen Ziele kennt und berücksichtigt. Wer weiß, dass Sie bis zu einem bestimmten Termin umziehen müssen oder dass Ihnen der Verkauf an eine Familie aus der Gegend wichtig ist, kann seine Arbeit darauf ausrichten.
Welche Rolle spielt die Interessenvertretung bei besonderen Situationen?
In besonderen Situationen wird Interessenvertretung besonders wichtig. Bei einer Erbengemeinschaft muss der Makler die Interessen aller Miterben berücksichtigen, die er als Auftraggeber vertritt. Er informiert alle gleichzeitig, sorgt für eine neutrale Bewertung und hilft, eine gemeinsame Entscheidung zu finden.
Bei einem Verkauf nach einer Trennung vertritt er beide Eigentümer gleichermaßen und bleibt neutral. Bei älteren Eigentümern nimmt er sich mehr Zeit, bezieht auf Wunsch Angehörige ein und achtet darauf, dass ein späterer Auszugstermin im Vertrag geregelt wird. Bei vermieteten Immobilien vertritt er Ihre Interessen gegenüber Käufern und behandelt gleichzeitig die Mieter respektvoll.
In allen Fällen gilt: Ein guter Makler für Verkäufer passt seine Arbeit an Ihre Situation an, statt nach einem starren Schema vorzugehen.
Wer hinter neues // nest steht

Eigentümer und Käufer bewerten unsere Arbeit auf ImmoScout24 mit „Exzellent“. Für Sie heißt das: eine Ansprechpartnerin, die Ihre Immobilie in Taufkirchen (Vils) persönlich kennt, und ein Team, das zuverlässig liefert.
Welche Informationen gibt ein Verkäufermakler an Käufer weiter und welche nicht?
Ein Makler für Verkäufer bewegt sich ständig zwischen Offenheit und Diskretion. Offen muss er alles weitergeben, was für die Kaufentscheidung wesentlich ist und was der Käufer wissen muss, um nicht getäuscht zu werden. Dazu gehören bekannte Mängel, die baurechtliche Situation, Belastungen im Grundbuch, bestehende Mietverhältnisse und die Pflichtangaben aus dem Energieausweis. Verschweigt er solche Punkte, kann das später zu Ansprüchen gegen Sie führen.
Diskret behandelt er dagegen Informationen, die Ihre Verhandlungsposition schwächen würden. Dazu gehören Ihr Mindestpreis, Ihr persönlicher Zeitdruck, etwa wegen eines bereits gekauften neuen Hauses, finanzielle Engpässe oder Uneinigkeit innerhalb einer Erbengemeinschaft. Diese Informationen gehen Käufer nichts an, und ein guter Verkäufermakler gibt sie nicht preis.
Besprechen Sie mit Ihrem Makler zu Beginn, welche Informationen vertraulich bleiben sollen. So wissen beide Seiten, wo die Grenze verläuft, und der Makler kann Ihre Interessen in Gesprächen mit Käufern konsequent vertreten.
Welcher Makler erzielt in Taufkirchen (Vils) den besten Preis?

Ein Makler, der konsequent für den Verkäufer arbeitet, hat die besten Voraussetzungen für einen guten Preis. Er bewertet realistisch, wählt eine kluge Angebotspreis-Strategie, spricht passende Käufer aus dem Vilstal, aus Erding, Landshut und München an, präsentiert Ihre Immobilie überzeugend und verteidigt den Preis in der Verhandlung mit Fakten. Vor dem Notartermin sichert er den Preis durch eine Bonitätsprüfung ab.
Im Vilstal mit seinen vielen Einzelstücken entscheidet diese Haltung besonders oft über das Ergebnis. Fragen Sie jeden Makler nach beurkundeten Preisen aus früheren Verkäufen und danach, wie er in der Verhandlung mit niedrigen Angeboten umgeht. Eine Preisgarantie gibt kein seriöser Makler. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Taufkirchen (Vils)?.
Was kostet ein Makler für Verkäufer bei neues // nest?
Bei neues // nest zahlen Sie als Verkäufer in Taufkirchen (Vils) 1,785 % Provision inklusive Mehrwertsteuer statt vielerorts üblicher 3,57 %. Damit sparen Sie 50 % der Provision. Die Leistung umfasst die vollständige Interessenvertretung: Bewertung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung, Bonitätsprüfung, Abstimmung mit dem Notar und Übergabe.
Die niedrigere Provision entsteht, weil sich drei Maklerinnen die Fixkosten teilen, wir auf ein Prestigebüro verzichten und unsere Abläufe digital organisieren. Auf ImmoScout24 ist neues // nest mit „Exzellent“ bewertet. Die Provision wird erst nach der Beurkundung beim Notar fällig.
Wer vertritt meine Interessen in Taufkirchen (Vils)?
Bei neues // nest ist Ellen Günthel Ihre Ansprechpartnerin für Taufkirchen (Vils), das Vilstal und den gesamten Landkreis Erding. Sie arbeitet für Sie als Verkäufer, informiert Sie vollständig, legt Ihnen jedes Angebot vor und begleitet Sie bis zur Übergabe. Mehr über sie erfahren Sie auf der Seite Immobilienmaklerin Ellen Günthel, einen Überblick finden Sie unter Immobilienmakler Erding.

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Taufkirchen (Vils) von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Was ist ein Immobilienmakler für Verkäufer?
Ein Makler, der vom Eigentümer beauftragt wird und dessen Interessen beim Verkauf vertritt.
Muss ich das Angebot annehmen, das der Makler empfiehlt?
Nein. Die Entscheidung über Verkauf, Käufer und Preis treffen immer Sie.
Darf der Makler auch für den Käufer arbeiten?
Ja, dann muss er neutral bleiben, und die Provision wird bei Wohnungen und Einfamilienhäusern hälftig geteilt.
Wie schützt der Makler meinen Preis?
Durch eine realistische Bewertung, gute Vermarktung, sachliche Verhandlung und eine Bonitätsprüfung vor dem Notartermin.
Wer entwirft den Kaufvertrag?
Der Notar. Der Makler stimmt sich mit ihm ab und achtet darauf, dass die vereinbarten Punkte richtig im Vertrag stehen.
Woran erkenne ich, dass mein Makler für mich arbeitet?
An vollständiger Information, der Vorlage aller Angebote und daran, dass er Sie nicht zu vorschnellen Zugeständnissen drängt.
Was kostet ein Makler bei neues // nest?
1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt vielerorts üblicher 3,57 %. Sie sparen 50 % der Provision.
Wer betreut mich in Taufkirchen (Vils)?
Ellen Günthel betreut bei neues // nest Taufkirchen (Vils) und den Landkreis Erding.
Fazit
Ein Immobilienmakler für Verkäufer in Taufkirchen (Vils) vertritt Ihre Interessen beim Preis, bei der Auswahl des Käufers, im Kaufvertrag und bei der Übergabe. Er informiert Sie vollständig, berät Sie ehrlich und respektiert, dass die Entscheidungen bei Ihnen liegen. Ergänzend empfehlen wir die Ratgeber Seriöser Immobilienmakler in Taufkirchen (Vils), Professioneller Immobilienmakler in Taufkirchen (Vils) und Makler in Taufkirchen (Vils). Ellen Günthel erreichen Sie unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular.





