Das Jahressteuergesetz 2024 & die Auswirkungen auf die Immobilienbranche
Das Jahressteuergesetz (JStG) 2024 bringt weitreichende Änderungen für Immobilieneigentümer und die gesamte Immobilienbranche mit sich. Die Änderungen betreffen zentrale Themen wie Gebäudeabschreibungen, Grundsteuer, Photovoltaikanlagen und mehr. Doch was bedeuten die neuen Regelungen konkret? Ein Überblick.
Eine der wichtigsten Anpassungen betrifft die Gebäudeabschreibung. Hier wurde klargestellt, dass nach Ablauf einer Sonderabschreibung die weitere Abschreibung auf Basis des Restwerts erfolgen kann. Das schafft vor allem für Vermieter mehr Planbarkeit, insbesondere beim Mietwohnungsneubau. Rückwirkend ab 2023 sorgt diese Regelung für mehr Flexibilität und Steuerersparnisse bei neuen Bauprojekten.
Auch bei der Grundsteuer gibt es eine bedeutende Neuerung. Steuerpflichtige haben künftig die Möglichkeit, einen niedrigeren Grundsteuerwert nachzuweisen, falls der tatsächliche Wert unter dem festgestellten liegt. So kann etwa ein Kaufpreis als Grundlage herangezogen werden, sofern er innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Stichtag zustande kam. Das erhöht die Fairness und gibt Immobilieneigentümern mehr Handlungsspielraum bei der Grundsteuerberechnung.
Besonders interessant für Eigentümer ist die Einführung der Wohngemeinnützigkeit, die ab Januar 2025 gilt. Gemeinnützige Wohnprojekte profitieren von steuerlichen Vorteilen, was die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum fördern soll. Gleichzeitig wurden auch die Regelungen für Photovoltaikanlagen angepasst: Steuerbefreiungen gelten nun für Anlagen bis zu 30 Kilowatt peak pro Wohneinheit oder Gewerbeeinheit. Diese Änderung, die ab dem 1. Januar 2025 greift, macht es attraktiver, auf erneuerbare Energien zu setzen und langfristig Kosten zu senken.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Grunderwerbsteuer. Schlupflöcher, die bislang für Gestaltungsspielräume sorgten, wurden geschlossen. Insbesondere Gesellschaften, die Immobilien erwerben, müssen sich auf strengere Regelungen einstellen. Gleichzeitig wurde auch die Erbschaftsteuer reformiert:
Erben von Wohnimmobilien können nun eine Steuerstundung von bis zu zehn Jahren beantragen, wenn die Steuerlast nur durch den Verkauf der Immobilie gedeckt werden könnte. Diese Regelung sorgt für mehr Flexibilität bei der Erbschaftsplanung.
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Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/jahressteuergesetz_84342_582300.html