Was ist eigentlich die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse soll verhindern, dass Mieten bei einer Neuvermietung plötzlich stark steigen – besonders in Gegenden, in denen Wohnraum knapp ist. Das bedeutet: Die Miete darf bei einem neuen Mietvertrag maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen davon sind allerdings Neubauten, die ab dem Jahr 2014 zum ersten Mal vermietet wurden.
Eigentlich sollte die Mietpreisbremse nur vorübergehend gelten. Jetzt steht aber fest: Sie soll bis Ende 2029 verlängert werden. Der Bundestag stimmt zwar erst am 26. Juni 2025 endgültig darüber ab, aber der Rechtsausschuss hat dem Gesetzentwurf bereits zugestimmt – die Entscheidung ist also ziemlich sicher.
Streit zwischen Gegnern und Befürwortern
Wie so oft gibt es zwei Lager: Die einen sagen, die Mietpreisbremse sei wichtig, um Mieten in Schach zu halten. Sie sehen darin eine Notbremse gegen überteuerte Wohnungen in Großstädten und Ballungsräumen. Die anderen meinen: Das Ganze schreckt Investoren ab und sorgt dafür, dass weniger gebaut wird – was das Problem langfristig eher verschärft.
Wirtschaftsexperten, die von CDU/CSU oder AfD benannt wurden, sehen das Instrument eher kritisch. Sie sprechen von Symbolpolitik und sagen, echte Lösungen wie mehr Neubau würden fehlen. Dagegen betonen viele Mieterverbände und Professoren aus dem linken und grünen Spektrum, dass die Mietpreisbremse momentan das einzige Werkzeug ist, das überhaupt etwas gegen steigende Mieten ausrichten kann.
Was sonst noch geplant ist
Zusätzlich zur Mietpreisbremse plant das Bundesjustizministerium weitere Änderungen im Mietrecht. Zum Beispiel soll geprüft werden, wie Indexmieten besser geregelt werden können – also Mieten, die sich automatisch an die Inflation anpassen. Auch kurzfristige Vermietungen und möblierte Wohnungen sollen strenger kontrolliert werden.
Ein weiterer Punkt: Wenn jemand mit der Miete im Rückstand ist, soll er oder sie mehr Zeit bekommen, das Geld noch nachzuzahlen, bevor eine Kündigung durchgesetzt wird. Und dann ist da noch der Streit um den sogenannten Stichtag. Aktuell gelten Wohnungen, die nach September 2014 gebaut wurden, als „Neubau“ und fallen nicht unter die Mietpreisbremse. Viele halten das für nicht mehr zeitgemäß – schließlich sind diese Wohnungen inzwischen über zehn Jahre alt.
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Quelle: https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/warum-die-bauzinsen-wieder-steigen,UfK83sm