Seriöser Immobilienmakler in Erding: Warnsignale, Maklervertrag und Ihre Rechte als Verkäufer

Ein Immobilienverkauf ist eine Vertrauenssache. Sie geben einem Makler Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse, lassen ihn mit fremden Menschen durch Ihr Zuhause gehen und überlassen ihm die Verhandlung über einen der größten Vermögenswerte Ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, dass Sie einem seriösen Makler den Auftrag geben. Die meisten Makler in Erding arbeiten korrekt. Trotzdem gibt es Angebote, bei denen Vorsicht angebracht ist, und Vertragsklauseln, die Eigentümer benachteiligen können.
Dieser Ratgeber zeigt, woran Sie einen seriösen Immobilienmakler erkennen, welche Warnsignale Sie ernst nehmen sollten, was im Maklervertrag stehen muss, welche Klauseln problematisch sind und welche Rechte Sie als Verkäufer haben. Außerdem erklären wir, wann ein Makler überhaupt Provision verlangen darf und warum Sie bei neues // nest nur 1,785 % zahlen statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Wie Sie Qualität in der täglichen Arbeit erkennen, beschreibt ergänzend der Ratgeber Guter Immobilienmakler in Erding. Ellen Günthel betreut Eigentümer in Erding und im Landkreis.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein seriöser Makler hat eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung, ein vollständiges Impressum und einen Maklervertrag in Textform.
- Vorabgebühren, Druck zur sofortigen Unterschrift und unklare Provisionsangaben sind typische Warnsignale.
- Der Maklervertrag sollte Leistung, Provision inklusive Mehrwertsteuer, Laufzeit und Kündigung klar regeln.
- Als Verkäufer entscheiden Sie frei, ob und an wen Sie verkaufen, auch wenn der Makler einen Käufer gefunden hat.
- Provision ist nur geschuldet, wenn ein wirksamer Kaufvertrag durch die Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
- Ist der Makler für beide Seiten tätig, zahlen Verkäufer und Käufer bei Häusern und Wohnungen denselben Satz.
- Bei neues // nest zahlen Verkäufer 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt vielerorts üblicher 3,57 % und sparen damit 50 %.
Woran erkenne ich einen seriösen Immobilienmakler?
Seriosität zeigt sich in Transparenz. Ein seriöser Makler sagt Ihnen klar, was er leistet, was es kostet und wie lange der Vertrag läuft. Er begründet seine Bewertung, statt einen Wunschpreis zu versprechen, und spricht auch unbequeme Punkte offen an. Er drängt Sie nicht zu einer schnellen Unterschrift, sondern gibt Ihnen Zeit, den Vertrag zu lesen und andere Angebote zu vergleichen. Und er nennt Ihnen eine feste Ansprechperson, die Sie erreichen können.
Hinzu kommen formale Merkmale. Ein seriöser Makler hat ein vollständiges Impressum mit Angabe der Erlaubnisbehörde, schließt den Vertrag in Textform, belehrt Sie über Ihr Widerrufsrecht und verlangt keine Gebühren im Voraus. Zu Beginn der Zusammenarbeit wird er Sie außerdem bitten, sich auszuweisen. Das ist kein Misstrauen, sondern eine gesetzliche Pflicht: Immobilienmakler müssen nach dem Geldwäschegesetz ihre Vertragspartner identifizieren. Wer darauf verzichtet, nimmt es mit seinen Pflichten möglicherweise auch an anderer Stelle nicht genau.
Welche Erlaubnis und Pflichten hat ein Immobilienmakler?
Wer gewerbsmäßig Immobilien vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung. Die zuständige Behörde prüft dafür unter anderem die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Seit 2018 müssen Immobilienmakler zudem innerhalb von drei Kalenderjahren mindestens zwanzig Stunden Weiterbildung nachweisen. Sie können Ihren Makler nach diesen Nachweisen fragen.
Daneben hat ein Makler Pflichten gegenüber seinem Auftraggeber. Er muss Sie über wichtige Umstände informieren, die für Ihre Entscheidung erheblich sind, etwa Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Interessenten. Er darf Ihnen keine falschen Angaben machen und muss Ihre Interessen wahren. Ist er für beide Seiten tätig, muss er beide fair und unparteiisch behandeln. Diese Pflichten sind die Grundlage einer seriösen Zusammenarbeit.
Welche Warnsignale sollte ich ernst nehmen?
Die folgende Übersicht zeigt typische Warnsignale und warum sie problematisch sind.
| Warnsignal | Warum es problematisch ist |
|---|---|
| Auffällig hoher Preis ohne Besichtigung | soll den Auftrag sichern, führt oft zu Preissenkungen und langer Vermarktung |
| Druck, sofort zu unterschreiben | verhindert den Vergleich und die Prüfung des Vertrags |
| Gebühren im Voraus für Inserate, Fotos oder Besichtigungen | widerspricht dem erfolgsabhängigen Maklermodell |
| Unklare Provisionsangaben ohne Mehrwertsteuer | Kosten sind nicht vergleichbar |
| Sehr lange Laufzeit mit automatischer Verlängerung | bindet Sie, auch wenn der Makler wenig tut |
| Fehlendes oder unvollständiges Impressum | Erlaubnis und Verantwortliche sind nicht prüfbar |
| Keine Identifikation zu Beginn | gesetzliche Pflichten werden nicht ernst genommen |
| Besichtigungen ohne Prüfung der Finanzierung | Besichtigungstourismus und Sicherheitsrisiken |
Bemerken Sie mehrere dieser Punkte, lohnt es sich, einen weiteren Makler zu fragen. Ein seriöser Makler hat kein Problem damit, dass Sie vergleichen.
Was muss im Maklervertrag stehen?

Ein Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss in Textform geschlossen werden. Eine E-Mail oder ein unterschriebenes PDF genügt, eine mündliche Absprache dagegen nicht. Diese Punkte sollten klar geregelt sein:
- Vertragsparteien und Immobilie
- Art des Auftrags, also einfacher Auftrag oder Alleinauftrag
- Laufzeit und Kündigungsregelung
- Provision in Prozent inklusive Mehrwertsteuer und Zeitpunkt der Fälligkeit
- Leistungen des Maklers, etwa Bewertung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen und Notarbegleitung
- gemeinsam festgelegter Angebotspreis
- Belehrung über das Widerrufsrecht, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossen wird
Lesen Sie den Vertrag vollständig, bevor Sie unterschreiben, und fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar ist. Ein seriöser Makler erklärt Ihnen jede Klausel.
Einfacher Auftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag?
Die Art des Auftrags bestimmt, wie frei Sie während der Laufzeit sind.
| Auftragsart | Was sie bedeutet | Was Sie dürfen |
|---|---|---|
| Einfacher Maklerauftrag | der Makler wird tätig, ist dazu aber nicht verpflichtet | weitere Makler beauftragen und selbst verkaufen |
| Alleinauftrag | nur dieser Makler wird beauftragt und ist zur Tätigkeit verpflichtet | selbst einen Käufer finden und provisionsfrei verkaufen |
| Qualifizierter Alleinauftrag | wie Alleinauftrag, zusätzlich Verweisung eigener Interessenten an den Makler | eigene Interessenten an den Makler verweisen |
Ein Alleinauftrag hat für Verkäufer Vorteile. Der Makler investiert in die Vermarktung, und die Immobilie erscheint nur einmal mit einheitlichen Angaben auf den Portalen. Achten Sie aber auf eine überschaubare Laufzeit und eine klare Kündigungsregelung. Ein qualifizierter Alleinauftrag mit weitreichenden Bindungen sollte individuell ausgehandelt und nicht nur über vorformulierte Bedingungen vereinbart werden.
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Welche Vertragsklauseln sind problematisch?

Manche Klauseln in Maklerverträgen benachteiligen Eigentümer. Achten Sie besonders auf diese Punkte:
- Gebühren oder Aufwendungsersatz, die unabhängig vom Erfolg pauschal fällig werden
- Automatische Verlängerungen über lange Zeiträume ohne klare Kündigungsmöglichkeit
- Provisionspflicht bei eigenem Verkauf an selbst gefundene Käufer, ohne dass dies individuell vereinbart wurde
- Unklare Formulierungen zur Provisionshöhe, etwa ohne Angabe der Mehrwertsteuer
- Folgeprovisionen für spätere Geschäfte, die mit dem eigentlichen Auftrag nichts zu tun haben
Viele dieser Klauseln sind in vorformulierten Verträgen nach der Rechtsprechung angreifbar. Besser ist es aber, sie gar nicht erst zu unterschreiben. Fragen Sie nach, streichen Sie problematische Punkte oder wählen Sie einen anderen Makler. Im Zweifel lohnt sich eine kurze rechtliche Beratung.
Welche Rechte habe ich als Verkäufer?
Als Verkäufer haben Sie gegenüber dem Makler mehr Rechte, als viele denken. Wird der Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen, etwa bei Ihnen zu Hause, oder per E-Mail geschlossen, steht Ihnen in der Regel ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Über dieses Recht muss der Makler Sie belehren. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist.
Sie haben außerdem das Recht, regelmäßig über den Stand informiert zu werden, und das Recht, den Vertrag nach den vereinbarten Regeln zu kündigen. Bei einem einfachen Auftrag können Sie parallel weitere Makler beauftragen, bei einem Alleinauftrag in der Regel selbst einen Käufer finden. Und Sie entscheiden allein, ob und an wen Sie verkaufen. Kein Makler kann Sie dazu zwingen.

Ellen Günthel kennt den Markt in Erding und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Muss ich verkaufen, wenn der Makler einen Käufer findet?
Nein. Auch wenn der Makler einen Interessenten bringt, der Ihren Angebotspreis zahlen möchte, sind Sie nicht verpflichtet zu verkaufen. Sie haben volle Abschlussfreiheit. Sie können ablehnen, weil Ihnen der Interessent nicht passt, weil Sie Ihre Pläne geändert haben oder weil Sie ein anderes Angebot bevorzugen. Der Makler hat in diesem Fall in der Regel keinen Anspruch auf Provision.
Eine Ausnahme kann gelten, wenn Sie den Makler bewusst getäuscht haben oder wenn im Vertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Solche Vereinbarungen sind aber eng begrenzt. Ein seriöser Makler respektiert Ihre Entscheidung und bespricht mit Ihnen, wie es weitergehen soll. Wer Druck ausübt, um Sie zu einem Verkauf zu drängen, den Sie nicht möchten, handelt nicht in Ihrem Interesse.
Wann darf ein Makler Provision verlangen?

Ein Makler hat nur dann Anspruch auf Provision, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss ein wirksamer Maklervertrag bestehen, bei Häusern und Wohnungen in Textform. Der Makler muss eine Leistung erbracht haben, also einen Käufer nachgewiesen oder vermittelt haben. Es muss ein wirksamer notarieller Kaufvertrag zustande gekommen sein. Und dieser Kaufvertrag muss auf die Tätigkeit des Maklers zurückgehen.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist in der Regel keine Provision geschuldet. Das heißt auch: Solange kein Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist, schulden Sie dem Makler nichts. Gebühren im Voraus für Inserate oder Besichtigungen passen nicht zu diesem Modell. Bei neues // nest wird die Provision erst fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag zustande gekommen ist. Vorabgebühren berechnen wir nicht.
Welche Regeln gelten, wenn der Makler auch für den Käufer arbeitet?
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gelten seit Ende 2020 besondere Regeln. Lässt sich der Makler von beiden Seiten beauftragen, darf er mit Verkäufer und Käufer nur eine Provision in gleicher Höhe vereinbaren. Wird er nur vom Verkäufer beauftragt, kann ein Teil der Provision auf den Käufer übertragen werden, höchstens aber die Hälfte, und der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Anteil gezahlt hat.
Diese Regeln schützen beide Seiten. Für Sie als Verkäufer bedeutet das: Fragen Sie im Erstgespräch, ob der Makler für beide Seiten tätig wird und wie die Provision verteilt ist. Ein seriöser Makler erklärt Ihnen das offen und schriftlich. Ist er für beide Seiten tätig, muss er beide fair behandeln und darf keine Seite einseitig bevorzugen.
Wer hinter neues // nest steht

Eigentümer und Käufer bewerten unsere Arbeit auf ImmoScout24 mit „Exzellent“. Für Sie heißt das: eine Ansprechpartnerin, die Ihre Immobilie in Erding persönlich kennt, und ein Team, das zuverlässig liefert.
Wie schützt ein seriöser Makler meine Daten und meine Sicherheit?
Beim Verkauf teilen Sie viele persönliche Informationen mit dem Makler: Grundbuchdaten, Angaben zu Darlehen, Einkommen bei einer Übernahme, Familienverhältnisse bei Erbschaft oder Trennung. Ein seriöser Makler geht damit vertraulich um. Er gibt nur die Informationen weiter, die für den Verkauf nötig sind, und erst dann, wenn ein Interessent ernsthaft geprüft ist. Die genaue Adresse veröffentlicht er nicht im Inserat, sondern nennt sie erst gegenüber Interessenten, die sich mit Namen und Kontaktdaten gemeldet haben.
Auch bei Besichtigungen zeigt sich Seriosität. Interessenten werden vorab nach ihrer Identität und Finanzierung gefragt, Besichtigungen finden in Begleitung statt, und niemand geht allein durch die Räume. Wertgegenstände, Medikamente und persönliche Unterlagen sollten Sie trotzdem vor jedem Termin sicher verwahren. Fragen Sie im Erstgespräch, wie der Makler Besichtigungen organisiert und wer daran teilnimmt. Ein seriöser Makler beantwortet diese Fragen ohne Zögern und erklärt Ihnen sein Vorgehen.
Wie viel Provision ist fair?

Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht festgelegt. Vielerorts im Raum München und Oberbayern zahlen Verkäufer 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer. Bei neues // nest beträgt die Verkäuferprovision 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer. Sie sparen also 50 % der Provision und erhalten trotzdem die vollständige Leistung.
Fair ist eine Provision dann, wenn sie klar genannt wird, im Verhältnis zur Leistung steht und erst bei Erfolg fällig wird. Achten Sie darauf, dass der Prozentsatz inklusive Mehrwertsteuer angegeben ist und dass im Vertrag steht, welche Leistungen enthalten sind. Mehr zu fairen Konditionen in der Region lesen Sie im Ratgeber Günstiger Immobilienmakler in Erding.
Warum kann neues // nest mit 1,785 % arbeiten?
Die niedrigere Provision ergibt sich aus einer schlanken Struktur. Drei Maklerinnen, Ellen Günthel, Anna Wagenstaller und Marion Schoppe, arbeiten zusammen und teilen sich die Fixkosten für Marketing, Immobilienportale, Software, Fotografie und Verwaltung. Für Erding und den Landkreis ist Ellen Günthel zuständig.
Wir verzichten bewusst auf ein teures Büro in Prestigelage. Gespräche finden bei Ihnen zu Hause, telefonisch oder per Video statt. Unterlagen werden digital ausgetauscht, Interessenten strukturiert vorqualifiziert und Termine effizient organisiert. Das spart Kosten, die wir an Sie weitergeben, ohne an Leistung oder persönlicher Betreuung zu sparen. Auf ImmoScout24 bewerten Eigentümer und Käufer neues // nest mit „Exzellent“.
Was tun, wenn ich mit meinem Makler unzufrieden bin?
Sprechen Sie Ihre Unzufriedenheit zunächst offen an. Oft lassen sich Missverständnisse klären, etwa zur Häufigkeit der Rückmeldungen oder zur Preisstrategie. Ändert sich nichts, prüfen Sie Ihren Vertrag: Wie lange läuft er noch, und mit welcher Frist können Sie kündigen? Bei einem einfachen Auftrag können Sie parallel einen weiteren Makler beauftragen, bei einem Alleinauftrag müssen Sie in der Regel das Ende der Laufzeit oder die Kündigungsfrist abwarten.
Wechseln Sie den Makler, sollten Sie darauf achten, dass Interessenten, die der bisherige Makler nachgewiesen hat, sauber dokumentiert sind, damit es später keine Streitigkeiten über die Provision gibt. Ein seriöser neuer Makler fragt danach und berücksichtigt das. Wie ein Makler auf Verkäuferseite für Sie arbeiten sollte, beschreibt der Ratgeber Immobilienmakler für Verkäufer in Erding.

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Erding von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich einen seriösen Immobilienmakler in Erding?
An einer Erlaubnis nach Paragraf 34c, einem vollständigen Impressum, einem klaren Vertrag in Textform, einer begründeten Bewertung und dem Verzicht auf Vorabgebühren.
Warum möchte der Makler meinen Ausweis sehen?
Immobilienmakler müssen ihre Vertragspartner nach dem Geldwäschegesetz identifizieren.
Kann ich den Maklervertrag widerrufen?
Wird er außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossen, besteht in der Regel ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen.
Muss ich an einen Käufer verkaufen, den der Makler findet?
Nein, Sie entscheiden frei, ob und an wen Sie verkaufen.
Wann muss ich Provision zahlen?
Erst wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer notarieller Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Sind Vorabgebühren üblich?
Nein. Sie sind ein Warnsignal und passen nicht zum erfolgsabhängigen Maklermodell.
Wie viel Provision zahle ich bei neues // nest?
1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt vielerorts üblicher 3,57 %. Sie sparen damit 50 % der Provision.
Wer ist meine Ansprechpartnerin in Erding?
Ellen Günthel betreut Erding und den Landkreis persönlich.
Fazit
Einen seriösen Immobilienmakler in Erding erkennen Sie an Transparenz: einer gültigen Erlaubnis, einem vollständigen Impressum, einem klaren Vertrag in Textform, einer begründeten Bewertung und einer Provision, die erst bei Erfolg fällig wird. Kennen Sie Ihre Rechte und nehmen Sie Warnsignale ernst. Bei neues // nest zahlen Sie 1,785 % Provision statt der vielerorts üblichen 3,57 % und erhalten die volle Leistung. Ellen Günthel beantwortet Ihre Fragen gern. Wie Sie Makler sachlich vergleichen, lesen Sie im Ratgeber Bester Immobilienmakler in Erding: Woran erkenne ich ihn?, mehr über uns beim Immobilienmakler Erding. Rufen Sie uns an unter 089 / 599 79 300 oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.





