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Seriöser Immobilienmakler in Finsing: Worauf Sie in fünf Phasen achten sollten

Seriöser Immobilienmakler Finsing: Prüfung eines Vertragsentwurfs
Seriöser Immobilienmakler Finsing: Prüfung eines Vertragsentwurfs

Ob ein Makler seriös arbeitet, zeigt sich nicht an einem einzigen Punkt. Manche wirken im ersten Gespräch tadellos, und erst nach der Unterschrift hört man nichts mehr von ihnen. Andere fallen schon beim ersten Anruf durch überzogene Versprechen auf. Wer in Finsing, Eicherloh, Neufinsing, im Finsingermoos oder in der Finsingerau verkaufen möchte, sollte deshalb über den gesamten Verlauf aufmerksam bleiben und wissen, wann welche Warnsignale auftauchen können.

Dieser Ratgeber teilt die Zusammenarbeit in fünf Phasen ein: Erstkontakt, Gespräch und Bewertung, Vertrag, Vermarktung und Abschluss. Für jede Phase erfahren Sie, woran Sie seriöse Arbeit erkennen, welche Warnsignale es gibt und wie Sie reagieren. Dazu kommen Ihre wichtigsten Rechte. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streitfällen helfen ein Fachanwalt oder die Verbraucherzentrale Bayern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Warnsignale gibt es in jeder Phase, nicht nur vor der Unterschrift.
  • Vorsicht bei Preisversprechen, Zeitdruck und angeblich schon wartenden Käufern.
  • Der Maklervertrag braucht bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mindestens die Textform (§ 656a BGB).
  • Die Provision wird üblicherweise erst nach wirksamem Kaufvertrag fällig (§ 652 BGB).
  • Verbraucher können Verträge außerhalb von Geschäftsräumen in der Regel 14 Tage widerrufen.
  • Auch nach der Unterschrift dürfen Sie Berichte verlangen und bei Untätigkeit reagieren.

Phase 1: Der Erstkontakt

Der Erstkontakt beginnt oft früher, als Sie denken. Vielleicht liegt ein Flyer im Briefkasten, vielleicht haben Sie jemanden angerufen, vielleicht klingelt jemand an der Tür. Ein seriöser Makler stellt sich klar vor und nennt Firma und Anschrift. Im Impressum finden sich die Erlaubnis nach § 34c GewO und die zuständige Behörde. Er fragt nach Ihrem Vorhaben und schlägt einen Termin vor, ohne zu drängen. Er nennt noch keine Zahl, denn er kennt das Haus ja nicht.

Warnsignale sind Sätze wie „Für Ihr Haus habe ich schon einen Käufer“, wenn jemand Ihr Haus noch nie gesehen hat. Das ist oft nur ein Mittel, um überhaupt einen Termin zu bekommen. Auch ein Preisversprechen am Telefon, ein unaufgeforderter Hausbesuch oder ein Anruf kurz nach einem Todesfall sollten Sie misstrauisch machen. Fragen Sie nach: „Wer sucht genau was, und wie lange schon?“ Wer darauf nichts Konkretes sagen kann, hat vermutlich niemanden.

Machen Sie außerdem eine kleine Probe. Stellen Sie eine Frage per E-Mail oder rufen Sie an. Wie schnell kommt die Antwort, und ist sie freundlich und klar? Schauen Sie sich die aktuellen Inserate an: Sind die Pflichtangaben aus dem Energieausweis vorhanden? Das kostet Sie wenige Minuten und verrät schon viel. Prüfen Sie auch, ob die Firma in der Gegend tätig ist, also in Finsing, Ismaning, Pliening oder Markt Schwaben, oder ob sie nur zufällig hier auftaucht. Nach einem Todesfall oder einer Trennung ist besondere Zurückhaltung angebracht, und wer gerade dann unaufgefordert auftaucht, hat das vermutlich gezielt so geplant.

Phase 2: Gespräch und Bewertung

Im Gespräch zeigt sich, ob jemand Ihr Haus wirklich verstehen möchte. Ein seriöser Makler sieht sich alles an, auch Keller und Dachboden, stellt Fragen und macht Notizen. Danach liefert er eine schriftliche Einschätzung mit Bodenrichtwert aus BORIS-Bayern, Vergleichsverkäufen, Zustand und Spanne. Er nennt auch die Schwächen, zum Beispiel die alte Heizung oder den Keller. Und er sagt, wo er unsicher ist oder wo ein Fachmann gefragt wäre.

Warnsignale sind hier vor allem überhöhte Zahlen ohne Begründung, oft Lockpreise genannt. Wer deutlich über den anderen liegt und das nicht erklären kann, möchte vermutlich vor allem den Auftrag. Skeptisch sollten Sie auch sein bei Sätzen wie „Ich hole 20 % mehr heraus als alle anderen“ oder „Den Keller müssen wir nicht erwähnen.“ Bekannte Mängel müssen Sie offenlegen, denn ein Gewährleistungsausschluss schützt nicht bei arglistigem Verschweigen. Am Ende haften Sie.

Auch der Umgang mit Fragen ist aufschlussreich. Antwortet er ruhig, oder wird er ungeduldig? Redet er schlecht über Mitbewerber? Fragt er nach Dingen, die ihn nichts angehen, wie Ihren Kontodaten? Für eine Einschätzung braucht niemand Ihre Kontodaten oder eine Blanko-Vollmacht. Holen Sie sich zwei oder drei Einschätzungen und vergleichen Sie die Begründungen. Ein seriöser Makler hat kein Problem damit, wenn Sie vergleichen.

Phase 3: Der Vertrag

Füllfederhalter auf hellem Untergrund (Seriöser Immobilienmakler Finsing)

Hier wird es verbindlich. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Maklervertrag nach § 656a BGB mindestens in Textform geschlossen werden. Ein seriöser Makler schickt ihn vorab, erklärt ihn und lässt Ihnen Zeit. Er nennt die Leistungen, die Provision einschließlich Mehrwertsteuer, die Fälligkeit und die Laufzeit. Er erklärt seine Rolle: Ist er nur für Sie tätig oder auch für den Käufer? Eine Doppeltätigkeit ist erlaubt, wenn sie offen erfolgt, und beide zahlen dann nach § 656c BGB den gleichen Prozentsatz.

Warnsignale sind Zeitdruck wie „Das Angebot gilt nur heute“, Sätze wie „Das ist nur Standard, das müssen Sie nicht lesen“ und vage Leistungen wie „bemüht sich um den Verkauf“. Achten Sie auf lange Laufzeiten und automatische Verlängerungen, denn üblich sind drei bis sechs Monate. Suchen Sie auch nach „Aufwandsentschädigung“, „Bearbeitungsgebühr“ oder „Reservierungsgebühr“. Der Bundesgerichtshof hat 2023 eine vorformulierte Reservierungsgebühr, die beim Scheitern des Kaufs beim Makler bleibt, für unwirksam erklärt.

Sie haben auch Rechte. Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit für einen Widerruf, und bei fehlender Belehrung länger. Stimmen Sie einem sofortigen Beginn nur zu, wenn es nötig ist, denn das kann das Recht einschränken. Nach dem gesetzlichen Leitbild in § 652 BGB entsteht der Provisionsanspruch erst, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Lassen Sie den Vertrag im Zweifel prüfen.

Phase 4: Die Vermarktung

Nach der Unterschrift zeigt sich, ob die Zusagen halten. Ein seriöser Makler meldet sich schnell mit einem Plan: Welche Unterlagen fehlen, wann kommt der Fotograf, wann geht die Immobilie online? Er besorgt mit Ihrer Vollmacht die Unterlagen beim Amtsgericht Erding und im Landratsamt Erding, zeigt Ihnen das Exposé vor der Veröffentlichung und nennt die Pflichtangaben im Inserat. Danach berichtet er regelmäßig mit Zahlen und Rückmeldungen.

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Warnsignale sind langes Schweigen, Fehler im Inserat, fehlende Pflichtangaben und Besichtigungen durch jemanden, der das Haus nicht kennt. Auch ein schneller Vorschlag, den Preis zu senken, ohne die Zahlen zu erklären, ist ein schlechtes Zeichen. Oder das Drängen, ein Angebot sofort anzunehmen, wenn das Haus erst seit wenigen Tagen online ist. Werden Ihnen Angebote nur mündlich genannt oder gar nicht weitergegeben? Das sollten Sie nicht hinnehmen, denn ein Makler muss seinen Auftraggeber informieren.

Reagieren Sie früh. Sprechen Sie Probleme sachlich an und bitten Sie um eine Antwort in Textform. Vereinbaren Sie, was bis wann geschehen soll. Bei einem Alleinauftrag begründet der Vertrag in der Regel eine Pflicht zum Tätigwerden, und anhaltende Untätigkeit kann ein wichtiger Grund für eine Kündigung sein. Halten Sie alles fest, und bewahren Sie Mails und Inserate auf. So haben Sie etwas in der Hand, wenn Sie später reagieren müssen.

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Phase 5: Verhandlung und Abschluss

Das Team von neues // nest Immobilien (Seriöser Immobilienmakler Finsing)

In der Verhandlung sollte ein seriöser Makler alle Angebote schriftlich vorlegen, auch die niedrigen. Er prüft vor dem Notartermin die Finanzierung, indem er sich eine Bestätigung der Bank oder einen Eigenkapitalnachweis zeigen lässt. Bei mehreren Interessenten führt er ein faires Verfahren: gleiche Informationen und eine klare Frist für alle. Er macht Sie auf wichtige Punkte im Vertragsentwurf aufmerksam, verweist für Rechtsfragen aber auf den Notar.

Warnsignale sind erfundene Mitbieter, Druck zu einer schnellen Zusage und ein Angebot von Personen, zu denen der Makler eine besondere Verbindung hat. Möchte er selbst oder ein Verwandter kaufen, muss er das offenlegen, und Sie sollten dann eine unabhängige Einschätzung einholen. Vorsicht auch, wenn er zwischen den Parteien vertrauliche Informationen weiterträgt oder Sie auffordert, Provisionsbestätigungen zu unterschreiben, die Sie nicht verstehen.

Auch nach dem Notartermin zeigt sich der Charakter. Bleibt er bis zur Übergabe dabei, erstellt er ein Protokoll, und ist er bei Rückfragen erreichbar? Oder hören Sie nichts mehr, sobald die Provision sicher ist? Fragen Sie schon vor der Beauftragung einen früheren Kunden danach. Der Kaufvertrag selbst wird erst mit der notariellen Beurkundung wirksam. Der Notar soll Ihnen den Entwurf in der Regel zwei Wochen vorher zur Verfügung stellen. Bis dahin können Sie noch Nein sagen.

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Wie sieht das in der Übersicht aus?

Die folgende Tabelle fasst die fünf Phasen zusammen. Nutzen Sie sie als Prüfliste während der gesamten Zusammenarbeit.

Phase Seriös Warnsignal
Erstkontakt Klare Vorstellung, keine Zahl Käufer „schon da“, Hausbesuch ohne Bitte
Gespräch Ganzes Haus, schriftliche Herleitung Hohe Zahl ohne Grund, Mängel verschweigen
Vertrag Vorab, klare Leistungen, Widerruf Zeitdruck, Pauschalen, lange Bindung
Vermarktung Plan, Berichte, Exposé zur Prüfung Schweigen, Fehler, schnelle Preissenkung
Abschluss Alle Angebote, Bonität, Protokoll Erfundene Mitbieter, verschwindet nach Notar

Ein einzelnes Warnsignal ist noch kein Beweis, denn auch gute Makler haben schlechte Tage. Wenn sich aber mehrere häufen, sollten Sie reagieren. Es kostet weniger, früh den Makler zu wechseln, als am Ende mit einem Schaden dazustehen.

Welche Rechte haben Sie?

Unterschrift unter den Kaufvertrag für eine Immobilie (Seriöser Immobilienmakler Finsing)

Sie haben das Recht auf einen Vertrag in Textform und auf eine korrekte Widerrufsbelehrung. Sie dürfen sich die Zeit nehmen, die Sie brauchen, und jede Frage stellen. Sie dürfen wissen, für wen der Makler arbeitet und was er leistet. Sie müssen grundsätzlich nur bei Erfolg zahlen. Hat nur eine Seite den Makler beauftragt, darf die andere nach § 656d BGB höchstens die Hälfte übernehmen, und zwar erst, wenn die beauftragende Seite nachweislich gezahlt hat.

Sie dürfen auch über Angebote informiert werden und entscheiden allein, ob Sie annehmen. Niemand kann Sie zwingen, ein Angebot zu akzeptieren, auch wenn es dem vereinbarten Preis entspricht. Sie dürfen jederzeit eigene Fachleute hinzuziehen, sei es einen Anwalt, einen Steuerberater oder einen Sachverständigen. Niemand darf Ihnen das ausreden. Bei Zweifeln an der Erlaubnis nach § 34c GewO hilft die zuständige Gewerbebehörde.

Handelt ein Makler pflichtwidrig für die andere Seite, kann er nach § 654 BGB seinen Lohnanspruch verlieren. Das ist in der Praxis nicht immer leicht durchzusetzen, zeigt aber, wie wichtig eine klare Rolle ist. Beim Thema Daten gilt: Mieterdaten, Ihre finanzielle Lage und Ihre Gründe für den Verkauf gehen Interessenten nichts an. Vereinbaren Sie, was gesagt werden darf und was nicht.

Was tun, wenn etwas schiefläuft?

Sprechen Sie Probleme zuerst sachlich an, möglichst schriftlich. Nennen Sie, was Sie erwarten und bis wann. Oft klärt sich so einiges, denn auch ein Makler kann etwas übersehen haben. Tut sich nichts, setzen Sie eine Frist und kündigen Sie an, was danach geschieht. Prüfen Sie dann die Kündigungsmöglichkeiten. Unterschreiben Sie während eines Streits keine Provisionsbestätigung und keine Erklärung, die Sie nicht verstehen.

Prüfen Sie auch das Widerrufsrecht. Wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen und fehlt die Belehrung, kann die Frist deutlich länger laufen. Widerrufen Sie schriftlich, und behalten Sie einen Beleg. Bei Fragen helfen die Verbraucherzentrale Bayern oder ein Fachanwalt. Auch Grundeigentümervereine beraten ihre Mitglieder. Ein Berufsverband kann ebenfalls helfen, wenn der Makler dort Mitglied ist.

Bei größeren Beträgen lohnt sich eine kurze anwaltliche Prüfung fast immer. Bewahren Sie alle Unterlagen auf: Vertrag, Mails, Inserate, Notizen über Gespräche. Sie können auch eine sachliche Bewertung im Internet schreiben, solange sie der Wahrheit entspricht. Das hilft anderen Eigentümern. Schildern Sie dabei nur, was Sie belegen können, und bleiben Sie beim konkreten Fall. Lassen Sie sich davon nicht abhalten, wenn Sie den Eindruck haben, dass jemand nicht fair gearbeitet hat.

Ihr Team für den Immobilienverkauf in Finsing

Die Immobilienmaklerinnen Ellen Günthel, Marion Schoppe und Anna Wagenstaller von neues // nest

Hinter neues // nest stehen drei erfahrene Immobilienmaklerinnen. Ellen Günthel betreut Eigentümer in Finsing persönlich, von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe.

Mehr über uns erfahren

Wie erkennen Sie Seriosität schon vorher?

Am Ende lässt sich vieles vor der Unterschrift prüfen. Ein seriöser Makler sagt: „Ich kann Ihnen keinen Preis garantieren, aber ich zeige Ihnen, wie ich zu meiner Einschätzung komme.“ Er sagt: „Hier ist der Vertrag, lesen Sie ihn in Ruhe.“ Er nennt die Schwächen des Hauses, seine Leistungen und seine Provision und erklärt, was Sie wann entscheiden müssen. Das sind einfache Sätze, die viel über die Haltung verraten.

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Dazu kommen formale Merkmale: die Erlaubnis nach § 34c GewO im Impressum, die korrekte Widerrufsbelehrung und die Pflichtangaben im Inserat. Er bildet sich weiter, wie es mit 20 Stunden in drei Jahren vorgeschrieben ist, und kennt daher auch aktuelle Änderungen wie das Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit dem 29. Juli 2026 gilt. Wer noch die frühere Austauschpflicht für alte Kessel als geltend nennt, hat die Weiterbildung vermutlich nicht ernst genommen.

Und er kann Ihnen konkrete Belege zeigen: beurkundete Verkäufe, Referenzen, Beispiel-Exposés. Eine seriöse Maklerin wird auch einmal sagen: „Das weiß ich nicht, das müssen wir beim Bauamt im Landratsamt Erding klären.“ Oder: „Das ist eine Frage für Ihren Steuerberater.“ Solche Sätze sind ein sehr gutes Zeichen. Sprechen Sie außerdem mit einem früheren Kunden, wenn das möglich ist.

Welcher Makler erzielt in Finsing den besten Preis?

Unterlagen für den Immobilienverkauf werden geprüft (Seriöser Immobilienmakler Finsing)

Ein seriöser Makler verspricht keinen bestimmten Preis, kann aber seine Arbeit und Ergebnisse belegen. Fragen Sie nach beurkundeten Preisen aus Finsing und der Umgebung, nach der Herleitung seiner Bewertung und danach, wie er Angebote und Finanzierungen prüft. Dass er auch Schwächen offen anspricht, schützt vor späteren Abschlägen und Ärger. Vergleichen Sie auch die Provision. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Finsing?.

Wie arbeitet neues // nest?

Bei neues // nest erhalten Sie den Vertrag vorab, damit Sie ihn in Ruhe lesen können. Die Provision beträgt 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 % und wird erst nach der Beurkundung fällig. Ellen Günthel betreut Finsing und den gesamten Landkreis Erding und erklärt Ihnen gern jeden Punkt. Mehr über sie erfahren Sie auf der Seite Immobilienmaklerin Ellen Günthel, einen Überblick bietet Immobilienmakler Erding.

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Häufige Fragen

Woran erkenne ich einen seriösen Immobilienmakler in Finsing?

An klaren Aussagen, einer schriftlichen Bewertung, einem verständlichen Vertrag und regelmäßigen Berichten.

Darf ein Makler Reservierungsgebühren verlangen?

Vorformulierte Gebühren, die beim Scheitern des Kaufs beim Makler bleiben, hat der BGH 2023 für unwirksam erklärt.

Muss der Maklervertrag schriftlich sein?

Mindestens in Textform, zum Beispiel per E-Mail.

Kann ich den Vertrag widerrufen?

Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen in der Regel 14 Tage lang.

Was mache ich, wenn der Makler nichts tut?

Sprechen Sie es an, setzen Sie eine Frist und prüfen Sie Ihre Kündigungsmöglichkeiten.

Muss der Makler alle Angebote vorlegen?

Er muss Sie darüber informieren. Lassen Sie sich alle schriftlich geben.

Darf der Makler selbst kaufen?

Das muss er offenlegen. Holen Sie dann eine unabhängige Einschätzung ein.

An wen wende ich mich bei Problemen?

An die Verbraucherzentrale Bayern, einen Fachanwalt oder die zuständige Gewerbebehörde.

Fazit

Seriosität zeigt sich in Finsing über den gesamten Verlauf: beim Erstkontakt, in der Bewertung, im Vertrag, in der Vermarktung und beim Abschluss. Achten Sie in jeder Phase auf die Signale, und reagieren Sie früh, wenn etwas nicht stimmt. Ergänzend empfehlen wir die Ratgeber Makler in Finsing, Immobilienmakler für Verkäufer in Finsing und Woran erkenne ich den besten Immobilienmakler in Finsing?. Ellen Günthel erreichen Sie unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular.

30. Oktober 2026/von WPANNICFWPA
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Lukas C. · Google-Rezension 2024 · Käufer einer von Frau Günthel betreuten Immobilie
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Dampf K. · Google-Rezension 2026
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Kikas K. · Google-Rezension 2025
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Auszüge aus Google-Rezensionen, Stand Oktober 2026. Google weist darauf hin, dass Rezensionen nicht überprüft werden.

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