Seriöser Immobilienmakler in Kirchheim bei München: Rechte, Vertragsklauseln und ein ehrlicher Selbsttest

Viele Eigentümer in Kirchheim, Heimstetten und Hausen haben ihr Haus seit Jahrzehnten, und für viele ist der Verkauf das größte Geschäft ihres Lebens. Genau deshalb ist die Frage nach der Seriosität so wichtig. Anders als bei Handwerkern gibt es bei Maklern keine lange Pflichtausbildung, und Vertrauen entsteht oft schon am Küchentisch. Vielleicht klingelt jemand, der angeblich einen Käufer für Ihre Straße hat, oder es kommt ein Brief mit einem erstaunlich hohen Wert. Ob dahinter gute Arbeit steckt, sehen Sie aber erst, wenn Sie genauer hinschauen.
Dieser Ratgeber beginnt deshalb mit Ihren Rechten: Was darf ein Makler, was muss er tun, und was können Sie verlangen? Danach gehen wir typische Klauseln durch, die Sie in einem Maklervertrag antreffen, ordnen die häufigsten Warnsignale ein und geben Ihnen einen kurzen Selbsttest für das Gespräch. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht, im Zweifel hilft ein Rechtsanwalt. Doch mit diesen Punkten können Sie die meisten Anbieter gut einschätzen. Bei neues // nest ist Ellen Günthel Ihre Ansprechpartnerin.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein gewerbsmäßiger Makler braucht eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung.
- Bei Wohnung und Einfamilienhaus muss der Maklervertrag mindestens in Textform geschlossen werden.
- Ein Vertrag, der außerhalb von Geschäftsräumen entsteht, kann für Verbraucher widerruflich sein.
- Hat der Verkäufer beauftragt und ist der Käufer Verbraucher, trägt dieser höchstens die Hälfte der Provision.
- Prüfen Sie Laufzeit, Verlängerung, Reservierung und Aufwandsersatz besonders genau.
- Sie entscheiden über Preis und Käufer, und Sie dürfen sich Zeit nehmen.
Welche Rechte haben Sie gegenüber einem Makler?
Zunächst einmal das Recht auf Klarheit. Der Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss mindestens in Textform geschlossen werden, also etwa per Mail oder Dokument. Vereinbaren Sie alles Wichtige schriftlich, denn mündliche Zusagen lassen sich später schwer belegen. Der Makler braucht für seine Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c und muss sich regelmäßig weiterbilden. Sie dürfen danach fragen, und im Impressum einer seriösen Seite finden Sie die zuständige Aufsichtsbehörde.
Der Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich erst, wenn ein Hauptvertrag durch seine Tätigkeit zustande kommt, also in der Regel erst mit dem Kaufvertrag beim Notar. Eine Provision für bloße Bemühungen ist üblicherweise nicht geschuldet, sofern nichts anderes wirksam vereinbart ist. Sie haben also keine Zahlung zu leisten, nur weil jemand Fotos gemacht hat oder ein Inserat lief. Auch die Regel zur Teilung ist klar: Hat der Verkäufer den Makler beauftragt und ist der Käufer Verbraucher, darf dieser höchstens zur Hälfte belastet werden, und erst nach Nachweis Ihrer Zahlung. Bei einer Doppeltätigkeit muss die Provision für beide Seiten gleich hoch sein.
Wann können Sie widerrufen?
Wird ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder aus der Ferne geschlossen, also am Küchentisch, per Mail oder Telefon, haben Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Makler muss darüber informieren. Fehlt diese Belehrung, kann die Frist deutlich länger laufen. Solche Details sollten Sie im Streitfall anwaltlich prüfen lassen. Was bedeutet das praktisch? Sie müssen sich nicht unter Druck gesetzt fühlen. Lesen Sie den Vertrag in Ruhe, und unterschreiben Sie ihn nicht, nur weil jemand gerade an Ihrem Tisch sitzt.
Soll der Makler trotzdem schon in dieser Frist tätig werden, wird er Sie um eine entsprechende Erklärung bitten. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie schnell starten möchten, und kann Folgen für einen späteren Widerruf haben. Lassen Sie es sich erklären, bevor Sie zustimmen. Ein seriöser Anbieter wird das ruhig tun und Ihnen die Zeit lassen. Wer abwinkt mit „Das ist nur Formsache“, sollte Sie aufmerksam machen.
Welche Klauseln sollten Sie genau lesen?
Die folgende Tabelle zeigt typische Vertragspunkte und worauf Sie dabei achten sollten. Ob eine Klausel im Einzelfall wirksam ist, kann nur ein Rechtsanwalt beurteilen.
| Klausel | Was sie bedeutet | Was Sie fragen sollten |
|---|---|---|
| Alleinauftrag | Nur dieser Makler vermarktet während der Laufzeit | Welche Leistungen stehen dem gegenüber? |
| Qualifizierter Alleinauftrag | Auch Ihr eigener Käufer soll über den Makler laufen | Ist das nötig, und ist es so wirksam? |
| Laufzeit | Dauer der Bindung | Reichen wenige Monate für den Start? |
| Automatische Verlängerung | Vertrag läuft weiter, wenn Sie nicht kündigen | Wann muss ich kündigen? Reicht eine Frist? |
| Reservierungsgebühr | Interessent oder Sie zahlen für eine Reservierung | Wer zahlt, wofür, und wann wird erstattet? |
| Aufwandsersatz | Kosten bei Abbruch oder Kündigung | Welche Kosten genau, mit welchem Nachweis? |
| Vorkenntnis | Der Interessent war schon bekannt | Wie muss das nachgewiesen werden? |
| Vollmachten | Einsicht in Akten, Grundbuch, Verwaltung | Ist der Zweck genau beschrieben und befristet? |
| Nachprovision | Zahlung bei Verkauf nach Vertragsende | Wie lange und unter welchen Bedingungen? |
Bei einer Reservierung sollten Sie vorsichtig sein, weil sie den Eindruck erweckt, schon gebunden zu sein. Bis zum Notartermin ist ein Immobilienkauf nicht verbindlich. Eine Gebühr, die ein Interessent zahlt, ändert daran nichts, und manche Regelungen dieser Art sind rechtlich fragwürdig. Auch Ihr Vertrag mit dem Makler sollte dazu klar sein. Lassen Sie ihn bei Zweifeln prüfen, bevor Sie etwas zusagen.
Welche Warnsignale sollten Sie ernst nehmen?

Kein einzelnes Merkmal beweist Unseriosität, doch eine Häufung sollte Sie vorsichtig machen.
- Sehr hohe Wertversprechen ohne Besichtigung oder ohne Bezug auf Kaufpreise. Die Zahl soll oft den Auftrag sichern.
- Druck zur schnellen Unterschrift, etwa wegen eines angeblich wartenden Käufers. Fragen Sie nach Einzelheiten, die sich prüfen lassen.
- Unaufgeforderte Anrufe und Besuche, bei denen jemand schon alles über Ihr Haus zu wissen behauptet.
- Unklare Leistungen. „Wir kümmern uns um alles“ ersetzt keine Liste.
- Kein schriftlicher Bericht. Sie erfahren nur auf Nachfrage etwas.
- Vorauszahlungen für Inserate, Fotos oder „Aufnahmen“, wenn das nicht klar als Zusatzleistung vereinbart ist.
- Ausweichende Antworten auf die Frage, wer Sie persönlich betreut.
- Unvollständige Angaben. Fehlt das Impressum oder wird die Erlaubnis nicht genannt, sollten Sie nachfragen.
Wichtig ist auch, wie jemand mit Ihren Daten umgeht. Unterlagen wie Grundbuchauszug oder Darlehensverträge gehören nicht ungeprüft an jeden Interessenten. Fragen Sie, wie sie weitergegeben werden. Bei Mieterdaten gilt das erst recht. Niemand sollte am Telefon zu einem Hausverkauf gedrängt werden, schon gar nicht in einer Zeit der Trauer oder in höherem Alter. Beenden Sie solche Gespräche und bitten Sie jemanden aus der Familie dazu.
Günstiger Immobilienmakler in Kirchheim bei München: 1,785 % statt 3,57 %
Wer in Kirchheim bei München verkauft, zahlt bei neues // nest 1,785 % Provision inkl. MwSt. und damit rund die Hälfte der vielerorts üblichen 3,57 %. Möglich macht das eine schlanke Organisation: Drei Maklerinnen teilen sich die Fixkosten, ein teures Büro in Prestigelage gibt es bei uns bewusst nicht. Gern erklären wir Ihnen im persönlichen Gespräch, wie wir vorgehen und was Sie konkret sparen.
Wie prüfen Sie Aussagen zum Ort?
Seriosität zeigt sich auch darin, was jemand über den Ort sagt. Stimmt die Beschreibung? Wird etwa gesagt, die S-Bahn sei vor der Tür, obwohl Sie im Ortsteil Kirchheim wohnen und der Haltepunkt in Heimstetten liegt? Wird die Lage an der St 2082 oder am Autobahnring verschwiegen? Wird mit neuen Bauvorhaben rund um den Ortspark geworben, ohne den Stand zu kennen? Vergleichen Sie solche Aussagen kurz mit den Angaben der Gemeinde und des MVV. Das kostet wenig Zeit.
Auch Aussagen zur Rechtslage sollten stimmen. Wer heute noch behauptet, alte Heizungen müssten beim Verkauf automatisch getauscht werden, ist nicht auf dem aktuellen Stand. Nach dem seit dem 29. Juli 2026 geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz darf eine bestehende Heizung weiterlaufen und repariert werden. Eine ehrliche Antwort kann auch lauten: „Das muss ein Fachmann prüfen.“ Das ist weit seriöser, als eine falsche Sicherheit zu vermitteln. Für den Ablauf vor Ort hilft auch der Ratgeber Makler in Kirchheim bei München.
Wie unterscheidet sich Seriosität von bloßer Freundlichkeit?

Ein angenehmes Gespräch ist noch kein Beleg für verlässliche Arbeit. Viele unseriöse Angebote kommen freundlich daher, und ein knapper, sachlicher Makler kann der bessere Partner sein. Achten Sie deshalb auf Handlungen: Hält jemand einen vereinbarten Termin ein? Kommt die zugesagte Unterlage? Stimmt die Telefonnummer auf dem Exposé? Sind Fragen, die Sie per Mail stellen, nach einem Tag beantwortet oder erst nach einer Woche? Auf solche Kleinigkeiten können Sie sich verlassen, weil sie zeigen, wie mit Ihrem Haus umgegangen wird.
Bitten Sie außerdem um ein kurzes Protokoll nach dem ersten Termin: Was wurde besprochen, was ist der nächste Schritt? Das kostet Ihren Gesprächspartner kaum Zeit, und Sie sehen sofort, ob er zuhört und schriftlich klar formuliert. Bleibt es bei vagen Sätzen, wird auch die Vermarktung nicht viel genauer werden.

Ellen Günthel kennt den Markt in Kirchheim bei München und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Ein Selbsttest für das Gespräch
Die folgenden Fragen sind bewusst einfach gehalten. Sie sollen helfen, nach einem Termin Ihren Eindruck zu ordnen. Antworten Sie für sich mit Ja oder Nein.
- Hat jemand mein Haus angesehen, auch Keller und Technik?
- Wurde die genannte Zahl begründet, mit Vergleichen und einer Spanne?
- Wurden auch Schwächen meiner Immobilie angesprochen?
- Weiß ich, wer mich persönlich betreut und wer die Besichtigungen führt?
- Habe ich die Leistungen schriftlich vorliegen?
- Weiß ich, wie lange der Vertrag läuft und wie ich ihn beende?
- Durfte ich alle Unterlagen in Ruhe mitnehmen?
- Habe ich die Antwort auf die Frage bekommen, wer die Provision in welcher Höhe zahlt?
- Wurde mir erklärt, was bei einem Widerruf gilt?
- Hat mir niemand das Gefühl gegeben, heute noch entscheiden zu müssen?
Mehrere Nein-Antworten sind ein Grund, nachzufragen oder sich anders zu entscheiden. Niemand erwartet von Ihnen, Vertragsrecht zu beherrschen. Aber Sie dürfen erwarten, dass Ihnen jemand alles in Ruhe erklärt. Wie Sie außerdem die laufende Arbeit prüfen, beschreibt der Ratgeber Guter Immobilienmakler in Kirchheim bei München.
Was sollte ein Makler offenlegen?

Ein seriöser Makler sagt von sich aus, wenn ein Interessenkonflikt bestehen könnte. Dazu gehört, ob er auch vom Käufer eine Provision erhält, ob er selbst oder Angehörige kaufen möchten und ob er mit einem bestimmten Finanzierer, Bauträger oder Handwerker Provisionen austauscht. Solche Verbindungen sind nicht verboten, doch sie beeinflussen Empfehlungen. Bitten Sie darum, dass der Vertrag eine Offenlegungspflicht enthält. Ein Bauträger, der ein Grundstück im Ortsteil Kirchheim erwirbt und später weiterverkauft, hat zum Beispiel ein eigenes Interesse, und Ihr Makler sollte Ihnen sagen, wenn er mit ihm regelmäßig zusammenarbeitet.
Offenheit betrifft auch die Zahlen. Sie sollten alle Gebote erfahren, nicht nur das, das dem Makler am liebsten ist. Sie sollten wissen, wie viele Anfragen wirklich eingegangen sind und was Interessenten gesagt haben. Wenn Ihnen auf eine einfache Nachfrage nur ausweichend geantwortet wird, ist das ein schlechtes Zeichen. Ebenso wichtig ist die umgekehrte Richtung: Ein seriöser Makler verlangt auch von Ihnen, dass Sie bekannte Mängel nennen, und wird Sie nicht dazu ermuntern, etwas zu verschweigen. Wer sagt: „Das erwähnen wir lieber nicht“, bringt Sie möglicherweise in eine gefährliche Lage, denn für arglistig verschwiegene Mängel haften Sie trotz eines Haftungsausschlusses im Kaufvertrag.
Wie gehen Sie mit unaufgeforderten Angeboten um?
Viele Eigentümer in begehrten Lagen im Umland von München erhalten Briefe, Anrufe oder Besuche: „Ich habe einen Käufer für Ihr Haus.“ Manche davon sind ernst gemeint, andere dienen vor allem dazu, an einen Auftrag zu kommen. Sie müssen darauf nicht reagieren. Wenn Sie doch neugierig sind, fragen Sie nach: Wer ist der Käufer, wie weit ist die Finanzierung, und warum gerade mein Haus? Lassen Sie sich nichts unterschreiben, und geben Sie zunächst keine Unterlagen heraus. Wer wirklich einen Käufer hat, kann auch damit leben, dass Sie sich Zeit nehmen.
Besondere Vorsicht ist bei Haustürgeschäften und bei direkten Ankäufern angebracht, die einen schnellen Abschluss versprechen und dafür oft deutlich unter dem üblichen Niveau bleiben. Für Grundstücksgeschäfte ist ein Notar vorgeschrieben, und vor einem Termin darf niemand Sie zu einer Zahlung oder Unterschrift unter Vollmachten drängen. Beauftragen Sie im Zweifel eine Vertrauensperson oder lassen Sie einen Rechtsanwalt prüfen, was man Ihnen vorgelegt hat. Sagen Sie klar, wenn Sie keine weiteren Kontakte wünschen, gern auch schriftlich.
Ihr Team für den Immobilienverkauf in Kirchheim bei München

Eigentümer und Käufer bewerten unsere Arbeit auf ImmoScout24 mit „Exzellent“. Für Sie heißt das: eine Ansprechpartnerin, die Ihre Immobilie in Kirchheim bei München persönlich kennt, und ein Team, das zuverlässig liefert.
Was tun, wenn Sie sich getäuscht fühlen?
Halten Sie zunächst alles schriftlich fest: Was wurde zugesagt, was ist passiert, welche Fristen laufen? Sprechen Sie den Makler an und nennen Sie, was Sie erwarten und bis wann. Oft klärt sich vieles so. Reagiert er nicht, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, und klären Sie, ob eine Kündigung oder ein Widerruf möglich ist. Verbraucherzentralen können eine erste Orientierung geben. Bei Verstößen gegen die gewerberechtliche Erlaubnis ist die zuständige Behörde die richtige Stelle. Ist ein Verband beteiligt, gibt es dort manchmal eine Schlichtungsstelle.
Bewahren Sie auch Mails, Fotos und Notizen zu Gesprächen auf. Das gilt besonders, wenn es um Aussagen zum Wert oder um angebliche Käufer geht. Wenn eine Besichtigung ohne Ihr Wissen stattfand oder Schlüssel weitergegeben wurden, sollten Sie das sofort ansprechen. Klären Sie außerdem, ob Fotos und Texte nach Vertragsende gelöscht werden.
Wie sehen faire Bedingungen aus?

Ein fairer Vertrag ist überschaubar, nennt Leistungen und Laufzeit und lässt Ihnen die Entscheidungen. Er macht klar, wer zahlt, und er sieht vor, dass Sie alle Gebote erfahren und das Exposé freigeben. Bei neues // nest zahlen Sie 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 % und sparen damit 50 % der Provision. Das gelingt, weil sich drei Maklerinnen die Fixkosten teilen, wir kein Prestigebüro finanzieren und viele Abläufe digital organisiert sind. Auf ImmoScout24 lautet das Urteil unserer Kunden „Exzellent“. Prüfen Sie auch unseren Vertrag genau. Dafür ist er da.
Welcher Makler erzielt in Kirchheim bei München den besten Preis?
Seriosität und Preis gehören zusammen. Wer die Zahl vorab übertreibt und später senkt, schadet Ihnen. Wer offen arbeitet, Einwände mit Belegen beantwortet und Gebote vollständig vorlegt, schafft die bessere Grundlage. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Kirchheim bei München?.
Wer ist Ihre Ansprechpartnerin?
Ellen Günthel betreut Eigentümer in Kirchheim, Heimstetten, Hausen und den Nachbarorten. Sie erklärt Ihnen den Vertrag Punkt für Punkt, und Sie können ihn gern mit nach Hause nehmen und prüfen lassen.

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Kirchheim bei München von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich einen seriösen Immobilienmakler in Kirchheim bei München?
An begründeten Aussagen, klaren schriftlichen Leistungen, einer verständlichen Vertragsgestaltung und daran, dass er Ihnen Zeit lässt.
Braucht ein Makler eine Erlaubnis?
Ja, für gewerbsmäßige Vermittlung braucht er eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung.
Wann muss ich Provision zahlen?
In der Regel erst, wenn durch seine Tätigkeit ein Kaufvertrag zustande kommt. Maßgeblich ist der Vertrag.
Kann ich einen Maklervertrag widerrufen?
Wurde er außerhalb von Geschäftsräumen oder aus der Ferne geschlossen, haben Verbraucher oft 14 Tage Zeit.
Sind Reservierungsgebühren in Ordnung?
Prüfen Sie das genau. Bis zum Notartermin ist nichts verbindlich, und manche Regelungen sind rechtlich fragwürdig.
Darf ein Makler auch für den Käufer arbeiten?
Ja, bei einer Doppeltätigkeit muss die Provision aber für beide gleich hoch sein. Fragen Sie danach.
Was tun bei Druck am Telefon?
Beenden Sie das Gespräch und holen Sie Unterlagen und eine zweite Meinung ein.
Was kostet die Zusammenarbeit mit neues // nest?
1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %.
Fazit
Einen seriösen Immobilienmakler in Kirchheim bei München erkennen Sie an begründeten Aussagen, einem verständlichen Vertrag und der Bereitschaft, Ihnen Zeit zu lassen. Kennen Sie Ihre Rechte, prüfen Sie Klauseln und nutzen Sie den Selbsttest. Bei Zweifeln hilft ein Rechtsanwalt. Ellen Günthel beantwortet Ihre Fragen gern unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular. Für einen ersten Überblick gibt es die kostenlose Wertermittlung.





