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Seriöser Immobilienmakler in Haar: 15 Fragen, die jeder ehrliche Anbieter ohne Zögern beantworten kann

Seriöser Immobilienmakler Haar: Füllfederhalter auf hellem Untergrund
Seriöser Immobilienmakler Haar: Füllfederhalter auf hellem Untergrund

Ob jemand seriös arbeitet, steht ihm nicht auf der Stirn. Ein gepflegtes Auftreten und eine schöne Internetseite gehören zum Geschäft, auch bei denen, die es mit den Regeln nicht so genau nehmen. Wer in Haar ein Haus oder eine Wohnung verkauft, kann vor der Unterschrift aber etwas ganz Einfaches tun: Fragen stellen. Seriöse Anbieter beantworten sie ohne Zögern, und zwar konkret. Bei den anderen werden die Antworten meist schnell vage, ausweichend oder ungeduldig. Sie brauchen dafür keine Rechtskenntnisse, nur eine Liste und etwas Ruhe.

Dieser Ratgeber enthält eine solche Liste mit 15 Fragen, geordnet nach Person, Vertrag, Kosten, Vermarktung und Interessen. Zu jeder Frage steht, welche Antwort Sie erwarten dürfen und welche Sie stutzig machen sollte. Am Ende erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Sie schon unterschrieben haben. Bei neues // nest beantwortet Ellen Günthel Ihnen alle diese Fragen gern. Wir berechnen 1,785 % statt der häufig verlangten 3,57 %.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einfachen Fragen erkennen Sie ohne Fachwissen, wie jemand arbeitet.
  • Gewerbliche Makler brauchen die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung.
  • Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser brauchen bei Verbrauchern die Textform.
  • Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge können Sie meist 14 Tage widerrufen.
  • Provision wird für den Erfolg geschuldet, Vorabkosten sollten Sie genau prüfen.
  • Sie entscheiden über Preis und Käufer und haben ein Recht auf Information.
  • Wer Fragen übel nimmt, sollte Sie allein dadurch stutzig machen.

Frage 1: Haben Sie eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung?

Wer gewerblich Immobilien vermittelt, braucht diese Erlaubnis. Sie setzt unter anderem geordnete finanzielle Verhältnisse voraus und wird von der zuständigen Behörde erteilt. Die Antwort sollte kurz sein: „Ja, erteilt durch diese Stelle.“ Oft steht das schon im Impressum. Stutzig machen sollte Sie, wenn jemand die Frage nicht versteht oder darauf verweist, das brauche man in seinem Fall nicht. Sehen Sie auch nach, ob das Unternehmen im Impressum vollständig genannt ist, mit Anschrift und Registerangaben.

Die Erlaubnis ist die unterste Stufe und sagt noch nichts über die Qualität aus. Deshalb folgen die nächsten Fragen. Fragen Sie auch, ob es eine Vermögensschadenhaftpflicht gibt. Sie ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben, aber ein gutes Zeichen, weil Fehler bei den hier üblichen Summen teuer werden können. Eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Berufsverband kann ebenfalls ein Hinweis auf Seriosität sein, ist aber nicht zwingend. Ein Nein ist hier nicht schlimm, sofern es offen gesagt wird.

Frage 2: Bilden Sie sich regelmäßig weiter?

Makler müssen sich innerhalb von drei Jahren 20 Stunden weiterbilden. Das ist nicht viel, und eine Bestätigung sollte vorhanden sein. Interessanter ist, ob jemand auf dem aktuellen Stand ist. Fragen Sie zum Beispiel, was sich beim Heizungsrecht geändert hat. Eine gute Antwort lautet sinngemäß: Seit Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, und bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Wer noch von alten Austauschpflichten spricht, hat die Änderung verpasst oder möchte Druck aufbauen.

Auch die Regeln zur Provisionsteilung seit Ende 2020 sollten bekannt sein. Es geht dabei nicht um einen Wissenstest, sondern darum, ob jemand verlässlich beraten kann. Eine Antwort wie „Das schaue ich nach und melde mich“ ist völlig in Ordnung, wenn danach wirklich etwas kommt. Wie sich Fachwissen im Gespräch prüfen lässt, zeigt auch der Ratgeber Erfahrener Immobilienmakler in Haar. Vorsicht ist dagegen bei Personen angebracht, die zu allem eine schnelle Antwort haben.

Frage 3: Wer betreut mich persönlich, und wo arbeiten Sie?

Sie sollten wissen, wer Ihr Haus betreut. Lassen Sie sich die Person nennen und fragen Sie, ob sie auch die Besichtigungen führt. Manche Unternehmen schicken zum ersten Termin jemanden, dessen Aufgabe vor allem das Gewinnen von Aufträgen ist. Fragen Sie außerdem, wie viele Immobilien diese Person in Haar und direkt angrenzenden Lagen verkauft hat und wie lange sie schon im Landkreis tätig ist. Antworten, die sich nur auf das gesamte Unternehmen beziehen, helfen Ihnen wenig. Wer vor Ort arbeitet, kann zwei oder drei Beispiele nennen, ohne lange nachzudenken.

Klären Sie auch, wer einspringt, wenn die Person krank ist oder Urlaub hat. Das muss kein Problem sein, sollte aber geregelt sein. Fragen Sie nach einer Adresse, an die Sie sich im Streitfall wenden können. Wenn nur ein Handy und eine E-Mail-Adresse genannt werden, sollte Sie das vorsichtig machen. Wie sich echte Präsenz vor Ort erkennen lässt, beschreibt der Ratgeber Regionaler Immobilienmakler in Haar.

Frage 4: Wie kommen Sie auf diese Zahl?

Unterschrift unter den Kaufvertrag für eine Immobilie (Seriöser Immobilienmakler Haar)

Das ist die wichtigste Frage überhaupt. Eine seriöse Antwort nennt Bodenrichtwert, vergleichbare Verkäufe, Zustand, Lage im Ortsteil und Käufergruppen und führt zu einer Spanne. Sie benennt auch, was noch offen ist. Stutzig machen sollte Sie eine hohe Zahl ohne Herleitung oder ein Satz wie „Das habe ich im Gefühl“. Überhöhte Schätzwerte sind die verbreitetste Masche, um einen Auftrag zu bekommen. Nach einigen Wochen heißt es dann, der Markt habe sich verändert und man müsse den Preis senken.

Lassen Sie sich die Einschätzung schriftlich geben und vergleichen Sie zwei oder drei. Fragen Sie auch: Was passiert, wenn in den ersten vier Wochen wenig Anfragen kommen? Eine seriöse Maklerin hat dafür einen Plan und redet über Gründe, nicht nur über den Preis. Wie die beiden typischen Verläufe aussehen, beschreibt der Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Haar?. Wer zu hoch einsteigt, verliert oft mehr, als er gewinnt.

Frage 5: Darf ich den Vertrag mitnehmen?

Die Antwort muss „Ja“ lauten. Für Einfamilienhäuser und Wohnungen braucht der Maklervertrag bei Verbrauchern die Textform, und Sie sollten ihn in Ruhe lesen können. Wer darauf drängt, heute noch zu unterschreiben, oder behauptet, das Angebot gelte nur jetzt, setzt Sie unter Druck. Das ist bei einem so wichtigen Geschäft ein klares Warnsignal. Nehmen Sie den Vertrag mit, und lassen Sie ihn bei Zweifeln von jemandem lesen, dem Sie vertrauen. Ein Anwalt kostet wenig im Vergleich zur möglichen Provision.

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Bitten Sie auch darum, dass mündliche Zusagen in den Vertrag aufgenommen werden, etwa zu Fotos, Portalen, Berichten und Besichtigungen. „Das machen wir doch sowieso“ reicht nicht aus. Wenn es stimmt, kann man es auch aufschreiben. Ein qualifizierter Alleinauftrag ist üblich und nicht unseriös, sollte aber fair begrenzt sein. Vergleichen Sie auch mit dem, was im Ratgeber Professioneller Immobilienmakler in Haar als Leistungsumfang beschrieben ist.

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Wer in Haar verkauft, zahlt bei neues // nest 1,785 % Provision inkl. MwSt. und damit rund die Hälfte der vielerorts üblichen 3,57 %. Möglich macht das eine schlanke Organisation: Drei Maklerinnen teilen sich die Fixkosten, ein teures Büro in Prestigelage gibt es bei uns bewusst nicht. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.

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Frage 6: Wie lange läuft der Vertrag, und wie komme ich heraus?

Das Team von neues // nest Immobilien (Seriöser Immobilienmakler Haar)

Üblich sind einige Monate. Sehr lange Laufzeiten sollten Sie hinterfragen, und auch die automatische Verlängerung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Eine gute Antwort lautet: „Sechs Monate, danach endet er oder verlängert sich nur, wenn Sie das möchten.“ Wer von seiner Arbeit überzeugt ist, braucht keine lange Bindung. Fragen Sie auch, was gilt, wenn Sie vorzeitig aufhören möchten, zum Beispiel weil sich Ihre Pläne geändert haben oder weil vereinbarte Leistungen fehlen. Bei schweren Pflichtverletzungen kommt eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht.

Lesen Sie außerdem, was nach dem Vertragsende geschieht. Manche Verträge sehen eine Nachprovision vor, wenn später ein vom Makler nachgewiesener Interessent kauft. Das ist nicht unüblich, sollte aber zeitlich begrenzt sein. Lassen Sie sich dann eine Liste der benannten Interessenten geben. Wer das Ihnen ohne Umschweife erklärt, wird auch später offen mit Ihnen umgehen. Fragen Sie nach, wenn eine Klausel unklar ist, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Frage 7: Kann ich den Vertrag widerrufen?

Wird ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, etwa bei Ihnen zu Hause, oder nur über Telefon und Internet, können Verbraucher ihn in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Darüber muss der Makler belehren. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist deutlich. Eine seriöse Maklerin spricht das von sich aus an. Wenn sie vor Ablauf der Frist tätig werden soll, wird sie Sie um eine ausdrückliche Zustimmung bitten. Lassen Sie sich erklären, was das bedeutet, und drängen Sie nicht selbst zur Eile, nur weil es Ihnen unangenehm ist.

Haben Sie unterschrieben und zweifeln nun, müssen Sie keinen Grund nennen. Erklären Sie den Widerruf schriftlich und bewahren Sie den Nachweis auf. Bei Unsicherheit hilft die Verbraucherzentrale Bayern weiter. Wird die Frage abgetan oder wird Ihnen geraten, das Thema besser zu lassen, ist das ein schlechtes Zeichen. Besonders ältere Eigentümer sollten darauf achten, weil sie gezielt angesprochen werden. Hinweise dazu gibt auch der Ratgeber Haus verkaufen im Alter in Haar.

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Frage 8: Was kostet mich das, und wann?

Die Antwort sollte einfach sein: ein Satz inklusive Mehrwertsteuer, fällig nach einem wirksamen Kaufvertrag. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen regeln die §§ 656a bis 656d BGB außerdem, wie sich die Provision verteilen darf, wenn ein Verbraucher beteiligt ist. Lassen Sie sich das schriftlich geben. Klären Sie auch, ob der Satz verhandelbar ist und was dann bei der Leistung gilt. Eine Antwort wie „Das klären wir am Ende“ ist nicht akzeptabel, denn es geht um einen hohen Betrag.

Für den Fall, dass nicht verkauft wird, sollten in der Regel keine oder nur klar benannte Kosten anfallen. Prüfen Sie Marketingpauschalen und Reservierungsgebühren genau. Fragen Sie auch, was gilt, wenn Sie selbst einen Käufer finden, etwa einen Nachbarn, und ob dann trotzdem Provision anfällt. Klauseln, die Sie auch ohne Leistung zur Zahlung verpflichten, sollte ein Anwalt ansehen. Lassen Sie sich die Summe für beide Fälle nennen, also wenn verkauft wird und wenn nicht. Das ist eine einfache Frage, und seriöse Anbieter antworten darauf gern.

Frage 9: Welche Leistungen sagen Sie mir zu?

Bitten Sie um eine Liste: Bewertung, Unterlagen, Fotos, Grundriss, Exposé, Portale, Ansprache von Suchkunden, Prüfung der Interessenten, Besichtigungen, Berichte, Verhandlung, Begleitung zum Notar, Übergabe. Fragen Sie, was davon im Preis enthalten ist und was zusätzlich kostet. Lassen Sie sich außerdem Beispiele zeigen. Eine Vermarktung, die nur aus Handyfotos und einem Standardtext besteht, ist ihr Geld nicht wert. Vereinbaren Sie, wie oft Sie informiert werden, und wann ausgewertet wird, wie es gelaufen ist.

Ist die Immobilie in einem besonderen Ortsteil oder vermietet, fragen Sie auch danach. Bei einem Hof in Salmdorf gelten andere Fragen als bei einer Wohnung am Bahnhof, und mit Mietern muss rücksichtsvoll umgegangen werden. Eine seriöse Maklerin weiß, wo ihre Grenzen liegen, und zieht bei Bedarf Fachleute hinzu. Einen Vergleich verschiedener Anbieter erleichtert der Ratgeber Bester Immobilienmakler in Haar.

Frage 10: Wer darf mein Haus betreten?

Unterlagen für den Immobilienverkauf werden geprüft (Seriöser Immobilienmakler Haar)

Fragen Sie, wie Interessenten geprüft werden. Eine gute Antwort lautet: Name und Kontaktdaten werden erfasst, die Motivation wird besprochen, und die Adresse gibt es oft erst danach. Vor einer Verhandlung wird eine Finanzierungsbestätigung verlangt. Nach dem Geldwäschegesetz muss der Makler die Vertragsparteien identifizieren. Fragen Sie auch, wer die Schlüssel erhält, ob es dafür eine Quittung gibt und ob Besichtigungen protokolliert werden. Wertsachen und Medikamente sollten Sie vorher sicher wegräumen.

Lassen Sie niemanden ohne Abstimmung ins Haus, auch nicht, wenn jemand angeblich gerade in der Nähe ist. Bei einer vermieteten Immobilie muss der Mieter rechtzeitig informiert werden, und Fotos der bewohnten Räume brauchen seine Einwilligung. Persönliche Daten wie Ihre Lebensumstände oder Ihre Schmerzgrenze dürfen nicht weitergegeben werden. Wenn Sie Zweifel haben, bitten Sie darum, bei den ersten Terminen anwesend zu sein. Ein seriöser Anbieter hat damit keine Schwierigkeiten.

Frage 11: Sind Sie auch für den Käufer tätig?

Das kann vorkommen, muss aber offengelegt werden. Wird ein Makler für beide Seiten tätig, muss die Vergütung gleich hoch sein. Fragen Sie: Was dürfen Sie dem Käufer über mich sagen? Halten Sie schriftlich fest, was vertraulich bleibt, insbesondere Ihre Schmerzgrenze und Ihre Gründe für den Verkauf. Fragen Sie auch, ob der Makler oder ihm nahestehende Personen selbst kaufen möchten oder ob es Verbindungen zu Bauträgern und Anlegern gibt. Das muss auf den Tisch, sonst kommt das Gebot womöglich nicht aus Ihrem besten Interesse zustande.

Gerade bei größeren Grundstücken in Gronsdorf oder Eglfing kommen Bauträger schnell ins Spiel, und manche haben feste Kontakte zu bestimmten Vermittlern. Das ist nicht verboten, sollte aber bekannt sein. Wer auf die Frage ausweicht oder sich angegriffen fühlt, gibt Ihnen einen deutlichen Hinweis. Wie ein Makler auf Ihrer Seite arbeiten sollte, beschreibt der Ratgeber Immobilienmakler für Verkäufer in Haar.

Persönlich, erfahren und sehr gut bewertet

Die Immobilienmaklerinnen Ellen Günthel, Marion Schoppe und Anna Wagenstaller von neues // nest

Hinter neues // nest stehen drei erfahrene Immobilienmaklerinnen. Ellen Günthel betreut Eigentümer in Haar persönlich, von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe.

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Frage 12: Muss ich alle Gebote erfahren?

Ja, und die richtige Antwort lautet deshalb einfach: „Selbstverständlich.“ Sie haben Anspruch darauf, alle Gebote zu erfahren, auch niedrige, und Sie allein entscheiden über deren Annahme. Lassen Sie sie sich schriftlich zeigen, mit Preis, Finanzierung, Termin und Bedingungen. Ein Gebot zu verschweigen, wäre ein schwerer Verstoß. Das gilt auch dann, wenn schon mündlich zugesagt wurde, denn verbindlich wird ein Grundstücksgeschäft erst beim Notar. Fragen Sie außerdem, wie ein Bieterverfahren ablaufen würde. Die Bieter müssen echt sein, sonst ist es nichts wert.

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Auch beim Preisdruck kurz vor dem Ziel sollten Sie ruhig bleiben. Als Verbraucher sollten Sie den Vertragsentwurf in der Regel zwei Wochen vor dem Notartermin erhalten, und ein seriöser Makler drängt nicht, diese Frist zu verkürzen. Vor Eingang des Kaufpreises sollte die Immobilie in der Regel nicht übergeben werden. Barzahlungen sind seit 2023 verboten. Wer anderes vorschlägt, sollte Sie alarmieren. Fragen Sie im Zweifel den Notar.

Frage 13: Was sagen Sie mir, wenn es nicht läuft?

Hausmodell mit Schlüsselbund auf dem Tisch (Seriöser Immobilienmakler Haar)

Fragen Sie danach, bevor es so weit ist. Eine gute Antwort beschreibt einen Plan: Nach einigen Wochen werden Anfragen und Rückmeldungen ausgewertet, und dann wird gemeinsam besprochen, ob es an den Bildern, am Text, an der Ansprache oder am Preis liegt. Wer nur sagt, dass bisher immer alles geklappt hat, redet an der Wirklichkeit vorbei. Bitten Sie auch um ein Beispiel, wann ein Verkauf einmal nicht gut lief und was daraus gelernt wurde. Solche Antworten sind oft aufschlussreicher als jede Erfolgsgeschichte.

Fragen Sie außerdem, wann der Anbieter Ihnen von einem Abschluss abraten würde. Wer darauf antworten kann, hat über Ihre Interessen nachgedacht. Das zeigt auch, wie ehrlich jemand mit Schwächen umgeht. Wichtige Mängel müssen offengelegt werden, und wer Ihnen rät, etwas zu verschweigen, kann Sie in Schwierigkeiten bringen. Das gilt besonders für Feuchtigkeit, Schäden und ungenehmigte Anbauten. Ein Rat wie „Das braucht niemand zu wissen“ sollte das Gespräch beenden.

Frage 14: Wen kann ich als Referenz anrufen?

Bitten Sie um ein oder zwei frühere Kunden, die zu einem Gespräch bereit sind. Natürlich wird niemand seine schlechtesten Kunden nennen, doch auch so erfahren Sie viel. Fragen Sie dort: Hat der genannte Preis gestimmt? Haben Sie regelmäßig Informationen bekommen? Was hat Sie gestört? Würden Sie denselben Makler noch einmal beauftragen? Anonymisierte Verkäufe mit Merkmalen sind ebenfalls ein guter Nachweis. Wer auf solche Fragen genervt reagiert, wird später kaum Lust auf Rückfragen haben. Welche Gesprächsführung sich eignet, zeigt der Ratgeber Makler-Empfehlung in Haar.

Frage 15: Warum sind Sie teurer oder günstiger als andere?

Auch das darf man fragen. Ein hoher Satz ist kein Beleg für Seriosität, ein niedriger aber auch nicht. Eine gute Antwort erklärt, wie der Satz zustande kommt. Wir legen das bei uns offen.

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Unser Satz liegt bei 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Damit sparen Sie 50 % der Provision, und die Leistung bleibt gleich: Bewertung, Unterlagen, Exposé, Fotos, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung und Notartermin. Möglich wird das, weil wir als drei Maklerinnen die Fixkosten teilen, kein Prestigebüro führen und viele Abläufe digital organisieren. Auf ImmoScout24 tragen wir die Bewertung „Exzellent“. Vorabkosten verlangen wir nicht, und die Provision wird erst nach dem Notartermin fällig. Einen Überblick gibt der Ratgeber Makler in Haar.

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Häufige Fragen

Wie erkenne ich einen unseriösen Makler?

An Druck, unbegründet hohen Zahlen, Vorabkosten und ausweichenden Antworten.

Muss ich auf Einwurfkarten reagieren?

Nein, und unerwünschte Anrufe dürfen Sie untersagen.

Kann ich einen Maklervertrag widerrufen?

Außerhalb von Geschäftsräumen in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Muss mir jedes Gebot mitgeteilt werden?

Ja, und Sie entscheiden allein über die Annahme.

Was tun, wenn nichts passiert?

Fordern Sie Berichte und prüfen Sie Laufzeit und Kündigung.

Wo bekomme ich Hilfe im Streitfall?

Bei der Verbraucherzentrale Bayern und bei einem Anwalt.

Sind meine Fragen unhöflich?

Nein. Wer gut arbeitet, freut sich darüber.

Was kostet neues // nest?

1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der häufig verlangten 3,57 %, ohne Vorabkosten.

Fazit

Einen seriösen Immobilienmakler in Haar erkennen Sie daran, wie er auf einfache Fragen reagiert: zu Erlaubnis, Zahl, Vertrag, Kosten, Prüfung der Interessenten, Interessen und Referenzen. Nehmen Sie sich Zeit, stellen Sie alle 15 Fragen, und vertrauen Sie Ihrem Eindruck. Ellen Günthel beantwortet sie Ihnen gern. Melden Sie sich unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular.

30. Oktober 2026/von WPANNICFWPA
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Lukas C. · Google-Rezension 2024 · Käufer einer von Frau Günthel betreuten Immobilie
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Barbara F. · Google-Rezension 2025
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Iris F. · Google-Rezension 2026
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Kikas K. · Google-Rezension 2025
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Auszüge aus Google-Rezensionen, Stand Oktober 2026. Google weist darauf hin, dass Rezensionen nicht überprüft werden.

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