Unterlagen für den Hausverkauf in Feldkirchen bei München: Der Ordner in drei Stufen

Beim Hausverkauf werden Unterlagen nicht alle auf einmal gebraucht. Das Inserat verlangt andere Angaben als die Besichtigung, und die Bank des Käufers fragt nach anderen Papieren als der Interessent am Samstag. Wer das weiß, muss nicht gleich alles auf einmal zusammentragen und gibt auch keine vertraulichen Papiere zu früh aus der Hand. Für Feldkirchen bei München kommen ein paar Besonderheiten hinzu: Jüngere Wohnanlagen bringen andere Dokumente mit als ein älteres Haus im Ortskern, und wer an der Fernwärme hängt, sollte auch dazu Belege bereithalten.
Dieser Ratgeber ordnet die Papiere daher in drei Stufen: Was brauchen Sie, bevor das Inserat online geht? Was sollte zur Besichtigung bereitliegen? Und was gehört an Bank und Notar, sobald es ernst wird? Dazu kommen die Ergänzungen für Wohnung, vermietetes Objekt und Grundstück, ein Abschnitt über Lücken und ein Vorschlag für die Reihenfolge. Rechtliche und steuerliche Fragen klären Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Bei neues // nest hilft Ihnen Ellen Günthel beim Beschaffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ordnen Sie die Unterlagen in drei Stufen: Inserat, Besichtigung, Bank und Notar.
- Energiekennwerte, Grundriss und Wohnfläche sollten schon vor dem Inserat stehen.
- Bei Wohnungen zählen Protokolle, Wirtschaftsplan und Rücklage früh.
- Vertrauliche Papiere gehen erst an ernsthafte Interessenten.
- Bauakten liegen in der Regel beim Landratsamt München, und das kann dauern.
- Beginnen Sie etwa einen Monat vor dem Start, bei Erbfall oder fehlender Akte früher.
Stufe 1: Was muss vor dem Inserat stehen?
Bevor das Angebot online geht, sollten die Angaben stimmen, die jeder sehen kann. Dafür brauchen Sie Folgendes.
| Unterlage | Wozu | Woher |
|---|---|---|
| Energieausweis | Kennwerte sind Pflichtangabe im Inserat | Zugelassene Aussteller |
| Wohnflächenberechnung | Größenangabe, Vergleich | Bauakte oder Neuberechnung |
| Grundrisse | Wichtigstes Element im Exposé | Hausunterlagen, Neuzeichnung |
| Baujahr, Modernisierungen | Text im Exposé | Rechnungen, eigene Aufstellung |
| Heizungsangaben | Art, Einbaujahr, gegebenenfalls Fernwärme | Typenschild, Versorger |
| Hausgeld und Rücklage (Wohnung) | Gehören früh genannt | Verwaltung |
| Grundbuchauszug | Klärt Eigentum, Lasten, Rechte | Grundbuchamt, Notar |
Prüfen Sie den Energieausweis besonders genau. Er gilt in der Regel zehn Jahre, und ein abgelaufener Ausweis kann zu Ärger führen. Bei Verstößen drohen inzwischen hohe Bußgelder. Bestellen Sie rechtzeitig einen neuen, wenn nötig, und halten Sie dafür Daten zu Heizung und Sanierungen bereit. Auch die Wohnfläche verdient Aufmerksamkeit. Alte Pläne weichen oft von dem ab, was im Inserat von damals stand, und Dachschrägen, Keller oder Terrassen werden unterschiedlich berechnet. Eine Neuberechnung schafft Klarheit und kostet wenig im Vergleich zu einem Streit.
Den Grundbuchauszug sehen Sie sich am besten früh an, auch wenn ihn Interessenten erst später bekommen. Stehen dort Wohnrechte oder Leitungsrechte? Ist die Grundschuld noch eingetragen? Wer das jetzt weiß, kann es rechtzeitig klären und wird später nicht überrascht. Grundbuchauszug und Flurkarte erhalten Sie beim Grundbuchamt beziehungsweise beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Mit einer Vollmacht kann Ihr Makler das übernehmen.
Stufe 2: Was sollte zur Besichtigung bereitliegen?
Bei der Besichtigung tauchen die meisten Fragen auf, und hier zeigt sich, wie gut Sie vorbereitet sind. Legen Sie eine Mappe mit Kopien bereit, die Ihr Makler mitnimmt oder dort auslegt. Sie sollte alles enthalten, was Interessenten zum Gebäude wissen möchten, aber keine vertraulichen Daten.
- Energieausweis: Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen.
- Grundriss und Wohnflächenaufstellung: Interessenten notieren sich darauf oft ihre Ideen.
- Modernisierungsliste mit Rechnungen: Wann wurden Dach, Fenster, Bad oder Fassade gemacht?
- Wartungsprotokolle und Schornsteinfeger: Sie zeigen, wie gut die Anlage gepflegt ist.
- Verbrauchswerte der letzten Jahre: Für alle, die lieber mit echten Zahlen rechnen.
- Bei Fernwärme: Abrechnungen und die wichtigsten Punkte des Liefervertrags.
- Laufende Kosten: Grundsteuer, Versicherung, Müll und Wasser, ganz einfach zusammengestellt.
Bei der Heizung haben Sie mit dieser Mappe gute Karten. Nach dem seit dem 29. Juli 2026 geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz darf eine bestehende Anlage weiterlaufen und repariert werden. Wer das zusammen mit einem aktuellen Wartungsprotokoll zeigen kann, nimmt pauschalen Forderungen die Kraft. Einzelfragen beantworten Energieberater und Schornsteinfeger. Stammt das Haus aus einem jüngeren Baugebiet, helfen auch Bauträgervertrag und Abnahmeprotokoll, weil sie zeigen, ob Gewährleistungsfristen noch laufen.
Stufe 3: Was brauchen Bank und Notar?
Sobald ein Käufer ernsthaft interessiert ist, fragt seine Bank nach Unterlagen, und der Notar benötigt Angaben für den Vertrag. Jetzt dürfen auch vertraulichere Papiere weitergegeben werden.
| Empfänger | Typische Unterlagen | Wann |
|---|---|---|
| Bank des Käufers | Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnfläche, Baubeschreibung, Fotos | Nach ernsthaftem Interesse |
| Bank bei Wohnung | Zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Protokolle | Nach ernsthaftem Interesse |
| Notar | Personalien, Grundbuchstand, Löschungsbewilligung, Erbnachweis falls nötig | Vor dem Entwurf |
| Eigene Bank | Ablösesumme, Löschungsunterlagen | Vor dem Notartermin |
| Verwaltung | Verwalterzustimmung, falls nötig | Vor oder nach dem Notartermin |
Legen Sie diesen Teil am besten als digitalen Ordner an, benennen Sie die Dateien verständlich und vermeiden Sie unscharfe Handyfotos einzelner Seiten. Geben Sie ihn erst weiter, wenn jemand wirklich kaufen möchte, und vereinbaren Sie den Notartermin erst, wenn die Finanzierung tatsächlich steht. Notieren Sie sich, wer was erhalten hat. Das hilft bei Rückfragen, falls ein Interessent abspringt. Fragen Sie Ihren Makler, wie der Zugriff geregelt ist.
Was kommt bei einer Wohnung hinzu?

Bei Eigentumswohnungen kauft man auch die Gemeinschaft, und deshalb gehören einige Papiere schon in Stufe 1 oder 2. Das sind die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, der Aufteilungsplan, die Protokolle der letzten drei Jahre, der Wirtschaftsplan, die Hausgeldabrechnung, der Stand der Erhaltungsrücklage und der Stellplatznachweis, sei es im Grundbuch oder als Sondernutzungsrecht. Sprechen Sie zuerst mit der Verwaltung, denn sie hat vieles digital, verlangt aber manchmal etwas Vorlauf oder eine Gebühr.
Lesen Sie die Protokolle selbst. Ist darin eine größere Maßnahme beschlossen oder eine Sonderumlage geplant, sollten Sie das offen ansprechen und im Kaufvertrag regeln, wer sie trägt. In jüngeren Anlagen geht es eher um Gewährleistung und erste Reparaturen, in älteren eher um Dach, Fassade oder Tiefgarage. Prüfen Sie außerdem, ob für den Verkauf eine Verwalterzustimmung nötig ist. Das steht meist in der Teilungserklärung, und der Notar wird es prüfen. Ein offen behandeltes Thema kostet in der Regel weniger als eine spätere Überraschung.
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Was kommt bei einer vermieteten Immobilie hinzu?
Anleger rechnen, und dafür brauchen sie Zahlen: den Mietvertrag mit Nachträgen, die Mietenübersicht und letzte Erhöhung, die Nebenkostenabrechnung, den Nachweis über die Kaution und bei mehreren Einheiten eine Mieterliste mit Laufzeiten. Namen und persönliche Daten gehören nicht ins Exposé. Es genügt zunächst, Miethöhe und Vertragsart zu nennen, und den vollständigen Vertrag erhält der ernsthafte Interessent später. Prüfen Sie auch, ob ein Vorkaufsrecht des Mieters bestehen könnte, etwa nach einer Umwandlung. Mehr erklärt der Ratgeber Vermietete Immobilie verkaufen in Feldkirchen bei München.
Was kommt bei einem Grundstück hinzu?

Hier zählt, was gebaut werden darf. Bebauungsplan oder Auskunft der Gemeinde, Bescheide zu Erschließungsbeiträgen, Flurkarte, Grundbuchauszug und gegebenenfalls Angaben zu Altlasten gehören an den Anfang. Für einzelne Fragen kann eine Bauvoranfrage sinnvoll sein. Die Gemeinde Feldkirchen führt die Bebauungspläne, die Bauaufsicht liegt in der Regel beim Landratsamt München. Notieren Sie, wie das Grundstück früher genutzt wurde, denn gerade nahe Gewerbeflächen wird danach gefragt. Mehr dazu steht im Ratgeber Grundstück bewerten lassen in Feldkirchen bei München.
Worauf achten Sie bei jüngeren Häusern und Anlagen?
Feldkirchen ist in den letzten Jahrzehnten stark gewachsen, und viele Immobilien sind deutlich jünger als in vielen Nachbarorten. Das macht manches einfacher, weil Pläne und Baubeschreibungen oft noch digital vorliegen und weniger Sanierungen zu belegen sind. Es wirft aber eigene Fragen auf. Gibt es noch Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger, und wann laufen sie aus? Wurde die Abnahme ordentlich dokumentiert? Gab es Mängelanzeigen, und wurden sie behoben? Interessenten fragen danach, und bei einer Eigentumswohnung sollten auch die gemeinschaftlichen Mängel aus den Protokollen hervorgehen.
Halten Sie deshalb Bauträgervertrag, Baubeschreibung, Abnahmeprotokoll und Schriftverkehr zu Mängeln bereit. Bei einer Anlage aus den letzten Jahren spielen außerdem oft Sonderwünsche eine Rolle, also Abweichungen von der ursprünglichen Planung. Sind sie dokumentiert? Auch Energiekennwerte und Wartungsverträge etwa für Lüftungsanlagen oder Wärmepumpen sollten griffbereit sein. Solche Anlagen brauchen eine regelmäßige Wartung, und ein Käufer möchte sehen, dass sie stattgefunden hat. Ihre Bank und auch der Notar kommen mit einer sauberen Ablage deutlich schneller voran.

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Welche Papiere sind bei Erben und Paaren in Trennung zusätzlich nötig?
In solchen Fällen wächst der Ordner. Erben benötigen einen Nachweis ihrer Berechtigung, je nach Lage einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Halten Sie auch Sterbeurkunde und vorhandene Vorsorgevollmachten bereit, und führen Sie eine Liste, wer welche Kosten vorgestreckt hat. Bei Paaren in Trennung stehen die Darlehensunterlagen im Vordergrund: Wer hat unterschrieben, wie hoch ist der Rest, und wie steht die Bank zu einer Ablösung? Teilen Sie die Papiere über einen gemeinsamen Ordner, damit beide denselben Stand haben.
Für rechtliche und steuerliche Fragen, etwa zur Erbschaftsteuer oder zum Zugewinn, sind Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater zuständig. Sie sollten zur ersten Besprechung die wichtigsten Papiere mitbringen. Das spart Zeit und oft auch Kosten. Wer als Erbe weit entfernt wohnt, sollte den Ordner so anlegen, dass alle Miterben ihn einsehen können, und eine Person benennen, die sich vor Ort um die Beschaffung kümmert.
Wie verwahren Sie die Unterlagen sicher?

Ein Hausverkauf bringt viele sensible Daten zusammen: Ausweiskopien, Kontodaten, Darlehensverträge, Daten von Mietern. Schicken Sie diese Papiere nicht ungeschützt per Mail an viele Empfänger. Üblich ist ein passwortgeschützter Ordner, bei dem klar ist, wer Zugriff hat. Eine Ausweiskopie sollte nur dorthin gehen, wo sie wirklich gebraucht wird, und ein Zugriff sollte nach dem Verkauf enden. Fragen Sie Ihren Makler, wie er das handhabt und was nach dem Abschluss mit den Daten geschieht. Nach der Übergabe bleiben manche Papiere beim Käufer und manche bei Ihnen, etwa Steuer- und Rechnungsbelege, soweit Sie sie noch brauchen.
Welche Lücken tauchen am häufigsten auf?
Der Anbau ist nicht in den Plänen. Ein Wintergarten oder ein ausgebauter Keller fehlt in der Zeichnung. Die Bauakte kann helfen. Fehlt dort etwas, klären Sie, ob eine Genehmigung vorliegt, und lassen Sie im Zweifel einen Architekten darauf schauen.
Rechnungen sind verschwunden. Fragen Sie die Handwerksfirma, schauen Sie in alte Kontoauszüge oder schreiben Sie auf, was Sie noch wissen. Kennzeichnen Sie das als eigene Angabe.
Die Grundschuld ist noch eingetragen. Das ist häufig so, auch wenn das Darlehen längst getilgt ist. Fragen Sie die Bank nach einer Löschungsbewilligung, und der Notar berücksichtigt das im Vertrag.
Die Fernwärme-Unterlagen fehlen. Der Versorger kann Abrechnungen und Vertragsdaten nennen. Klären Sie auch, ob und wie der Vertrag auf den Käufer übergeht.
Das Protokoll der Verwaltung kommt nicht. Fragen Sie rechtzeitig nach und planen Sie etwas Puffer ein. Als Eigentümer haben Sie ein Recht auf Einsicht.
Im Grundbuch steht noch ein Verstorbener. Binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Berichtigung gebührenfrei. Klären Sie mit Notar oder Nachlassgericht, welcher Nachweis genügt, und beginnen Sie früh, denn ein Erbschein kann dauern.
Die Unterlagen liegen in Umzugskisten. Wer wegen eines neuen Arbeitsplatzes schon umgezogen ist, findet oft nichts wieder. Scannen Sie deshalb alles, bevor die Kisten gepackt werden.
Drei Maklerinnen für Ihren Verkauf in Feldkirchen bei München

Bei neues // nest arbeiten Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller eng zusammen. Für Feldkirchen bei München ist Ellen Günthel Ihre feste Ansprechpartnerin, das Team steht mit Erfahrung und Kontakten dahinter.
Wie lange braucht welche Unterlage?
Manche Papiere liegen binnen eines Tages vor, andere brauchen Wochen. Die folgende Einschätzung ist eine grobe Orientierung, und Behörden arbeiten je nach Auslastung unterschiedlich schnell.
| Unterlage | Üblicher Aufwand | Tipp |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Wenige Tage | Mit Vollmacht auch über den Makler |
| Flurkarte | Wenige Tage | Oft online erhältlich |
| Energieausweis | Etwa ein bis drei Wochen | Daten zur Heizung bereithalten |
| Bauakte beim Landratsamt | Oft mehrere Wochen | Früh beantragen |
| Neue Wohnflächenberechnung | Einige Tage | Fachmann mit Aufmaß beauftragen |
| Protokolle, Abrechnungen | Tage bis Wochen | Früh bei der Verwaltung anfragen |
| Löschungsbewilligung | Tage bis Wochen | Bei der Bank nachfragen |
| Erbschein | Oft mehrere Wochen, teils länger | Nachlassgericht früh kontaktieren |
In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

In der ersten Woche sichten Sie, was da ist. Legen Sie alles auf einen Stapel und schreiben Sie auf, was fehlt. In der zweiten Woche gehen die Anträge raus: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauakte, Energieausweis und Unterlagen der Verwaltung. In der dritten und vierten Woche laufen die Rückmeldungen ein und werden geprüft. So bleibt Zeit, falls sich ein Problem zeigt, etwa eine fehlende Genehmigung. Fotos entstehen erst, wenn das Haus vorbereitet ist. Wie das in den gesamten Ablauf passt, zeigt der Ratgeber Hausverkauf mit Makler in Feldkirchen bei München.
Vieles können Sie abgeben, wenn der Makler eine schriftliche Vollmacht hat. Nennen Sie den Zweck genau und befristen Sie sie. Unterschreiben Sie keine allgemeine Generalvollmacht. Für den Notartermin gelten eigene Formvorschriften, die der Notar erklärt. Sind mehrere Eigentümer beteiligt, unterschreiben in der Regel alle.
Welcher Makler erzielt in Feldkirchen bei München den besten Preis?
Oft einer, der die Unterlagen vor dem Start prüft und damit Einwände vorwegnimmt. Das stärkt Ihre Verhandlung und erspart Wartezeit bei der Bank. Weitere Stellschrauben beschreibt der Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Feldkirchen bei München?.
Wie unterstützt Sie neues // nest?
Ellen Günthel sichtet mit Ihnen, was schon da ist, und beschafft mit Ihrer Vollmacht, was fehlt. Einen Überblick über ihre Arbeit im Ort finden Sie unter Makler in Feldkirchen bei München.

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Feldkirchen bei München von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf in Feldkirchen bei München?
Energieausweis, Grundriss, Wohnfläche, Grundbuchauszug, Flurkarte, Modernisierungsnachweise und je nach Objekt weitere Papiere.
Was muss vor dem Inserat stehen?
Vor allem Energieausweis, Wohnfläche, Grundriss und bei Wohnungen Hausgeld und Rücklage.
Wo liegt die Bauakte?
In der Regel beim Landratsamt München. Mit Vollmacht kann Ihr Makler die Einsicht übernehmen.
Wann gebe ich den Grundbuchauszug weiter?
Erst an ernsthafte Interessenten und an deren Bank.
Wie lange gilt ein Energieausweis?
In der Regel zehn Jahre. Prüfen Sie das Datum vor dem Start.
Was tue ich, wenn Pläne fehlen?
Fragen Sie beim Landratsamt nach oder lassen Sie den Bestand neu aufnehmen.
Muss die Grundschuld gelöscht sein?
Nicht vorab. Der Notar regelt das im Vertrag, oft mithilfe einer Löschungsbewilligung.
Wann sollte ich anfangen?
Etwa einen Monat vor dem Inserat, bei Erbfall oder fehlender Bauakte auch früher.
Fazit
Die Unterlagen für den Hausverkauf in Feldkirchen bei München lassen sich in drei Stufen sortieren: Was fürs Inserat nötig ist, was zur Besichtigung bereitliegen sollte und was Bank und Notar brauchen. Beginnen Sie früh, schließen Sie Lücken rechtzeitig und geben Sie vertrauliche Daten erst weiter, wenn es ernst wird. Bei der Beschaffung hilft Ihnen Ellen Günthel unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular. Eine erste Orientierung gibt die kostenlose Wertermittlung.





