Günstiger Makler in Inning am Holz: Wer zahlt was? Sechs Fälle zur Provision

„Das übernimmt doch der Käufer.“ Diesen Satz hört man noch immer, wenn es um Maklerkosten geht. Bei einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung stimmt er heute in dieser Form meist nicht mehr. Seit Ende 2020 gibt es für viele private Verkäufe klare Regeln zur Teilung der Provision. Wer also einen günstigen Makler in Inning am Holz sucht, sollte zuerst wissen, was er tatsächlich selbst zahlen wird, und wann die Regeln gelten oder nicht. Denn ob ein Angebot wirklich günstig ist, ergibt sich erst aus dieser Rechnung.
Dieser Ratgeber erklärt das anhand von sechs typischen Fällen, vom Einfamilienhaus bis zum Hof. Zu jedem Fall sehen Sie, wer in der Regel was trägt und worauf Sie achten sollten. Danach geht es um den Vergleich von Angeboten und darum, warum neues // nest 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer berechnet. Das ist eine vereinfachte Darstellung und ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Einfamilienhaus oder Wohnung und einem Käufer, der Verbraucher ist, gelten besondere Regeln.
- Beauftragt der Verkäufer, darf der Käufer höchstens die Hälfte tragen.
- Der Anteil des Käufers wird erst fällig, wenn der Verkäufer nachweislich gezahlt hat.
- Bei einer Tätigkeit für beide Seiten muss die Provision gleich hoch sein.
- Für Mehrfamilienhaus, Grundstück oder Hof gelten diese Regeln meist nicht.
- Bei neues // nest zahlen Sie 1,785 % statt 3,57 % und sparen 50 % der Provision.
Warum ist das für Sie als Verkäufer wichtig?
Wer früher verkaufte, konnte oft den Käufer zahlen lassen. Das ist für ein Einfamilienhaus heute nur noch begrenzt möglich. Damit ist die Provision auch für Verkäufer zu einer echten Größe geworden. Sie zahlen einen Teil selbst, und der Käufer rechnet seinen Anteil in sein Budget ein. Ein niedriger Satz hilft deshalb in zwei Richtungen: Sie behalten mehr, und der Käufer hat weniger Nebenkosten zu tragen. Bei Interessenten aus Erding oder Dorfen, die ihre Rate genau rechnen, kann das spürbar sein.
Inning am Holz liegt im östlichen Landkreis Erding, im Holzland. Die Gemeinde hat 13 Gemeindeteile, und die Häuser unterscheiden sich stark, vom Bestand in Großwimpasing oder Ottering bis zu jüngeren Gebäuden im Pfarrdorf. Darum gibt es auch unterschiedliche Fälle. Es lohnt sich zu wissen, in welchen Sie fallen.
Fall 1: Einfamilienhaus, privater Käufer, Sie beauftragen den Makler
Das ist der häufigste Fall. Eine Doppelhaushälfte oder ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung kann ebenfalls darunterfallen. Hier gilt: Wenn Sie den Makler beauftragen, darf der Käufer höchstens die Hälfte der Gesamtprovision tragen. Sein Anteil wird erst fällig, wenn Sie Ihre Zahlung nachgewiesen haben. Sie können auch die gesamte Provision übernehmen, dann zahlt der Käufer nichts. Der Käufer darf in keinem Fall mehr tragen als Sie.
Worauf achten: Fragen Sie, wie hoch die Gesamtprovision ist, und wie die Aufteilung in der Anzeige genannt wird. Sie sollte im Vertrag und in Textform stehen. Prüfen Sie, wer wann eine Rechnung erhält.
Fall 2: Der Makler arbeitet für beide Seiten
Viele Makler lassen sich von beiden Seiten beauftragen. Dann muss die Provision für Verkäufer und Käufer gleich hoch sein. Wird dem einen etwas erlassen, gilt der Erlass auch für den anderen. Ein Makler, der für beide Seiten tätig ist, muss zudem neutral sein. Er darf also nicht einseitig die Interessen einer Partei vertreten. Fragen Sie danach, wenn Ihnen in der Verhandlung ein besonderer Einsatz für Sie versprochen wird.
Worauf achten: Beide Provisionsversprechen sollten dieselbe Höhe haben, und Sie sollten erfahren, was der Käufer zahlt. Sie sollten auch wissen, dass eine Vereinbarung abweichend von diesen Regeln unwirksam sein kann. Lassen Sie sich das erklären. Klären Sie auch, was für den Käufer gilt und welche Gesamtprovision sich daraus ergibt.
Fall 3: Der Käufer ist kein Verbraucher
Kauft eine Firma, ein Investor als Unternehmer oder eine Baugesellschaft Ihr Haus, greifen die besonderen Regeln in der Regel nicht. Dann können die Parteien freier vereinbaren, wer zahlt. Das gilt zum Beispiel, wenn jemand das Haus für gewerbliche Zwecke oder zum Weiterverkauf erwirbt. Solche Käufer erkennen Sie oft an einem schnellen Angebot und daran, dass sie viel über Rendite sprechen.
Worauf achten: Fragen Sie nach dem Angebot und vergleichen Sie es mit einer unabhängigen Einschätzung. Ein Sofortkauf spart Zeit, liegt aber oft unter dem, was bei einer Vermarktung erzielbar wäre. Lassen Sie sich außerdem nicht an der Haustür zu etwas drängen.
Fall 4: Mehrfamilienhaus oder gemischte Nutzung

Für ein Mehrfamilienhaus oder ein Haus mit überwiegend gewerblicher Nutzung gelten die Teilungsregeln nicht. Auch dann nicht, wenn der Käufer privat ist. Die Provision lässt sich also frei vereinbaren. In der Praxis zahlt auch hier oft der Käufer zumindest einen Teil. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass es für Sie günstiger ist, denn eine hohe Käuferprovision belastet das Budget und damit auch den möglichen Preis.
Worauf achten: Sprechen Sie die Provision offen an, und rechnen Sie mit Blick auf die Rendite des Käufers. Ein Ertragswert ist bei solchen Häusern besonders wichtig. Wie sich Zwecke und Zahlen unterscheiden, zeigt Immobilienbewertung in Inning am Holz.
Fair verkaufen in Inning am Holz: nur 1,785 % Maklerprovision
Wer in Inning am Holz verkauft, zahlt bei neues // nest 1,785 % Provision inkl. MwSt. und damit rund die Hälfte der vielerorts üblichen 3,57 %. Möglich macht das eine schlanke Organisation: Drei Maklerinnen teilen sich die Fixkosten, ein teures Büro in Prestigelage gibt es bei uns bewusst nicht. Gern erklären wir Ihnen im persönlichen Gespräch, wie wir vorgehen und was Sie konkret sparen.
Fall 5: Reines Grundstück, Wiese oder Wald
Ein unbebautes Grundstück oder eine landwirtschaftliche Fläche fällt ebenfalls nicht unter die Teilungsregeln. Bei Bauland kann die Provision also frei vereinbart werden. Bei Wiese oder Wald kommt hinzu, dass der Wert oft gering ist, weshalb ein prozentualer Satz nicht immer viel einbringt. Hier wird manchmal ein Mindestbetrag vereinbart. Fragen Sie danach. Bei landwirtschaftlichen Flächen kann beim Verkauf eine Genehmigung nötig sein, und unter Umständen kann ein Vorkaufsrecht bestehen.
Worauf achten: Prüfen Sie, ob Sie überhaupt einen Makler brauchen, etwa wenn Pächter oder ein Landwirt nebenan kaufen möchte. Lassen Sie sich den Aufwand erklären.
Fall 6: Hof oder Anwesen mit Wohnhaus und Flächen

Bei einem Hof ist die Lage oft nicht eindeutig. Handelt es sich noch um ein Einfamilienhaus mit großem Garten, oder ist es ein landwirtschaftliches Anwesen? Es kann darauf ankommen, wie das Anwesen genutzt wird. Lassen Sie sich die Einordnung erklären und im Vertrag festhalten. Das kann auch für Steuerfragen eine Rolle spielen. Bei einem Hof sind Sonderthemen wie Altenteil, Genehmigungen und getrennter Verkauf wichtig. Das Haus und die Flächen getrennt zu behandeln kann auch bei der Provision sinnvoll sein.
Worauf achten: Klären Sie, für welche Teile welche Provision vereinbart wird, und ob eine getrennte Vermarktung vorgesehen ist.
Die sechs Fälle im Überblick
| Fall | Teilungsregeln | Wer zahlt in der Regel | Worauf achten |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus, Sie beauftragen | Ja | Sie mind. Hälfte, Käufer höchstens Hälfte | Fälligkeit, Nachweis |
| Tätigkeit für beide | Ja | Beide gleich | Neutralität, gleiche Höhe |
| Käufer ist Unternehmer | Meist nein | Frei vereinbar | Angebot vergleichen |
| Mehrfamilienhaus | Nein | Frei vereinbar | Rendite, Preis |
| Grundstück, Wald | Nein | Frei vereinbar | Mindestbetrag, Genehmigung |
| Hof | Je nach Einordnung | Je nach Vertrag | Einordnung schriftlich |

Bei neues // nest zahlen Sie als Verkäufer 1,785 % inkl. MwSt. statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Bewertung, Exposé, Besichtigungen, Verhandlung und Notartermin sind vollständig enthalten.
Was bleibt mir bei welchem Satz?
| Satz inkl. MwSt. | Es bleiben vom Kaufpreis | Nötiger Mehrpreis gegenüber 1,785 % |
|---|---|---|
| 1,785 % | 98,215 % | Ausgangspunkt |
| 2,38 % | 97,62 % | rund 0,61 % |
| 2,975 % | 97,025 % | rund 1,23 % |
| 3,57 % | 96,43 % | rund 1,85 % |
Prüfen Sie immer den Bruttosatz. 2,00 % netto sind 2,38 % brutto, und 2,50 % netto sind 2,975 %. Gegenüber einem Verkauf ohne Makler sind es bei 1,785 % rund 1,82 % Mehrpreis, und bei 3,57 % rund 3,70 %. Ein teurerer Makler muss also erst einmal mehr erzielen, bevor Sie etwas davon haben. Das kann gelingen. Wie sich das beurteilen lässt, zeigt Welcher Makler erzielt den besten Preis in Inning am Holz?.
Wie viel Provision sparen Sie mit neues // nest?
Bei neues // nest zahlen Sie als Verkäufer 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Das sind 50 % der Provision. Warum wir das können? Drei Maklerinnen teilen sich die Fixkosten, wir verzichten auf ein Prestigebüro und setzen auf digitale Abläufe. Bei ImmoScout24 tragen wir die Bewertung „Exzellent“. Für Inning am Holz ist Ellen Günthel Ihre Ansprechpartnerin. Prüfen Sie uns gern wie jeden anderen Anbieter, und fragen Sie auch nach den sechs Fällen. Vor dem Auftrag erhalten Sie alles in Textform.
Was gehört sonst in einen fairen Vertrag?

Ein Maklervertrag braucht die Textform, eine E-Mail genügt also. Achten Sie auf Leistungen, Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und Berichte. Ein Alleinauftrag sollte zum Objekt passen und einen Prüftermin enthalten. Nennen Sie bekannte Interessenten vorher und lassen Sie sie im Vertrag ausnehmen. Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, besteht als Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung ist Pflicht, und es gibt eine Weiterbildungspflicht. Wie Sie Anbieter schon vor dem ersten Anruf prüfen, zeigt Makler in Inning am Holz.
Prüfen Sie auch, was im Satz enthalten ist: Fotos, Grundriss, Exposé, Portale, Besichtigungen, Prüfung der Finanzierung, Begleitung bis zum Notar. Kosten für Energieausweis oder Unterlagen sollten klar benannt sein. Eine Liste der Papiere bietet Unterlagen für den Hausverkauf in Inning am Holz. Den Ablauf des Verkaufs finden Sie in Immobilie verkaufen in Inning am Holz.
Was gilt bei einer Einliegerwohnung oder einem Zweifamilienhaus?
In der Praxis gibt es viele Häuser, die nicht ganz eindeutig sind. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung fällt in der Regel unter die Regeln zur Teilung, denn das Gesetz bezieht auch Häuser mit einer weiteren Wohnung ein, wenn sie insgesamt als Einfamilienhaus gelten. Ein Zweifamilienhaus kann dagegen anders eingeordnet werden, besonders wenn beide Wohnungen getrennt vermietet sind. Wichtig sind Grundriss, Zuschnitt und Nutzung. Ein Haus, in dem die Eltern unten und die Tochter oben wohnen, sieht in den Augen eines Laien wie ein Familienhaus aus. Rechtlich muss das nicht dasselbe sein. Fragen Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt oder bitten Sie den Makler, die Einordnung und deren Begründung schriftlich festzuhalten.
Dasselbe gilt für einen Verkauf, bei dem nur ein Teil des Hauses bewohnt und der Rest gewerblich genutzt wird, etwa eine Werkstatt mit Wohnung. Überwiegt die gewerbliche Nutzung, gelten die Regeln meist nicht. In einer ländlichen Gemeinde ist so etwas nicht selten, und der Zustand kann sich über die Jahre verändert haben. Beschreiben Sie die tatsächliche Nutzung möglichst genau.
Wer hinter neues // nest steht

Bei neues // nest arbeiten Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller eng zusammen. Für Inning am Holz ist Ellen Günthel Ihre feste Ansprechpartnerin, das Team steht mit Erfahrung und Kontakten dahinter.
Kann ich die Provision verhandeln?
Ja, und das ist nicht unhöflich. Fragen Sie sachlich: „Welche Leistung ist in diesem Satz enthalten, und wofür zahle ich die Differenz zu anderen Angeboten?“ Bei einer Tätigkeit für beide Seiten gilt ein Nachlass immer für beide, sodass sich die Einnahmen des Maklers doppelt verringern. Das erklärt, warum sich manche wenig bewegen. Oft gibt es mehr Spielraum bei Laufzeit, Prüftermin und Berichten als beim Satz selbst. Ein Anbieter, der von Beginn an knapp kalkuliert, hat vielleicht wenig Luft, ist aber oft auch nicht der teuerste. Vergleichen Sie immer dieselben Dinge, und achten Sie darauf, dass ein Nachlass nicht zu weniger Leistung führt, indem zum Beispiel plötzlich Fotos oder Besichtigungen extra kosten. Vermeiden Sie außerdem, nur wegen eines schnellen Rabatts zu unterschreiben. Das Gespräch sollte auch nach der Verhandlung noch von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein, denn Sie arbeiten danach über Monate zusammen.
Welche Fragen klären den Satz in fünf Minuten?

Sie brauchen dafür kein langes Gespräch. Diese fünf Fragen genügen meist, um ein Angebot einzuordnen. Erstens: Wie hoch ist die Gesamtprovision für mein Haus, inklusive Mehrwertsteuer, und wie verteilt sie sich auf beide Seiten? Zweitens: Welcher der oben genannten Fälle liegt aus Ihrer Sicht vor, und warum? Drittens: Was genau ist im Satz enthalten, und was wird extra berechnet? Viertens: Wie lange läuft der Vertrag, und was passiert, wenn ich aussteigen möchte? Fünftens: Können Sie mir das bitte so per E-Mail schicken? Wer darauf klar antwortet, macht es Ihnen leicht. Wer ausweicht, gibt Ihnen ebenfalls eine Information. Legen Sie die Antworten nebeneinander und rechnen Sie jeweils aus, was Ihnen in Prozent vom Kaufpreis bleibt. Damit sehen Sie auf einen Blick, was ein Angebot wirklich bedeutet, auch wenn es in der Werbung ganz anders klingt.
Berücksichtigen Sie dabei auch, wie schnell und verlässlich die Antworten kommen. Dieses Verhalten ist oft ein guter Vorgeschmack auf die spätere Zusammenarbeit. Wenn Sie zusätzlich wissen möchten, wer mit welchem Aufwand für Ihr Haus arbeitet, fragen Sie nach einem kurzen Vermarktungsplan für die ersten Wochen.
Wie gehe ich mit dem Käuferanteil im Gespräch um?
Interessenten fragen nach der Provision, oft schon am Telefon. Eine klare Antwort schafft Vertrauen. Nennen Sie den Satz und die Aufteilung, und sagen Sie, dass der Anteil des Käufers erst nach Ihrer Zahlung fällig wird. Viele wissen das nicht. Rechnet die Familie zu knapp, ist ein niedriger Käuferanteil oft ein echtes Argument, weil das Eigenkapital dann besser für den Kaufpreis und die Nebenkosten reicht. Manche Verkäufer erwägen, einen höheren Anteil selbst zu übernehmen, um das Angebot attraktiver zu machen. Rechnen Sie das durch: Trägt die Maßnahme wirklich zu einem besseren Ergebnis bei, oder zahlen Sie nur mehr? Fragen Sie Ihren Makler nach Erfahrungen, und lassen Sie sich das Ergebnis in Prozent vorrechnen.
Bei Erben ist es wichtig, die Provision aus dem gemeinsamen Erlös abzusprechen, siehe Geerbte Immobilie verkaufen in Inning am Holz. Bei einer Trennung sollten beide dieselbe Abrechnung sehen, wie Scheidungsimmobilie in Inning am Holz erklärt. Wer im Alter verkauft, kann in Haus verkaufen im Alter in Inning am Holz weiterlesen.
Ein Beispiel: die überraschte Rechnung (erfunden)
Ein Verkäufer glaubt, der Käufer zahle die gesamte Provision, weil es beim Hauskauf seiner Eltern so war. Er unterschreibt einen Vertrag und wundert sich dann über die Abrechnung. Der Makler hat ihm den Satz genannt, doch er hat nicht richtig zugehört. Eine Nachbarin, die vor Kurzem ebenfalls verkauft hat, fragt nach der Aufteilung und rät ihm, den Satz einmal in Prozent auszurechnen. Beim nächsten Verkauf, einer Wohnung seiner Mutter, lässt er sich alles vorher in Textform geben, vergleicht zwei Angebote brutto und achtet darauf, wer was wann zahlt. Für ihn ist das Thema erst damit erledigt.
Das Beispiel ist erfunden und stellt keine Aussage über Einzelne dar. Es zeigt nur, wie schnell sich alte Gewohnheiten überholen.
Welcher Makler erzielt in Inning am Holz den besten Preis?
Der beste Preis ist der, von dem Ihnen nach allen Kosten am meisten bleibt. Prüfen Sie also Provision und Leistung zusammen. Mehr dazu erklärt Welcher Makler erzielt den besten Preis in Inning am Holz?.

Ellen Günthel kennt den Markt in Inning am Holz und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Kann der Käufer die ganze Provision zahlen?
Bei Einfamilienhaus oder Wohnung und privatem Käufer in der Regel nicht, wenn Sie beauftragt haben.
Ab wann gelten die Teilungsregeln?
Sie gelten seit Ende 2020 für viele private Verkäufe.
Wann zahlt der Käufer seinen Anteil?
Wenn Sie als Verkäufer Ihre Zahlung nachgewiesen haben.
Gelten die Regeln auch für ein Grundstück?
Nein, für unbebaute Grundstücke gelten sie meist nicht.
Was ist bei einem Mehrfamilienhaus?
Dort lässt sich die Provision frei vereinbaren.
Was kostet neues // nest?
1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %.
Warum ist neues // nest günstiger?
Drei Maklerinnen teilen sich die Fixkosten, wir verzichten auf ein Prestigebüro und arbeiten digital.
Muss der Vertrag schriftlich sein?
Es genügt die Textform, also auch eine E-Mail.
Fazit
Ein günstiger Makler in Inning am Holz zeigt sich nicht nur am Prozentsatz. Klären Sie, welcher der sechs Fälle auf Sie zutrifft, wer was zahlt, und vergleichen Sie brutto. Mit neues // nest zahlen Sie 1,785 % statt 3,57 %. Ellen Günthel erreichen Sie unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular. Einen ersten Überblick gibt die kostenlose Wertermittlung.





