Maklerprovision in Rosenheim: Was Verkäufer zahlen, was dafür geleistet wird und wie Sie die Hälfte sparen

Die Maklerprovision ist für viele Eigentümer in Rosenheim der Kostenpunkt, über den vor einem Verkauf am meisten nachgedacht wird. Wie hoch ist sie üblicherweise? Wer zahlt was? Ist die Provision verhandelbar? Und lohnt sich ein Makler überhaupt, wenn man doch auch privat verkaufen könnte? Diese Fragen sind berechtigt, denn die Provision ist ein spürbarer Betrag und beeinflusst direkt, was nach dem Verkauf bei Ihnen ankommt.
Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Regeln zur Provisionsteilung, zeigt, was eine angemessene Maklerleistung umfasst, und beantwortet die häufigsten Fragen von Verkäufern rund um die Courtage. Außerdem erfahren Sie, warum neues // nest Verkäufern in Rosenheim und im Landkreis eine Provision von 1,785 % statt der vielerorts üblichen 3,57 % anbieten kann, ohne dabei an der Leistung zu sparen.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit Dezember 2020 wird die Provision beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Privatpersonen in der Regel hälftig zwischen Verkäufer und Käufer geteilt.
- Vielerorts im Raum München und Oberbayern sind 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer pro Partei üblich.
- Bei neues // nest zahlen Verkäufer 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer und sparen damit 50 % der Verkäuferprovision.
- Die Provision wird erst fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag beim Notar zustande gekommen ist. Ohne Verkauf fällt keine Provision an.
- Für einen Maklervertrag über ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung ist die Textform vorgeschrieben, also zumindest eine E-Mail.
- Entscheidend für die Wahl ist das Verhältnis von Leistung und Kosten: Bewertung, Vermarktung, Käuferprüfung, Verhandlung und Begleitung bis zur Übergabe sollten vollständig enthalten sein.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Rosenheim üblicherweise?
Eine gesetzlich festgelegte Höhe der Maklerprovision gibt es nicht. Sie ist frei verhandelbar. In der Praxis haben sich jedoch regionale Üblichkeiten herausgebildet. Im Großraum München und in weiten Teilen Oberbayerns, auch in Rosenheim, liegt die Gesamtprovision häufig bei 7,14 % inklusive Mehrwertsteuer, die sich Käufer und Verkäufer je zur Hälfte teilen. Pro Partei sind das 3,57 %.
Diese Prozentsätze beziehen sich auf den beurkundeten Kaufpreis. Bei den Immobilienwerten, die in und um Rosenheim heute erzielt werden, kommt dabei schnell ein erheblicher Betrag zusammen. Umso wichtiger ist es, genau hinzusehen, welche Leistung für die Provision erbracht wird und ob es Alternativen mit fairen Konditionen gibt.
Wer zahlt die Provision seit der gesetzlichen Neuregelung?
Am 23. Dezember 2020 trat eine Neuregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft. Sie gilt für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, einschließlich Doppelhaushälften und Reihenhäusern, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Die wichtigsten Punkte:
| Regelung | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Doppelprovision | Beauftragen Verkäufer und Käufer denselben Makler, zahlen beide den gleichen Anteil |
| Abwälzung | Hat nur der Verkäufer beauftragt, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben |
| Fälligkeit beim Käufer | Der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat |
| Textform | Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser müssen mindestens in Textform geschlossen werden |
Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien gelten diese Vorgaben nicht. Hier kann die Provision freier verteilt werden. Für die meisten privaten Verkäufer in Rosenheim, die eine Wohnung oder ein Haus verkaufen, ist die hälftige Teilung aber der Normalfall.
Wann wird die Provision fällig?
Die Provision ist eine Erfolgsprovision. Sie wird erst fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag über die Immobilie notariell beurkundet wurde und der Makler daran mitgewirkt hat, entweder durch den Nachweis des Käufers oder durch die Vermittlung. Kommt kein Verkauf zustande, zahlen Sie keine Provision. Auslagen für Inserate, Fotos oder Exposés dürfen nur verlangt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Bei neues // nest fallen solche Zusatzkosten nicht an.
In der Regel wird die Provision mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Viele Eigentümer zahlen sie aus dem Kaufpreis, sobald dieser eingegangen ist. Die genaue Fälligkeit wird im Maklervertrag festgelegt.
Was sollte in der Maklerprovision enthalten sein?

Eine Provision ist nur dann fair, wenn ihr eine vollständige Leistung gegenübersteht. Gute Makler übernehmen den gesamten Verkaufsprozess. Prüfen Sie im Erstgespräch, ob folgende Leistungen enthalten sind:
- fundierte Wertermittlung nach persönlicher Besichtigung
- Beschaffung und Prüfung aller Unterlagen, vom Grundbuchauszug bis zum Energieausweis
- professionelle Fotos und ein aussagekräftiges Exposé mit Grundriss
- Vermarktung auf den großen Portalen und an vorgemerkte Kaufinteressenten
- Vorqualifizierung der Interessenten inklusive Finanzierungsnachweis
- Organisation und Durchführung aller Besichtigungen
- Verhandlungsführung im Interesse des Verkäufers
- Vorbereitung des Notartermins und Abstimmung des Vertragsentwurfs
- Begleitung bis zur Übergabe mit Protokoll
Fehlen wichtige Bausteine oder werden sie extra berechnet, lohnt sich der Vergleich mit anderen Anbietern.
Faire Maklerprovision in Rosenheim: 1,785 % statt 3,57 %
Bei neues // nest zahlen Verkäufer 1,785 % Provision inklusive Mehrwertsteuer. Das ist genau die Hälfte dessen, was vielerorts üblich ist. Sie sparen also 50 % der Verkäuferprovision, und das bei vollem Leistungsumfang.
Warum ist das möglich?
Die niedrigere Provision ist kein Lockangebot, sondern Ergebnis einer bewusst schlanken Organisation:
- Geteilte Fixkosten: Drei Maklerinnen, Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller, arbeiten zusammen und teilen sich Kosten für Software, Portale, Marketing und Verwaltung.
- Kein Prestigebüro: Wir verzichten bewusst auf ein teures Ladenlokal in bester Innenstadtlage. Termine finden bei Ihnen vor Ort statt, dort, wo die Immobilie ist.
- Digitale Abläufe: Unterlagenmanagement, Interessentenverwaltung und Kommunikation laufen effizient und papierarm.
- Konzentration auf Verkäufer: Unsere Zeit fließt in Bewertung, Vermarktung und Verhandlung, nicht in teure Imagekampagnen.
Gleiche Leistung, sehr gute Bewertungen
Auf ImmoScout24 bewerten Eigentümer und Käufer unsere Arbeit mit „Exzellent“. Viele Verkäufer heben hervor, dass sie trotz der niedrigen Provision eine persönliche und vollständige Betreuung erhalten haben. Für Rosenheim und den Landkreis ist Anna Wagenstaller Ihre feste Ansprechpartnerin.
Günstiger Immobilienmakler in Rosenheim: 1,785 % statt 3,57 %
Wer in Rosenheim verkauft, zahlt bei neues // nest 1,785 % Provision inkl. MwSt. und damit rund die Hälfte der vielerorts üblichen 3,57 %. Möglich macht das eine schlanke Organisation: Drei Maklerinnen teilen sich die Fixkosten, ein teures Büro in Prestigelage gibt es bei uns bewusst nicht. Gern erklären wir Ihnen im persönlichen Gespräch, wie wir vorgehen und was Sie konkret sparen.
Hat die niedrigere Provision auch Vorteile beim Käufer?

Ja, und dieser Effekt wird oft unterschätzt. Bei neues // nest zahlt auch der Käufer nur 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer. Für Kaufinteressenten sinken damit die Kaufnebenkosten spürbar. Gerade in Rosenheim, wo viele Käufer ihre Finanzierung genau kalkulieren müssen, ist das ein echtes Argument. Die Nebenkosten müssen in der Regel aus Eigenkapital bezahlt werden. Wer hier weniger aufbringen muss, hat mehr Spielraum beim Kaufpreis oder erhält leichter eine Finanzierungszusage.
Für Sie als Verkäufer bedeutet das: Ihre Immobilie wird für einen größeren Kreis von Interessenten erschwinglich, und die Bereitschaft, einen marktgerechten Preis zu zahlen, steigt. Eine faire Provision auf beiden Seiten macht den Verkauf also nicht nur günstiger, sondern häufig auch leichter.
Woran erkenne ich, ob ein Makler seine Provision wert ist?
Die Höhe der Provision allein sagt wenig über die Qualität aus. Eine hohe Provision garantiert keine bessere Arbeit, und eine faire Provision bedeutet nicht automatisch weniger Leistung. Entscheidend ist, was tatsächlich geleistet wird. Diese Fragen helfen bei der Einschätzung:
- Hat der Makler die Immobilie vor einer Preisnennung persönlich besichtigt?
- Kann er seine Preiseinschätzung mit Vergleichsdaten begründen?
- Legt er ein konkretes Vermarktungskonzept vor, mit Fotos, Exposé und Zielgruppen?
- Prüft er Interessenten vor Besichtigungen auf ihre Finanzierung?
- Berichtet er regelmäßig und nachvollziehbar über Anfragen und Rückmeldungen?
- Hat er Referenzen und Bewertungen von Eigentümern aus der Region?
Wenn diese Punkte überzeugend beantwortet werden, ist ein Makler sein Geld wert. Wenn zusätzlich die Provision fair ist, profitieren Sie doppelt.

Bei neues // nest zahlen Sie als Verkäufer 1,785 % inkl. MwSt. statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Bewertung, Exposé, Besichtigungen, Verhandlung und Notartermin sind vollständig enthalten.
Was passiert mit der Provision bei Rücktritt oder geplatztem Verkauf?
Weil die Provision an einen wirksamen Kaufvertrag gebunden ist, entfällt sie grundsätzlich, wenn kein Vertrag zustande kommt. Springt ein Interessent vor dem Notartermin ab, schulden Sie keine Provision. Wird ein bereits geschlossener Kaufvertrag später aufgrund eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts rückabgewickelt, hängt die Frage vom Einzelfall und vom Maklervertrag ab. Seriöse Makler regeln diese Fälle transparent. Eine Reservierungsvereinbarung mit einem Interessenten begründet ebenfalls noch keinen Provisionsanspruch gegen Sie.
Wer zahlt die Provision bei Erbengemeinschaft oder Trennung?
Verkaufen mehrere Eigentümer gemeinsam, etwa eine Erbengemeinschaft oder ein getrenntes Ehepaar, wird die Verkäuferprovision in der Regel aus dem gemeinsamen Erlös gezahlt, bevor dieser verteilt wird. Jeder Beteiligte trägt sie damit anteilig entsprechend seinem Anteil an der Immobilie. Gerade hier lohnt sich eine faire Provision besonders, weil der Erlös auf mehrere Personen aufgeteilt wird. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Ratgebern zur Erbengemeinschaft in Rosenheim und zur Scheidungsimmobilie in Rosenheim.
Wie unterscheidet sich die Provision bei Grundstücken und Mehrfamilienhäusern?

Die gesetzliche Pflicht zur hälftigen Teilung gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden. Bei Baugrundstücken, Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern oder Gewerbeobjekten kann die Provision frei vereinbart werden. Häufig wird sie auch hier zwischen den Parteien geteilt, manchmal trägt sie überwiegend der Käufer. Bei neues // nest besprechen wir die Konditionen für solche Objekte individuell und transparent, bevor die Vermarktung beginnt. Auch hier gilt: Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt, und erhalten die Vereinbarung schriftlich, bevor wir mit der Vermarktung beginnen.
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Grundsätzlich ja. Die Provision ist frei vereinbar. In der Praxis lassen sich viele Makler aber nur in geringem Umfang auf Nachlässe ein, weil ihre Kostenstruktur das nicht hergibt. Andere bieten scheinbar günstige Pauschalen an, bei denen wichtige Leistungen wie Besichtigungen oder Verhandlung fehlen oder extra kosten. Achten Sie deshalb immer auf das Gesamtpaket und lassen Sie sich die enthaltenen Leistungen schriftlich bestätigen. Bei neues // nest ist die faire Provision von vornherein eingepreist, ohne Kleingedrucktes.
Persönlich, erfahren und sehr gut bewertet

Bei neues // nest arbeiten Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller eng zusammen. Für Rosenheim ist Anna Wagenstaller Ihre feste Ansprechpartnerin, das Team steht mit Erfahrung und Kontakten dahinter.
Lohnt sich ein Makler überhaupt, oder sollte ich privat verkaufen?
Ein Privatverkauf spart auf den ersten Blick die Provision. Er bedeutet aber auch, dass Sie Bewertung, Unterlagen, Fotos, Exposé, Inserate, Anfragen, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Verhandlung selbst übernehmen. Das kostet viel Zeit und erfordert Erfahrung. Typische Risiken beim Privatverkauf sind ein zu niedrig oder zu hoch angesetzter Preis, Besichtigungstourismus, unvollständige Unterlagen, Verhandlungen mit Interessenten ohne gesicherte Finanzierung und Haftungsrisiken durch unklare Angaben.
| Aspekt | Privatverkauf | Verkauf mit neues // nest |
|---|---|---|
| Provision Verkäufer | keine | 1,785 % inkl. MwSt. |
| Bewertung | selbst recherchieren | kostenlos mit Besichtigung |
| Unterlagen | selbst beschaffen | übernehmen wir |
| Vermarktung | eigene Inserate | Portale, Interessentenkartei, professionelle Fotos |
| Besichtigungen | selbst organisieren | übernehmen wir, nur geprüfte Interessenten |
| Verhandlung | selbst führen | erfahrene Verhandlung in Ihrem Interesse |
| Zeitaufwand | hoch | gering |
Ein erfahrener Makler erzielt oft einen höheren Kaufpreis, als ein Privatverkäufer es könnte, weil er den Markt kennt, gezielt die richtigen Käufer anspricht und professionell verhandelt. Mit einer fairen Provision fällt die Rechnung für viele Eigentümer deshalb klar zugunsten des Maklers aus.
Was steht im Maklervertrag, und worauf sollte ich achten?

Der Maklervertrag regelt die Zusammenarbeit. Lesen Sie ihn in Ruhe und achten Sie auf diese Punkte:
Art des Auftrags
Bei einem einfachen Auftrag dürfen Sie mehrere Makler beauftragen und auch selbst verkaufen. Beim Alleinauftrag arbeiten Sie nur mit einem Makler, dürfen aber selbst verkaufen. Beim qualifizierten Alleinauftrag laufen alle Anfragen über den Makler. Ein Alleinauftrag sorgt für eine einheitliche Vermarktung und klare Verantwortung.
Laufzeit und Kündigung
Eine Laufzeit von einigen Monaten mit klarer Kündigungsregelung ist üblich. Sehr lange Laufzeiten ohne Ausstiegsmöglichkeit sollten Sie meiden.
Provisionshöhe und Fälligkeit
Höhe in Prozent inklusive Mehrwertsteuer, Bezugsgröße und Fälligkeit sollten eindeutig formuliert sein.
Widerrufsrecht
Wird der Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder per E-Mail geschlossen, steht Ihnen als Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Seriöse Makler belehren Sie darüber.
Fallen neben der Provision weitere Kosten für Verkäufer an?
Neben der Provision können beim Verkauf weitere Kosten entstehen, etwa für die Löschung von Grundschulden, eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens oder einen neuen Energieausweis. Notarkosten und Grunderwerbsteuer trägt üblicherweise der Käufer. Bei vermieteten Immobilien kann innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf Spekulationssteuer anfallen, bei selbst genutzten Immobilien in der Regel nicht. Klären Sie steuerliche Fragen im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.
Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar?
Bei selbst genutzten Immobilien kann die Verkäuferprovision in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden. Bei vermieteten Immobilien, deren Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig ist, mindert die Provision als Veräußerungskosten den zu versteuernden Gewinn. Bei Immobilien im Betriebsvermögen gelten eigene Regeln. Ihr Steuerberater kann Ihnen dazu im Einzelfall Auskunft geben.
Welche Leistungen Sie für die Provision erwarten dürfen, beschreibt unser Ratgeber Immobilienmakler für Verkäufer in Rosenheim. Wer welche Aufgabe im Verkauf übernimmt, zeigt der Ratgeber Immobilie mit Makler verkaufen in Rosenheim.

Anna Wagenstaller kennt den Markt in Rosenheim und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Häufige Fragen
Wie viel Maklerprovision zahlt ein Verkäufer in Rosenheim?
Vielerorts sind 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer üblich. Bei neues // nest zahlen Verkäufer 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer.
Muss ich Provision zahlen, wenn die Immobilie nicht verkauft wird?
Nein. Die Provision ist eine Erfolgsprovision und wird nur bei einem wirksamen Kaufvertrag fällig.
Darf der Verkäufer die gesamte Provision auf den Käufer abwälzen?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher nicht. Höchstens die Hälfte darf weitergegeben werden.
Warum ist neues // nest günstiger als andere Makler?
Durch geteilte Fixkosten von drei Maklerinnen, den Verzicht auf ein Prestigebüro und effiziente digitale Abläufe. Die Leistung bleibt vollständig.
Gibt es versteckte Zusatzkosten?
Nein. Fotos, Exposé, Inserate und Besichtigungen sind in der Provision enthalten.
Muss der Maklervertrag schriftlich geschlossen werden?
Für Wohnungen und Einfamilienhäuser ist mindestens die Textform vorgeschrieben, eine E-Mail genügt.
Wann zahle ich die Provision?
Üblicherweise nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags, häufig nach Eingang des Kaufpreises. Die Fälligkeit steht im Maklervertrag.
Gilt die faire Provision auch im Landkreis Rosenheim?
Ja, für Kolbermoor, Bad Aibling, Stephanskirchen, Raubling, Prien, Wasserburg und alle Gemeinden im Landkreis.
Fazit
Die Maklerprovision ist ein wichtiger, aber gut planbarer Kostenpunkt. Wer die gesetzlichen Regeln kennt, auf den vollständigen Leistungsumfang achtet und Konditionen vergleicht, trifft eine gute Entscheidung. Mit neues // nest sparen Sie als Verkäufer in Rosenheim die Hälfte der vielerorts üblichen Provision und erhalten trotzdem die volle Leistung. Mehr dazu auf unserer Seite Immobilienmakler Rosenheim und im Ratgeber günstiger Makler in Rosenheim. Rufen Sie uns an unter 089 / 599 79 300.





