Seriöser Immobilienmakler in Eching: Sechs Stationen vom ersten Anruf bis zur Rechnung

Ob ein Makler seriös arbeitet, zeigt sich selten an einer einzelnen Stelle. Es ergibt sich aus vielen Einzelheiten: wie er anruft, was er verspricht, wie er den Vertrag erklärt, wie er mit Interessenten umgeht und wie er am Ende abrechnet. Deshalb gehen wir in diesem Ratgeber den Weg eines Verkaufs in Eching von Anfang bis Ende durch. An sechs Stationen sehen wir uns an, was üblich ist, was Sie erwarten dürfen und wann Sie aufmerksam werden sollten. So können Sie jede Situation gleich einordnen und müssen nicht erst warten, bis etwas schiefgegangen ist.
Fast alle Makler arbeiten korrekt, das sei zu Beginn gesagt. Trotzdem lohnt es sich, Bescheid zu wissen, schließlich geht es um eine große Summe und vielleicht um Ihr Zuhause. Bei neues // nest ist Ellen Günthel für Eching zuständig, und wir möchten, dass Sie auch uns an diesen Stationen messen. Wir berechnen 1,785 % statt der oft üblichen 3,57 % und erklären gern, warum. Rechtsberatung ersetzt dieser Text nicht. Bei einem konkreten Streit oder einem unklaren Vertrag sollten Sie einen Anwalt fragen. Die Verbraucherzentrale Bayern kann ebenfalls eine erste Hilfe sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Achten Sie schon beim ersten Kontakt auf Druck und Versprechen.
- Eine Erlaubnis nach § 34c GewO und ein vollständiges Impressum sind Pflicht.
- Bei der Preisnennung zählen Gründe und Unterlagen.
- Der Vertrag sollte Leistung, Laufzeit und Provision klar nennen.
- Interessenten dürfen nicht getäuscht werden.
- Die Provision wird erst bei erfolgreichem Abschluss fällig.
- Bei Fragen helfen Anwalt, Verbraucherzentrale oder Aufsichtsbehörde.
Station 1: Der erste Kontakt
Viele Eigentümer werden angerufen oder finden einen Zettel im Briefkasten, in dem jemand behauptet, einen Käufer für genau ihr Haus zu haben. Das kann stimmen, oft ist es aber nur ein Werbesatz. Fragen Sie nach: Wer ist dieser Käufer, und was sucht er genau? Warum wird er nicht einfach benannt? Wenn es dann nur vage Antworten gibt, wissen Sie Bescheid. Telefonwerbung ohne Ihre Einwilligung ist gegenüber Verbrauchern im Übrigen unzulässig. Ein seriöser Anbieter drängt Sie nicht zu einem schnellen Termin, und er sagt Ihnen auch offen, wer er ist und woher er Ihre Nummer hat.
Prüfen Sie vor dem Gespräch die Website und das Impressum. Dort sollten Name, Anschrift, Handelsregister, soweit vorhanden, und die Aufsichtsbehörde für die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung stehen. Auch eine Berufshaftpflicht ist nützlich, fragen Sie danach. Sehen Sie sich an, ob der Anbieter in Eching oder Umgebung tatsächlich aktiv ist. Wer erst mit der Reservierung einer Interessentenliste Geld verdienen möchte, sollte Sie stutzig machen. Geben Sie außerdem am Telefon keine vertraulichen Daten preis, solange Sie den Anbieter nicht kennen. Diese kleinen Prüfungen dauern nur Minuten. Sie verhindern, dass Sie Ihre Zeit an den Falschen verlieren, und das zahlt sich schon früh aus.
Station 2: Die Besichtigung bei Ihnen
Beim ersten Termin sollte die Person gründlich hinschauen und viele Fragen stellen. Wer nur durchs Wohnzimmer geht und dann eine hohe Zahl nennt, arbeitet nicht sorgfältig. Fragen Sie, wie die Preisspanne zustande kommt und welche Daten dahinterstehen. Der Gutachterausschuss im Landkreis Freising, Vergleichsobjekte und der Zustand Ihres Hauses sollten darin vorkommen. Vorsicht bei hohen Zahlen ohne Begründung, die offenbar nur dem Auftrag dienen sollen. Auch der umgekehrte Fall kommt vor: Jemand drückt den Preis, weil ein schneller Verkauf einfacher ist oder weil ein bekannter Käufer profitieren würde. Beides erkennt man an fehlenden Gründen.
Achten Sie auch darauf, ob man Ihnen Zeit gibt. Vor dem Termin braucht niemand fertige Verträge im Rucksack, und die Einschätzung sollte auch nicht von einer sofortigen Unterschrift abhängen. Halten Sie fest, was besprochen wurde. Sprechen Sie mit einem zweiten Anbieter, auch wenn der erste überzeugend war. Fragen Sie außerdem, ob die Person selbst oder ein Verwandter an Ihrer Immobilie interessiert sein könnte. Auch Eigengeschäfte sollten immer offengelegt werden. Einen ausführlichen Blick auf die Wertermittlung wirft der Ratgeber Immobilienbewertung in Eching. Danach beurteilen Sie eine Zahl sicherer und wissen, was jemand Ihnen begründen sollte.
Station 3: Der Maklervertrag
Geht es um Wohnungen oder Einfamilienhäuser und ist ein Verbraucher beteiligt, muss der Maklervertrag in Textform vorliegen. Lesen Sie ihn gründlich. Wichtig sind Laufzeit und Kündigung. Eine Laufzeit von einigen Monaten ist üblich, eine automatische Verlängerung sollten Sie kritisch prüfen. Auch die Leistungen sollten genau beschrieben sein. Steht dort nur „Vermarktung“, oder werden Fotos, Exposé, Portale, Besichtigungen und Notartermin genannt? Beim Alleinauftrag darf der Makler als Einziger vermarkten und ist dafür zu Bemühungen verpflichtet. Lassen Sie sich den Unterschied zum einfachen Auftrag erklären, ebenso den qualifizierten Alleinauftrag.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Vorkaufsrechte für den Makler, Gebühren ohne Verkaufserfolg und Klauseln, nach denen Sie Interessenten an ihn verweisen müssen. Eine Provision darf es grundsätzlich nur bei einem Abschluss geben, der auf die Maklertätigkeit zurückgeht. Vorformulierte Klauseln, die dagegen verstoßen, können unwirksam sein. Ob das zutrifft, beurteilt ein Anwalt. Wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder online geschlossen, gibt es in der Regel ein Widerrufsrecht. Lassen Sie sich die Belehrung geben. Vorsicht ist auch beim Zeitdruck angebracht: „Nur heute zu diesem Satz“ ist kein seriöses Angebot. Ein guter Vertrag kann auch morgen noch unterschrieben werden, und auch in der nächsten Woche.
Station 4: Die Vermarktung

Während der Vermarktung sollten Sie regelmäßig erfahren, was passiert. Wie viele Anfragen gab es, wer war zur Besichtigung da, was haben die Leute gesagt? Bleibt das aus, sollten Sie nachfragen und im Vertrag eine Regel vereinbaren. Auch das Exposé gehört Ihnen zur Freigabe. Stimmen Wohnfläche, Baujahr und Heizungsart? Ein falscher Satz kann später zu Streit führen, und im Zweifel betrifft das Sie als Verkäufer. Bekannte Mängel dürfen nicht verschwiegen werden. Bei älteren Häusern, einem Anbau ohne Genehmigung oder Schäden im Keller ist das ganz besonders wichtig. Eine seriöse Maklerin bespricht das offen und sucht mit Ihnen eine richtige Formulierung.
Unseriös wäre es, wenn Interessenten getäuscht werden. Das Erfinden angeblicher Gebote ist so ein Fall. Wenn Sie den Eindruck haben, dass jemand in Ihrem Namen falsche Aussagen macht, sprechen Sie das sofort an. Achten Sie auch darauf, was mit Ihren Daten geschieht. Ihre Adresse sollte nicht einfach jedem zugänglich sein. Besichtigungen sollten nur mit Personen stattfinden, von denen man Namen und Kontakt hat. Auch das gehört zum Schutz des Hauses, in dem Sie vielleicht noch wohnen. Wie ein Makler gut arbeitet, zeigt der Ratgeber Professioneller Immobilienmakler in Eching. So haben Sie etwas, womit Sie den Alltag vergleichen können.
Günstiger Immobilienmakler in Eching: 1,785 % statt 3,57 %
Wer in Eching verkauft, zahlt bei neues // nest 1,785 % Provision inkl. MwSt. und damit rund die Hälfte der vielerorts üblichen 3,57 %. Möglich macht das eine schlanke Organisation: Drei Maklerinnen teilen sich die Fixkosten, ein teures Büro in Prestigelage gibt es bei uns bewusst nicht. Sie möchten verkaufen und von unserer fairen Provision profitieren? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Station 5: Verhandlung und Notar
In der Verhandlung sollte der Makler Sie über jedes ernsthafte Angebot informieren, und zwar alle, auch die niedrigen. Sie entscheiden, nicht er. Ist der Käufer gefunden, kümmert sich der Notar um den Vertragsentwurf, und nach dem Beurkundungsgesetz soll ein Verbraucher den Entwurf in der Regel zwei Wochen vorher bekommen. Wer Sie drängt, schneller zu unterschreiben, sollte einen guten Grund haben. Der Notar ist unabhängig und muss beide Seiten aufklären. Prüfen Sie auch, ob die Provision richtig dargestellt ist, und ob eine sogenannte Maklerklausel im Kaufvertrag steht. Fragen Sie beim Notar nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.
Auch Reservierungsvereinbarungen kommen vor. Für den Käufer können sie unwirksam sein, wenn sie zu hohe Gebühren vorsehen, und auch für Sie bedeuten sie nicht, dass der Verkauf sicher ist. Erst die Beurkundung bindet. Außerdem sollte der Makler Sie auf offene Punkte hinweisen, etwa Grundschuld, Löschung und Übergabe. Verlangen Sie einen Finanzierungsnachweis, bevor Sie einem Käufer eine Zusage geben. Bei einem Verkauf an Angehörige oder Bekannte des Maklers sollten Sie ohnehin mehrfach prüfen. Wie sich die Verkäuferinteressen in dieser Phase wahren lassen, beschreibt der Ratgeber Immobilienmakler für Verkäufer in Eching. Das hilft, wenn es um letzte Details geht.
Station 6: Die Rechnung

Die Provision wird fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag vorliegt und der Makler dazu beigetragen hat. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gegenüber Verbrauchern gelten seit Ende 2020 besondere Regeln. Wenn Sie den Makler allein beauftragen, darf er vom Käufer nicht einfach alles verlangen. In der Regel zahlen beide denselben Anteil. Die Rechnung sollte klar und nachvollziehbar sein. Kosten, die nicht vereinbart sind, müssen Sie nicht einfach akzeptieren. Das Gleiche gilt für Aufwendungen, die nie angesprochen wurden. Fragen Sie im Zweifel beim Anwalt nach, und zahlen Sie nicht auf Druck. Der Satz selbst ist frei verhandelbar, und oft ist der genannte Betrag gar nicht in Stein gemeißelt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zeit nach dem Notar. Auch wenn die Provision schon bezahlt ist, sollte der Makler bis zur Übergabe erreichbar bleiben. Fragen Sie früh, ob er das Protokoll begleitet. Ein seriöser Anbieter verschwindet nicht einfach, wenn die Rechnung beglichen ist. Bei uns zahlen Sie 1,785 % statt der oft üblichen 3,57 %, und wir erklären Ihnen diesen Satz offen. Vergleichen Sie auch diese Aussage mit dem Vertrag. Weitere Informationen zu den Kosten enthält der Ratgeber Günstiger Makler in Eching. Dort werden auch andere Modelle vorgestellt, die Sie am Markt finden können.

Ellen Günthel kennt den Markt in Eching und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Warum ist unser Satz seriös?
Manche Verkäufer fragen, ob ein Satz von 1,785 % überhaupt seriös sein kann. Es ist eine berechtigte Frage. Wir begründen ihn so: Wir sind drei Maklerinnen und teilen uns die Fixkosten, wir unterhalten kein Prestigebüro, und viele Abläufe sind digital organisiert. Damit sparen Sie 50 % der Provision, und die Leistung bleibt dieselbe: Bewertung, Exposé, Fotos, Besichtigungen, Verhandlung und Begleitung bis zum Notar. Auf ImmoScout24 sind wir mit „Exzellent“ bewertet. Prüfen Sie das selbst, und fragen Sie uns genau, was wir tun. Bei jedem Angebot, auch bei unserem, sollte die Begründung nachvollziehbar sein.
Welche Sätze sollten Sie stutzig machen?

Manche Warnzeichen hören sich zunächst harmlos an. „Ich habe schon einen Käufer, wir müssen uns nur beeilen.“ Das kann stimmen. Trotzdem sollte niemand Sie deswegen drängen, etwas ungeprüft zu unterschreiben. „Über die Provision reden wir später.“ Das ist kein guter Anfang, denn die Vereinbarung gehört an den Anfang. „Die Unterlagen brauchen wir jetzt noch nicht.“ Das rächt sich oft, sobald ein Käufer nachfragt. „Das sagen wir den Interessenten besser nicht.“ Solche Aussagen über Mängel sind heikel, und sie können auf Sie zurückfallen. „Andere Makler lügen sowieso.“ Wer so über Mitbewerber spricht, zeigt wenig Sachlichkeit, ohne selbst etwas zu belegen.
Hören Sie auch darauf, was fehlt. Wer nie sagt, was er nicht weiß, wer keine Grenzen nennt und jede Ihrer Fragen mit „Das kriegen wir hin“ beantwortet, sollte einmal nachhaken dürfen. Bitten Sie dann um eine genaue Erklärung, und zwar schriftlich. Auch Geschenke und überraschende Angebote sollten Sie aufmerksam prüfen. Ein Rabatt, der nur heute gilt, oder eine vermeintlich kostenlose Renovierung kann an andere Bedingungen geknüpft sein. Nichts davon ist für sich allein ein Beweis. Doch wenn mehrere solcher Sätze zusammenkommen, sollten Sie das Gespräch lieber mit einem anderen Anbieter wiederholen.
Was gilt bei Doppeltätigkeit?
Viele Makler sind für beide Seiten tätig, also für Verkäufer und Käufer. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern ist das heute häufig so, weil die Provision geteilt wird. Das ist zulässig, verlangt aber Klarheit und Neutralität. Fragen Sie: Für wen arbeiten Sie genau? Was geschieht, wenn Interessen auseinandergehen? Sagen Sie dem Käufer, wie hoch ich maximal gehen oder wie weit ich heruntergehen würde? Das sollte er nicht tun, und das können Sie auch ausdrücklich so vereinbaren. Eine seriöse Maklerin erklärt, wie sie damit umgeht, und sie behält vertrauliche Informationen für sich. Das gilt in beiden Richtungen.
Besonders aufmerksam sollten Sie werden, wenn der Käufer dem Makler nahesteht, etwa ein Bekannter oder ein Investor, mit dem er regelmäßig zusammenarbeitet. Das muss kein Problem sein, aber Sie sollten es wissen und den Preis umso sorgfältiger prüfen. Wer das offen sagt, handelt korrekt. Fragen Sie im Zweifel nach einer zweiten Einschätzung. Ein unabhängiges Gutachten kann sinnvoll sein, wenn hohe Beträge im Raum stehen. Die Kosten dafür sind oft gut angelegt, wenn dadurch ein zu niedriger Verkauf verhindert wird. Halten Sie solche Vereinbarungen fest, damit später niemand behaupten kann, es sei anders abgesprochen gewesen.
Im Video: Warum wir so günstige Konditionen anbieten können
Bevor Sie Ihre Immobilie in Eching in fremde Hände geben, möchten Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben. Im Video stellen wir uns vor und erklären unsere fairen Konditionen.
- Geringere Fixkosten durch eine optimierte Kostenstruktur
- Verzicht auf teure Büros in Prestigelagen
- Effiziente Kostenteilung durch drei Maklerinnen
Was gehört in eine Gesprächsnotiz?
Schreiben Sie nach jedem wichtigen Termin kurz auf, was vereinbart wurde, und schicken Sie es per E-Mail. Das wirkt vielleicht förmlich, schützt aber beide Seiten vor Missverständnissen. Ein seriöser Anbieter hat damit keine Probleme und antwortet in der Regel gern darauf.
Die sechs Stationen im Überblick

| Station | Was Sie erwarten dürfen | Warnzeichen |
|---|---|---|
| Erster Kontakt | Offene Identität, Impressum | Angeblicher Käufer, Druck |
| Besichtigung | Fragen, begründete Spanne | Hohe Zahl, gleich Vertrag |
| Vertrag | Klare Leistung, Laufzeit | Gebühren, Verlängerung |
| Vermarktung | Regelmäßiger Bericht, Freigabe | Schweigen, erfundene Gebote |
| Notar | Entwurf rechtzeitig, Zeit | Eile, offene Punkte |
| Rechnung | Klar, vereinbart | Unerwartete Posten |
Was können Sie tun, wenn etwas schiefläuft?
Sprechen Sie das Problem zuerst offen an und halten Sie es schriftlich fest. Oft ist es ein Missverständnis. Wenn sich nichts ändert, prüfen Sie den Vertrag: Wie kommen Sie heraus, zu welcher Frist? Ein Anwalt für Immobilienrecht kann das beurteilen, ebenso die Verbraucherzentrale Bayern. Die im Impressum genannte Aufsichtsbehörde ist für die Erlaubnis zuständig. Wie Sie von vornherein einen besseren Anbieter auswählen, beschreibt der Ratgeber Guter Immobilienmakler in Eching. Einen ersten Überblick über den Wert gibt unsere Wertermittlung.
Welcher Makler erzielt in Eching den besten Preis?
Unseriöse Versprechen führen selten zum besten Preis. Am Ende zählen eine belegbare Spanne, eine ehrliche Darstellung, geprüfte Interessenten und eine ruhige Verhandlung. Eine Garantie kann niemand geben. Wie sich die einzelnen Hebel auswirken, zeigt der Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Eching?. Fragen Sie dort, wo Ihnen etwas zu gut klingt, einfach zweimal nach. Einer seriösen Maklerin ist das nicht unangenehm, und ihre Antwort wird auch beim zweiten Mal gleich ausfallen.

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Eching von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich einen seriösen Immobilienmakler in Eching?
An klarem Impressum, begründeten Einschätzungen, einem verständlichen Vertrag und regelmäßigen Berichten.
Darf ein Makler Gebühren ohne Verkauf verlangen?
Eine Provision gibt es grundsätzlich nur bei erfolgreichem Abschluss. Lassen Sie Klauseln im Zweifel prüfen.
Muss der Vertrag schriftlich sein?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mit Verbrauchern ist Textform vorgeschrieben.
Kann ich widerrufen?
Bei Verträgen außerhalb der Geschäftsräume oder online meist ja. Lesen Sie die Belehrung.
Muss mir der Makler jedes Angebot nennen?
Ja, er sollte Sie über ernsthafte Angebote informieren.
Wann zahle ich die Provision?
Sobald ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, der auf den Makler zurückgeht.
Wer kontrolliert Makler?
Die Aufsichtsbehörde, die im Impressum genannt ist, für die Erlaubnis nach § 34c GewO.
Wer berät mich bei neues // nest?
Ellen Günthel ist Ihre Ansprechpartnerin in Eching.
Fazit
Einen seriösen Immobilienmakler in Eching erkennen Sie an den sechs Stationen vom ersten Anruf bis zur Rechnung. Prüfen Sie auch uns genau. Ellen Günthel erklärt Ihnen gern jeden Schritt. Sie erreichen uns unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular.






