Geerbte Immobilie verkaufen in Fraunberg: Drei Erbfälle, drei verschiedene Wege

Erbfall ist nicht gleich Erbfall. Die Witwe, die in Reichenkirchen im gemeinsamen Haus wohnen bleibt und überlegt, ob es ihr auf Dauer zu groß wird, hat ganz andere Fragen als drei Geschwister, die das Elternhaus in Maria Thalheim verkaufen möchten. Und die Nichte aus Hamburg, die überraschend ein Häuschen im Holzland erbt, das sie zuletzt als Kind gesehen hat, wieder andere. Allgemeine Checklisten behandeln diese Fälle oft gleich. Dabei unterscheiden sich Steuerfragen, Entscheidungswege und auch die Eile deutlich.
Dieser Ratgeber sortiert das Thema deshalb nach drei typischen Konstellationen. Zuerst geht es um das, was in jedem Fall gilt: Fristen, Grundbuch, das leere Haus. Danach folgen die drei Wege mit ihren Besonderheiten. Dazu kommt, was ein Anwesen mit Stadel oder Land in der Gemeinde Fraunberg verändert. Die Beispiele sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Beratung. Für Rechts- und Steuerfragen wenden Sie sich an Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Für den Verkauf ist Ellen Günthel Ihre Ansprechpartnerin bei neues // nest.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ausschlagungsfrist beträgt meist 6 Wochen, in Auslandsfällen 6 Monate.
- Die Erbfallanzeige an das Finanzamt ist in der Regel binnen 3 Monaten fällig.
- Das Grundbuch lässt sich innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall meist gebührenfrei berichtigen.
- Ehepartner, Kinder und entfernte Verwandte haben sehr unterschiedliche Freibeträge.
- Eine Erbengemeinschaft muss für den Verkauf in der Regel gemeinsam handeln.
- Bei Höfen und Flächen sollte ein Steuerberater den Verkauf vorher prüfen.
Was gilt in jedem Erbfall?
Ganz gleich, wer erbt: Einige Dinge sollten rasch geklärt werden. Finden Sie heraus, ob ein Testament oder Erbvertrag existiert. Ein gefundenes Testament muss beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Prüfen Sie, ob es Schulden gibt. Die Erbschaft kann in der Regel binnen 6 Wochen ausgeschlagen werden, in Auslandsfällen binnen 6 Monaten. Die Frist beginnt mit der Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung. Wer sich unsicher ist, sollte schnell Rechtsrat einholen. Die Erbfallanzeige ans Finanzamt ist in der Regel binnen 3 Monaten fällig, wenn nicht schon eine Stelle wie das Gericht oder der Notar gemeldet hat.
Kümmern Sie sich auch um das Haus. Informieren Sie den Gebäudeversicherer, gerade wenn das Haus leer steht. Sichern Sie Schlüssel und Papiere, leeren Sie Kühlschrank und Müll und kontrollieren Sie die Heizung im Winter. Danach geht es um den Nachweis: Für einen Verkauf wird ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift benötigt. Das Grundbuch lässt sich innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall in der Regel gebührenfrei berichtigen, auch wenn der Verkauf bald folgen soll.
Fall 1: Der überlebende Ehepartner
Oft bleibt ein Ehepartner im gemeinsamen Haus wohnen, vielleicht zusammen mit den Kindern als Miterben. Das erste Gebot lautet hier: Es besteht meist keine Eile. Sie müssen nicht in den ersten Wochen entscheiden, ob das Haus zu groß wird. Klären Sie aber die Eigentumslage. Wem gehörte das Haus? Sind Kinder oder andere Verwandte Miterben geworden, und wie lautet das Testament? Bei einem Ehegattentestament kann die Lage anders sein als bei der gesetzlichen Erbfolge.
Steuerlich gilt für Ehepartner ein Freibetrag von 500.000 Euro, und unter bestimmten Bedingungen kann das selbst bewohnte Familienheim steuerfrei übergehen, wenn es danach zehn Jahre lang selbst genutzt wird. Wer in dieser Zeit auszieht oder verkauft, kann die Befreiung verlieren, es sei denn, zwingende Gründe wie eine Pflegebedürftigkeit stehen dem entgegen. Sprechen Sie deshalb vor einem Verkauf mit dem Steuerberater.
Soll verkauft werden, lohnt es sich, in Ruhe zu planen. Vielleicht ist das Haus zu groß, aber eine kleinere Wohnung in Erding oder der Nähe der Kinder fehlt noch. Eine längere Übergabefrist kann helfen, und auch eine Vollmacht sollte in dieser Phase geregelt werden. Mehr dazu zeigt der Ratgeber Haus verkaufen im Alter in Fraunberg.
Fall 2: Geschwister als Erbengemeinschaft
Das Elternhaus gehört nun allen gemeinsam, jedes Kind hat einen Anteil. Zum Verkauf müssen in der Regel alle mitwirken. Häufig liegen die Interessen auseinander. Einer wohnt in der Nähe und hängt am Haus, eine möchte schnell das Geld, ein Dritter hat mit den Eltern lange gar nicht mehr geredet. Treffen Sie sich möglichst früh, und halten Sie fest, wer Ansprechpartner ist, wer die laufenden Kosten trägt und wie Sie entscheiden wollen. Kinder haben einen Freibetrag von je 400.000 Euro auf das, was sie von einem Elternteil erben.
Möchte ein Kind das Haus behalten, kann es die anderen auszahlen. Dafür braucht es einen Wert, auf den sich alle einigen, oft über ein Gutachten oder eine gemeinsam beauftragte Einschätzung. Prüfen Sie vorher, ob Bank und Einkommen die Auszahlung tragen. Möchte jemand nur seinen Anteil verkaufen, haben die anderen ein Vorkaufsrecht, das in zwei Monaten ausgeübt werden muss. Kommt es nicht zur Einigung, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen. Sie bringt oft einen niedrigeren Erlös und sollte der letzte Ausweg sein. Eine Mediation oder ein Rechtsanwalt können vorher helfen. Lassen Sie sich außerdem erklären, was mit Pflichtteilen und früheren Schenkungen ist.
Praktisch hilft ein einfaches Protokoll. Wer übernimmt die Beschaffung der Unterlagen? Wie werden Rechnungen geteilt? Wer darf welche Möbel nehmen? Bis wann? Ein Ansprechpartner für Makler und Notar ist sinnvoll, doch über Preis und Angebot sollten alle entscheiden. Dann lässt sich auch aus der Ferne gut arbeiten.
Fall 3: Entfernte Verwandte

Nichten, Neffen, Geschwister oder entfernte Verwandte erben oft überraschend und kennen das Haus kaum. Hier ist die Ausschlagungsfrist besonders wichtig, denn man weiß wenig über den Zustand und mögliche Schulden. Klären Sie das rasch, und holen Sie im Zweifel Rechtsrat. Eine Besichtigung und ein Blick in die Unterlagen können helfen, aber Sie sollten aufpassen, was Sie unternehmen: Bestimmte Handlungen können als Annahme gelten.
Die Steuer spielt in diesem Fall eine größere Rolle. Nichten und Neffen haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, und der Steuersatz ist höher als bei Kindern. Das kann bedeuten, dass ein Verkauf oder eine Finanzierung nötig wird, um die Steuer zu zahlen. Ein Steuerberater sollte das frühzeitig berechnen. Fragen Sie auch das Finanzamt, wie mit dem Bescheid umzugehen ist, wenn der Wert noch nicht feststeht. Oft besteht dann der Wunsch, schnell zu verkaufen. Überstürzen Sie trotzdem nichts, denn ein zu niedriger Preis kostet oft mehr.
Wer weit entfernt wohnt, sollte einen Schlüsselträger vor Ort finden, das Haus sichern und bei Bedarf einen Hausmeisterdienst einschalten. In den kleinen Orten der Gemeinde ist die Nachbarschaft oft eine große Hilfe, wenn man sie anspricht. Stellen Sie sich dort vor, und fragen Sie, wer das Haus kennt. Oft erfahren Sie so mehr über Geschichte, Absprachen und Zustand, als in irgendeinem Ordner steht.
Fair verkaufen in Fraunberg: nur 1,785 % Maklerprovision
Unsere Provision für Verkäufer liegt bei 1,785 % inkl. MwSt. statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Das ist kein Sparmodell: Bewertung, Exposé mit professionellen Fotos, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlung und Notartermin übernehmen wir für Ihre Immobilie in Fraunberg vollständig. Sie möchten verkaufen und von unserer fairen Provision profitieren? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Die drei Fälle im Vergleich
| Frage | Ehepartner | Kinder oder Geschwister | Entfernte Verwandte |
|---|---|---|---|
| Wie eilig ist es? | Meist wenig Eile | Mittel, Abstimmung braucht Zeit | Frist und Steuer drängen eher |
| Freibetrag (Beispiele) | 500.000 Euro | Kinder 400.000 Euro | Nichten, Neffen 20.000 Euro |
| Wer entscheidet? | Oft mit den Kindern | Erbengemeinschaft gemeinsam | Allein oder mit anderen Erben |
| Größte Falle | Steuerbefreiung verlieren | Streit und Versteigerung | Unbekannte Schulden, Fristen |
| Typischer Weg | Bleiben oder langsam verkaufen | Auszahlen oder gemeinsam verkaufen | Verkauf mit Begleitung vor Ort |
Die Tabelle ist eine Vereinfachung. Mischformen sind häufig, zum Beispiel wenn ein Ehepartner zusammen mit den Kindern erbt oder wenn Enkel beteiligt sind. Lassen Sie den konkreten Fall deshalb prüfen.
Was ändert ein Hof oder Land in Fraunberg?

Die Gemeinde hat viele landwirtschaftliche Betriebe, und manch ein Erbe umfasst mehr als ein Wohnhaus. Dann stellen sich zusätzliche Fragen: Ist das Anwesen noch ein landwirtschaftlicher Betrieb? Welche besonderen Regeln gelten dann? Sind Flächen verpachtet, und wie lange laufen die Verträge? Soll alles zusammen verkauft werden, oder gibt es einen Landwirt, der nur die Wiese möchte? Steuerlich kann ein früherer Betrieb ganz anders behandelt werden als ein Wohnhaus, und eine Betriebsaufgabe kann Steuern auslösen. Lassen Sie das durch einen Steuerberater mit landwirtschaftlicher Erfahrung prüfen, bevor Sie handeln.
Auch das Praktische sollte dabei klar sein. Welche Flurstücke gehören dazu? Das zeigt die Flurkarte vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Wofür sind Stadel und Nebengebäude genehmigt? Das steht in der Bauakte beim Landratsamt Erding. Gibt es Wegerechte, Leitungsrechte oder alte Absprachen? Bei einem Verkauf landwirtschaftlicher Flächen kann außerdem eine Genehmigung nötig sein. Wie Sie die Bestandteile einordnen, erklärt der Ratgeber Immobilienbewertung in Fraunberg. Welche Unterlagen Sie dafür brauchen, steht in Unterlagen für den Hausverkauf in Fraunberg.
Welche Steuer kann beim Verkauf anfallen?
Neben der Erbschaftsteuer stellt sich die Frage nach der Einkommensteuer auf einen Gewinn. Grundsätzlich ist ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf steuerpflichtig, und Erben übernehmen die Besitzzeit des Verstorbenen. Hat dieser das Haus durchgehend oder im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst genutzt, kann die Besteuerung entfallen, aber das sollte man prüfen, gerade wenn ein Erbe zwischendurch eingezogen ist oder vermietet wurde. Klären Sie das, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben. Steht das Haus leer, ist die Frage nach dem Nutzungsende wichtig. Hier hilft ein kurzer Termin beim Steuerberater, und das kostet meist weniger als eine späte Überraschung.

Ellen Günthel kennt den Markt in Fraunberg und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Wie läuft der Verkauf?
Haben Sie Ihren Nachweis und die Einigung in der Hand, ähnelt der Verkauf dem eines anderen Hauses. Sortieren Sie zunächst das Haus. Sichern Sie Papiere, Wertsachen und Erinnerungsstücke. Dann kann eine Fachfirma den Rest räumen, wenn das gewünscht ist, möglichst mit Angebot und Protokoll. Holen Sie zwei bis drei Einschätzungen ein und vereinbaren Sie einen Plan. Das Exposé sollte den genauen Ort nennen, ob Reichenkirchen, Maria Thalheim oder Fraunberg, und die Wege ehrlich beschreiben.
Bei der Technik können Sie gelassen sein. Eine alte Heizung darf weiterlaufen und repariert werden, denn nach dem seit dem 29. Juli 2026 geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz ist die frühere Austauschpflicht entfallen. Beim Eigentümerwechsel kann die Dämmung der obersten Geschossdecke und zugänglicher Leitungen noch eine Rolle spielen, was aber in manchen Fällen erst den Käufer betrifft. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Größere Renovierungen rechnen sich meist nicht. Ein sauberer, geräumter Zustand wirkt oft schon sehr viel besser.
Den Ablauf finden Sie im Ratgeber Immobilie verkaufen in Fraunberg. Beim Notartermin müssen entweder alle Erben kommen oder wirksam vertreten sein. Vollmachten für Immobiliengeschäfte brauchen eine bestimmte Form. Fragen Sie den Notar rechtzeitig, damit nichts am Termin scheitert.
Welche Kosten entstehen bis zum Verkauf?

Auch ein leeres Haus kostet Geld. Grundsteuer, Versicherung, Strom, Heizung und Pflege des Grundstücks laufen weiter, und die Kontrolle durch einen Nachbarn oder einen Dienst kostet vielleicht etwas. Hinzu kommen Erbschein, Grundbuchkosten außerhalb der Frist, Notar, Steuerberater und möglicherweise ein Gutachten. Klären Sie zu Beginn, wer vorläufig zahlt und wie das später verrechnet wird. Eine einfache Liste reicht dafür aus. Bewahren Sie alle Belege auf. Sie helfen bei der Aufteilung unter den Erben und gegebenenfalls beim Steuerberater.
Vergessen Sie laufende Verträge nicht. Telefon, Internet und Abonnements können meist bald enden, doch die Versicherung sollte so lange laufen, bis das Haus übergeben ist. Ein Darlehen kann ebenfalls eine Rolle spielen. Fragen Sie die Bank nach dem Stand und nach einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Sie vorzeitig ablösen möchten.
Soll ich verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?
Nicht jedes geerbte Haus muss sofort verkauft werden. Vermieten kann laufende Einnahmen bringen, verlangt aber Aufwand, Rücklagen und oft Investitionen, bevor überhaupt jemand einziehen kann. In einem kleinen Ort kann es zudem schwieriger sein, passende Mieter zu finden. Wer selbst einziehen möchte, sollte die Kosten und Wege ehrlich durchrechnen und mit den anderen Erben klären, wie das geregelt wird. Eine Zwischennutzung, etwa ein befristeter Mietvertrag, kann später einen Verkauf erschweren. Sprechen Sie darüber mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater, bevor Sie etwas zusagen.
Stellen Sie sich dazu ein paar einfache Fragen. Wird jemand das Haus in den nächsten fünf Jahren wirklich brauchen? Kann sich jemand darum kümmern, auch aus der Ferne? Sind genug Mittel für eine Sanierung vorhanden? Wenn die Antworten eher nein lauten, ist ein Verkauf meist der einfachere Weg. Das heißt nicht, dass er sofort geschehen muss. Oft genügt schon ein Jahr Bedenkzeit, wenn das Haus so lange gut gesichert ist.
Weniger Provision, gleiche Leistung: unser Modell im Video
Viele Eigentümer in Fraunberg fragen uns, wie eine Provision von 1,785 % für Verkäufer möglich ist. In diesem kurzen Video erklären Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller, wie unser Modell funktioniert.
- Geringere Fixkosten durch eine optimierte Kostenstruktur
- Verzicht auf teure Büros in Prestigelagen
- Effiziente Kostenteilung durch drei Maklerinnen
Welche Stelle hilft bei welcher Frage?
| Frage | Ansprechpartner | Was Sie mitbringen |
|---|---|---|
| Wer ist Erbe? | Nachlassgericht, Notar | Sterbeurkunde, Testament |
| Wie berichtigen wir das Grundbuch? | Notar, Grundbuchamt | Erbschein oder notarielles Testament |
| Fällt Erbschaftsteuer an? | Steuerberater, Finanzamt | Aufstellung des Nachlasses |
| Was gilt für Hof und Flächen? | Steuerberater, Rechtsanwalt | Pacht- und Übergabeverträge |
| Wie wird das Haus eingeordnet? | Makler, Sachverständiger | Pläne, Flurkarte, Modernisierungen |
Was kostet der Verkauf bei neues // nest?

Bei uns zahlen Sie 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Damit sparen Sie 50 % der Provision. Das schont bei einer Erbengemeinschaft alle Anteile gleichermaßen. Ellen Günthel bespricht die Lage gern mit allen Beteiligten, berichtet an alle zugleich und hilft dabei, die Unterlagen zusammenzustellen. Rechtliche und steuerliche Prüfungen bleiben bei Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Ein Beispiel: Ein Haus, drei Blickwinkel (erfunden)
Eine Frau stirbt und hinterlässt ein Haus in einem Ort der Gemarkung Maria Thalheim. Die Tochter wohnt nah, der Sohn in Berlin. Eine Nichte erbt aus einem Testament einen kleinen Betrag. Die Tochter kümmert sich um Versicherung, Schlüssel und Nachbarn, während der Sohn die Frist prüft und alles digital sortiert. Nach einem Gespräch mit dem Steuerberater wird klar, dass ein Verkauf für beide sinnvoll ist. Sie holen zwei Einschätzungen ein, räumen das Haus gemeinsam und verkaufen ein halbes Jahr später an eine junge Familie aus dem Landkreis.
Dieses erfundene Beispiel ist bewusst unspektakulär. Es zeigt nur, wie viel Ruhe es bringt, wenn die Rollen früh klar sind.
Welcher Makler erzielt in Fraunberg den besten Preis?
Das lässt sich nicht versprechen. Bei Erben kommen außerdem Abstimmung und Fairness gegenüber allen Beteiligten hinzu. Fragen Sie nach Spanne, Vergleichen und Bericht. Der Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Fraunberg? führt Sie durch diese Fragen. Bei der Auswahl hilft Makler in Fraunberg.

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Fraunberg von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Muss ich ein geerbtes Haus schnell verkaufen?
Meist nicht. Fristen betreffen vor allem Ausschlagung und Anzeige. Der Verkauf selbst kann in Ruhe vorbereitet werden.
Darf ein Erbe allein verkaufen?
Eine Erbengemeinschaft muss in der Regel gemeinsam handeln. Lassen Sie den Einzelfall prüfen.
Wie hoch sind die Freibeträge?
Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Nichten und Neffen 20.000 Euro. Ein Steuerberater berechnet den genauen Fall.
Kann ein Erbe die anderen auszahlen?
Ja, wenn alle einverstanden sind und die Finanzierung steht. Ein belastbarer Wert hilft dabei.
Was passiert, wenn wir uns nicht einigen?
Hilfreich sind Mediation und Rechtsanwalt. Als letztes Mittel droht eine Teilungsversteigerung.
Was gilt bei einem Hof oder Land?
Oft gelten eigene Regeln, und die Steuer kann anders ausfallen. Lassen Sie das vorab prüfen.
Fällt beim Verkauf Einkommensteuer an?
Das hängt von Besitzzeit und Nutzung ab. Ein Steuerberater sollte das prüfen.
Muss die alte Heizung ersetzt werden?
Nein. Eine bestehende Heizung darf weiterlaufen und repariert werden.
Fazit
Eine geerbte Immobilie in Fraunberg verlangt je nach Erbfall einen anderen Weg. Ehepartner haben meist Zeit, Geschwister brauchen Regeln, entfernte Verwandte müssen Fristen und Steuern früh prüfen. Sichern Sie zuerst das Haus. Für den Verkauf steht Ihnen Ellen Günthel gern zur Seite, unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular. Einen ersten Überblick gibt die kostenlose Wertermittlung.






