Geerbte Immobilie verkaufen in Ismaning: Eine Zeitleiste über zwölf Monate vom Todesfall bis zur Übergabe

Wer erbt, fragt sich bald: Wie lange dauert das alles? Wann muss was erledigt sein? In den ersten Wochen nach einem Todesfall kommt vieles gleichzeitig, und ein Haus oder eine Wohnung in Ismaning ist oft der größte Posten im Nachlass. Gleichzeitig gibt es wenige wirklich drängende Fristen, und auch der Verkauf läuft nicht davon. Wer sich einen groben Zeitplan zurechtlegt, kommt ruhiger durch diese Zeit und vermeidet teure Fehler, zum Beispiel ein überstürztes Angebot an einen Bauträger oder eine versäumte Frist beim Finanzamt.
Dieser Ratgeber beschreibt deshalb einen typischen Ablauf über zwölf Monate, vom Todesfall bis zur Übergabe an den Käufer. Es ist ein Vorschlag, kein Muss, denn manches geht schneller und manches dauert länger. Sie sehen, was wann ansteht und wer in Ismaning und im Landkreis zuständig ist. Für rechtliche und steuerliche Einzelfragen sollten Sie Fachleute hinzuziehen. Steht ein Verkauf an, übernimmt Ellen Günthel von neues // nest die Arbeit vor Ort, selbst wenn Sie in einer anderen Stadt leben.
Das Wichtigste in Kürze
- In den ersten Wochen geht es um Sicherung, Versicherung und die Ausschlagungsfrist.
- Innerhalb von drei Monaten ist der Erbfall in der Regel dem Finanzamt anzuzeigen.
- Das Grundbuch lässt sich innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei berichtigen.
- Ein realistischer Verkauf beginnt oft nach einigen Monaten.
- Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen.
- Beim Verkauf zählt die Besitzzeit des Verstorbenen für die Spekulationsfrist mit.
- Lassen Sie sich von Bauträgern nicht drängen.
Warum hilft eine Zeitleiste?
In den ersten Wochen wirkt alles gleich dringend. Die Wohnung muss geräumt werden, das Konto ist gesperrt, und ein Nachbar fragt, ob das Haus verkauft wird. Eine Zeitleiste trennt das, was wirklich eilt, von dem, was warten kann. So müssen Sie nicht alles auf einmal lösen und können sich auch Zeit für den Abschied nehmen. Sie zeigt auch, was voneinander abhängt. Ohne Erbschein lässt sich das Grundbuch nicht berichtigen, und ohne Unterlagen sollte die Vermarktung nicht beginnen. Das erklärt, warum zwölf Monate gar nicht so lang sind.
Der Zeitplan gilt für einen Durchschnittsfall. Bei einem notariellen Testament und einem einzigen Erben geht es schneller. Bei mehreren Erben im Ausland, bei Streit oder bei einer vermieteten Immobilie kann es deutlich länger dauern. Passen Sie ihn deshalb an, und legen Sie einen Ordner an, in dem alle Papiere und Rechnungen seit dem Todesfall landen. Wer mit anderen geerbt hat, sollte den Plan gemeinsam besprechen. Hinweise dazu gibt der Ratgeber Erbengemeinschaft auflösen bei einer Immobilie in Ismaning.
Woche 1 bis 2: Sichern und melden
Sichern Sie zuerst das Haus. Prüfen Sie Fenster, Türen, Herd und Wasser. Leeren Sie Kühlschrank und Briefkasten, und nehmen Sie Wertsachen und wichtige Unterlagen an sich. Stellen Sie die Heizung so ein, dass im Winter nichts einfriert. Sprechen Sie mit den Nachbarn und hinterlassen Sie eine Telefonnummer. Informieren Sie die Gebäudeversicherung über den Todesfall und den Leerstand, denn viele Verträge verlangen das und schreiben Kontrollen vor. Bei einer Wohnung melden Sie sich außerdem bei der Verwaltung, weil das Hausgeld weiterläuft.
Melden Sie den Todesfall auch bei Bank, Rentenversicherung und Krankenkasse. Sehen Sie nach weiterlaufenden Verträgen wie Strom, Gas, Heizöllieferung und Telefon, aber kündigen Sie nichts, was das Haus noch braucht. Suchen Sie das Testament, falls es eines gibt, und geben Sie es beim Nachlassgericht am Amtsgericht München ab. Das ist Pflicht. Schreiben Sie das Datum auf, an dem Sie vom Erbe erfahren haben, denn davon hängt die Frist ab. Das genügt für den Anfang. Auch wenn Sie im Moment nicht weiterdenken können, ist das völlig in Ordnung.
Woche 3 bis 6: Annehmen oder ausschlagen
Die Ausschlagung ist sechs Wochen lang möglich, gerechnet ab Kenntnis, und wer bei Fristbeginn im Ausland lebt, hat sechs Monate Zeit. Danach gilt das Erbe als angenommen. Bedeutung hat das vor allem bei Schulden, denn auch diese gehen auf Sie über. Verschaffen Sie sich deshalb einen Überblick über Konten, Kredite und Post. Bei einer Immobilie mit hohem Wert ist eine Ausschlagung selten, doch manchmal lasten hohe Schulden darauf. Lässt sich die Lage nicht rasch klären, lohnt sich ein Gespräch mit einem Anwalt, denn es gibt auch Wege, die Haftung zu beschränken.
Vorsicht: Wer vor Ablauf der Frist schon Möbel oder Schmuck weggibt, erklärt damit womöglich stillschweigend die Annahme. Dringende Sicherungsmaßnahmen sind dagegen unproblematisch. In dieser Zeit melden sich oft schon erste Interessenten, Nachbarn oder Bauträger. Antworten Sie freundlich und sagen Sie, dass Sie noch keine Entscheidung getroffen haben. Geben Sie keine Zusagen, und unterschreiben Sie nichts. Gerade bei größeren Grundstücken sind manche Anbieter sehr schnell, und ein Vertrag aus dieser Zeit wird später oft bereut.
Monat 2 bis 3: Erbschein und Finanzamt

Gegenüber Grundbuchamt und Käufer weisen Sie sich mit dem Erbschein aus, oder mit dem notariellen Testament samt Eröffnungsprotokoll. Bei einem handschriftlichen Testament ist ein Erbschein meist nötig. Das kann dauern, und die Gebühren richten sich nach dem Wert. Beantragen Sie ihn deshalb rechtzeitig, wenn Sie verkaufen möchten. Mit diesem Nachweis kann das Grundbuch berichtigt werden. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei, und beim Verkauf kann der Notar das zusammen mit dem Kaufvertrag regeln. Fragen Sie ihn danach.
Dem Finanzamt ist der Erbfall in der Regel innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, sofern es nicht schon durch Gericht oder Notar informiert ist. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehegatten von 500.000 Euro. Bei einem Haus im Münchner Norden kann der Wert das übersteigen. Das Finanzamt ermittelt ihn nach eigenen Verfahren, und mit einem Gutachten lässt sich ein niedrigerer Wert nachweisen. Fragen Sie einen Steuerberater, bevor der Bescheid rechtskräftig wird. Bei Eigennutzung gibt es unter Umständen die Regelung zum Familienheim.
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Monat 3 bis 4: Überblick und Entscheidung
Jetzt ist die Zeit für die große Frage: Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen? Lassen Sie den Wert einschätzen, ganz unverbindlich. Das nimmt viel Unsicherheit und hilft auch bei Gesprächen mit Geschwistern. Rechnen Sie aus, was das Haus im Jahr kostet, also Grundsteuer, Versicherung, Energie, Gartenpflege und bei Wohnungen Hausgeld. Das sind oft hohe Beträge, und sie sprechen gegen langes Warten. Die Übersicht stellt die Wege gegenüber.
| Weg | Spricht dafür | Spricht dagegen | Wichtig zu prüfen |
|---|---|---|---|
| Selbst einziehen | S8, Ort bekannt, Familienheim möglich | Modernisierung, Beruf anderswo | Budget, Zehn-Jahres-Frist |
| Vermieten | Einnahmen, Nachfrage durch Firmen | Verwaltung, Sanierung, Mietrecht | Aufwand, Rendite |
| Verkaufen | klarer Schnitt, Geld verfügbar | Abschied, Preisrisiko | Unterlagen, Käufer |
| Erst einmal warten | Zeit für Entscheidung | Kosten laufen, Schäden drohen | Versicherung, Betreuung |
Vermieten klingt in Ismaning verlockend, weil viele Menschen hier arbeiten. Ein altes Haus muss vorher aber oft modernisiert werden, und wenn Sie weit weg wohnen, kommt die Verwaltung hinzu. Auch Einziehen wird manchmal aus Rührung erwogen und später bereut. Lassen Sie sich mit der Entscheidung ruhig einige Wochen Zeit, und sprechen Sie mit Menschen, die den Weg schon gegangen sind.
Monat 4 bis 6: Ausräumen und Abschied

Wenn der Weg feststeht, beginnt das Ausräumen. Sehen Sie Wertsachen, Bücher, Münzen und Kunst durch, bevor etwas entsorgt wird. Fragen Sie alle Beteiligten, wer welches Erinnerungsstück möchte, und schreiben Sie es auf. Scannen Sie Fotos und Briefe, damit alle sie behalten können. Für den Rest gibt es Haushaltsauflöser, die auch aus der Ferne beauftragt werden können. Holen Sie Angebote ein, und seien Sie misstrauisch gegenüber Personen, die an der Tür klingeln und Hilfe anbieten. Machen Sie Fotos von den Räumen, bevor alles leer ist.
Das Elternhaus loszulassen, fällt nicht leicht. Die Bleistiftstriche am Türrahmen oder der Baum, den der Vater gepflanzt hat, gehen nahe, auch wenn man längst woanders lebt. Geben Sie sich und anderen Zeit, und erwarten Sie nicht, dass alle gleich empfinden. Vielleicht möchte jemand noch einmal durch den Schlosspark gehen oder an der Isar entlang. Manchmal hilft es, eine bestimmte Zeit für diesen Abschied vorzusehen. Es gibt dabei kein Richtig und kein Falsch, nur Ihren eigenen Weg.
Monat 5 bis 7: Unterlagen und Vorbereitung
Wer verkaufen möchte, sollte nun die Unterlagen zusammentragen. Den Grundbuchauszug gibt es beim Amtsgericht München, die Flurkarte beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, die Bauakte beim Landratsamt München, und bei Wohnungen kommen Protokolle und Abrechnungen von der Verwaltung hinzu. Mit einer Vollmacht beschafft eine Maklerin das meiste selbst. Die Bauakte kann Wochen dauern. Einen Energieausweis brauchen Sie in der Regel auch. Wer in den Papieren suchen möchte, findet Hinweise im Ratgeber Unterlagen für den Hausverkauf in Ismaning.
Seit Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden, auch nach einem Eigentümerwechsel. Lassen Sie sich also nichts verkaufen, was Sie nicht brauchen. Prüfen Sie aber, ob die oberste Geschossdecke gedämmt ist, und ob zugängliche Leitungen in unbeheizten Räumen eine Dämmung haben. Mehr steht im Ratgeber Haus mit Ölheizung verkaufen in Ismaning. Große Umbauten rechnen sich selten. Aufräumen, Reinigen und kleine Reparaturen genügen meist, und der Garten sollte gepflegt sein.

Ellen Günthel kennt den Markt in Ismaning und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Monat 7 bis 9: Die Vermarktung
Nun geht die Immobilie an den Markt, mit guten Fotos, klarem Grundriss und einem Exposé, das die Fragen zu Lärm, S8 und Lage ehrlich beantwortet. Sie müssen nicht dabei sein. Interessenten werden vorab geprüft, und Besichtigungen lassen sich bündeln. Bei einem leeren Haus hilft etwas Möblierung, damit es nicht kahl wirkt. Bekannte Mängel müssen genannt werden, auch wenn Sie selbst dort nicht gewohnt haben. Sagen Sie Ihrer Maklerin, was Sie wissen, und auch, was Sie nicht wissen. Das ist bei einem Erbe ganz normal und kein Problem.
Mit einer guten Vorbereitung kommen in den ersten Wochen die meisten Anfragen. Vor einer Verhandlung sollte eine Finanzierungsbestätigung vorliegen. Bei größeren Grundstücken melden sich auch Bauträger. Ihre Angebote hängen oft von einer Baugenehmigung ab, und das kann das Grundstück lange binden. Lassen Sie sich die Bedingungen zeigen und vergleichen Sie mit einer Familie. Wer in Ihrem Sinne verhandelt, zeigt der Ratgeber Immobilienmakler für Verkäufer in Ismaning. Wie die ersten Wochen aussehen sollten, beschreibt der Ratgeber Professioneller Immobilienmakler in Ismaning.
Monat 9 bis 11: Notar und Steuer

Wenn ein Käufer feststeht, entwirft der Notar den Kaufvertrag, in der Regel im Auftrag des Käufers. Sie sollten den Entwurf etwa zwei Wochen vor dem Termin erhalten. Alle Erben müssen unterschreiben oder sich über eine notariell beglaubigte Vollmacht vertreten lassen, und im Ausland dauert das länger. Halten Sie Erbschein oder Testament im Original bereit. Noch eingetragene Grundschulden müssen gelöscht werden, wofür die Bank eine Bewilligung erteilt. Wenn die Bank inzwischen anders heißt, hilft der Notar. Fragen Sie auch nach einer Vorfälligkeitsentschädigung, falls noch ein Darlehen läuft.
Beim Verkauf gilt die zehnjährige Spekulationsfrist, und die Besitzzeit des Verstorbenen wird angerechnet. Steuerfrei bleibt der Verkauf meist, wenn der frühere Kauf mehr als zehn Jahre zurückliegt oder das Haus durchgehend selbst genutzt wurde, was genau zu prüfen ist. Schwierig wird es, wenn sie erst vor wenigen Jahren gekauft und vermietet haben. Wer die Regelung zum Familienheim genutzt hat, sollte prüfen lassen, ob ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren die Steuerbefreiung beendet. Fragen Sie den Steuerberater, bevor Sie unterschreiben.
Monat 11 bis 12: Übergabe und Abschluss
Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um Vormerkung und Löschung und teilt mit, wann der Kaufpreis fällig wird. Das dauert meist einige Wochen. Erst nach Eingang des Geldes wird das Haus übergeben, mit Protokoll, Zählerständen, Schlüsseln und Unterlagen. Melden Sie danach Versorger und Versicherung ab. Bei mehreren Erben wird der Erlös nach Vereinbarung verteilt, bei Streit oft über ein Notaranderkonto. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, denn das Finanzamt kann noch Fragen haben. Danach ist dieser Teil des Abschieds vorbei.
Wer hinter neues // nest steht

Bei neues // nest arbeiten Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller eng zusammen. Für Ismaning ist Ellen Günthel Ihre feste Ansprechpartnerin, das Team steht mit Erfahrung und Kontakten dahinter.
Der Plan im Überblick
Die folgende Tabelle fasst den Ablauf zusammen. Die Zeiten sind Richtwerte und sollten an Ihre Lage angepasst werden.
| Zeitpunkt | Was ansteht | Wer zuständig ist |
|---|---|---|
| Woche 1 bis 2 | Sichern, Versicherung, Testament abgeben | Erben, Nachlassgericht |
| Woche 3 bis 6 | Annehmen oder ausschlagen | Erben, ggf. Anwalt |
| Monat 2 bis 3 | Erbschein, Finanzamt | Amtsgericht, Steuerberater |
| Monat 3 bis 4 | Einschätzung, Entscheidung | Erben, Maklerin |
| Monat 4 bis 6 | Ausräumen, Abschied | Erben, Haushaltsauflöser |
| Monat 5 bis 7 | Unterlagen, Vorbereitung | Maklerin, Landratsamt |
| Monat 7 bis 9 | Vermarktung, Verhandlung | Maklerin, Erben |
| Monat 9 bis 12 | Notar, Steuer, Übergabe | Notar, Steuerberater |
Was ist, wenn jemand im Haus wohnt?

Mieter bleiben vom Todesfall unberührt: Ihr Vertrag besteht mit den Erben und danach mit dem Käufer fort. Ein Wohnrecht im Grundbuch bleibt bestehen und mindert den Preis. Bewohnt ein Miterbe das Haus allein, können die übrigen von ihm einen Ausgleich für die Nutzung fordern. Sprechen Sie offen miteinander, und halten Sie Absprachen schriftlich fest. Hinweise enthält der Ratgeber Vermietete Immobilie verkaufen in Ismaning.
Was tun, wenn Sie weit weg wohnen?
Dann lässt sich der Plan genauso umsetzen, nur brauchen Sie jemanden vor Ort. Klären Sie, wer die Schlüssel hat und einmal pro Woche nach dem Rechten sieht, und notieren Sie die Telefonnummern von Nachbarn und Heizungsfirma. Viele Schritte lassen sich per Post oder online erledigen, zum Beispiel die Anfrage beim Nachlassgericht. Für das Ausräumen genügen zwei bis drei gut geplante Reisetage, wenn Sie vorher wissen, was Sie behalten möchten. Beim Notar können Sie sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. Fragen Sie rechtzeitig nach der richtigen Form, denn im Ausland braucht das mehr Vorlauf.
Welche Rolle spielt die Maklerin?
Ab dem vierten Monat kann sie viel übernehmen: Einschätzung, Unterlagen, Fotos, Interessenten, Besichtigungen und Verhandlungen. Ellen Günthel ist mit den Ämtern im Landkreis vertraut und weiß, dass Trauernde manchmal einfach mehr Zeit brauchen. Sie informiert alle Erben gleich und arbeitet mit Beratern zusammen. Das erste Gespräch kostet nichts, und später berechnen wir 1,785 % statt oft üblicher 3,57 %. Mehr dazu steht im Ratgeber Makler in Ismaning. Den Wert erklärt außerdem der Ratgeber Immobilienbewertung in Ismaning.

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Ismaning von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Verkauf nach einem Erbfall?
Oft etwa ein Jahr, je nach Erben, Unterlagen und Immobilie.
Was ist in den ersten Tagen zu tun?
Haus sichern, Versicherung informieren und das Testament beim Nachlassgericht abgeben.
Wann läuft die Ausschlagungsfrist ab?
Nach sechs Wochen ab Kenntnis, bei Aufenthalt im Ausland nach sechs Monaten.
Muss ich die Ölheizung ersetzen?
Nein, sie darf weiterlaufen und repariert werden. Prüfen Sie aber Dämmpflichten.
Fällt beim Verkauf Einkommensteuer an?
Meist nicht, weil die Besitzzeit des Verstorbenen angerechnet wird. Lassen Sie das im Zweifel prüfen.
Soll ich dem Bauträger antworten?
Erst, wenn Sie den Wert kennen. Unterschreiben Sie nichts ohne Prüfung.
Kann ich aus der Ferne verkaufen?
Ja, mit Vollmachten, Schlüsselübergabe und regelmäßigen Berichten.
Wer hilft mir beim Verkauf?
Ellen Günthel betreut Sie persönlich und kommt gern für ein erstes Gespräch.
Fazit
Wer eine Immobilie in Ismaning erbt, kommt mit einem Plan über etwa zwölf Monate ruhiger ans Ziel: erst sichern und Fristen wahren, dann Erbschein und Steuern klären, anschließend entscheiden, ausräumen, vorbereiten und verkaufen. Lassen Sie sich nicht drängen. Ellen Günthel unterstützt Sie gern. Sprechen Sie uns an unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular.





