Hausverkauf mit Makler in Finsing: Einfacher Auftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Auftrag?

Wer sein Haus in Finsing, Eicherloh, Neufinsing, im Finsingermoos oder in der Finsingerau mit einem Makler verkaufen möchte, muss eine Frage beantworten, die viele gar nicht kennen: Welche Art von Auftrag ist die richtige? Im Vertrag steht oft einfach „Alleinauftrag“, und man unterschreibt. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob Sie mehrere Makler beauftragen dürfen, ob Sie selbst verkaufen dürfen und wie sehr sich der Makler verpflichtet.
Dieser Ratgeber erklärt die drei üblichen Auftragsarten und zeigt, wann welche sinnvoll ist. Sie erfahren, wie sich das auf die Arbeit des Maklers, auf Ihre Freiheit und auf den Ablauf des Verkaufs auswirkt, was in den Vertrag gehört und wie der Hausverkauf danach Schritt für Schritt läuft. Am Ende geht es um die Kosten und darum, warum Sie bei neues // nest 1,785 % statt vielerorts üblicher 3,57 % zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim einfachen Auftrag dürfen Sie mehrere Makler beauftragen und selbst verkaufen.
- Beim Alleinauftrag arbeitet nur ein Makler für Sie, und er ist zum Tätigwerden verpflichtet.
- Beim qualifizierten Alleinauftrag müssen Sie auch eigene Interessenten an ihn verweisen.
- Üblich sind drei bis sechs Monate Laufzeit ohne automatische Verlängerung.
- Der Vertrag braucht bei Wohnungen und Einfamilienhäusern mindestens die Textform.
- Bei neues // nest zahlen Sie 1,785 % Provision statt vielerorts üblicher 3,57 % und sparen 50 % der Provision.
Warum ist die Auftragsart wichtig?
Mit der Auftragsart legen Sie fest, wie frei Sie bleiben und wie viel der Makler in Ihr Haus investieren wird. Ein Makler, der weiß, dass parallel zwei andere arbeiten, wird für Fotos, Grundriss und Exposé vermutlich weniger Aufwand treiben, denn am Ende verdient nur einer. Ein Makler mit Alleinauftrag kann dagegen planen. Das ist keine böse Absicht, sondern eine ganz normale Rechnung. Umgekehrt binden Sie sich und können nicht einfach wechseln, wenn Sie unzufrieden sind.
Gerade in Finsing kann das auch einen Unterschied für die Vermarktung machen. Wenn dasselbe Haus von drei Maklern zu leicht unterschiedlichen Preisen auf den Portalen steht, wirkt das wenig professionell. Interessenten aus dem Münchner Nordosten sehen das und fragen sich, was los ist. In einer kleinen Gemeinde spricht es sich außerdem schnell herum, wenn mehrere Schilder am Zaun hängen. Das kann den Eindruck erwecken, das Haus sei schwer verkäuflich.
Andererseits gibt es gute Gründe für Freiheit. Vielleicht haben Sie einen Nachbarn in Eicherloh, der Interesse gezeigt hat, oder einen Verwandten, der erst noch mit seiner Bank reden möchte. Vielleicht möchten Sie zunächst selbst schauen, was geht. Dann sollte das im Vertrag berücksichtigt werden. Es lohnt sich also, die Formen zu kennen und darüber zu sprechen. Ein guter Makler erklärt Ihnen das von selbst und sucht mit Ihnen eine passende Lösung.
Der einfache Maklerauftrag
Beim einfachen Auftrag bleiben Sie frei. Sie können mehrere Makler gleichzeitig beauftragen und auch selbst einen Käufer suchen. Kaufen Sie an jemanden, den Sie selbst gefunden haben, fällt keine Provision an. Der Vertrag kann jederzeit beendet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Allerdings ist der Makler dann auch nicht verpflichtet, für Sie tätig zu werden. Er kann, muss aber nicht. Rechtlich schuldet er weder einen Erfolg noch eine bestimmte Arbeit.
Das klingt zunächst gut, hat aber Nachteile. Weil jeder Makler damit rechnen muss, dass ein anderer ihm zuvorkommt, investiert er weniger. Oft bekommen Sie nur ein einfaches Inserat, und aufwendige Fotos oder eine gezielte Ansprache bleiben aus. Mehrere Inserate zu unterschiedlichen Preisen können Interessenten zudem verwirren oder dazu führen, dass sie mit dem günstigsten verhandeln. Ein Überblick darüber, wer sich gemeldet hat und was jeder gesagt hat, fehlt Ihnen auch.
Sinnvoll kann der einfache Auftrag sein, wenn das Haus sehr gefragt ist oder Sie noch unsicher sind. Oder wenn Sie vor allem einen Hinweis auf einen möglichen Käufer erwarten und die übrige Arbeit selbst leisten möchten. Manche Eigentümer vereinbaren ihn auch, um jemanden unverbindlich auszuprobieren. Vereinbaren Sie dann zumindest, dass der Preis abgestimmt wird und dass Sie erfahren, wem das Exposé zugeschickt wurde. So bleibt es einigermaßen geordnet.
Der einfache Alleinauftrag

Beim einfachen Alleinauftrag beauftragen Sie während der Laufzeit nur einen Makler. Dafür verpflichtet er sich in der Regel, auch wirklich für Sie tätig zu werden. Sie dürfen aber weiterhin selbst einen Käufer suchen, und wenn Sie ihn ohne den Makler finden, fällt in der Regel keine Provision an. Das ist für viele Eigentümer ein guter Mittelweg, denn er verbindet klare Verantwortung mit etwas Freiheit. Der Nachbar in Eicherloh bleibt also eine Möglichkeit.
Für den Makler lohnt sich damit die Arbeit: Er kann Fotos, Grundriss und Exposé in Auftrag geben, vorgemerkte Interessenten ansprechen und die Vermarktung planen. Für Sie ist klar, wer zuständig ist und wen Sie anrufen können. Es gibt nur ein Inserat, einen Preis und eine Stimme nach außen. Anfragen laufen an einer Stelle zusammen, und Sie bekommen einen Bericht, in dem alles steht. Das erleichtert auch die Abstimmung, wenn mehrere Eigentümer beteiligt sind.
Achten Sie auf die Laufzeit. Üblich sind drei bis sechs Monate, und automatische Verlängerungen sollten Sie vermeiden. Vereinbaren Sie stattdessen, dass eine Verlängerung nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt. Merken Sie sich das Enddatum. Klären Sie auch, was geschieht, wenn der Makler nichts tut. Bei anhaltender Untätigkeit kann ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegen, und deshalb sollten Sie Versäumnisse schriftlich festhalten.
Der qualifizierte Alleinauftrag
Beim qualifizierten Alleinauftrag gehen Sie noch einen Schritt weiter. Sie verpflichten sich, auch alle eigenen Interessenten an den Makler zu verweisen und nicht direkt mit ihnen abzuschließen. Wer also der Nachbarin das Haus verkauft, ohne den Makler einzubeziehen, kann gegen den Vertrag verstoßen. Das kann Folgen haben, in manchen Verträgen sind dafür Schadensersatz oder eine Provision vorgesehen. Lesen Sie solche Klauseln also besonders genau und fragen Sie nach, was sie bedeuten.
Für den Makler ist das die sicherste Form, und er wird sie oft vorschlagen. Für Sie kann sie sinnvoll sein, wenn wirklich alles über eine Stelle laufen soll, zum Beispiel wenn Sie weit weg wohnen und nicht von Interessenten angerufen werden möchten. Bei Erbengemeinschaften kann sie Klarheit schaffen, weil niemand auf eigene Faust verhandelt. Rechtlich sind solche Vereinbarungen in vorformulierten Verträgen allerdings nicht ohne Weiteres wirksam und müssen oft individuell ausgehandelt sein.
Bevor Sie zustimmen, sollten Sie sich fragen: Kenne ich jemanden, der schon Interesse gezeigt hat? Dann lassen Sie diese Person ausdrücklich ausnehmen, und zwar namentlich. Möchten Sie frei bleiben, falls Sie selbst einen Käufer finden? Dann passt der einfache Alleinauftrag oft besser. Fragen Sie auch, was der Makler dafür mehr leistet. Eine stärkere Bindung sollte auch mehr Verpflichtung auf seiner Seite bedeuten, sonst haben Sie nichts davon.
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Wie sehen die Formen im Vergleich aus?

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede. Im Einzelfall kommt es auf den genauen Wortlaut des Vertrags an.
| Punkt | Einfacher Auftrag | Alleinauftrag | Qualifizierter Alleinauftrag |
|---|---|---|---|
| Mehrere Makler | Ja | Nein | Nein |
| Selbst verkaufen | Ja | Meist ja | Nur über den Makler |
| Pflicht zum Tätigwerden | Nein | In der Regel ja | In der Regel ja |
| Aufwand des Maklers | Oft gering | Hoch | Hoch |
| Ihre Freiheit | Hoch | Mittel | Gering |
| Geeignet, wenn | Sie noch prüfen | Sie klare Zuständigkeit möchten | Alles zentral laufen soll |
Für die meisten Eigentümer in Finsing ist der einfache Alleinauftrag ein guter Kompromiss. Bei allen Formen gilt: Die Provision wird üblicherweise erst fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Lesen Sie den Vertrag vorher in Ruhe.

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Was gehört in jeden Vertrag?
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Maklervertrag nach § 656a BGB mindestens in Textform geschlossen werden. Er sollte die Immobilie benennen, die Art des Auftrags klar nennen, die Leistungen beschreiben und die Provision einschließlich Mehrwertsteuer angeben. Die Formulierung „3 % zuzüglich Mehrwertsteuer“ bedeutet 3,57 %. Die Fälligkeit liegt üblicherweise nach der Beurkundung. Beauftragen beide Seiten den Makler, zahlen sie nach § 656c BGB den gleichen Prozentsatz.
Halten Sie fest, was Ihnen wichtig ist: wer Sie betreut, wie oft Sie Berichte erhalten, dass Ihnen alle Angebote schriftlich vorgelegt werden und dass der Preis nur mit Ihrer Zustimmung geändert wird. Bitten Sie auch darum, das Exposé vor der Veröffentlichung zu sehen. Vorabgebühren und Pauschalen sollten Sie aufmerksam prüfen. Auch Regeln für die Zeit nach dem Vertragsende sollten klar sein. Lassen Sie sich vermittelte Interessenten auflisten.
Wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, haben Sie als Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Ein seriöser Makler weist darauf hin. Lassen Sie sich außerdem nicht drängen. Sätze wie „Das ist nur Standard“ sollten Sie aufmerksam machen. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Seriöser Immobilienmakler in Finsing.
Wie läuft der Verkauf nach der Unterschrift?

Nach der Beauftragung geht es zuerst um die Vorbereitung. Der Makler besorgt mit Ihrer Vollmacht den Grundbuchauszug beim Amtsgericht Erding, die Flurkarte beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung und die Pläne von der Bauaufsicht im Landratsamt Erding. Sie suchen Rechnungen und Wartungsprotokolle heraus. Dann kommen Fotos, Grundriss und Exposé. Das dauert meist vier bis acht Wochen, und Sie sollten das Exposé vorher prüfen, denn auch Sie sind für die Angaben verantwortlich.
Dann beginnt die Vermarktung. Zuerst werden vorgemerkte Interessenten angesprochen, dann folgen die Portale. Die meisten Anfragen kommen in den ersten zwei Wochen. Der Makler prüft die Interessenten, bündelt die Besichtigungen und berichtet Ihnen. Bei einem Haus im Pfarrdorf oder in Neufinsing geht das oft zügig, bei einem Anwesen im Finsingermoos dauert es meist länger, weil die Käufergruppe kleiner ist. Rechnen Sie für diese Phase mit vier bis zwölf Wochen.
Liegen Angebote vor, legt er sie Ihnen schriftlich vor und verhandelt. Vor dem Notartermin lässt er sich die Finanzierung nachweisen. Der Notar erstellt den Entwurf, den Sie in der Regel zwei Wochen vorher erhalten sollen. Nach der Beurkundung kümmert er sich um Auflassungsvormerkung, Vorkaufsrecht der Gemeinde und Löschung bestehender Grundschulden. Nach Eingang des Kaufpreises wird das Haus mit einem Protokoll übergeben. Insgesamt dauert es meist sechs bis neun Monate.
Welche Entscheidungen bleiben bei Ihnen?
Auch beim stärksten Auftrag bleiben die wichtigsten Entscheidungen bei Ihnen. Sie bestimmen den Startpreis, nehmen Angebote an oder lehnen sie ab, und ohne Ihre Unterschrift beim Notar wird nichts verkauft. Niemand kann Sie zwingen, ein Angebot anzunehmen, auch nicht, wenn es dem vereinbarten Preis entspricht. Rechtlich entsteht grundsätzlich keine Provision, nur weil ein Interessent bereit wäre zu kaufen. Lesen Sie dennoch im Vertrag nach, was gilt, wenn Sie den Verkauf abbrechen.
Sie sollten auch festlegen, wie öffentlich der Verkauf wird. Soll ein Schild am Haus stehen? Soll die genaue Adresse im Inserat erscheinen? Soll zunächst nur eine stille Ansprache erfolgen? In einem überschaubaren Ort wie Finsing kann das gerade bei einer Trennung oder bei einem Erbe wichtig sein. Es schränkt die Reichweite etwas ein, was Ihnen der Makler sagen sollte. Am Ende entscheiden Sie, was Ihnen wichtiger ist.
Überlegen Sie auch, was mit dem Haus noch geschehen soll. Größere Sanierungen rechnen sich vor dem Verkauf selten, und auch eine alte Heizung müssen Sie nicht tauschen. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, und die frühere Austauschpflicht für alte Kessel ist entfallen. Kleine Arbeiten dagegen lohnen sich oft. Sprechen Sie darüber, bevor Sie Handwerker beauftragen.
Ihr Team für den Immobilienverkauf in Finsing

Bei neues // nest arbeiten Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller eng zusammen. Für Finsing ist Ellen Günthel Ihre feste Ansprechpartnerin, das Team steht mit Erfahrung und Kontakten dahinter.
Was passiert, wenn Sie mit dem Makler unzufrieden sind?
Sprechen Sie Probleme früh an, möglichst schriftlich. Oft lässt sich etwas klären. Vielleicht gab es ein Missverständnis, oder die Fotos lassen sich schnell nachbessern. Nennen Sie, was Sie erwarten und bis wann. Tut sich nichts, setzen Sie eine Frist und prüfen Sie Ihre Möglichkeiten. Beim einfachen Auftrag können Sie meist ohne Weiteres beenden. Beim Alleinauftrag sind Sie an die Laufzeit gebunden, solange kein wichtiger Grund vorliegt.
Halten Sie deshalb alles fest. Haben Sie Berichte erhalten? Wie viele Anfragen und Besichtigungen gab es? Gab es Fehler im Inserat? Ein Vertrag, der eine Pflicht zum Tätigwerden enthält, gibt Ihnen etwas in die Hand, wenn der Makler untätig bleibt. Bei einem Vertragsabschluss außerhalb von Geschäftsräumen prüfen Sie auch das Widerrufsrecht, das bei fehlender Belehrung länger läuft. Im Zweifel hilft die Verbraucherzentrale Bayern oder ein Fachanwalt.
Nach Ablauf eines Alleinauftrags sind Sie frei. Prüfen Sie aber die Nachwirkung: Kauft jemand, den der Makler vermittelt hat, kann auch später eine Provision fällig werden, wenn seine Tätigkeit für den Kauf ursächlich war. Lassen Sie sich deshalb eine Liste der vermittelten Interessenten geben. Wechseln Sie dann in Ruhe zu einem anderen Makler, und sprechen Sie offen über das, was beim ersten Versuch nicht gut lief.
Welcher Makler erzielt in Finsing den besten Preis?

Die Auftragsart allein sorgt noch nicht für einen guten Preis, aber sie beeinflusst, wie viel jemand in Ihren Verkauf investiert. In Finsing kommt es auf eine begründete Bewertung an, einen passenden Startpreis, gute Präsentation und die Ansprache von Käufern aus dem Münchner Nordosten und dem Landkreis Erding. Fragen Sie nach beurkundeten Preisen. Eine Garantie gibt es nicht. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Finsing?.
Was kostet der Hausverkauf mit neues // nest?
Bei neues // nest zahlen Sie für den Hausverkauf in Finsing 1,785 % Provision inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Damit sparen Sie 50 % der Provision. Das ist möglich, weil sich drei Maklerinnen die Fixkosten teilen, wir auf ein Prestigebüro verzichten und unsere Abläufe digital organisieren. Die Leistung ist vollständig, von der Bewertung bis zur Übergabe, und auf ImmoScout24 ist neues // nest mit „Exzellent“ bewertet.
Die Provision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist. Ihre Ansprechpartnerin ist Ellen Günthel, die Finsing und den gesamten Landkreis Erding betreut. Einen Überblick bietet die Seite Immobilienmakler Erding.

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Finsing von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Welche Auftragsart ist beim Hausverkauf in Finsing die beste?
Für die meisten Eigentümer ist der einfache Alleinauftrag ein guter Kompromiss aus klarer Zuständigkeit und Freiheit.
Was ist ein qualifizierter Alleinauftrag?
Sie verweisen auch eigene Interessenten an den Makler und schließen nicht direkt ab.
Kann ich mehrere Makler beauftragen?
Beim einfachen Auftrag ja, beim Alleinauftrag nicht.
Wie lange sollte ein Alleinauftrag laufen?
Üblich sind drei bis sechs Monate ohne automatische Verlängerung.
Darf ich trotz Alleinauftrag selbst verkaufen?
Beim einfachen Alleinauftrag meist ja. Lesen Sie den Vertrag genau.
Wann wird die Provision fällig?
Üblicherweise nach Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags beim Notar.
Was kostet der Makler bei neues // nest?
1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt vielerorts üblicher 3,57 %.
Wer betreut mich in Finsing?
Ellen Günthel betreut Finsing und den Landkreis Erding.
Fazit
Beim Hausverkauf mit Makler in Finsing entscheidet die Auftragsart darüber, wie frei Sie bleiben und wie viel der Makler investiert. Für die meisten passt der einfache Alleinauftrag mit überschaubarer Laufzeit. Lesen Sie den Vertrag und klären Sie die Ausnahmen. Ergänzend empfehlen wir die Ratgeber Makler in Finsing, Unterlagen für den Hausverkauf in Finsing und Immobilie verkaufen in Finsing. Ellen Günthel erreichen Sie unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular.





