Immobilienmakler für Verkäufer in Isen: Zehn Dinge, die Sie verlangen dürfen

Wer einen Makler beauftragt, gibt viel aus der Hand und zahlt am Ende einen großen Betrag. Viele Verkäufer in Isen, Burgrain, Mittbach, Schnaupping, Thonbach oder Westach trauen sich trotzdem nicht, klare Forderungen zu stellen. Sie möchten nicht schwierig wirken, oder sie wissen gar nicht, was sie eigentlich erwarten dürfen. Dabei ist es ganz einfach: Sie sind der Auftraggeber. Und ein guter Makler für Verkäufer hat keine Probleme mit klaren Erwartungen.
Dieser Ratgeber nennt zehn Dinge, die Sie von Ihrem Makler verlangen dürfen. Zu jedem erfahren Sie, warum das wichtig ist, wie Sie es ansprechen und wie Sie es im Vertrag oder per E-Mail festhalten. Dabei geht es auch um die Frage, für wen der Makler eigentlich arbeitet, was es mit der Doppeltätigkeit auf sich hat und wie Sie Ihre Interessen in der Verhandlung schützen. Rechtliche Einzelfragen klärt ein Anwalt oder Notar.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie sind Auftraggeber und dürfen Klarheit über Rolle, Leistungen und Kosten verlangen.
- Fragen Sie, ob der Makler auch für den Käufer tätig ist. Das muss offen erfolgen.
- Alle Angebote sollten Ihnen schriftlich vorgelegt werden.
- Regelmäßige Berichte und eine feste Ansprechperson dürfen Sie erwarten.
- Vereinbaren Sie klare Laufzeiten und vermeiden Sie automatische Verlängerungen.
- Die Provision ist verhandelbar, bei neues // nest beträgt sie 1,785 % statt vielerorts üblicher 3,57 %.
Warum ist diese Klarheit gerade für Verkäufer wichtig?
Ein Makler hat bei einem Verkauf ein natürliches Interesse an einem Abschluss. Das ist in Ordnung, denn davon lebt er. Doch Sie möchten mehr: einen guten Preis, Sicherheit, einen passenden Termin und einen Ablauf, bei dem Sie nicht das Gefühl haben, übergangen zu werden. Diese Interessen sind nicht immer identisch. Zwischen einem schnellen Abschluss und dem letzten Prozentpunkt beim Preis liegt oft ein Spannungsfeld.
Dazu kommt ein Wissensgefälle. Der Makler verkauft viele Häuser, Sie vielleicht nur dieses eine. Er weiß, wie Käufer denken, und kennt die üblichen Abläufe. Sie erfahren nur, was er Ihnen sagt. Das ist noch kein Problem, wenn er offen arbeitet. Es wird aber zu einem, wenn Sie nicht wissen, was Sie fragen können. Klare Absprachen gleichen dieses Gefälle aus.
Klare Forderungen sind auch kein Misstrauen. Im Gegenteil: Sie ersparen beiden Seiten Enttäuschungen. Ein guter Makler kennt solche Fragen und freut sich, wenn jemand vorbereitet ist. Wer dagegen schon bei der ersten Bitte empfindlich reagiert, gibt Ihnen einen wichtigen Hinweis. Die folgenden Punkte sind daher keine Schikane, sondern eine Grundlage für eine gute Zusammenarbeit.
Punkt 1: Sie dürfen wissen, für wen er arbeitet
Fragen Sie direkt: „Sind Sie nur für mich tätig oder auch für den Käufer?“ Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gibt es häufig eine Doppeltätigkeit. Der Makler schließt mit beiden Seiten einen Vertrag, und beide zahlen nach § 656c BGB den gleichen Prozentsatz. Das ist erlaubt, wenn es offen geschieht. Er muss dann aber beide fair behandeln und kann nicht einseitig nur Ihre Interessen vertreten.
Beim reinen Verkäufermakler ist die Lage einfacher, denn er arbeitet nur für Sie. Sie zahlen die Provision grundsätzlich selbst und können höchstens die Hälfte nach § 656d BGB an den Käufer weitergeben, die dieser erst zahlt, wenn Sie Ihren Anteil nachweislich bezahlt haben. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, die Sie sich erklären lassen sollten.
Wichtig ist vor allem, dass die Rolle klar ist. Fragen Sie: „Was bedeutet das in der Verhandlung? Was tun Sie, wenn ein Käufer Ihnen sagt, er könne auch mehr zahlen?“ Handelt ein Makler pflichtwidrig für die andere Seite, kann er nach § 654 BGB seinen Lohnanspruch verlieren. Lassen Sie sich die Antwort im Zweifel per E-Mail bestätigen. Das ist unkompliziert und schafft Klarheit.
Punkt 2: Sie dürfen eine begründete Bewertung verlangen
Sie müssen sich nicht mit einer Zahl am Küchentisch zufriedengeben. Bitten Sie um eine schriftliche Einschätzung, die Bodenrichtwert aus BORIS-Bayern, vergleichbare Verkäufe, Zustand, Baurecht und Lage im jeweiligen Ortsteil nennt. In Isen ist das besonders wichtig, denn ein Haus im historischen Ortskern, eines im Wohngebiet und ein Anwesen in Thonbach lassen sich nicht einfach gleich bewerten. Auch die Schwächen sollten darin stehen.
Fragen Sie außerdem, wie der Startpreis zustande kommt und was die Spanne bedeutet. Der Makler sollte auch erklären, wo er selbst unsicher ist. Vor allem bei Grundstücken im Außenbereich und bei alten Häusern gibt es oft offene Fragen. Eine ehrliche Antwort darauf ist mehr wert als eine scheinbar genaue Zahl. Fragen Sie auch: „Was wäre, wenn sich der Startpreis als falsch erweist?“
Sie dürfen auch eine zweite Meinung einholen. Das ist völlig üblich, und es macht Sie unabhängiger. Lassen Sie sich von niemandem zur Eile drängen. Wenn jemand behauptet, Sie würden mit einer zweiten Einschätzung sein Vertrauen missbrauchen, ist das eher ein Warnsignal als ein Grund, es sein zu lassen. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber Immobilienbewertung in Isen.
Punkt 3: Sie dürfen genaue Leistungen verlangen

„Wir kümmern uns um alles“ ist keine Leistungsbeschreibung. Sie dürfen verlangen, dass der Makler aufschreibt, was er tut: Bewertung, Unterlagen, Fotos, Grundriss, Exposé, Portale, Ansprache vorgemerkter Interessenten, Besichtigungen, Berichte, Bonitätsprüfung, Verhandlung, Notarvorbereitung, Übergabe. Fragen Sie auch nach Dingen, die nicht enthalten sind. So vermeiden Sie spätere Überraschungen.
Was mündlich versprochen wurde, sollte schriftlich festgehalten werden, etwa Drohnenaufnahmen bei einem großen Grundstück in Burgrain oder bestimmte Portale. Was nur gesagt wurde, lässt sich später schwer belegen. Am einfachsten ist eine Anlage zum Vertrag oder eine Bestätigung per E-Mail. Bei einem einfachen Maklerauftrag schuldet der Makler rechtlich nicht einmal eine bestimmte Tätigkeit, umso wichtiger ist es, dass die Leistungen beschrieben sind.
Fragen Sie außerdem, wer die Arbeit macht. Es hilft wenig, wenn beim Erstgespräch der Inhaber kommt und danach ein Berufseinsteiger Ihr Haus betreut. Lassen Sie sich sagen, wer die Besichtigungen führt und wer Ihr Ansprechpartner bleibt. Das sollte auch im Vertrag oder in einer Bestätigung stehen, wenn es Ihnen wichtig ist.
Punkt 4: Sie dürfen Einsicht in das Exposé verlangen
Bevor Ihr Haus öffentlich angeboten wird, sollten Sie das Exposé und das Inserat sehen und freigeben. Das ist kein übertriebener Wunsch, denn es geht um Ihr Haus, und Sie kennen es am besten. Prüfen Sie Wohnfläche, Baujahr, Modernisierungen, Grundriss und die Pflichtangaben aus dem Energieausweis. Für falsche Angaben können auch Sie in der Verantwortung stehen, deshalb sollten Sie genau hinsehen.
Sie können auch Änderungen am Text und an den Fotos verlangen. Ein Bild vom Wohnzimmer zeigt vielleicht zu viel Persönliches, ein Satz über die Nachbarn gehört nicht ins Exposé, und auch die genaue Adresse muss nicht unbedingt öffentlich sichtbar sein. Bei Häusern im Ort kann das wichtig sein, wenn nicht jeder sofort wissen soll, wer verkauft. Sprechen Sie Ihre Wünsche ruhig aus.
Fragen Sie außerdem, wo Ihr Haus überall angeboten wird, und lassen Sie sich die Links geben. Schauen Sie sich das Inserat ab und zu selbst an. Stimmt der Preis, sind die Bilder aktuell? Falls der Makler Änderungen vornimmt, sollten Sie das erfahren. Das klingt selbstverständlich, doch es wird oft vergessen. Halten Sie im Vertrag fest, dass Preisänderungen nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen.
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Punkt 5: Sie dürfen regelmäßige Berichte verlangen

Sie sollten nicht nachfragen müssen, um zu erfahren, was läuft. Vereinbaren Sie, dass Sie etwa alle zwei Wochen einen Bericht bekommen, der Zahlen zu Aufrufen, Anfragen, Exposés und Besichtigungen und auch inhaltliche Rückmeldungen enthält. Warum haben sich Interessenten gegen das Haus entschieden? Was gefiel ihnen, was nicht? Ohne solche Rückmeldungen wissen Sie nicht, ob am Preis oder an der Präsentation etwas zu ändern ist.
Fehlende Rückmeldung ist die häufigste Beschwerde von Verkäufern. Dabei ist es so einfach, sie zu vermeiden. Halten Sie den Rhythmus in einer E-Mail oder im Vertrag fest. Vereinbaren Sie auch, wie Sie Kontakt aufnehmen, per Telefon oder E-Mail, und in welcher Zeit Sie mit einer Antwort rechnen können. Bei wichtigen Ereignissen, zum Beispiel einem Angebot, sollten Sie sofort informiert werden.
Wenn es einmal schlecht läuft, sollte der Makler Ihnen das auch sagen und einen Vorschlag machen. Was hat er zuletzt getan, wenn wenig passierte? Wie könnte die Strategie angepasst werden? Sie möchten keine beruhigenden Floskeln, sondern eine ehrliche Einschätzung. Das gilt besonders, wenn Sie weit weg wohnen und das Haus in Westach nur selten sehen.
Punkt 6: Sie dürfen alle Angebote sehen
Das ist einer der wichtigsten Punkte. Ein Makler muss seinen Auftraggeber über vorliegende Angebote informieren. Lassen Sie sich alle Angebote schriftlich vorlegen, auch die niedrigen. Nur Sie können entscheiden, ob ein Angebot für Sie in Frage kommt. Ein Interessent, der scheinbar niedrig bietet, kann bei genauerem Hinsehen die besten Bedingungen bieten, etwa eine sichere Finanzierung und einen passenden Termin.
Fragen Sie auch nach Einzelheiten: Wer bietet, wie sicher ist die Finanzierung, welche Bedingungen werden gestellt? Natürlich ist nicht jede Einzelheit für Sie relevant, doch die wichtigen Punkte sollten Sie erfahren. Bei mehreren Interessenten sollte das Verfahren für alle gleich sein. Vereinbaren Sie außerdem, dass der Makler nicht von sich aus Zusagen macht, auch nicht mündlich, ohne vorher mit Ihnen gesprochen zu haben.
Vorsicht ist geboten, wenn ein Makler nur ein einziges Angebot sehr dringend empfiehlt oder auf eine schnelle Entscheidung drängt. Fragen Sie dann, warum das so eilig ist, und ob andere Interessenten informiert wurden. Natürlich sollten Sie gute Angebote auch nicht zu lange liegen lassen. Sie entscheiden aber auf Basis aller Informationen, nicht auf der Grundlage eines Gefühls.

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Punkt 7: Sie dürfen eine klare Laufzeit verlangen
Beim einfachen Maklerauftrag können Sie mehrere Makler beauftragen. Beim Alleinauftrag binden Sie sich an einen. Das kann sinnvoll sein, weil er dann Zeit und Geld investiert. Die Laufzeit sollte aber überschaubar sein. Üblich sind drei bis sechs Monate. Sie dürfen auch eine kürzere Laufzeit verlangen, und Sie sollten automatische Verlängerungen ablehnen. Eine Verlängerung sollte nur einvernehmlich erfolgen.
Klären Sie, was gilt, wenn Sie einen eigenen Interessenten haben, etwa einen Nachbarn. Beim qualifizierten Alleinauftrag müssen Sie auch solche Interessenten an den Makler verweisen. Lassen Sie bekannte Interessenten bei Bedarf im Vertrag ausnehmen. Prüfen Sie auch, wie lange nach Vertragsende noch eine Provision fällig werden kann, wenn der Käufer aus der Tätigkeit des Maklers stammt, und lassen Sie sich die vermittelten Interessenten auflisten.
Sie dürfen auch fragen, wie Sie vorzeitig aus dem Vertrag herauskommen, zum Beispiel, wenn der Makler nichts tut oder sich Ihre Lebensumstände ändern. Bei anhaltender Untätigkeit kann ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegen. Halten Sie Versäumnisse schriftlich fest. Wer von seiner Arbeit überzeugt ist, hat kein Problem mit einer fairen Ausstiegsregelung.
Punkt 8: Sie dürfen über Geld offen sprechen
Sie dürfen nach allem fragen, was Geld betrifft. Wie hoch ist die Provision einschließlich Mehrwertsteuer? Wann ist sie fällig? Gibt es Zusatzkosten, Pauschalen oder Gebühren? Was passiert, wenn nicht verkauft wird? Vorabgebühren und Reservierungsgebühren sollten Sie kritisch prüfen. Der Bundesgerichtshof hat 2023 eine vorformulierte Reservierungsgebühr für unwirksam erklärt, die auch beim Scheitern des Kaufs beim Makler bleibt.
Die Provision ist verhandelbar und gesetzlich nicht festgelegt. Sie dürfen also nach einem besseren Satz fragen und andere Angebote vergleichen. Rechnen Sie immer mit dem, was bei Ihnen ankommt. Ein Makler mit 3,57 % muss gut 1,8 % mehr erzielen als einer mit 1,785 %, damit bei Ihnen gleich viel bleibt. Wenn jemand behauptet, dass er seine Provision locker wieder einspielt, fragen Sie ihn nach Belegen.
Fragen Sie auch nach Einnahmen von Dritten. Erhält der Makler eine Vergütung, wenn er Ihnen oder dem Käufer einen Finanzierungsberater, einen Handwerker oder einen Umzugsdienst vermittelt? Das ist nicht verboten, sollte Ihnen aber bekannt sein. Es beeinflusst möglicherweise seine Empfehlungen. Eine offene Antwort schafft Vertrauen. Ausweichen ist ein Warnsignal.
Punkt 9: Sie dürfen Diskretion verlangen

Ein Verkauf ist Privatsache. Das gilt erst recht in einem Ort wie Isen, in dem sich vieles schnell herumspricht. Sie dürfen verlangen, dass Ihre Gründe, Ihre finanzielle Lage und Ihr Zeitdruck nicht an Interessenten weitergegeben werden. Wenn jemand erfährt, dass Sie dringend verkaufen müssen, kann das den Preis drücken. Auch bei einer Trennung oder einem Erbstreit ist Zurückhaltung wichtig.
Sie können auch einen diskreten Verkauf verlangen, wenn Ihnen das wichtig ist. Dann wird das Haus zunächst nicht öffentlich inseriert, sondern vorgemerkten Interessenten angeboten. Auch ohne genaue Adresse im Inserat und ohne Schild am Grundstück lässt sich vermarkten. Das kann die Reichweite einschränken, was der Makler Ihnen auch sagen sollte. Entscheiden Sie dann, was Ihnen wichtiger ist.
Klären Sie auch den Umgang mit Ihren Daten und Ihrem Haus. Wer darf Fotos sehen, wer bekommt das Exposé, wie werden Interessenten vor der Besichtigung geprüft? Bei vermieteten Häusern betrifft das auch die Daten Ihrer Mieter. Ein guter Makler spricht das von selbst an und gibt das Exposé nur nach Identifikation heraus. Das schützt auch Ihre Sicherheit.
Punkt 10: Sie dürfen auch Nein sagen
Am Ende sind Sie der Eigentümer. Sie dürfen ein Angebot ablehnen, auch wenn der Makler zur Annahme rät. Sie dürfen den Verkauf verschieben oder auch ganz abbrechen, wenn sich Ihre Lage ändert. Lesen Sie allerdings im Vertrag nach, ob dann Kosten anfallen, und lassen Sie sich das vorher erklären. Nach der gesetzlichen Grundidee verdient ein Makler erst dann, wenn durch seine Tätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt.
Sie dürfen auch Nein zu Dingen sagen, die Ihnen nicht gefallen: zu einer Besichtigung am Sonntagmorgen, zu einer Preissenkung, zu einem Schild am Gartenzaun, zu bestimmten Interessenten, solange Sie niemanden diskriminieren. Der Makler sollte Ihnen sagen, was aus seiner Sicht vielleicht klüger wäre. Doch die Entscheidung liegt bei Ihnen. Ohne Ihre Unterschrift beim Notar wird nichts verkauft.
Und Sie dürfen in Ruhe entscheiden. Wenn Sie den Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen haben, haben Sie als Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Auch beim Kaufvertrag gilt, dass der Notar den Entwurf bei Verbrauchern in der Regel zwei Wochen vorher zur Verfügung stellt. Diese Zeit dürfen und sollten Sie nutzen. Niemand kann Sie zwingen, schneller zu sein.
Ihr Team für den Immobilienverkauf in Isen

Eigentümer und Käufer bewerten unsere Arbeit auf ImmoScout24 mit „Exzellent“. Für Sie heißt das: eine Ansprechpartnerin, die Ihre Immobilie in Isen persönlich kennt, und ein Team, das zuverlässig liefert.
Wie halten Sie das alles fest?
Sie brauchen keinen komplizierten Vertrag. Eine einfache Anlage oder eine E-Mail mit den wichtigsten Punkten genügt. Die folgende Übersicht hilft Ihnen dabei.
| Punkt | Was Sie vereinbaren | Wo festhalten |
|---|---|---|
| Rolle | Für wen ist er tätig? | E-Mail oder Vertrag |
| Bewertung | Schriftlich mit Herleitung | Dokument |
| Leistungen | Vollständige Liste | Anlage zum Vertrag |
| Exposé | Freigabe vor Veröffentlichung | |
| Berichte | Etwa alle zwei Wochen | E-Mail oder Vertrag |
| Angebote | Alle schriftlich | E-Mail oder Vertrag |
| Laufzeit | 3 bis 6 Monate, keine Verlängerung | Vertrag |
| Geld | Provision und Zusatzkosten | Vertrag |
| Diskretion | Was bleibt vertraulich? | |
| Entscheidungen | Preis und Annahme nur durch Sie | Vertrag |
Ein guter Makler wird das ohne Probleme akzeptieren, und vieles wird er ohnehin schon so handhaben. Wer sich dagegen sträubt, zeigt Ihnen, wie die Zusammenarbeit später aussehen könnte.
Wie sieht Interessenvertretung im Alltag aus?

Interessenvertretung zeigt sich an kleinen Dingen. Wenn ein Interessent das Haus schlechtredet, widerspricht der Makler sachlich, statt nur zuzustimmen. Bei einem Haus mit alter Ölheizung erklärt er, dass die frühere Austauschpflicht seit dem 29. Juli 2026 entfallen ist. Bei einem alten Haus im Ortskern betont er das Besondere und nennt zugleich ehrlich den Aufwand. Er sorgt dafür, dass Sie nicht auf einem geplatzten Geschäft sitzen bleiben, und prüft die Finanzierung.
Sie zeigt sich auch im Kaufvertrag. Ein Makler, der für Sie arbeitet, achtet darauf, dass Kaufpreisfälligkeit, Übergabetermin und vereinbarte Einzelheiten im Entwurf stehen. Er ist kein Rechtsberater, kann Sie aber auf wichtige Punkte hinweisen und zur Klärung mit dem Notar raten. Auch nach dem Termin hilft er bei Fragen und beim Protokoll zur Übergabe.
Und sie zeigt sich darin, dass er Ihnen auch unangenehme Dinge sagt. Wer für Sie arbeitet, sagt Ihnen, wenn der Preis zu hoch ist oder wenn ein Angebot trotz allem gut ist. Er rät Ihnen vielleicht auch einmal von einem schnellen Verkauf ab. Solche Hinweise bringen ihm kurzfristig kein Geld und sind deshalb ein gutes Zeichen.
Welcher Makler erzielt in Isen den besten Preis?
Der beste Preis ist am ehesten von jemandem zu erwarten, der klar auf Ihrer Seite steht, einen begründeten Startpreis setzt, Käufer auch über den Ort hinaus erreicht und unberechtigte Abschläge abwehrt. Achten Sie darauf, wie er bei niedrigen Angeboten vorgeht und wie die Abschlüsse zum Startpreis lagen. Eine Garantie gibt es dennoch nicht. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Isen?.
Wie arbeitet neues // nest für Verkäufer?
Bei neues // nest betreut Ellen Günthel Isen und den gesamten Landkreis Erding. Sie klärt vorab mit Ihnen, wie der Vertrag aussieht und wer was zahlt, und auch alle zehn Punkte können Sie gern mit ihr besprechen. Für die vollständige Leistung zahlen Sie 1,785 % Provision inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %, fällig erst nach der Beurkundung. Mehr über sie erfahren Sie auf der Seite Immobilienmaklerin Ellen Günthel, einen Überblick bietet Immobilienmakler Erding.

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Isen von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Was ist ein Immobilienmakler für Verkäufer in Isen?
Ein Makler, der vom Verkäufer beauftragt ist und dessen Interessen bei Preis, Termin und Sicherheit vertritt.
Darf der Makler auch für den Käufer tätig sein?
Ja, wenn das offen erfolgt. Beide zahlen dann den gleichen Prozentsatz.
Muss der Makler alle Angebote vorlegen?
Er muss Sie darüber informieren. Lassen Sie sich alle schriftlich geben.
Darf ich ein Angebot ablehnen?
Ja, auch wenn der Makler zur Annahme rät.
Kann ich den Vertrag kündigen?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei anhaltender Untätigkeit kann ein wichtiger Grund vorliegen.
Wie oft sollte ich Berichte bekommen?
Üblich ist etwa alle zwei Wochen.
Ist die Provision verhandelbar?
Ja, sie ist gesetzlich nicht festgelegt.
Wer betreut bei neues // nest Isen?
Ellen Günthel betreut Isen und den Landkreis Erding.
Fazit
Als Verkäufer in Isen dürfen Sie von Ihrem Makler viel verlangen: Klarheit über die Rolle, eine begründete Bewertung, genaue Leistungen, Einsicht ins Exposé, regelmäßige Berichte, alle Angebote, eine klare Laufzeit, offene Worte über Geld, Diskretion und das Recht auf ein Nein. Ergänzend empfehlen wir die Ratgeber Makler in Isen, Seriöser Immobilienmakler in Isen und Professioneller Immobilienmakler in Isen. Ellen Günthel erreichen Sie unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular.





