Scheidungsimmobilie in Trudering: Verkaufen, übernehmen oder vermieten? Wege, Fristen und Fallstricke

Das gemeinsame Haus in der Gartenstadt Trudering oder die Wohnung in der Messestadt Riem war einmal der Mittelpunkt eines gemeinsamen Lebens. Nach einer Trennung wird es oft zum schwierigsten Thema: Wer bleibt wohnen? Wer zahlt die Raten? Kann einer den anderen auszahlen, oder muss verkauft werden? Dazu kommen Gefühle, Kinder, die Sorge um das Geld und oft auch ein enger Zeitrahmen. Dabei gibt es meist mehr Möglichkeiten, als es im ersten Moment scheint, und wer früh miteinander spricht, kann viel Geld und Ärger sparen.
Dieser Ratgeber zeigt die vier üblichen Wege für eine Immobilie bei Trennung und Scheidung: Verkauf, Übernahme durch einen Partner, gemeinsame Vermietung und, als letzter Ausweg, die Teilungsversteigerung. Sie erfahren, was mit dem Kredit geschieht, welche Fristen und Steuern eine Rolle spielen, wie sich die Spekulationsfrist auswirkt und was es in Trudering besonders zu beachten gibt. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung, die in dieser Situation oft sinnvoll ist. Wenn Sie sich für den Verkauf entscheiden, arbeitet Ellen Günthel neutral mit beiden Parteien zusammen.
Das Wichtigste in Kürze
- Stehen beide im Grundbuch, müssen auch beide dem Verkauf zustimmen.
- Der Kredit läuft weiter, beide haften in der Regel gegenüber der Bank, unabhängig von der Trennung.
- Eine Übernahme durch einen Partner setzt eine neue Finanzierung und oft die Entlassung des anderen aus dem Kredit voraus.
- Bei Übertragung zwischen Ehegatten fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an.
- Die Spekulationsfrist kann greifen, wenn ein Partner schon ausgezogen ist und der andere im Haus bleibt.
- Eine Teilungsversteigerung ist meist die schlechteste Lösung für beide.
- Ein Verkauf vor dem Scheidungstermin kann Fragen zu Zugewinn und Vermögensaufteilung erleichtern.
Welche Wege gibt es für die Immobilie?
Die Tabelle stellt die vier Möglichkeiten gegenüber. Welche passt, hängt von Ihrer Finanzlage, vom Verhältnis zueinander und von den Kindern ab.
| Weg | Voraussetzung | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Gemeinsamer Verkauf | Einigung beider | klare Trennung, meist guter Erlös | Abschied vom Zuhause |
| Übernahme durch einen Partner | neue Finanzierung, Einigung über den Wert | Kinder bleiben im Umfeld | hohe Belastung für den Übernehmenden |
| Gemeinsame Vermietung | Einigung, gute Zusammenarbeit | Immobilie bleibt, Ertrag | Bindung, Steuerthema, Konfliktpotenzial |
| Teilungsversteigerung | Antrag eines Partners | Ausweg bei Blockade | Kosten, Dauer, meist niedriger Preis |
In den meisten Fällen ist eine Einigung auf Verkauf oder Übernahme der bessere Weg. Ein Haus aufzugeben, fällt schwer, aber in Trudering sind die laufenden Kosten und Kreditraten für eine Person allein oft nicht tragbar. Machen Sie sich früh ein Bild von Ihren Zahlen, bevor Sie festlegen, was mit der Immobilie geschehen soll.
Wer darf nach der Trennung im Haus bleiben?
Solange die Scheidung nicht rechtskräftig ist, gelten Sonderregeln für die Ehewohnung. In der Trennungszeit kann das Familiengericht auf Antrag die Nutzung regeln, insbesondere wenn es um das Wohl der Kinder geht. Das Eigentum ändert sich dadurch nicht. Bleibt ein Partner im Haus wohnen, kann der ausgezogene unter Umständen eine Nutzungsentschädigung verlangen, was jedoch mit dem Unterhalt verrechnet werden kann. Sprechen Sie das offen und möglichst schriftlich an.
Wichtig ist auch, wer während dieser Zeit die Raten zahlt. Oft übernimmt sie der Partner, der wohnen bleibt, oder sie werden beim Unterhalt berücksichtigt. Halten Sie alles fest, was zahlt wer und wofür, auch wenn es zunächst nur eine Übergangslösung ist. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht kann die Einzelheiten beurteilen. Bei Kindern geht es oft um den Wunsch, dass sie im vertrauten Umfeld in Trudering bleiben. Das spricht aber nicht zwangsläufig für das Halten des Hauses, wenn die finanzielle Last zu groß wird.
Was geschieht mit dem Kredit?
Haben beide den Darlehensvertrag unterschrieben, haften auch beide gegenüber der Bank für die volle Summe, und zwar unabhängig davon, wer wohnt oder wer sich scheiden lässt. Das ändert sich erst, wenn die Bank einen Partner aus der Haftung entlässt oder das Darlehen zurückgezahlt wird. Sprechen Sie deshalb früh mit Ihrer Bank. Rückstände schaden beiden und können im schlimmsten Fall zu einer Zwangsversteigerung führen.
Beim Verkauf wird das Darlehen in der Regel aus dem Kaufpreis abgelöst. Liegt die Zinsbindung noch in der Zukunft, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Fragen Sie nach der Höhe, denn manchmal lohnt es sich, den Termin etwas zu verschieben. Bei einem Kredit, der schon länger als zehn Jahre seit vollständiger Auszahlung läuft, besteht ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Monaten. Prüfen Sie außerdem, ob der Kredit auf eine Anschlussimmobilie übertragen werden kann. Einige Banken bieten das an, aber das sollte geprüft werden, bevor Sie sich darauf verlassen.
Wie funktioniert die Übernahme durch einen Partner?

Wenn einer im Haus bleiben möchte, muss er dem anderen dessen Anteil abkaufen. Dazu braucht es zunächst eine Einigung über den Wert. In Trudering kann das schwierig sein, weil sich der Wert oft aus dem Grundstück ergibt, und ein Bauträger womöglich eine deutlich höhere Zahl nennen würde als eine Familie. Eine neutrale Einschätzung oder ein Gutachten hilft, Streit zu vermeiden. Berücksichtigen Sie auch die vorhandene Restschuld.
Danach muss der Übernehmende die Finanzierung allein stemmen. Die Bank prüft, ob sein Einkommen ausreicht, und muss den anderen aus der Haftung entlassen. Der Vertrag wird notariell beurkundet und das Grundbuch geändert. Grunderwerbsteuer fällt zwischen Ehegatten in der Regel nicht an, auch bei Übertragungen im Zusammenhang mit der Scheidung. Notar und Grundbuch kosten aber Gebühren. Prüfen Sie außerdem, ob sich die Übernahme auch langfristig trägt, denn zur Rate kommen Instandhaltung, Heizung und Rücklagen. Gerade ein älteres Haus in der Gartenstadt kann in den Folgejahren viel Geld verlangen.
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Wann ist ein gemeinsamer Verkauf die beste Lösung?
Ein Verkauf ist oft der sauberste Weg: Die Schulden werden abgelöst, der Rest wird geteilt, und beide können neu anfangen. Der Erlös liegt in Trudering häufig über dem, was sich bei einer Zwangslage oder Versteigerung erzielen ließe. Ein Verkauf braucht aber die Zustimmung beider. Beide müssen den Kaufvertrag unterschreiben oder sich vertreten lassen. Es hilft, die Rahmenbedingungen schriftlich festzuhalten: Angebotspreis, Mindestpreis, Ansprechpartner, Verteilung des Erlöses.
Die Maklerin sollte mit beiden gleich offen kommunizieren, keine Vertraulichkeiten weitergeben und Berichte an beide schicken. Es empfiehlt sich, Interessenten nicht von der Trennung wissen zu lassen, denn wer davon erfährt, versucht oft, den Preis zu drücken. Bei Besichtigungen muss nicht jeder dabei sein. Wie das im Einzelnen abläuft, beschreibt der Ratgeber Hausverkauf mit Makler in Trudering. Wenn Sie zunächst den Wert kennen möchten, hilft der Ratgeber Kostenlose Immobilienbewertung in Trudering.
Was bedeutet die Spekulationsfrist bei einer Trennung?

Hier verbirgt sich eine häufige Falle. Beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf bleibt der Gewinn steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde. Zieht ein Partner aus und der andere bleibt, kann die Eigennutzung für den Ausgezogenen entfallen. Dann kann auf seinen Anteil Einkommensteuer anfallen, wenn er verkauft oder an den Partner überträgt. Die Finanzgerichte haben dazu teils differenzierte Entscheidungen getroffen, etwa bei gemeinsamen Kindern, die weiter im Haus wohnen.
Auch die Übertragung des Anteils an den Partner kann als Veräußerung gelten, wenn dafür ein Ausgleich gezahlt wird. Wer die Immobilie vor weniger als zehn Jahren gekauft hat, sollte deshalb vor dem Auszug oder spätestens vor dem Notartermin steuerlichen Rat einholen. Das gilt auch beim Verkauf einer Eigentumswohnung in der Messestadt Riem, die oft erst vor einigen Jahren erworben wurde. Die Frage ist nicht trivial, und es gibt hier im Einzelfall Gestaltungsspielraum.

Ellen Günthel kennt den Markt in Trudering und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Was hat die Immobilie mit dem Zugewinnausgleich zu tun?
Wer im gesetzlichen Güterstand lebt, teilt bei der Scheidung den in der Ehe erzielten Vermögenszuwachs. Die Immobilie fließt mit ihrem Wert zum Stichtag ein, also meist dem Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird. Gehört sie beiden, ist das meist einfacher zu berechnen als bei Alleineigentum eines Partners. Dann steht dem anderen nicht automatisch ein Anteil am Haus zu, aber möglicherweise ein Ausgleich in Geld. Auch ein Ehevertrag kann hier alles anders regeln.
Gerade bei einem Grundstück, dessen Wert durch Baurecht stark gestiegen ist, kann es um hohe Summen gehen. Ein Gutachten wird dann häufig nötig, wenn keine Einigung gelingt. Prüfen Sie außerdem, ob ein Eigentümerwechsel vor dem Stichtag Auswirkungen hat. Das alles sollte eine Anwältin oder ein Anwalt für Familienrecht einschätzen. Wir geben dazu keine Rechtsberatung, liefern aber auf Wunsch eine Einschätzung des Marktwerts. Wer die Frage früh klärt, vermeidet, dass der Verkauf zum Streitpunkt wird.
Was passiert bei der Teilungsversteigerung?

Stehen beide im Grundbuch und finden keine Einigung, kann jeder beim Vollstreckungsgericht die Teilungsversteigerung beantragen. Bei Ehegatten kann vor der Scheidung zusätzlich eine Zustimmung erforderlich sein, wenn es sich um das wesentliche Vermögen handelt. Das Gericht lässt den Verkehrswert ermitteln und setzt einen Termin an, was oft viele Monate dauert. Für einen Erfolg bedarf es Bietern, die häufig nur einen eingeschränkten Einblick in die Immobilie erhalten und deshalb Sicherheitsabschläge einrechnen.
Der Erlös liegt daher oft unter dem, was ein freier Verkauf bringen würde. Die Kosten gehen zulasten aller, und der Weg belastet zusätzlich. Oft dient ein Antrag vor allem als Druckmittel, um eine Einigung herbeizuführen, und viele Verfahren enden tatsächlich vor dem Termin. Vor diesem Schritt sollte daher eine Mediation oder eine Verhandlung über die Anwälte versucht werden. Für die Kinder ist eine Einigung meist auch die bessere Lösung, weil sich das Verfahren über lange Zeit hinziehen kann.
Welche Kosten fallen bei welchem Weg an?
Die folgende Übersicht zeigt, womit Sie je nach Weg rechnen sollten. Die Höhe hängt von Ihrem Fall ab.
| Posten | Verkauf | Übernahme | Versteigerung |
|---|---|---|---|
| Maklerprovision | ja, bei neues // nest 1,785 % | nein | nein |
| Notar und Grundbuch | Käufer | meist Übernehmender | Gericht, Gutachter |
| Vorfälligkeitsentschädigung | möglich | möglich bei Umschuldung | möglich |
| Grunderwerbsteuer | Käufer | zwischen Ehegatten in der Regel frei | beim Ersteher |
| Steuer auf Veräußerungsgewinn | prüfen | prüfen | prüfen |
| Gutachten | nur bei Bedarf | oft sinnvoll | Pflichtbestandteil |
| Anwaltskosten | je nach Fall | je nach Fall | oft höher |
Rechnen Sie mit dem, was am Ende für jeden übrig bleibt, statt nur mit dem Bruttopreis. Gerade der gemeinsame Verkauf kann trotz Provision der beste Weg sein, weil ein deutlich besserer Preis erzielt wird und der Kredit sauber abgelöst werden kann. Wie der Preis zustande kommt, erklärt der Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Trudering?.
Faire Provision für Trudering: Die Maklerinnen erklären, wie das geht
Viele Eigentümer in Trudering fragen uns, wie eine Provision von 1,785 % für Verkäufer möglich ist. In diesem kurzen Video erklären Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller, wie unser Modell funktioniert.
- Geringere Fixkosten durch eine optimierte Kostenstruktur
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Lohnt sich eine gemeinsame Vermietung?
Manche Paare überlegen, das Haus nach der Trennung gemeinsam zu vermieten, etwa weil sie den Verkauf aufschieben möchten oder weil die Kinder es einmal übernehmen sollen. Das kann funktionieren, wenn beide gut miteinander auskommen. Beide bleiben dann aber Vermieter und müssen Entscheidungen über Reparaturen, Mieterhöhungen und Nebenkosten gemeinsam treffen. Bei einem Verhältnis, das bereits angespannt ist, wird das schnell zu einer Dauerbelastung.
Finanziell sollten Sie prüfen, ob die Miete die Raten und Instandhaltungskosten deckt. Ein älteres Haus braucht oft Investitionen, bevor es vermietet werden kann. Eine Vermietung kann außerdem die spätere Spekulationsfrist berühren, denn die Eigennutzung endet damit. Hinzu kommt, dass ein vermietetes Haus sich später in der Regel anders verkaufen lässt als ein leeres. Die Besonderheiten beschreibt der Ratgeber Vermietete Immobilie verkaufen in Trudering. Wer sich trotz dieser Punkte für die Vermietung entscheidet, sollte klare schriftliche Regeln vereinbaren, auch für den Fall, dass einer später aussteigen möchte.
In welcher Reihenfolge gehe ich am besten vor?

In der ersten Zeit nach einer Trennung hilft eine einfache Reihenfolge. Klären Sie zuerst, wer die Raten zahlt und wer vorerst im Haus wohnt. Lassen Sie sich danach anwaltlich beraten und den Wert der Immobilie einschätzen. Sprechen Sie mit Ihrer Bank über Restschuld, Zinsbindung und Handlungsmöglichkeiten. Prüfen Sie dann, ob eine Übernahme tragbar ist. Erst wenn das feststeht, entscheiden Sie zwischen Übernahme und Verkauf.
Sammeln Sie parallel die Unterlagen, damit nichts verloren geht, wenn einer auszieht. Eine Übersicht bietet der Ratgeber Unterlagen für den Hausverkauf in Trudering. Vereinbaren Sie außerdem, wie Sie mit Anfragen von Bauträgern umgehen, die vielleicht in dieser Zeit eingehen. Die Einschätzung sollte unabhängig sein, und Zusagen sollte nur machen, wer beide Unterschriften beisammen hat.
Worauf kommt es in Trudering besonders an?
In Trudering kommen zwei Besonderheiten hinzu. Erstens liegt viel Wert im Grundstück. Bevor einer übernimmt oder ein Preis vereinbart wird, sollte also geklärt sein, was das Grundstück für einen Bauträger wert sein könnte. Sonst gibt es später Streit, wenn der Übernehmende kurz darauf an einen Bauträger verkauft. Eine Nachzahlungsklausel kann das regeln, falls gewünscht. Zweitens geht es oft um Kinder und ihren Schulweg. Viele Eltern möchten im Viertel bleiben.
Mit dem Verkaufserlös lässt sich womöglich auch eine kleinere Wohnung im Stadtteil oder in Riem finanzieren. Wer in der Nähe bleibt, erleichtert den Kindern den Übergang. Sprechen Sie darüber frühzeitig, und planen Sie den Auszug so, dass er möglichst nicht in eine Prüfungsphase fällt. Der Kaufvertrag kann einen passenden Übergabetermin vorsehen. Weitere Informationen über die Teilmärkte finden Sie im Ratgeber Guter Immobilienmakler in Trudering.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit der Maklerin ab?
Bei einem Verkauf im Rahmen einer Trennung arbeitet die Maklerin mit beiden Eigentümern. Sie führt ein Erstgespräch, gemeinsam oder getrennt, wie es Ihnen leichter fällt. Beide erhalten dieselben Informationen und Berichte. Entscheidungen werden schriftlich festgehalten, und wenn sich zwei nicht einigen können, kann sie die Fakten neutral darlegen. Rechts- und Steuerfragen verweist sie an die jeweiligen Anwälte oder Steuerberater.
Wichtig ist auch, dass die Trennung nicht nach außen dringt. Fotos werden so gemacht, dass nichts auffällt, und Interessenten erfahren nur, was sie für den Kauf wissen müssen. Bei neues // nest übernimmt Ellen Günthel das persönlich im Münchner Osten. Die Provision beträgt 1,785 % statt der verbreiteten 3,57 % und ist erst nach der Beurkundung fällig. Eine Übersicht bietet die Seite Immobilienmakler Trudering. Wie Sie seriöse Anbieter erkennen, erklärt der Ratgeber Seriöser Immobilienmakler in Trudering.

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Trudering von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Kann mein Partner das Haus ohne mich verkaufen?
Nicht, wenn Sie beide im Grundbuch stehen. Beide müssen unterschreiben.
Wer zahlt die Raten nach der Trennung?
Gegenüber der Bank haften beide. Intern sollte eine Vereinbarung getroffen werden, oft im Zusammenhang mit dem Unterhalt.
Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn einer übernimmt?
Zwischen Ehegatten in der Regel nicht, auch im Zusammenhang mit der Scheidung.
Fällt Spekulationssteuer an?
Das kann sein, wenn die Immobilie weniger als zehn Jahre im Besitz ist und nicht durchgehend selbst genutzt wurde. Lassen Sie das prüfen.
Wann ist der beste Zeitpunkt zum Verkauf?
Das hängt von Finanzen, Kindern und Stichtag ab. Viele verkaufen vor oder während des Scheidungsverfahrens, um Klarheit zu schaffen.
Was passiert, wenn mein Partner nicht verkaufen will?
Reden, vermitteln lassen, anwaltlich klären. Als letzter Ausweg bleibt die Teilungsversteigerung.
Erfahren die Käufer von der Trennung?
Nicht zwingend. Es ist besser, wenn sie die Gründe nicht kennen, da es sonst den Preis drücken kann.
Können wir getrennt mit der Maklerin sprechen?
Ja, Ellen Günthel spricht auch einzeln mit Ihnen und informiert beide gleich.
Fazit
Bei einer Scheidungsimmobilie in Trudering führt der beste Weg meist über eine frühe Einigung: gemeinsamer Verkauf oder Übernahme, mit einer neutralen Einschätzung des Werts. Klären Sie Kredit, Spekulationsfrist und Zugewinn rechtzeitig mit Fachleuten, und nutzen Sie die Teilungsversteigerung nur als letzten Ausweg. Ellen Günthel begleitet Sie beide neutral und diskret. Sprechen Sie mit uns unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular.






