Immobilienmakler in München | neues // nest Immobilien
  • Link zu Instagram
  • HOME
  • AKTUELLE IMMOBILIEN
  • FÜR VERKÄUFER
  • FÜR KÄUFER
  • WERTERMITTLUNG
  • BLOG
  • ÜBER UNS ▾
    • Marion Schoppe
    • Anna Wagenstaller-Fent
    • Ellen Günthel
  • Referenzen
  • Kontakt
  • Vor Ort
    • Dachau
    • Ebersberg
    • Erding
    • Germering
    • Grünwald
    • Neubiberg
    • Ottobrunn
    • Rosenheim
    • Vaterstetten
    • Trudering
    • Pasing
    • Bad Aibling
    • Obermenzing
    • Grafing
    • Bogenhausen
    • Schwabing
    • Markt Schwaben
    • Solln
  • Menü Menü
WordPress

Geerbte Immobilie verkaufen in Wörth: Die fünf Steuerfragen, die Erben kennen sollten

Geerbte Immobilie verkaufen Wörth: Unterzeichnung eines Dokuments
Geerbte Immobilie verkaufen Wörth: Unterzeichnung eines Dokuments

Wer ein Haus erbt, denkt zuerst an die Familie, dann an das Haus und irgendwann an die Steuer. Das ist die falsche Reihenfolge, wenn es um Geld geht. Denn manche steuerliche Frage entscheidet sich an einem bestimmten Datum oder daran, wer in dem Haus wohnt. Wer zu früh auszieht, zu schnell verkauft oder einen Bruder ohne Beratung auszahlt, kann unnötig zahlen. Wer dagegen früh mit einem Steuerberater spricht, kann oft in Ruhe entscheiden. Dieses Thema wirkt trocken, doch es betrifft bei einem Haus schnell große Beträge.

Dieser Ratgeber beantwortet fünf Steuerfragen, die bei einem geerbten Haus in Wörth häufig auftreten. Er ersetzt keine Beratung, denn jeder Fall ist anders, und die genauen Regeln hängen von vielen Einzelheiten ab. Sie wissen danach aber, welche Fragen Sie stellen sollten. Dazu kommen die Dinge, die unabhängig von der Steuer anstehen: Fristen, Sicherung des Hauses, Grundbuch und der Verkauf selbst. Für den Verkauf ist Ellen Günthel bei neues // nest Ihre Ansprechpartnerin. Steuer- und Rechtsfragen klären Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erbfallanzeige an das Finanzamt ist in der Regel binnen 3 Monaten fällig.
  • Freibeträge betragen für Ehepartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro, für Nichten und Neffen 20.000 Euro.
  • Das Familienheim kann steuerfrei übergehen, doch dafür gelten strenge Bedingungen und eine Frist von zehn Jahren.
  • Beim Verkauf kann Einkommensteuer anfallen. Erben übernehmen die Besitzzeit des Verstorbenen.
  • Eine Auszahlung unter Erben kann steuerlich wie ein Verkauf wirken.
  • Sprechen Sie mit einem Steuerberater, bevor Sie etwas unterschreiben.

Was ist unabhängig von der Steuer zuerst zu tun?

Beginnen Sie mit den Fristen. Die Erbschaft kann in der Regel binnen 6 Wochen ausgeschlagen werden, in Auslandsfällen binnen 6 Monaten. Ein gefundenes Testament muss beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Prüfen Sie früh, ob Schulden bestehen. Sichern Sie außerdem das Haus. Informieren Sie den Gebäudeversicherer über Erbfall und Leerstand, und fragen Sie nach den Bedingungen. Holen Sie die Schlüssel ein, sichern Sie Papiere und Wertsachen, und klären Sie die Heizung für den Winter.

Sammeln Sie von Anfang an Belege: Beerdigungskosten, Rechnungen für das Haus, Nachlasspflegekosten und alles, was im Zusammenhang mit dem Erbe anfällt. Sie können bei der Erbschaftsteuer eine Rolle spielen. Bei einer Erbengemeinschaft sollten Sie außerdem klären, wer die Rechnungen zahlt. Innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall lässt sich das Grundbuch in der Regel gebührenfrei berichtigen, wenn ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vorliegt.

Frage 1: Muss ich Erbschaftsteuer zahlen?

Das hängt von zwei Dingen ab: dem Wert dessen, was Sie erben, und Ihrem Verwandtschaftsgrad. Die Freibeträge betragen für Ehepartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro von jedem Elternteil, für Nichten und Neffen 20.000 Euro. Was darüber hinausgeht, wird nach einem Steuersatz versteuert, der ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad abhängt. Bei einem Haus im Umland von München kann ein Kind mit dem Freibetrag vielleicht auskommen, während eine Nichte schnell in die Steuer rutscht.

Das Finanzamt ermittelt den Wert des Hauses für diesen Zweck nach eigenen Regeln. Dieser Wert kann höher liegen, als das Haus tatsächlich bringt, etwa bei einem Sanierungsfall. Dann kann ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden, zum Beispiel durch ein Gutachten oder einen zeitnahen Verkauf. Die Anforderungen sind streng, also fragen Sie vorher Ihren Steuerberater. Die Erbfallanzeige an das Finanzamt ist in der Regel binnen 3 Monaten fällig, wenn nicht schon das Gericht oder ein Notar gemeldet hat. Was als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann, also zum Beispiel Schulden und Beerdigungskosten, sollte Ihr Steuerberater einrechnen.

Frage 2: Bleibt das Familienheim steuerfrei?

Unter bestimmten Bedingungen kann das vom Verstorbenen selbst genutzte Haus steuerfrei auf den Ehepartner oder die Kinder übergehen. Dafür muss der Erbe aber unverzüglich selbst einziehen und das Haus zehn Jahre lang selbst nutzen. Bei Kindern gilt die Befreiung außerdem nur für eine Wohnfläche bis zu einer bestimmten Grenze. Wer vorher auszieht oder verkauft, kann die Befreiung rückwirkend verlieren, es sei denn, zwingende Gründe wie eine Pflegebedürftigkeit stehen dem entgegen. Für Ehepartner, die ohnehin im Haus wohnen, ist das oft wichtig. Für Kinder, die weit weg wohnen, kommt das meist nicht infrage.

Was das für den Verkauf bedeutet: Wer in den Jahren nach dem Erbfall verkaufen möchte, sollte vorher rechnen. Sonst wird eine Steuerbefreiung nachträglich rückgängig gemacht. Liegt das Erbe ohnehin unter dem Freibetrag, spielt das vielleicht keine Rolle. Sprechen Sie mit dem Steuerberater, bevor Sie einen Makler beauftragen. Falls ein Ehepartner später umziehen möchte, gibt der Ratgeber Haus verkaufen im Alter in Wörth einen Überblick über die Wege.

Frage 3: Fällt beim Verkauf Einkommensteuer an?

Füllfederhalter auf beschriebenem Papier (Geerbte Immobilie verkaufen Wörth)

Das ist eine andere Steuer als die Erbschaftsteuer, und viele verwechseln beides. Wird ein Haus innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, kann ein Gewinn steuerpflichtig sein. Erben übernehmen die Besitzzeit des Verstorbenen. Hat dieser das Haus also vor mehr als zehn Jahren gekauft, ist die Frist in der Regel abgelaufen. Hat er es kürzlich gekauft, schauen Sie genauer hin. Die Besteuerung kann auch entfallen, wenn das Haus durchgehend oder im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst genutzt wurde. Wie die Nutzung des Verstorbenen und die eines Erben dabei zusammen zu betrachten sind, sollte geprüft werden.

Heikel kann es werden, wenn das Haus nach dem Erbfall vermietet wird oder lange leer steht, und der Kauf noch nicht zehn Jahre zurückliegt. Dann ändert sich die Lage vielleicht. Auch bei einem früheren landwirtschaftlichen Betrieb, wie er in den kleinen Orten der Gemeinde vorkommen kann, gelten andere Regeln, und eine Betriebsaufgabe kann Steuern auslösen. Klären Sie das, bevor Sie sich auf einen Verkaufstermin festlegen.

Frage 4: Was passiert bei einer Auszahlung unter Erben?

Viele Erben denken, die Auszahlung eines Bruders sei reine Familiensache. Steuerlich kann das anders aussehen. Zahlt ein Erbe die anderen aus, kann das wie ein Kauf ihrer Anteile behandelt werden. Für denjenigen, der ausgezahlt wird, kann das unter Umständen einen Verkauf darstellen, und auch hier spielt die Zehnjahresfrist eine Rolle. Bei Miterben fällt beim Teilen des Nachlasses in der Regel keine Grunderwerbsteuer an, doch im Einzelfall sollte man das prüfen lassen. Der Notar erklärt die Form und der Steuerberater die Folgen.

Jetzt Kontakt aufnehmenImmobilie kostenlos bewerten

Was das für den Verkauf bedeutet: Klären Sie vorher, ob eine Auszahlung oder ein gemeinsamer Verkauf für alle günstiger ist. Dafür braucht es einen Wert, auf den sich alle einigen, oft über einen gemeinsam beauftragten Sachverständigen. Prüfen Sie auch, ob die Bank eine Finanzierung trägt. Die Grundlagen erklärt der Ratgeber Immobilienbewertung in Wörth.

Nur 1,785 %Makler­provisionfür Verkäufer

Ihr fairer und günstiger Immobilienmakler in Wörth

Sie sparen bei neues // nest 50 % der vielerorts üblichen Verkäuferprovision und erhalten trotzdem die volle Leistung für Ihre Immobilie in Wörth: persönlich, vollständig und mit sehr guten Bewertungen von Eigentümern. Gern erklären wir Ihnen im persönlichen Gespräch, wie wir vorgehen und was Sie konkret sparen.

Jetzt Kontakt aufnehmen089 / 599 79 300

Frage 5: Was lässt sich abziehen?

Das Team von neues // nest Immobilien (Geerbte Immobilie verkaufen Wörth)

Bei der Erbschaftsteuer können Nachlassverbindlichkeiten den steuerpflichtigen Wert mindern. Dazu gehören Schulden des Verstorbenen, offene Rechnungen und in bestimmtem Umfang Beerdigungs- und Nachlasskosten. Heben Sie die Belege auf. Beim Verkauf können bei einem steuerpflichtigen Gewinn die Anschaffungs- und Verkaufskosten eine Rolle spielen, zu denen auch die Provision gehören kann. Solche Fragen sollte der Steuerberater anhand Ihrer Unterlagen klären.

Ein besonderer Punkt ist die Frage, ob Renovierungen oder Räumungskosten abzugsfähig sind. Das ist nicht immer der Fall, und es kommt auf die Art der Kosten an. Fragen Sie vor größeren Ausgaben nach, zumal sich Sanierungen vor dem Verkauf ohnehin selten rechnen. Bei der Heizung besteht übrigens keine Eile: Nach dem seit dem 29. Juli 2026 geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz darf eine bestehende Anlage weiterlaufen und repariert werden. Eine frühere Austauschpflicht ist entfallen. Beim Eigentümerwechsel kann die Dämmung der obersten Geschossdecke und zugänglicher Leitungen eine Rolle spielen, was aber häufig erst den Käufer betrifft.

Die fünf Fragen im Überblick

Frage Worauf es ankommt Wen Sie fragen sollten
Erbschaftsteuer Wert, Verwandtschaft, Freibetrag Steuerberater, Finanzamt
Familienheim Selbstnutzung, zehn Jahre, Bedingungen Steuerberater
Einkommensteuer beim Verkauf Besitzzeit, Nutzung, Vermietung Steuerberater
Auszahlung unter Erben Form, Quoten, Frist Notar, Steuerberater
Abzüge Belege, Art der Kosten Steuerberater
Ellen Günthel, Immobilienmaklerin bei neues // nest
Wertermittlung für Ihre Immobilie in Wörth

Ellen Günthel kennt den Markt in Wörth und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Wertermittlung anfragen089 / 599 79 300

Welche Entscheidungen haben steuerliche Folgen?

Manche Schritte wirken harmlos und können doch etwas verändern. Diese Übersicht zeigt, wo Sie vorher nachfragen sollten. Sie ersetzt keine Beratung, denn es kommt immer auf den Einzelfall an.

Entscheidung Mögliche steuerliche Folge Vorher klären
Ein Erbe zieht ein Familienheim, Selbstnutzung Bedingungen und Frist
Das Haus wird vermietet Zehnjahresfrist, Einkünfte Kaufdatum, Nutzung
Das Haus steht lange leer Selbstnutzung endet Zeitpunkt des Verkaufs
Ein Erbe wird ausgezahlt Wie ein Teilverkauf möglich Form, Quoten, Frist
Ein Anteil wird verkauft Einkommensteuer möglich, Vorkaufsrecht Frist, Mitteilung an Miterben
Sanierung vor dem Verkauf Abzug nicht immer möglich Art der Kosten
Verkauf kurz nach dem Erbfall Beleg für einen niedrigeren Wert möglich Zeitnähe, Anforderungen

Was ändert sich, wenn ein Erbe einzieht?

Der Gedanke liegt nahe: Einer zieht ein, und das Haus bleibt in der Familie. Für das Familienheim kann das steuerlich attraktiv sein, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Prüfen Sie aber, was das über zehn Jahre bedeutet. Wer vorher wieder auszieht, kann die Befreiung rückwirkend verlieren, außer es liegen zwingende Gründe vor. Ein Job in einer anderen Stadt reicht dafür in der Regel nicht. Bei einer Erbengemeinschaft stellt sich zudem die Frage, wie die anderen ausgeglichen werden. Auch hier kann eine Auszahlung steuerlich eine Rolle spielen. Klären Sie außerdem, wer das Haus künftig unterhält und was mit der Finanzierung geschieht.

Rechnen Sie das Haus auch ohne Steuer durch. Ein Haus, das steuerfrei bleibt, ist noch keine gute Lösung, wenn es für den Einziehenden zu groß, zu teuer oder zu weit vom Arbeitsplatz entfernt ist. Wer in Wörth wohnt, kann mit der S 2 ab St. Koloman oder mit der Regionalbahn ab Hörlkofen pendeln, und auch das sollte zum eigenen Alltag passen. Entscheiden Sie deshalb nicht allein wegen der Steuer, sondern fragen Sie, ob Sie dort wirklich zehn Jahre leben möchten.

Was gilt, wenn Schulden auf dem Haus liegen?

Hände als Symbol für den Generationenwechsel bei einer geerbten Immobilie (Geerbte Immobilie verkaufen Wörth)

Eine laufende Finanzierung geht mit dem Erbe auf die Erben über. Schulden mindern in der Regel den steuerpflichtigen Wert, und das sollte in der Rechnung auftauchen. Fragen Sie die Bank nach dem Stand. Wird das Haus verkauft, löst der Notar den Kredit in der Regel aus dem Kaufpreis ab. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, und auch ihre steuerliche Behandlung sollte Ihr Berater kennen. Bei hohen Schulden kann sogar eine Ausschlagung oder eine Nachlassverwaltung sinnvoll sein, und dafür gelten kurze Fristen. Holen Sie im Zweifel sofort Rat ein. Prüfen Sie außerdem Bürgschaften und laufende Verträge, die vielleicht nicht sofort auffallen.

Wann sollte ich zum Steuerberater?

Am besten früh, und nicht erst nach dem Verkauf. Ein Termin im ersten Vierteljahr nach dem Erbfall kann viele Fragen klären. Bringen Sie mit: Sterbeurkunde, Testament, Grundbuchauszug, Kaufvertrag des Hauses, Angaben zur Nutzung in den letzten Jahren, eine Aufstellung von Vermögen und Schulden und, wenn vorhanden, Einschätzungen. Fragen Sie konkret: Fällt Erbschaftsteuer an? Lohnt sich ein Gutachten? Was ändert sich, wenn jemand einzieht oder wenn wir vermieten? Was gilt, wenn wir innerhalb eines Jahres verkaufen? Eine kurze Beratung kostet meist weniger als eine späte Überraschung.

Bei einer Erbengemeinschaft kann es sinnvoll sein, gemeinsam hinzugehen. Dann hören alle dasselbe, und niemand muss Informationen weitergeben. Ein Steuerberater kann auch berechnen, wie sich verschiedene Wege auswirken. Das hilft, wenn es Streit darüber gibt, ob verkauft oder ausgezahlt werden soll.

Persönlich, erfahren und sehr gut bewertet

Die Immobilienmaklerinnen Ellen Günthel, Marion Schoppe und Anna Wagenstaller von neues // nest

Bei neues // nest arbeiten Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller eng zusammen. Für Wörth ist Ellen Günthel Ihre feste Ansprechpartnerin, das Team steht mit Erfahrung und Kontakten dahinter.

Mehr über uns erfahren

Wie läuft der Verkauf, wenn die Fragen geklärt sind?

Wenn klar ist, was steuerlich gilt, ähnelt der Verkauf dem eines anderen Hauses. Sammeln Sie die Unterlagen, wie sie der Ratgeber Unterlagen für den Hausverkauf in Wörth nennt. Holen Sie zwei oder drei Einschätzungen ein und vereinbaren Sie einen Plan. Beim Notartermin müssen alle Erben kommen oder wirksam vertreten sein. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Im Exposé sollte der genaue Ort stehen, zum Beispiel Wörth, Hörlkofen oder St. Koloman, und die Wege zum richtigen Bahnhalt. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Immobilie verkaufen in Wörth.

Unverbindlich beraten lassenKostenlose Wertermittlung

Wenn der Verkauf einen niedrigeren Wert für das Finanzamt belegen soll, sollte das zeitlich zum Erbfall passen und mit dem Steuerberater abgestimmt sein. Halten Sie außerdem fest, wie der Erlös verteilt wird, nachdem Schulden abgelöst wurden. Eine Regelung vor dem Notartermin vermeidet Streit danach.

Was kostet die Begleitung bei neues // nest?

Unterlagen für den Immobilienverkauf werden geprüft (Geerbte Immobilie verkaufen Wörth)

Bei uns zahlen Sie 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Damit sparen Sie 50 % der Provision. Für eine Erbengemeinschaft bedeutet das: Alle Anteile werden gleichermaßen entlastet. Ellen Günthel berichtet auf Wunsch an alle Beteiligten zugleich und hilft, die Unterlagen zusammenzustellen. Eine Steuerberatung leisten wir nicht. Wir stimmen uns aber gern mit Ihrem Steuerberater über Termine ab. Hinweise zur Auswahl gibt der Ratgeber Makler in Wörth.

Ein Beispiel: Zwei Erben, zwei Wege (erfunden)

Eine Tochter und eine Nichte erben zusammen ein Haus in Hörlkofen, das der Verstorbene vor sieben Jahren gekauft und selbst bewohnt hat. Die Tochter möchte verkaufen, die Nichte erschrickt über die Steuer. Beim Steuerberater wird klar, dass die Tochter vermutlich unter dem Freibetrag bleibt, die Nichte aber zahlen muss. Da das Haus bis zuletzt selbst bewohnt war, dürfte beim Verkauf nach Einschätzung des Beraters keine Einkommensteuer auf den Gewinn anfallen, solange nicht zwischendurch vermietet wird. Die beiden verkaufen im nächsten Frühjahr und zahlen aus dem Erlös die Steuer. Die genaue Rechnung übernimmt der Steuerberater.

Dieses erfundene Beispiel ist keine Steuerauskunft, und ein kleiner Unterschied im Sachverhalt kann das Ergebnis verändern. Es zeigt nur, wie viel früher Rat bringt.

Welcher Makler erzielt in Wörth den besten Preis?

Das lässt sich nicht versprechen. Bei Erben kommen außerdem Abstimmung und Fairness gegenüber allen Beteiligten hinzu. Fragen Sie nach Spanne, Vergleichen und Berichten. Der Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Wörth? führt Sie durch diese Fragen.

Passende Ratgeber für Eigentümer

  • Ellen Günthel, Ihre Maklerin für Erding und den Münchner Osten
  • Geerbte Immobilie verkaufen Hohenbrunn
  • Geerbte Immobilie verkaufen Eitting
  • Geerbte Immobilie verkaufen Neubiberg
  • Erbengemeinschaft auflösen Immobilie Eching
Ellen Günthel, Immobilienmaklerin bei neues // nest
Persönlich beraten zum Verkauf in Wörth

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Wörth von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.

Beratungstermin vereinbaren089 / 599 79 300

Häufige Fragen

Muss ich Erbschaftsteuer zahlen?

Das hängt von Wert und Verwandtschaftsgrad ab. Freibeträge betragen zum Beispiel für Kinder 400.000 Euro.

Was ist die Erbfallanzeige?

Eine Meldung an das Finanzamt, in der Regel binnen 3 Monaten, wenn nicht schon eine andere Stelle gemeldet hat.

Bleibt das Familienheim immer steuerfrei?

Nein. Es gelten strenge Bedingungen, darunter meist zehn Jahre Selbstnutzung.

Fällt beim Verkauf Einkommensteuer an?

Das hängt von Besitzzeit und Nutzung ab. Erben übernehmen die Besitzzeit des Verstorbenen.

Ist eine Auszahlung unter Erben steuerfrei?

Nicht unbedingt. Sie kann steuerlich wie ein Verkauf wirken. Lassen Sie das prüfen.

Wann sollte ich zum Steuerberater gehen?

Möglichst früh, am besten bevor Sie verkaufen, vermieten oder jemanden auszahlen.

Muss die alte Heizung ersetzt werden?

Nein. Eine bestehende Heizung darf weiterlaufen und repariert werden.

Wie hoch ist die Provision bei neues // nest?

1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Das entspricht 50 % weniger Provision.

Fazit

Bei einer geerbten Immobilie in Wörth sollte die Steuerfrage früh auf den Tisch. Erbschaftsteuer, Familienheim, Zehnjahresfrist und Auszahlung hängen von Daten und Nutzung ab. Fragen Sie einen Steuerberater, bevor Sie etwas unterschreiben. Beim Verkauf begleitet Sie Ellen Günthel gern, unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular. Einen ersten Überblick gibt die kostenlose Wertermittlung.

31. Oktober 2026/von WPANNICFWPA
https://neuesnest.de/wp-content/uploads/2026/10/geerbte-immobilie-verkaufen-woerth.jpg 1068 1600 WPANNICFWPA https://neuesnest.de/wp-content/uploads/2022/10/neues-nest-immobilien-Logo-e1665858279960-300x105.png WPANNICFWPA2026-10-31 03:53:572026-10-31 03:53:57Geerbte Immobilie verkaufen in Wörth: Die fünf Steuerfragen, die Erben kennen sollten
immobilienmakler-neues-nest

neues // nest Immobilien

info@neuesnest.de

089 / 599 79 300

Jetzt Kontakt aufnehmen

neues nest Maklerinnen München

Jetzt Kontakt aufnehmen


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen jederzeit persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Kontakt


neues // nest Immobilien

info@neuesnest.de 

089 / 599 79 300

Unsere Partner

immoscout24
immowelt_Logo

Betreut und optimiert durch die MF Marketing GmbH

neues // nest Immobilien★★★★★ 5,0 bei Google · 27 Bewertungen
Google-Profil ansehen
Stimmen unserer Kunden lesen
★★★★★
„Frau Günthel war telefonisch stets gut erreichbar und hat auch sämtliche Anfragen per Mail zeitnah beantwortet. … Sie stand während des gesamten Prozess immer zur Verfügung und hat uns bei allen Themen sehr gut unterstützt.“
Lukas C. · Google-Rezension 2024 · Käufer einer von Frau Günthel betreuten Immobilie
★★★★★
„Der Verkauf unserer Immobilie verlief schnell, professionell und völlig unkompliziert. Frau Schoppe war jederzeit zuverlässig, engagiert und hat den gesamten Verkaufsprozess hervorragend begleitet.“
Dampf K. · Google-Rezension 2026
★★★★★
„Ich möchte mich ausdrücklich bei Anna Wagenstaller für den schnellen und professionellen Verkauf meines Architektenhauses im Münchner Umland bedanken. Frau Wagenstaller hat mich perfekt betreut …“
Daniela L. · Google-Rezension 2026
★★★★★
„Ich war sowohl mit der Beratung als auch mit der gesamten Abwicklung des Verkaufes unseres Hauses durch Frau Schoppe außerordentlich zufrieden. Frau Schoppe hat uns sehr realistisch beraten …“
Barbara F. · Google-Rezension 2025
★★★★★
„Frau Schoppe besitzt ausgezeichnete Marktkenntnis, informiert sich über die Immobilie und ist darüberhinaus eine klare und sehr vertrauenswürdige Maklerin. Sie hat mich zuverlässig durch den Verkauf begleitet …“
Iris F. · Google-Rezension 2026
★★★★★
„Ich kann Frau Schoppe und ihre Immobilienagentur uneingeschränkt empfehlen. Von der Erstberatung bis zur Kaufabwicklung verlief alles reibungslos und professionell.“
Kikas K. · Google-Rezension 2025
★★★★★
„Der Verkauf unserer Immobilie verlief schnell, unkompliziert und absolut professionell. …“
A. Adler · Google-Rezension 2026

Auszüge aus Google-Rezensionen, Stand Oktober 2026. Google weist darauf hin, dass Rezensionen nicht überprüft werden.

Rechtliches

Impressum

Datenschutz

Maklervertrag widerrufen

Link to: Geerbte Immobilie verkaufen in Sankt Wolfgang: 10 Fragen an den Notar Link to: Geerbte Immobilie verkaufen in Sankt Wolfgang: 10 Fragen an den Notar Geerbte Immobilie verkaufen in Sankt Wolfgang: 10 Fragen an den NotarGeerbte Immobilie verkaufen Sankt Wolfgang: Unterzeichnung eines Dokuments Link to: Günstiger Makler in Sankt Wolfgang: Warum die Vertragsbindung mitzählt Link to: Günstiger Makler in Sankt Wolfgang: Warum die Vertragsbindung mitzählt Günstiger Makler Sankt Wolfgang: Schlüssel, Hausmodell und TaschenrechnerGünstiger Makler in Sankt Wolfgang: Warum die Vertragsbindung mitzählt
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
  • Optionen verwalten
  • Dienste verwalten
  • Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten
  • Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
  • {title}
  • {title}
  • {title}