Grundstück bewerten lassen in Aschheim: Von der Bodenrichtwertkarte bis zur Bauvoranfrage

Ein Grundstück sieht auf den ersten Blick einfach aus: eine Fläche, ein paar Bäume, vielleicht ein altes Haus darauf. In Wirklichkeit steckt der Wert weniger in dem, was man sieht, als in dem, was dort erlaubt ist. Das gilt in Aschheim besonders, denn die Gemeinde am Autobahnring hat in den vergangenen Jahrzehnten stark zugelegt und grenzt zugleich an Grünzüge, in denen die Bebauung Grenzen hat. Zwei Grundstücke gleicher Größe können deshalb sehr unterschiedlich eingeschätzt werden, je nachdem, was der Bebauungsplan erlaubt, ob sie erschlossen sind und welche Lasten im Grundbuch stehen.
Dieser Ratgeber geht die Bewertung in der Reihenfolge durch, in der man sie sinnvollerweise angeht: zuerst der Bodenrichtwert als Ausgangspunkt, dann Baurecht, Erschließung, Rechte und Lasten, Besonderheiten des Grundstücks und zum Schluss die Wahl des richtigen Verfahrens. Wir nennen keine Beträge je Quadratmeter, weil diese Zahlen sich ändern und selten auf ein einzelnes Grundstück passen. Stattdessen erfahren Sie, wie Sie zu einer belastbaren Einschätzung kommen. Bei neues // nest ist Ellen Günthel Ihre Ansprechpartnerin.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert für eine Zone und ein Ausgangspunkt, kein Ergebnis.
- Entscheidend ist, was gebaut werden darf: Bebauungsplan oder Einfügen in die Umgebung.
- Erschließung, Altlasten, Grundstückszuschnitt und Rechte im Grundbuch können den Wert stark beeinflussen.
- Für Aussagen zur Bebaubarkeit sind die Gemeinde und das Landratsamt München die richtigen Stellen.
- Eine Bauvoranfrage schafft Klarheit, kostet aber Zeit und Gebühren.
- Bei Streit, Erbe oder gegenüber Gericht und Finanzamt braucht es oft ein Gutachten.
Schritt 1: Was sagt der Bodenrichtwert?
Der Gutachterausschuss sammelt Kaufpreise und leitet daraus Bodenrichtwerte ab, also durchschnittliche Werte je Quadratmeter für eine bestimmte Zone. Für Aschheim sind sie über den Gutachterausschuss des Landkreises München erhältlich und in Bayern oft auch online einsehbar. Das ist ein guter Start, um eine Vorstellung vom Niveau zu bekommen und Einschätzungen einzuordnen.
Doch der Wert hat Grenzen. Er bezieht sich auf ein typisches, in der Regel unbelastetes und baureifes Grundstück. Abweichungen bei Größe, Zuschnitt oder zulässiger Bebauung werden nicht erfasst. Er ist außerdem ein Rückblick auf vergangene Verkäufe zu einem Stichtag. Prüfen Sie deshalb das Datum, die zugehörigen Merkmale der Zone und ob Ihr Grundstück überhaupt zu dieser Beschreibung passt. Gerade an Zonengrenzen, zum Beispiel zwischen Wohnen und Gewerbe in Richtung Dornach, sollten Sie genau hinsehen.
Schritt 2: Was darf hier gebaut werden?
Das ist die zentrale Frage. Gibt es einen Bebauungsplan, legt er fest, was erlaubt ist: Art der Nutzung, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl oder Höhe, Baugrenzen, Dachform, Stellplätze. Gibt es keinen, gilt im unbeplanten Innenbereich in der Regel, dass sich ein Vorhaben in die Umgebung einfügen muss. Das ist Auslegungssache, und ein Blick auf die Nachbarn reicht nicht immer. Außerhalb dieser Bereiche, im Außenbereich, ist Bauen nur sehr eingeschränkt möglich. Land im Außenbereich hat daher einen ganz anderen Wert als Bauland.
Fragen Sie bei der Gemeinde Aschheim nach dem gültigen Bebauungsplan und nach geplanten Änderungen. Die Bauaufsicht liegt in der Regel beim Landratsamt München. Lassen Sie sich sagen, welche Schutzgebiete oder Grünzüge in der Nähe liegen. Im Norden gibt es den Grünzug, und in der weiteren Umgebung stehen die Ismaninger Fischteiche unter Schutz. Das kann die künftige Entwicklung und den Blick aus dem Haus prägen, und solche Punkte sollten vor einer Bewertung geklärt sein.
| Lage nach Baurecht | Was gilt | Auswirkung auf die Bewertung |
|---|---|---|
| Im Bebauungsplan | Festsetzungen zu Maß und Nutzung | Oft relativ klar einzuschätzen |
| Unbeplanter Innenbereich | Einfügen in die Umgebung | Spielraum, oft Bauvoranfrage sinnvoll |
| Außenbereich | Sehr eingeschränktes Bauen | Meist deutlich niedriger, auch landwirtschaftlich |
| Sonderflächen | Gewerbe, Gemeinbedarf, Grün | Abhängig von zulässiger Nutzung |
Schritt 3: Ist das Grundstück erschlossen?
Baureif ist ein Grundstück erst, wenn es an Straße, Wasser, Abwasser und Strom angeschlossen ist oder die Anschlussmöglichkeit gesichert ist. Wichtig ist auch, ob Erschließungsbeiträge bereits bezahlt wurden. Fragen Sie die Gemeinde: Sind sie abgerechnet, stehen weitere an? Ein Käufer rechnet das mit ein. Noch offene Beiträge können den Preis erheblich beeinflussen.
Sehen Sie sich auch die Zufahrt an. Liegt das Grundstück in zweiter Reihe, und ist die Zufahrt rechtlich gesichert? Gibt es ein Wegerecht, und passt es zur geplanten Nutzung? Bei einer Teilfläche, die erst noch vermessen werden muss, gehören Teilungsgenehmigung und Vermessung zum Zeitplan. Auch Leitungen, Telefon und Glasfaser sind heute Thema. Prüfen Sie außerdem, wie Regenwasser abgeleitet wird und welche Vorgaben bestehen.
Schritt 4: Was steht im Grundbuch?

Rechte und Lasten sind oft der zweite große Faktor. Lassen Sie sich einen aktuellen Grundbuchauszug geben und lesen Sie Abteilung II und III. Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnrechte, Nießbrauch oder Reallasten können die Nutzung einschränken. Eine Grundschuld wird dagegen meist beim Verkauf abgelöst und stört die Bebaubarkeit nicht. Manche Rechte sind jahrzehntealt und niemand weiß mehr, wozu sie dienen. Trotzdem bleiben sie gültig, bis sie gelöscht werden. Fragen Sie den Notar, was sie bedeuten und ob eine Löschung möglich ist.
Beachten Sie auch: In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis wie in vielen anderen Bundesländern, ähnliche Verpflichtungen werden hier oft als Dienstbarkeit eingetragen. Fragen Sie im Zweifel beim Grundbuchamt oder beim Notar nach. Gibt es einen Erbbaurechtsvertrag, gilt nochmals eine andere Betrachtung, weil Grundstückseigentum und Bauwerk getrennt sind. Sprechen Sie in solchen Fällen früh mit einem Fachmann.
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Schritt 5: Welche Eigenschaften wirken direkt auf den Wert?
Sehen Sie sich das Grundstück mit den Augen eines Bauherrn an. Größe allein reicht nicht. Eine ungünstige Form oder ein schmaler Zuschnitt kann die bebaubare Fläche verkleinern, und Bäume unterliegen manchmal Schutzauflagen. Auch die Ausrichtung ist wichtig: Wo liegt der Garten, wo fällt Licht hin? Aus Sicht eines Käufers zählen zudem Lärm, Nähe zu Gewerbeflächen oder zu einer Straße, die Nachbarbebauung und natürlich die Wege, die im Ort oft per Auto oder Bus zurückgelegt werden.
| Merkmal | Fragen Sie sich | Wer klärt das? |
|---|---|---|
| Zuschnitt und Breite | Passt ein typisches Haus darauf? | Architekt |
| Baugrund | Grundwasser, Kies, Tragfähigkeit | Bodengutachter |
| Altlasten und Altbestand | Frühere Nutzung, Abbruch, Öltank | Landratsamt, Fachfirma |
| Bäume | Schutz, Fällung, Ausgleich | Gemeinde |
| Lärm und Umgebung | Autobahn, B 471, Gewerbe | Eigene Prüfung, Gutachter |
| Lage im Ort | Hauptort oder Dornach | Maklerin, Bewerter |
Ein Bodengutachten ist für den Verkauf nicht immer nötig, aber Bauherren fragen oft danach. Im Münchner Raum kann auch der Grundwasserstand für Keller eine Rolle spielen, und daher sollte man nicht von pauschalen Annahmen ausgehen. Ist ein altes Haus vorhanden, ist zudem zu klären, was ein Abbruch kosten würde und ob Schadstoffe darin vermutet werden.
Schritt 6: Lohnt sich eine Bauvoranfrage?

Eine Bauvoranfrage klärt verbindlich bestimmte Fragen zur Bebaubarkeit, bevor jemand eine vollständige Baugenehmigung beantragt. Sie kann ein Grundstück aus einer unsicheren in eine berechenbare Lage bringen, was gerade im unbeplanten Innenbereich hilft. Dafür braucht man meist Unterlagen vom Architekten, es fallen Kosten an und das Verfahren dauert eine Weile. Sie bindet nicht unbegrenzt, und die Gültigkeit sollte geprüft werden.
Ob sie sich lohnt, hängt davon ab, wie groß die Unsicherheit und wie groß der mögliche Unterschied im Wert ist. Eine einfache Ergänzung auf einem Grundstück im klaren Bebauungsplan braucht das meist nicht. Für eine größere Lösung, etwa mehrere Einheiten oder eine zweite Baureihe, kann die Klärung vor dem Verkauf eine Überlegung wert sein. Manche Käufer übernehmen das auch selbst, und ein Kaufvertrag kann entsprechend gestaltet werden. Lassen Sie sich von Architekt, Notar und Maklerin beraten, bevor Sie Geld ausgeben.
Wie liest man GRZ und GFZ?
Zwei Abkürzungen tauchen in fast jedem Bebauungsplan auf. Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. Bei einer GRZ von 0,3 sind das rechnerisch 30 % der Fläche. Die Geschossflächenzahl (GFZ) sagt, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche entstehen darf. Bei einer GFZ von 0,6 ist die zulässige Geschossfläche also 60 % der Grundstücksfläche. Die Werte sind hier nur Beispiele, und im Plan können zusätzlich Baugrenzen, Höhen und Vollgeschosse festgelegt sein, die in der Praxis stärker begrenzen.
Für die Bewertung ist das zentral, weil Käufer in nutzbarer Fläche denken. Zwei gleich große Grundstücke können sehr unterschiedliche Baumöglichkeiten bieten, und ein kleineres mit höherer Ausnutzung ist für einen Bauträger vielleicht interessanter als ein größeres mit strengen Vorgaben. Ein Blick auf die Grenzen lohnt sich: Abstandsflächen, Stellplatzpflichten und vorhandene Bäume können verhindern, dass das rechnerische Maß wirklich ausgeschöpft wird. Lassen Sie sich das im Zweifel von einem Architekten durchrechnen, bevor Sie mit einer bestimmten Wohnfläche werben.

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Was gilt, wenn noch ein altes Haus darauf steht?
Viele Grundstücke in Aschheim sind in Wirklichkeit bebaut, und die Frage lautet dann: Bestand oder Abriss? Für einen Käufer, der neu bauen möchte, zählt vor allem das Grundstück, und er rechnet die Abbruchkosten dagegen. Für einen anderen ist das Haus durchaus nutzbar, und er möchte es modernisieren. Bewerten Sie deshalb beide Sichtweisen: Was ist das Haus als Haus wert, und was das Grundstück ohne Bebauung, abzüglich Abbruch und Entsorgung?
Klären Sie außerdem, ob Bestandsschutz eine Rolle spielt. Ein altes Gebäude kann in einer Art stehen, die heute nicht mehr genehmigt würde, zum Beispiel zu nah an der Grenze. Bei einem Abriss würde dieser Vorteil verloren gehen. Prüfen Sie auch, ob Schadstoffe im Gebäude zu erwarten sind, und ob Keller und Öltank besondere Maßnahmen erfordern. Diese Punkte sollten nicht erst beim Notar auftauchen. Werben Sie im Exposé nur mit Möglichkeiten, die geklärt sind, und kennzeichnen Sie den Rest als offen.
Lohnt sich die Teilung eines großen Grundstücks?

Wer einen großen Garten hat, überlegt oft, eine Teilfläche abzutrennen. Das kann attraktiv sein, ist aber kein Selbstläufer. Zuerst muss klar sein, ob auf der Teilfläche überhaupt gebaut werden darf, und ob die Erschließung gesichert ist, etwa über eine Zufahrt am Haus vorbei. Danach folgen Vermessung, Notar und gegebenenfalls Anpassungen bei Leitungen. Auch das verbleibende Grundstück verändert sich: weniger Garten, ein neuer Nachbar, möglicherweise weniger Licht.
Rechnen Sie deshalb beide Varianten durch, einmal den Verkauf als Ganzes und einmal den Teilverkauf. Bedenken Sie auch steuerliche Fragen, die ein Steuerberater klären sollte, weil Bauland anders behandelt werden kann als ein selbst genutztes Haus. Sprechen Sie vor der Teilung mit der Gemeinde und einem Architekten, denn eine Skizze auf Papier ersetzt nicht die Auskunft der zuständigen Stelle.
Schritt 7: Welches Verfahren passt zu Ihrem Anlass?
Für einen geplanten Verkauf reicht meist eine begründete Einschätzung, die Bodenrichtwert, Baurecht und Eigenschaften zusammenführt. Bei Bauträgern und größeren Flächen kann auch das Residualverfahren eine Rolle spielen. Vereinfacht gesagt rechnet ein Käufer vom möglichen Verkaufserlös eines Neubaus zurück, abzüglich Baukosten und Gewinn, und sieht, was er für das Grundstück zahlen könnte. Daher lohnt es sich, Angebote von Bauträgern nachzurechnen und nicht das erste Gebot gleich zu akzeptieren.
| Anlass | Sinnvoller Weg |
|---|---|
| Überlegung, ob sich der Verkauf lohnt | Bodenrichtwert und erste Maklereinschätzung |
| Verkauf an Privat oder Bauträger | Begründete Einschätzung, gegebenenfalls Bauvoranfrage |
| Erbe, Trennung, Streit | Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen |
| Gericht oder Finanzamt | Gutachten nach den geforderten Regeln |
| Beleihung | Nach Vorgabe der Bank |
Ein Sachverständiger ist immer dann sinnvoll, wenn das Ergebnis belastbar sein muss. Fragen Sie vorher, wer das Gutachten anerkennen soll, und welche Qualifikation verlangt wird. Mehr zum Vergleich der Wege finden Sie im Ratgeber Immobilienbewertung in Aschheim.
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An wen lässt sich ein Grundstück verkaufen?
Unterschiedliche Käufer rechnen unterschiedlich. Eine Familie, die selbst bauen möchte, schaut auf Lage, Schule und das Haus, das sie sich vorstellt. Sie zahlt mitunter mehr, wenn das Grundstück genau passt, hat aber ein festes Budget. Ein Bauträger rechnet nach Geschossfläche und Ertrag. Er kann bei einer guten Bebaubarkeit interessant sein, verlangt jedoch meist Bedingungen, wie eine Baugenehmigung, die in den Kaufvertrag eingehen. Investoren schauen wiederum auf langfristige Nutzung.
Überlegen Sie deshalb, an wen Sie sich wenden. Bei einem Verkauf an einen Bauträger sollten Sie die Vertragsbedingungen genau prüfen lassen: Wann ist die Zahlung fällig, was passiert, wenn die Baugenehmigung nicht kommt, und wer trägt das Risiko? Vergleichen Sie auch hier nicht nur den Betrag. Dies ist eine Frage für Rechtsanwalt oder Notar, und auch Ihre Steuerfragen sollten vorher geklärt sein. Ein Verkauf von Bauland kann steuerlich anders behandelt werden als ein Hausverkauf, und bei mehreren Grundstücksverkäufen kann ein gewerblicher Grundstückshandel in Betracht kommen.
Was muss ich vor dem Termin vorbereiten?

Legen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, vorhandene Pläne, Kaufverträge, Bescheide zu Erschließungsbeiträgen sowie alle Schreiben von Gemeinde oder Behörden bereit. Notieren Sie, wie das Grundstück in den vergangenen Jahrzehnten genutzt wurde, denn das zählt bei der Frage nach Altlasten. Mit diesen Unterlagen kann ein Bewerter viel gezielter arbeiten. Die Liste weiterer Dokumente steht im Ratgeber Unterlagen für den Hausverkauf in Aschheim.
Halten Sie außerdem Ihre Ziele bereit. Möchten Sie ein Teilstück verkaufen und selbst wohnen bleiben? Dann sind eine Teilung und die Zufahrt zentrale Fragen. Möchten Sie alles abgeben, geht es eher um den richtigen Käufer. Auch die Pflege bis zum Verkauf ist ein Thema, zum Beispiel Rückschnitt und Verkehrssicherung. Solche Details lassen sich im ersten Gespräch schnell ordnen.
Welcher Makler erzielt in Aschheim den besten Preis?
Bei einem Grundstück zählt vor allem, wer Baurecht versteht, die richtigen Käufer anspricht und Angebote von Bauträgern fachlich einordnen kann. Mehr über die Preishebel finden Sie im Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Aschheim?. Wie erfahrene Makler mit Sonderfällen umgehen, beschreibt der Ratgeber Erfahrener Immobilienmakler in Aschheim.
Wer hilft bei der Einschätzung?
Ellen Günthel betreut Eigentümer in Aschheim, Dornach und den Nachbarorten. Sie sieht sich das Grundstück an, trägt die wichtigen Informationen zusammen und bespricht die Einschätzung mit Ihnen. Für Fragen zum Bauvorhaben ziehen wir Architekten und andere Fachleute hinzu. Allgemeine Informationen bietet der Ratgeber Makler in Aschheim.

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Aschheim von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Wie lasse ich ein Grundstück in Aschheim bewerten?
Mit Bodenrichtwert als Start, Prüfung von Baurecht, Erschließung und Lasten, danach durch eine begründete Einschätzung oder ein Gutachten.
Was ist der Bodenrichtwert?
Ein durchschnittlicher Wert für eine Zone, ermittelt aus Kaufpreisen. Er passt nicht automatisch auf Ihr Grundstück.
Wo erfahre ich, was gebaut werden darf?
Bei der Gemeinde Aschheim und beim Landratsamt München. Ein Architekt kann das Vorhaben fachlich prüfen.
Wozu dient eine Bauvoranfrage?
Sie klärt einzelne Fragen zur Bebaubarkeit, bevor ein Bauantrag gestellt wird. Dafür fallen Kosten und Wartezeit an.
Wer zahlt Erschließungsbeiträge?
Das hängt vom Bescheid und vom Vertrag ab. Klären Sie den Stand bei der Gemeinde und regeln Sie ihn im Kaufvertrag.
Beeinflussen Grundbucheinträge den Wert?
Ja. Wegerechte, Leitungsrechte oder Wohnrechte können die Nutzung einschränken.
Brauche ich ein Gutachten?
Für einen freiwilligen Verkauf oft nicht. Bei Streit, Gericht oder Finanzamt meist schon.
Kann ich an einen Bauträger verkaufen?
Ja. Prüfen Sie Bedingungen und Zahlungszeitpunkte und lassen Sie den Vertrag erklären.
Fazit
Wer ein Grundstück in Aschheim bewerten lassen möchte, beginnt beim Bodenrichtwert und prüft dann Schritt für Schritt Baurecht, Erschließung, Grundbuch und Eigenschaften. Am Ende entscheidet der Anlass, ob eine begründete Einschätzung oder ein Gutachten nötig ist. So vermeiden Sie falsche Erwartungen und können Angebote von Familien und Bauträgern besser einschätzen. Wenn Sie Unterstützung suchen, erreichen Sie Ellen Günthel unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular. Einen ersten Überblick gibt die kostenlose Wertermittlung.






