Unterlagen für den Hausverkauf in Unterföhring: Was tun, wenn ein Dokument fehlt?

In fast jedem Haus gibt es einen Ordner, von dem niemand so genau weiß, was drinsteht. Bei den einen liegt er im Keller, bei anderen wurde er nach einem Umzug nie wieder gefunden. Und wer ein Elternhaus in Unterföhring geerbt hat, steht häufig vor Kartons, in denen sich Rechnungen aus den 1970er Jahren neben Urlaubsfotos finden. Dann stellt sich schnell heraus, dass der Bauplan fehlt, die Wohnfläche nie richtig berechnet wurde oder die Teilungserklärung der Wohnanlage unauffindbar ist. Das ist ärgerlich, aber fast immer lösbar.
Dieser Ratgeber beginnt deshalb bei dem, was bei Ihnen vermutlich fehlt. Zu jedem Dokument erfahren Sie, wofür es gebraucht wird, wo Sie Ersatz erhalten und was Sie tun können, wenn sich nichts mehr auftreiben lässt. Eine kurze Grundliste steht am Anfang, am Ende geht es darum, wie Sie alles ordentlich zusammenführen und was Sie Käufern besser noch nicht zeigen. Wenn Sie Unterstützung möchten, übernimmt bei neues // nest Ellen Günthel gern die Beschaffung. Rechtliche und steuerliche Einzelfragen klären Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Das Wichtigste in Kürze
- Fast jedes fehlende Dokument lässt sich ersetzen, doch manches dauert mehrere Wochen.
- Bauakten für Unterföhring liegen beim Landratsamt München.
- Eine nie berechnete Wohnfläche lässt sich neu ermitteln, sie sollte aber sauber belegt sein.
- Bei Eigentumswohnungen hilft die Hausverwaltung mit Protokollen und Abrechnungen weiter.
- Beginnen Sie vor dem Vermarktungsstart, nicht erst nach dem Gebot.
- Sensible Daten gehören erst spät und nur gezielt an Interessenten.
- Ein gut sortierter digitaler Ordner spart allen Beteiligten viele Rückfragen.
Welche Grundliste brauche ich?
Bevor wir zu den Lücken kommen, hier ein kurzer Überblick. Was tatsächlich nötig ist, hängt von Objekt und Situation ab.
| Dokument | Haus | Wohnung | Wer braucht es vor allem? |
|---|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Ja | Ja | Makler, Notar, Bank |
| Flurkarte | Ja | Meist nicht | Käufer, Bank, Architekt |
| Bauzeichnungen, Schnitte | Ja | Ja, soweit vorhanden | Käufer, Bank |
| Wohnflächenberechnung | Ja | Ja | Käufer, Exposé |
| Energieausweis | Ja | Ja | Gesetzliche Pflicht bei Verkauf |
| Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung | Nein | Ja | Käufer, Notar, Bank |
| Protokolle der letzten Jahre | Nein | Ja | Käufer, Bank |
| Hausgeld- und Rücklagenaufstellung | Nein | Ja | Käufer |
| Modernisierungsbelege | Ja | Ja | Käufer, Einschätzung |
| Mietvertrag, falls vermietet | Falls nötig | Falls nötig | Käufer, Notar |
| Personalausweis, Steuer-ID | Ja | Ja | Notar |
Prüfen Sie zuerst, was bei Ihnen vorhanden ist. Markieren Sie in dieser Tabelle, was Sie schon haben, und notieren Sie, wie alt es ist. Danach geht es an die Lücken.
Der Bauplan ist weg: Was nun?
Fehlende Pläne gehören zu den häufigsten Problemen, vor allem bei älteren Häusern. Wenn die Baugenehmigung einst erteilt wurde, liegt die Bauakte normalerweise bei der Bauaufsicht, in Unterföhring also beim Landratsamt München. Stellen Sie dort einen schriftlichen Antrag auf Akteneinsicht oder auf Kopien, und legen Sie den Grundbuchauszug oder eine Vollmacht des Eigentümers bei. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, gerade wenn die Akte aus dem Archiv kommen muss. Frühzeitig beantragen lohnt sich also.
Manchmal hilft auch ein Blick in die eigenen Unterlagen des Vorbesitzers oder des einstigen Architekten. Bei Reihenhäusern oder Wohnanlagen aus derselben Zeit kann ein Nachbar den gleichen Grundriss haben, doch das ersetzt keine Originalakte: Änderungen, die bei Ihnen vorgenommen wurden, stehen dort natürlich nicht drin.
Findet sich gar nichts, bleibt ein neues Aufmaß. Dabei werden Räume durch einen Architekten, Bauzeichner oder Vermesser aufgemessen und neue Grundrisse gezeichnet. Das kostet etwas, doch es bringt Ihnen nicht nur ein ordentliches Exposé, sondern zeigt Käufern auch, dass Sie sich gekümmert haben. Klären Sie mit Ihrem Makler, ob ein vereinfachter Grundriss genügt oder ob ein genaues Aufmaß nötig ist.
Was tun, wenn die Wohnfläche nie richtig berechnet wurde?
Häufig steht in alten Verträgen eine Zahl, deren Herkunft niemand mehr kennt. Das ist heikel, denn Sie machen mit jeder Angabe im Exposé eine Aussage, auf die sich Käufer verlassen. Prüfen Sie zunächst, ob sich die Berechnung in der Bauakte oder im Kaufvertrag findet und welche Berechnungsgrundlage sie nennt. Bei einem Dachgeschoss, einem Wintergarten oder einem ausgebauten Keller weichen Zahlen schnell voneinander ab, denn Schrägen, Balkone und Terrassen werden nicht vollständig angerechnet.
Sind Sie unsicher, lassen Sie die Fläche durch eine fachkundige Person nach der Wohnflächenverordnung neu berechnen. Das ist vor allem bei angebauten oder aufgestockten Häusern sinnvoll. Wie ein Exposé eine solche Angabe darstellen kann, ist eine Frage für Ihren Makler: Besser ist eine belegte Zahl als eine aufgerundete. Ein ausgebauter Keller sollte nur dann als Wohnraum beschrieben werden, wenn er tatsächlich dafür genehmigt ist.
Der Energieausweis fehlt oder ist abgelaufen

Ein Energieausweis gilt in der Regel zehn Jahre und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Fehlt er oder ist er abgelaufen, muss ein neuer her, und diesen können bestimmte Energieberater oder Fachleute ausstellen. Klären Sie, ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis in Ihrem Fall nötig ist, denn das hängt unter anderem von Baujahr, Sanierungsstand und Anzahl der Wohnungen ab. Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie Abrechnungen mehrerer Jahre, die sich bei einem länger leerstehenden Haus nicht immer finden. Dann bleibt der Bedarfsausweis.
Halten Sie zudem Angaben zur Heizung bereit: Baujahr, Wartungsprotokolle, Schornsteinfegerbelege. Käufer fragen danach, auch wenn seit dem 29. Juli 2026 nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz bestehende Anlagen weiterlaufen und repariert werden dürfen. Belege über gedämmte Leitungen oder die oberste Geschossdecke helfen ebenfalls, weil dies bei einem Eigentümerwechsel eine Rolle spielen kann. Einzelheiten besprechen Sie mit einem Energieberater.
Wo bekomme ich Grundbuch und Flurkarte?
Den Grundbuchauszug erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt oder über den Notar. Dafür müssen Sie als Eigentümer oder mit berechtigtem Interesse auftreten. Erben haben oft noch nicht umgeschrieben, dann brauchen Sie einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift. Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei, das lohnt sich zu beachten.
Die Flurkarte kommt vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Dort lässt sich auch ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster bekommen. Prüfen Sie dabei, ob die eingetragenen Gebäude dem heutigen Stand entsprechen. Ein später angebauter Wintergarten oder eine Garage, die nicht auf der Karte erscheint, sollte geklärt werden, bevor ein Käufer danach fragt.
In Bayern gibt es übrigens kein Baulastenverzeichnis wie in vielen anderen Bundesländern, also können Sie sich diese Suche sparen. Eintragungen wie Wegerechte oder Leitungsrechte finden Sie im Grundbuch in Abteilung II. Haben Sie die Eintragungsbewilligung nicht, kann der Notar oder das Grundbuchamt eine Kopie besorgen. Für den Bodenrichtwert ist der Gutachterausschuss im Landkreis München zuständig.
Fair verkaufen in Unterföhring: nur 1,785 % Maklerprovision
Durch unsere schlanke und kosteneffiziente Struktur bieten wir Eigentümern in Unterföhring faire Konditionen: Als Verkäufer zahlen Sie bei neues // nest nur 1,785 % Provision inkl. MwSt., vielerorts sind 3,57 % üblich. Gern erklären wir Ihnen im persönlichen Gespräch, wie wir vorgehen und was Sie konkret sparen.
Bei einer Wohnung fehlt die Teilungserklärung

Eigentumswohnungen haben ihre eigenen Lücken. Oft ist die Teilungserklärung nach Jahrzehnten verschwunden oder nur noch in schlechter Kopie vorhanden. Eine Kopie erhalten Sie über die Grundakte beim Grundbuchamt oder manchmal auch über die Hausverwaltung. Dort sind in der Regel auch die Protokolle der vergangenen Jahre, der Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung und der aktuelle Stand der Rücklage verfügbar. Fragen Sie außerdem nach beschlossenen und geplanten Sanierungen.
Bei Anlagen, die ab den 1950er Jahren entstanden sind, wie es sie in Unterföhring vielfach gibt, kann vieles anstehen: Fassade, Dach, Fenster, Leitungen, Aufzug. Lesen Sie die Protokolle vor dem Verkaufsstart selbst, denn Käufer und ihre Banken werden das auch tun. Kommt in den letzten Jahren häufiger ein Streit vor, sollte Ihr Makler das wissen, bevor der erste Interessent danach fragt. Beachten Sie zudem, ob für den Verkauf eine Zustimmung der Verwaltung nötig ist, das regelt ebenfalls die Gemeinschaftsordnung.
Welche Lücken sind normal, welche ein Problem?
Nicht jede Lücke ist gleich schlimm. Die folgende Einordnung hilft, Prioritäten zu setzen.
| Lücke | Einordnung | Was jetzt zu tun ist |
|---|---|---|
| Rechnungen über alte Reparaturen fehlen | Unkritisch | Maßnahmen und Jahr aufschreiben |
| Bedienungsanleitung fehlt | Unkritisch | Später an den Käufer weitergeben, wenn gefunden |
| Bauplan fehlt | Lösbar | Bauakte anfragen, gegebenenfalls Aufmaß |
| Wohnfläche ungewiss | Wichtig | Neu berechnen lassen |
| Energieausweis fehlt | Pflicht | Sofort beauftragen |
| Protokolle fehlen | Wichtig | Bei Hausverwaltung anfordern |
| Umbau ohne Genehmigung | Heikel | Vor dem Verkauf mit Fachleuten klären |
| Erbschein fehlt | Hindernis | Notar, Nachlassgericht, frühzeitig angehen |
| Grundstück nicht eingemessen | Klärungsbedarf | Vermessungsamt befragen |
Am heikelsten ist ein Anbau oder eine Dachgaube ohne Genehmigung. Sprechen Sie dies früh mit einem Architekten oder Rechtsanwalt durch und verschweigen Sie es nicht. Vielleicht lässt es sich nachträglich genehmigen, vielleicht muss es im Vertrag berücksichtigt werden. Ein offener Umgang damit ist immer besser, als wenn die Bank des Käufers es entdeckt.

Ellen Günthel kennt den Markt in Unterföhring und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Wenn mehrere Personen verkaufen
Bei einer Erbengemeinschaft oder bei getrennten Partnern reicht es nicht, dass eine Person die Papiere sammelt. Für das Amt und den Notar muss nachgewiesen sein, wer handeln darf. Holen Sie frühzeitig von allen Beteiligten eine schriftliche Vollmacht ein, die für Behörden ausreicht. Ist noch kein Erbschein vorhanden, sollte das Nachlassgericht einbezogen werden. Ein sauberer Überblick, wer welches Papier hat, verhindert Streit. Wer hat wann welche Unterlage bekommen? Das sollte in einer einfachen Tabelle festgehalten werden, auf die alle zugreifen können. Dasselbe gilt für Schlüssel und Zugangsdaten zum Datenraum. Mehr zu diesen Fällen finden Sie in den Ratgebern zur Erbengemeinschaft in Unterföhring und zur Scheidungsimmobilie in Unterföhring.
Was bei vermieteten Objekten dazukommt
Sind Mieter im Haus, brauchen Interessenten den aktuellen Mietvertrag mit allen Nachträgen, die Mieterhöhungen, die letzten Betriebskostenabrechnungen und einen Nachweis über die Kaution. Prüfen Sie, ob wirklich alles vorhanden ist und ob die Miete dem Vertrag entspricht. Solche Unterlagen enthalten persönliche Daten, also geben Sie sie erst spät und nur gegenüber ernsthaften Interessenten weiter. Weiteres dazu steht im Ratgeber Vermietete Immobilie verkaufen in Unterföhring.
Welche Lücke kostet wie viel Zeit?

Wer spät anfängt, verliert oft mehr Zeit mit dem Warten auf Behörden als mit der eigentlichen Vermarktung. Die Angaben unten sind grobe Erfahrungswerte, die je nach Behörde und Fall abweichen können. Fragen Sie bei der jeweiligen Stelle nach, wie lange es gerade dauert.
| Unterlage | Übliche Wartezeit | Was den Ablauf beschleunigt |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Oft wenige Tage | Eigentümernachweis oder Vollmacht gleich beilegen |
| Flurkarte | Oft wenige Tage | Flurstücksnummer angeben |
| Bauakte aus dem Archiv | Mehrere Wochen möglich | Adresse, Baujahr, Bauherr und Flurstück nennen |
| Energieausweis | Oft ein bis zwei Wochen | Abrechnungen oder Modernisierungsdaten bereithalten |
| Protokolle der Verwaltung | Tage bis Wochen | Schriftlich anfragen und die Jahre nennen |
| Neues Aufmaß | Nach Terminlage | Frühzeitig Angebot einholen |
| Erbschein | Oft mehrere Wochen bis Monate | Unterlagen vollständig einreichen, Notar einbeziehen |
Ziehen Sie aus dieser Übersicht einen einfachen Schluss: Beauftragen Sie die langsamen Posten zuerst, und zwar noch bevor Fotos gemacht werden. So kann das Inserat mit einem Energieausweis erscheinen, und auf die Bauakte muss niemand warten, wenn die ersten Interessenten kommen. Der Grundbuchauszug sollte hingegen nicht zu alt sein, daher reicht es, ihn kurz vor dem Start zu holen.
Was frage ich bei Verwaltung und Amt konkret?
Allgemeine Anfragen führen oft zu allgemeinen Antworten. Fassen Sie sich deshalb kurz und genau. An das Landratsamt schreiben Sie: „Ich bin Eigentümer des Grundstücks in Unterföhring (Adresse und Flurstücksnummer) und bitte um Einsicht in die Bauakte beziehungsweise Kopien der genehmigten Pläne, der Baubeschreibung und der Wohnflächenberechnung.“ Der Hausverwaltung schreiben Sie: „Für den geplanten Verkauf benötige ich die Protokolle der letzten drei bis fünf Jahre, den aktuellen Wirtschaftsplan, die letzte Jahresabrechnung, den Stand der Rücklage und Informationen zu beschlossenen oder geplanten Maßnahmen.“
Bitten Sie außerdem darum, Ihnen die Kosten vorab zu nennen, denn für Kopien und Auskünfte können Gebühren anfallen. Bewahren Sie die Antworten auf. Wenn die Verwaltung nicht antwortet, kann ein höflicher Hinweis auf den anstehenden Notartermin helfen. Wer unter fremdem Namen anfragt, etwa als Makler oder als Kind der Eigentümer, braucht eine unterschriebene Vollmacht, und die sollte gleich zu Beginn im Ordner liegen.
Ihr Team für den Immobilienverkauf in Unterföhring

Bei neues // nest arbeiten Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller eng zusammen. Für Unterföhring ist Ellen Günthel Ihre feste Ansprechpartnerin, das Team steht mit Erfahrung und Kontakten dahinter.
Ein Beispiel: Das halb leere Fach im Keller (erfunden)
Zwei Geschwister verkaufen das Elternhaus in Unterföhring. Im Keller finden sie einen Vertrag von 1964, einige Handwerkerrechnungen und einen Plan ohne Stempel. Niemand weiß, wie groß das Haus wirklich ist, und der Anbau aus den 1980er Jahren taucht auf dem Plan nicht auf. Statt sofort zu inserieren, fragen die beiden die Bauakte beim Landratsamt an und beauftragen parallel einen Energieausweis. Nach einigen Wochen stellt sich heraus: Der Anbau ist genehmigt, nur fehlte die Kopie. Ein neues Aufmaß ergibt eine Wohnfläche, die etwas unter der mündlich überlieferten Zahl liegt.
Das klingt zunächst nach einem Nachteil, doch die beiden können nun jede Rückfrage belegen. Das erfundene Beispiel zeigt keinen garantierten Vorteil, es zeigt aber, wie die Unsicherheit vor dem Inserat beseitigt wird statt nach dem ersten Gebot.
Wie sortiere ich das alles?

Legen Sie einen digitalen Ordner an und scannen Sie alles in gut lesbarer Qualität ein. Die Dateinamen sollten sagen, was drin ist: „Energieausweis 2024“ ist besser als „Scan 17“. Bewährt hat sich eine einfache Struktur mit fünf Unterordnern: Grundstück, Gebäude, Energie und Technik, Rechtliches und falls nötig Miete oder Gemeinschaft. Die Originale gehören in einen Ordner, der beim Notartermin griffbereit ist.
Anschließend sollten Sie überlegen, wer was wann sieht. Das Exposé enthält die wesentlichen Angaben. Weiteres wie Protokolle oder Pläne geht an Personen, die das Haus gesehen haben und ernsthaft interessiert sind. Grundbuchauszug, Steuer-ID, Kontodaten und Mieterdaten erhalten Käufer gar nicht oder erst im Zuge des Notarvertrags. Fragen Sie Ihren Makler, wie er die Weitergabe organisiert und wer Zugriff erhält.
Was kann ein Makler abnehmen?
Viele Unterlagen dürfen nur Eigentümer oder Bevollmächtigte anfordern. Ein Makler kann das mit Ihrer Vollmacht übernehmen und zudem prüfen, ob alles zusammenpasst: Stimmt die Fläche im Plan mit der im Exposé überein? Enthält das Protokoll einen Hinweis, den das Inserat erwähnen sollte? Sind Umbauten auf der Karte sichtbar? Klären Sie vor Beginn, was davon zur Leistung gehört und welche Kosten Ihnen entstehen, etwa für amtliche Auskünfte. Mehr zur Arbeitsweise steht im Ratgeber Professioneller Immobilienmakler in Unterföhring.
Welcher Makler erzielt in Unterföhring den besten Preis?
Vollständige Unterlagen allein bringen noch keinen Höchstpreis, aber sie verhindern, dass Käufer aus Unsicherheit Abschläge fordern. Was sonst zählt, beschreibt der Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Unterföhring?. Einen Überblick über den Ablauf gibt Hausverkauf mit Makler in Unterföhring.

Ellen Günthel begleitet Eigentümer in Unterföhring von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf in Unterföhring?
Grundbuchauszug, Flurkarte, Pläne, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Modernisierungsbelege. Bei Wohnungen kommen Teilungserklärung und Protokolle hinzu.
Wo bekomme ich die Bauakte?
Beim Landratsamt München, per Antrag auf Akteneinsicht oder Kopien. Planen Sie dafür einige Wochen ein.
Was tun, wenn Pläne ganz fehlen?
Lassen Sie ein neues Aufmaß erstellen. Das ergibt einen aktuellen Grundriss für Exposé und Käufer.
Wie lange gilt ein Energieausweis?
In der Regel zehn Jahre. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Muss ich die Teilungserklärung selbst besorgen?
Sie können sie über Grundbuchamt oder Hausverwaltung bekommen. Ein Makler kann das mit Vollmacht übernehmen.
Gibt es in Bayern ein Baulastenverzeichnis?
Nein. Rechte wie Wegerechte finden sich im Grundbuch, Abteilung II.
Wann sollten Käufer welche Daten sehen?
Das Exposé zuerst, weitere Unterlagen nach der Besichtigung, persönliche Daten erst im Zuge des Notarvertrags.
Darf ich fehlende Modernisierungsbelege einfach ersetzen?
Sie können eine Liste mit Jahr und Maßnahme anlegen, sollten aber deutlich machen, was belegt ist und was nicht.
Fazit
Fehlende Unterlagen für den Hausverkauf in Unterföhring sind der Normalfall und meistens lösbar. Beginnen Sie früh, sprechen Sie mit dem Landratsamt München und der Hausverwaltung, und kümmern Sie sich sofort um den Energieausweis. Danach hilft ein geordneter Datenraum. Ellen Günthel unterstützt Sie gern, unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular. Einen ersten Überblick gibt die kostenlose Wertermittlung.





