Immobilienmakler für Verkäufer in Raubling: Wie ein Makler Ihre Interessen als Eigentümer vertritt

Ein Makler verdient häufig an beiden Seiten. Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung durch einen Verbraucher zahlen Verkäufer und Käufer bei gemeinsamer Beauftragung in der Regel denselben Provisionssatz. Daraus ergibt sich für viele Eigentümer eine berechtigte Frage: Wessen Interessen vertritt der Makler eigentlich, wenn es darauf ankommt? Und was passiert mit meiner persönlichen Preisuntergrenze, wenn er am selben Tag mit dem Käufer telefoniert?
Dieser Ratgeber betrachtet die Maklertätigkeit konsequent aus Ihrer Sicht als Verkäufer in Raubling. Sie erfahren, was Interessenvertretung im Alltag bedeutet, wie Sie sie vertraglich absichern, wo die rechtlichen Grenzen liegen und wie die Zusammenarbeit an den heiklen Punkten aussehen sollte: beim Angebotspreis, bei der Auswahl der Käufer, bei Einwänden nach der Besichtigung und in der Zeit vor dem Notartermin. Für konkrete Rechtsfragen bleibt ein Rechtsanwalt oder der beurkundende Notar der richtige Ansprechpartner.
Das Wichtigste in Kürze
- Interessenvertretung zeigt sich in der Preisstrategie, im Umgang mit vertraulichen Informationen und in der Verhandlung.
- Die Tätigkeit für beide Seiten ist erlaubt, muss aber offen erfolgen und erfordert faire Behandlung beider Parteien.
- Ihre Preisuntergrenze und Ihre Motive bleiben vertraulich, das sollten Sie ausdrücklich vereinbaren.
- Sie entscheiden allein über Käufer, Preis und Zeitpunkt, der Makler bereitet die Entscheidung vor.
- Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen muss der Maklervertrag mindestens in Textform geschlossen werden.
- Rechtliche Fragen zum Kaufvertrag beantwortet der Notar, der neutral beide Seiten belehrt.
- Bei neues // nest zahlen Verkäufer 1,785 % statt vielerorts üblicher 3,57 % und sparen 50 % der Provision.
Was bedeutet ein Makler auf Verkäuferseite?
Das Besondere an einem Makler für Verkäufer ist die Blickrichtung. Er wird von Ihnen beauftragt, arbeitet nach Ihren Zielen und bereitet Ihre Entscheidungen vor. Sein Auftrag ist es also, nicht irgendeinen Käufer zu finden, sondern den, der zu Ihren Vorstellungen passt, zu Bedingungen, die Sie akzeptieren.
Das zeigt sich praktisch schon vor dem ersten Inserat. Ein Makler, der im Interesse des Eigentümers arbeitet, fragt zuerst nach Ihrer Situation: Warum verkaufen Sie? Bis wann müssen Sie umgezogen sein? Gibt es ein Darlehen mit Restschuld, einen Zwischenkredit oder eine Erbengemeinschaft mit unterschiedlichen Wünschen? Erst danach kann eine sinnvolle Strategie entstehen. Für einen Eigentümer in Pfraundorf, der gerne bis zum Herbst im Haus bleiben möchte, sieht sie anders aus als für eine Familie in Nicklheim, die wegen eines neuen Arbeitsplatzes rasch verkaufen muss.
Wessen Interessen vertritt der Makler, wenn auch der Käufer zahlt?
Bei den meisten Wohnimmobilienverkäufen ist der Makler für beide Seiten tätig. Das Gesetz erlaubt das unter bestimmten Bedingungen und schreibt bei Einfamilienhäusern und Wohnungen mit Verbrauchern vor, dass beide Parteien im Fall einer Doppeltätigkeit denselben Provisionssatz zahlen. Wird ein Makler dabei für beide tätig, ist er zur Neutralität und Offenheit gegenüber beiden verpflichtet. Er darf also weder Sie noch den Käufer täuschen oder wichtige Informationen vorenthalten.
Für Ihre Interessen bedeutet das: Der Makler darf und soll Ihr Haus überzeugend präsentieren und die Gespräche fair führen. Er darf den Käufer aber nicht über bekannte Mängel täuschen, nur weil Sie sich das wünschen. Das wäre im Übrigen auch für Sie gefährlich, denn der übliche Haftungsausschluss im Kaufvertrag schützt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Die Frage „Für wen arbeiten Sie?“ dürfen Sie ganz offen stellen. Eine gute Antwort beschreibt klar die Regeln: Wer hat welche Pflichten, welche Informationen bleiben vertraulich, und wie wird das Vertrauen beider Seiten gewahrt? Kommt lediglich ein allgemeines „Natürlich für Sie“, bleiben Sie hartnäckig. Kann ein Einzelfall rechtlich nicht sicher beurteilt werden, kann ein Rechtsanwalt ihn klären.
Welche Informationen darf mein Makler nicht weitergeben?
Bestimmte Informationen sind für Ihre Verhandlungsposition besonders heikel. Einige davon sollten vertraulich bleiben, solange Sie nichts anderes entscheiden.
| Information | Warum sie heikel ist | Empfehlung |
|---|---|---|
| Ihre Preisuntergrenze | Käufer würden sie sofort anstreben | Vertraulichkeit ausdrücklich vereinbaren |
| Verkaufsgrund | Trennung oder Erbstreit schwächt die Position | Nur mit Ihrer Zustimmung nennen |
| Zeitdruck | Zeitnot lädt zum Herunterhandeln ein | Termin sachlich regeln, Dringlichkeit für sich behalten |
| Restschuld | Sagt nichts über den Wert der Immobilie aus | Für Käufer unerheblich, nur für den Notar relevant |
| Höhe anderer Angebote | Vertraulich gegenüber anderen Bietern | Vorgehen vor Beginn festlegen |
Anders liegt es bei Fakten über die Immobilie. Bekannte Mängel, eine feuchte Stelle im Keller oder ein fehlender Genehmigungsnachweis für einen Anbau gehören offengelegt. Halten Sie im Gespräch fest, welche Punkte für Interessenten bestimmt sind. Wir raten, bekannte Themen sogar früh im Exposé oder in den Unterlagen zu nennen, weil das Rückfragen beim Notar und Nachverhandlungen kurz vor Schluss deutlich verringert.
Wie setzt sich ein Makler beim Preis für mich ein?

Der Einsatz für den Verkäufer beginnt mit Ehrlichkeit. Ein hoher Wert macht im Gespräch Freude, nützt Ihnen aber wenig, wenn er anschließend über Wochen auf den Portalen steht und nach und nach gesenkt werden muss. Ein guter Vertreter Ihrer Interessen begründet seine Einschätzung auch dann, wenn sie unter Ihrem Wunschpreis liegt, und zeigt Ihnen, mit welchem Einstieg die passenden Suchfilter erreicht werden.
Hinzu kommen die Entscheidungen, die den Erlös tatsächlich bewegen: Wann ist der beste Start für Ihre Immobilie? Sollen zuerst vorgemerkte Interessenten angesprochen werden? Ist ein geordnetes Angebotsverfahren mit einer Frist sinnvoll, wenn mehrere Käufer zur gleichen Zeit interessiert sind? Und welche Kleinigkeiten am Haus sollten noch erledigt werden, weil sie in der Verhandlung sonst teuer werden? Eine Übersicht zur Preisfindung bietet der Ratgeber Verkaufspreis einer Immobilie.
Bei einem Anwesen in Großholzhausen mit großem Garten kann etwa die Frage aufkommen, ob ein Teil des Grundstücks separat bebaubar ist. Ihr Vertreter klärt das vorher, damit Ihnen dieser Wert nicht entgeht und der Käufer ihn nicht kostenlos mitbekommt.
Ihr fairer und günstiger Immobilienmakler in Raubling
Unsere Provision für Verkäufer liegt bei 1,785 % inkl. MwSt. statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Das ist kein Sparmodell: Bewertung, Exposé mit professionellen Fotos, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlung und Notartermin übernehmen wir für Ihre Immobilie in Raubling vollständig. Sie möchten verkaufen und von unserer fairen Provision profitieren? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Wer entscheidet, an wen verkauft wird?

Das sind immer Sie. Der Makler bringt Interessenten, sortiert, prüft und empfiehlt, und ein Rechtsanspruch auf Abschluss mit einem bestimmten Käufer entsteht dadurch für niemanden. Auch den höchsten Betrag müssen Sie nicht annehmen. Viele Verkäufer in Raubling achten neben dem Preis auch darauf, wer einzieht, gerade wenn das Haus über Generationen in der Familie war oder die Nachbarn weiterhin Bekannte sind.
Für eine gute Entscheidung sollte der Makler Ihnen alle ernsthaften Angebote vollständig vorlegen. Dazu gehören:
- Höhe des Gebots und mögliche Bedingungen
- Stand und Nachweis der Finanzierung
- Gewünschter Übergabe- und Notartermin
- Geplante Nutzung, etwa Eigennutzung oder Vermietung
- Offene Rückfragen und Vorbehalte
- Einschätzung des Maklers zur Abschlusssicherheit
Ein etwas niedrigeres Angebot kann mit sicherer Finanzierung und passendem Termin die bessere Wahl sein. Diese Abwägung gehört offen auf den Tisch und sollte nicht vom Makler vorweggenommen werden. Fragen Sie nach, wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Gebot Sie nicht erreicht hat.
Wie geht ein Verkäufervertreter mit Einwänden und Nachverhandlungen um?
Nach der Besichtigung kommen Einwände: Das Dach sei alt, die Heizung müsse bald ersetzt werden, die Bahn sei zu hören. Solche Punkte sind nicht immer böse gemeint, werden aber auch gern als Hebel für den Preis genutzt. Ein Makler, der Ihre Seite vertritt, prüft zuerst, was davon bereits im Preis berücksichtigt ist, und antwortet sachlich mit Nachweisen.
Zur Heizung lässt sich etwa der aktuelle Rechtsstand erläutern: Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Das nimmt so manchem pauschalen Abschlag die Grundlage. Bei konkreten Fragen helfen ein Energieberater oder der Schornsteinfeger.
Besonders heikel ist die Nachverhandlung kurz vor dem Notartermin. Mancher Käufer fordert plötzlich einen Nachlass, weil er annimmt, dass Sie nun nicht mehr zurückwollen. Hier zahlt sich aus, wenn weitere Interessenten dokumentiert sind und die Finanzierung vorher geprüft wurde. Ihr Makler sollte Ihnen in dieser Situation nüchtern die Optionen zeigen: Zugeständnis, Gegenangebot oder Abbruch und Rückkehr zum zweiten Interessenten. Nachgeben aus reiner Bequemlichkeit, damit der Abschluss sicher ist, wäre der falsche Reflex.

Anna Wagenstaller kennt den Markt in Raubling und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Welcher Makler erzielt in Raubling den besten Preis?
Vertritt ein Makler wirklich Ihre Seite, lässt sich das am Vorgehen beim Preis gut erkennen. Er prüft die Lage in Ihrem Ortsteil, begründet einen Angebotspreis, spricht vorgemerkte Interessenten an, sorgt für parallele Besichtigungen und lässt die Bonität prüfen, bevor er über Zugeständnisse spricht. Gerade in Raubling mit seiner Mischung aus Pendlerlagen an der Bahn und ruhigen Weilern in Richtung Inntal ist es wichtig, das richtige Publikum anzusprechen, weil beide unterschiedlich viel für dieselben Merkmale zahlen.
Lassen Sie sich nicht von hohen Versprechungen beeindrucken. Fragen Sie nach erzielten statt versprochenen Preisen, nach dem Unterschied zwischen Angebotspreis und Kaufpreis, und rechnen Sie den Erlös nach Provision durch. Eine Garantie kann niemand seriös aussprechen. Die vertiefende Fragenliste steht im Ratgeber Welcher Makler erzielt den besten Preis in Raubling?.
Was sollte ich im Maklervertrag als Verkäufer regeln?

Der Maklervertrag ist Ihr wichtigstes Werkzeug, um die Verabredungen festzuhalten. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen muss er mindestens in Textform geschlossen werden, also zum Beispiel per Mail oder auf Papier. Klären Sie insbesondere diese Punkte.
| Regelung | Worum es geht | Ihr Vorteil |
|---|---|---|
| Leistungsbeschreibung | Bewertung, Fotos, Exposé, Portale, Berichte | Sie können Leistung einfordern |
| Laufzeit | Beginn, Ende, Verlängerung nur aktiv | Sie bleiben beweglich |
| Auftragsart | Einfacher Auftrag oder Alleinauftrag | Klarheit beim Eigenverkauf |
| Vertraulichkeit | Preisuntergrenze und persönliche Motive | Stärkere Verhandlungsposition |
| Freigaben | Exposé, Veröffentlichung, Preisänderungen | Kontrolle über den Auftritt |
| Provision | Höhe inklusive Mehrwertsteuer, Fälligkeit | Klare Kosten von Anfang an |
| Zuständige Person | Name und Vertretung | Verlässliche Betreuung |
Vorabgebühren oder Reservierungsklauseln sollten Sie besonders aufmerksam lesen. Und wenn Sie den Vertrag zu Hause unterschreiben oder online schließen, steht Verbrauchern in der Regel ein Widerrufsrecht zu. Details erklärt der Ratgeber Maklervertrag und Alleinauftrag. Im Zweifel lassen Sie einen Rechtsanwalt prüfen. Wie sich Warnsignale erkennen lassen, zeigt der Beitrag Seriöser Immobilienmakler in Raubling.
Was bleibt beim Notar, und was macht der Makler?
Der Notar ist neutral. Er entwirft den Kaufvertrag, belehrt beide Seiten und sorgt dafür, dass alles rechtssicher abläuft. Er berät Sie zu Ihren Rechten aus dem Vertrag, nimmt aber nicht Ihre Partei. Der Makler darf keine Rechtsberatung übernehmen, kann aber den Entwurf mit Ihnen durchgehen und auf Punkte hinweisen, die in den Verhandlungen besprochen wurden: Stimmt der Übergabetermin? Sind die mitverkauften Gegenstände richtig aufgeführt? Ist die Kaufpreisfälligkeit so geregelt wie vereinbart?
Offene Fragen sollten Sie vor dem Termin direkt mit dem Notariat klären. Lassen Sie sich den Entwurf rechtzeitig geben und nehmen Sie sich Zeit, ihn in Ruhe zu lesen. Den Termin selbst beschreibt der Ratgeber Notartermin beim Hausverkauf ausführlich. Bei Steuerfragen rund um die Zehnjahresfrist sowie bei einer vermieteten oder nur teilweise selbst genutzten Immobilie hilft Ihr Steuerberater.
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Wie viel kostet ein Immobilienmakler für Verkäufer in Raubling?

Der Satz ist frei verhandelbar. Vielerorts zahlen Verkäufer im Raum Rosenheim 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer. Bei neues // nest sind es 1,785 %, und Sie sparen damit 50 % der Provision. Im Hinblick auf Ihre Interessen ist das Thema besonders interessant, denn jede ersparte Provision bleibt direkt in Ihrem Erlös.
Dass dies bei gleicher Leistung möglich ist, liegt an unserer Struktur: Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller teilen sich die Fixkosten, wir betreiben kein Prestigebüro, und die Abläufe sind konsequent digital organisiert. Termine finden bei Ihnen zu Hause statt. Zum Umfang gehören Bewertung, Unterlagen, Fotos, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlung und die Begleitung bis zur Übergabe. Fällig wird die Provision erst bei einem wirksamen Kaufvertrag. Auch für den Käufer gilt derselbe Satz, sodass dessen Nebenkosten sinken. Die Grundlagen beschreibt der Ratgeber Maklerprovision in Rosenheim.
Woran merke ich, dass mein Makler wirklich für mich arbeitet?
Es gibt einige alltägliche Anzeichen, die Sie im Laufe der Zusammenarbeit beobachten können. Berichte kommen unaufgefordert. Sie erfahren auch von Rückmeldungen, die unangenehm sind. Vorschläge zu einer Preisänderung werden mit Zahlen und Stimmen aus den Besichtigungen begründet. Angebote werden vollständig weitergeleitet, und die Entscheidung bleibt bei Ihnen.
Bedenklich ist es dagegen, wenn Sie schon früh gedrängt werden, das erstbeste Angebot anzunehmen, oder wenn Besichtigungstermine plötzlich ausbleiben. Auch wenn der Makler selbst oder eine ihm nahestehende Person kaufen möchte, muss das offen zur Sprache kommen, weil er in diesem Fall nicht mehr unabhängig ist. Holen Sie dann eine zweite Einschätzung ein. Wie man sich aus einer unbefriedigenden Zusammenarbeit löst, beschreibt der Ratgeber Makler wechseln.
Wie viel Mitarbeit erwartet ein Makler von mir?
Auch der Verkäufer trägt einiges bei. Wichtig sind vollständige und wahre Angaben zur Immobilie, schnelle Freigaben und die Zugänglichkeit für Fototermin und Besichtigungen. Gerade wenn das Haus noch bewohnt wird, hilft eine Absprache über feste Zeitfenster. Wohnen Sie nicht mehr in Raubling, zum Beispiel weil Sie geerbt haben, kann der Makler die Schlüsselverwaltung und die Termine vor Ort übernehmen, und die Abstimmung läuft über Telefon und Mail.

Anna Wagenstaller begleitet Eigentümer in Raubling von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Darf ein Makler gleichzeitig für Verkäufer und Käufer arbeiten?
Ja, das ist bei Wohnimmobilien häufig. Er muss das offenlegen, beide fair behandeln und darf keine Partei täuschen. Bei Einfamilienhäusern und Wohnungen zahlen beide im Regelfall denselben Satz.
Darf der Makler meine Preisuntergrenze dem Käufer nennen?
Das sollte er nicht. Vereinbaren Sie die Vertraulichkeit ausdrücklich und legen Sie fest, welche Informationen weitergegeben werden dürfen.
Muss ich dem höchsten Bieter zusagen?
Nein. Sie entscheiden frei, solange nichts Abweichendes vereinbart ist. Finanzierungssicherheit und Termin können genauso wichtig sein wie der Betrag.
Muss ich meinem Makler Mängel nennen?
Ja, das ist dringend zu empfehlen. Bekannte Mängel müssen dem Käufer offengelegt werden, denn der übliche Haftungsausschluss greift nicht bei arglistigem Verschweigen.
Wer berät mich zum Kaufvertrag?
Der Notar erläutert den Vertrag neutral gegenüber beiden Seiten. Für eine einseitige rechtliche Beratung sollten Sie einen eigenen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Kann ich nach dem Auftrag noch selbst verkaufen?
Das hängt vom Auftrag ab. Beim einfachen Alleinauftrag bleibt das meist möglich, beim qualifizierten Alleinauftrag müssen Interessenten dagegen an den Makler verwiesen werden.
Wie hoch ist die Provision bei neues // nest für Verkäufer?
1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt vielerorts üblicher 3,57 %. Sie wird erst bei einem wirksamen Kaufvertrag fällig.
Wer ist meine Ansprechpartnerin in Raubling?
Anna Wagenstaller betreut Verkäufer in Raubling und den Ortsteilen persönlich vom Erstgespräch über die Besichtigungen bis zur Übergabe.
Fazit
Ein guter Immobilienmakler für Verkäufer in Raubling stellt Ihre Ziele an den Anfang, schützt vertrauliche Informationen, begründet seine Empfehlungen und überlässt Ihnen die Entscheidung, auch wenn er fair gegenüber dem Käufer bleiben muss. Halten Sie die wichtigsten Punkte im Vertrag fest und achten Sie auf regelmäßige Berichte. Bei neues // nest zahlen Sie 1,785 % statt vielerorts üblicher 3,57 % und sparen 50 % der Provision bei gleicher Leistung. Anna Wagenstaller bespricht Ihre Situation gern persönlich. Eine erste Einschätzung bekommen Sie über unsere Wertermittlung, weitere Informationen unter Immobilienmakler in Raubling. Rufen Sie an unter 089 / 599 79 300 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.






