Seriöser Immobilienmakler in Rosenheim: Warnsignale erkennen, Maklervertrag prüfen und Ihre Rechte als Verkäufer kennen

Die meisten Immobilienmakler in Rosenheim arbeiten ordentlich. Trotzdem hören wir immer wieder von Eigentümern, die schlechte Erfahrungen gemacht haben: ein Vertrag mit Klauseln, die sie nicht verstanden hatten, eine Vorabgebühr für Leistungen, die nie erbracht wurden, ein Preisversprechen, das sich nach Monaten als unrealistisch herausstellte, oder ein Makler, der plötzlich selbst kaufen wollte, und zwar deutlich unter Wert. Solche Erfahrungen sind ärgerlich und manchmal teuer.
Dieser Ratgeber hilft Ihnen, einen seriösen Immobilienmakler in Rosenheim zu erkennen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Er zeigt typische Warnsignale, erklärt, was in einem fairen Maklervertrag stehen muss und welche Klauseln Sie kritisch prüfen sollten, und gibt einen Überblick über Ihre Rechte als Verkäufer, vom Widerruf bis zur Kündigung. Zum Schluss erfahren Sie, warum Sie bei neues // nest nur die Hälfte der vielerorts üblichen Provision zahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Seriöse Makler besitzen eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, arbeiten erfolgsabhängig und verlangen keine Vorabgebühren.
- Warnsignale sind Zeitdruck, auffallend hohe Preisversprechen, Bewertungen ohne Besichtigung und unklare Verträge.
- Ein Maklervertrag über ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung braucht mindestens Textform und muss Leistungen, Laufzeit und Provision klar nennen.
- Als Verbraucher haben Sie bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernkommunikation ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
- Die Provision wird nur fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag durch die Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
- Bei neues // nest zahlen Sie 1,785 % Provision inklusive Mehrwertsteuer statt vielerorts üblicher 3,57 %.
Woran erkenne ich einen seriösen Immobilienmakler?
Seriosität zeigt sich an mehreren Punkten. Ein seriöser Makler hat eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung und zeigt sie Ihnen auf Nachfrage. Er besichtigt Ihre Immobilie, bevor er einen Wert nennt, und begründet seine Einschätzung nachvollziehbar. Er legt Ihnen einen klaren, verständlichen Vertrag vor und gibt Ihnen Zeit, ihn in Ruhe zu lesen. Er arbeitet erfolgsabhängig, die Provision wird also erst fällig, wenn ein Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist.
Ebenso wichtig ist die Haltung. Ein seriöser Makler spricht offen über Schwächen Ihrer Immobilie, über realistische Verkaufszeiten und über die Kosten. Er drängt Sie nicht zu einer Unterschrift und akzeptiert, wenn Sie sich mit anderen Maklern vergleichen möchten. Er erklärt, wie er Käufer findet und wie er deren Finanzierung prüft. Und er hat gute Bewertungen von früheren Verkäufern und Käufern, die konkrete Erfahrungen schildern.
Welche Warnsignale sollte ich ernst nehmen?
Manche Verhaltensweisen sollten Sie hellhörig machen. Die folgende Übersicht zeigt typische Warnsignale und was dahinterstecken kann.
| Warnsignal | Mögliches Problem |
|---|---|
| Preisnennung ohne Besichtigung | Der Wert dient als Lockmittel, nicht als fundierte Einschätzung |
| auffallend hohes Preisversprechen | Auftragsgewinnung mit späterer Preissenkung |
| Zeitdruck bei der Unterschrift | Sie sollen den Vertrag nicht in Ruhe prüfen |
| Vorabgebühren für Fotos, Exposé oder Inserate | Kosten auch ohne Verkauf, Risiko liegt bei Ihnen |
| Angebot, die Immobilie selbst zu kaufen | Interessenkonflikt, oft unter Marktwert |
| fehlende Gewerbeerlaubnis | gesetzliche Voraussetzung fehlt |
| sehr lange Vertragslaufzeit mit automatischer Verlängerung | Sie sind lange gebunden, auch bei Unzufriedenheit |
| wechselnde Ansprechpartner | niemand kennt Ihre Immobilie wirklich |
Ein einzelner Punkt muss nicht bedeuten, dass ein Makler unseriös ist. Treffen aber mehrere zusammen, sollten Sie besonders vorsichtig sein und sich gegebenenfalls anderweitig beraten lassen.
Warum ist ein überhöhtes Preisversprechen ein Warnsignal?
Ein hoher Preis klingt zunächst gut. Gerade deshalb nutzen manche Makler ihn als Lockmittel. Sie nennen einen Wert, der deutlich über dem liegt, was andere Makler oder eine sorgfältige Bewertung ergeben, und sichern sich so den Auftrag. Nach einigen Wochen ohne ernsthafte Interessenten folgt dann die Empfehlung, den Preis zu senken, oft mehrfach.
Für Sie hat das mehrere Nachteile. Die Immobilie ist lange online und wird von Käufern als Ladenhüter wahrgenommen. Jede Preissenkung schwächt Ihre Verhandlungsposition. Am Ende erzielen Sie oft weniger, als mit einem realistischen Preis von Anfang an möglich gewesen wäre. Ein seriöser Makler nennt Ihnen den Wert, den er begründen kann, auch wenn er nicht der höchste ist. Fragen Sie bei jeder Bewertung nach den Vergleichsverkäufen und nach der Begründung.
Darf ein Makler meine Immobilie selbst kaufen?

Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass ein Makler oder ein Unternehmen aus seinem Umfeld eine Immobilie kauft. Es führt aber zu einem klaren Interessenkonflikt. Als Ihr Makler soll er einen möglichst guten Preis für Sie erzielen, als Käufer möchte er möglichst wenig zahlen. Wenn ein Makler kurz nach der Bewertung anbietet, Ihnen die Immobilie sofort selbst abzukaufen, sollten Sie deshalb besonders genau hinsehen.
Ist der Makler mit dem Käufer wirtschaftlich eng verflochten oder kauft er selbst, steht ihm in der Regel auch keine Provision zu, weil keine echte Vermittlung zwischen zwei unabhängigen Parteien vorliegt. Wenn Sie ein solches Angebot erhalten, lassen Sie den Wert unabhängig prüfen und vergleichen Sie das Angebot mit den Chancen auf dem freien Markt. Ein schneller Verkauf an den Makler ist selten der beste Weg.
Was muss in einem seriösen Maklervertrag stehen?
Ein Maklervertrag über ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung muss mindestens in Textform geschlossen werden, also schriftlich oder per E-Mail. Mündliche Absprachen genügen nicht. Inhaltlich sollte der Vertrag diese Punkte klar regeln:
- genaue Bezeichnung der Immobilie
- Art des Auftrags, etwa einfacher Auftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag
- konkrete Leistungen des Maklers
- Höhe der Provision inklusive Mehrwertsteuer
- Fälligkeit der Provision, in der Regel mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags
- Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
- Hinweis auf das Widerrufsrecht, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernkommunikation geschlossen wird
Lesen Sie den Vertrag in Ruhe, bevor Sie unterschreiben. Ein seriöser Makler gibt Ihnen dafür Zeit und beantwortet Ihre Fragen. Wer die Unterschrift noch am selben Abend möchte, ohne dass Sie den Text gelesen haben, handelt nicht in Ihrem Interesse. Mehr zu den Vertragsformen lesen Sie im Ratgeber Maklervertrag und Alleinauftrag in Rosenheim.
Günstiger Makler für Rosenheim, volle Leistung für Verkäufer
Unsere Provision für Verkäufer liegt bei 1,785 % inkl. MwSt. statt der vielerorts üblichen 3,57 %. Das ist kein Sparmodell: Bewertung, Exposé mit professionellen Fotos, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlung und Notartermin übernehmen wir für Ihre Immobilie in Rosenheim vollständig. Sie möchten verkaufen und von unserer fairen Provision profitieren? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Welche Klauseln sollte ich kritisch prüfen?

Manche Klauseln in Maklerverträgen sind problematisch oder sogar unwirksam. Achten Sie besonders auf diese Punkte:
- Vorabzahlungen: Pauschalen für Exposé, Fotos oder Inserate, die unabhängig vom Verkauf fällig werden, verlagern das Risiko auf Sie.
- Reservierungsgebühren: Der Bundesgerichtshof hat 2023 entschieden, dass Reservierungsgebühren in vorformulierten Maklerverträgen in der Regel unwirksam sind.
- Provision ohne Erfolg: Klauseln, nach denen Provision auch dann fällig wird, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt, sind in Formularverträgen meist unwirksam.
- Automatische Verlängerung: Lange Laufzeiten mit stillschweigender Verlängerung können Sie unnötig binden.
- Folgeprovision: Klauseln, nach denen auch nach Vertragsende eine Provision fällig wird, sollten Sie genau prüfen.
- Unklare Leistungen: Wenn der Vertrag nur von „Vermarktung“ spricht, ohne Leistungen zu nennen, fehlt Ihnen eine Grundlage, um gute Arbeit einzufordern.
Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift prüfen, etwa bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt.
Welche Rechte habe ich als Verkäufer?
Als Auftraggeber eines Maklers haben Sie eine Reihe von Rechten. Sie haben Anspruch darauf, dass der Makler die vereinbarten Leistungen erbringt und Sie über den Stand der Vermarktung informiert. Beim qualifizierten Alleinauftrag ist der Makler verpflichtet, aktiv tätig zu werden. Sie entscheiden allein, ob und zu welchem Preis Sie verkaufen. Kein Makler kann Sie zwingen, ein Angebot anzunehmen, auch wenn es dem Angebotspreis entspricht.
Nach Ende des Vertrags haben Sie Anspruch auf Herausgabe Ihrer Originalunterlagen. Zudem gelten die Datenschutzregeln: Sie können Auskunft darüber verlangen, welche Daten der Makler über Sie gespeichert hat und an wen er sie weitergegeben hat. Und die Provision wird nur dann fällig, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt und dieser auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht.

Anna Wagenstaller kennt den Markt in Rosenheim und schätzt Ihre Immobilie nach einer persönlichen Besichtigung ein. Die Wertermittlung ist für Eigentümer kostenlos und unverbindlich.
Wie funktioniert der Widerruf eines Maklervertrags?
Haben Sie den Maklervertrag als Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen, etwa bei Ihnen zu Hause, oder per E-Mail, Telefon oder online, steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, vorausgesetzt, Sie wurden ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Frist erheblich.
Möchten Sie, dass der Makler schon während der Widerrufsfrist tätig wird, etwa mit dem Fototermin, müssen Sie das ausdrücklich verlangen. Widerrufen Sie dann später, kann der Makler unter Umständen einen Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen verlangen. Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden, eine Begründung ist nicht nötig. Wie das bei uns funktioniert, erklären wir auf der Seite Maklervertrag widerrufen.
Kann ich einen Maklervertrag kündigen?

Ein befristeter Maklervertrag endet mit Ablauf der Laufzeit. Vorher kündigen können Sie in der Regel nur, wenn der Vertrag das vorsieht oder ein wichtiger Grund vorliegt, etwa wenn der Makler über längere Zeit untätig bleibt, wesentliche Pflichten verletzt oder das Vertrauen schwer beschädigt ist. Ein unbefristeter Vertrag kann meist mit angemessener Frist gekündigt werden.
Bevor Sie kündigen, lohnt ein offenes Gespräch. Oft lassen sich Unzufriedenheit und Missverständnisse klären. Bleibt es dabei, kündigen Sie schriftlich und fordern Sie Ihre Originalunterlagen zurück. Beachten Sie, dass eine Provision unter Umständen noch fällig werden kann, wenn ein Käufer, den der Makler während der Laufzeit nachgewiesen hat, später kauft. Wie ein Wechsel des Maklers sinnvoll abläuft, lesen Sie im Ratgeber Makler wechseln in Rosenheim.
Wann muss ich die Provision zahlen?
Die Provision wird fällig, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Es gibt einen wirksamen Maklervertrag, der Makler hat Ihnen einen Käufer nachgewiesen oder den Vertrag vermittelt, und der Kaufvertrag ist wirksam zustande gekommen. Bei Immobilien bedeutet das in der Regel die Beurkundung beim Notar. Der Kaufvertrag muss außerdem auf die Tätigkeit des Maklers zurückgehen.
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an private Käufer gilt zudem die gesetzliche Teilung. Werden beide Seiten vom Makler beauftragt, zahlen sie denselben Satz. Hat nur der Verkäufer beauftragt, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben. Ein seriöser Makler erklärt Ihnen diese Regeln und hält sie im Vertrag fest. Mehr dazu im Ratgeber zur Maklerprovision in Rosenheim.
Ihr Team für den Immobilienverkauf in Rosenheim

Bei neues // nest arbeiten Marion Schoppe, Ellen Günthel und Anna Wagenstaller eng zusammen. Für Rosenheim ist Anna Wagenstaller Ihre feste Ansprechpartnerin, das Team steht mit Erfahrung und Kontakten dahinter.
Wie viel Provision zahle ich bei neues // nest?
Vielerorts im Raum Rosenheim und München zahlen Verkäufer 3,57 % Provision inklusive Mehrwertsteuer. Bei neues // nest zahlen Sie 1,785 % inklusive Mehrwertsteuer. Sie sparen 50 % der Provision und erhalten die vollständige Leistung: Bewertung, Unterlagenservice, Fotos, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Verhandlung und Notarbegleitung.
Die niedrigere Provision ist Ausdruck unserer Struktur, kein Lockangebot. Drei Maklerinnen, Anna Wagenstaller, Ellen Günthel und Marion Schoppe, teilen sich Büro, Software und Verwaltung. Ein repräsentatives Ladenbüro unterhalten wir nicht, und viele Abläufe organisieren wir digital. Vorabgebühren oder Reservierungsgebühren verlangen wir nicht, die Provision wird erst nach dem Notartermin fällig. Unser Vertrag ist in Textform, verständlich formuliert und enthält die Widerrufsbelehrung. Auf ImmoScout24 sind wir mit „Exzellent“ bewertet.
Wie prüfe ich die Gewerbeerlaubnis eines Maklers?

Die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung erteilt die zuständige Behörde am Sitz des Maklers. Sie setzt unter anderem voraus, dass der Antragsteller zuverlässig ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt. Zudem müssen Immobilienmakler sich regelmäßig weiterbilden, mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren.
Fragen Sie den Makler im Erstgespräch, ob er die Erlaubnis besitzt, und lassen Sie sich im Zweifel eine Kopie zeigen. Ein seriöser Makler hat damit kein Problem. Achten Sie auch auf das Impressum der Website: Dort sollten die zuständige Aufsichtsbehörde und die Angaben zur Erlaubnis zu finden sein. Fehlen diese Angaben, ist das ein Grund nachzufragen. Weitere Kriterien für den Vergleich finden Sie im Ratgeber Woran erkenne ich den besten Immobilienmakler in Rosenheim?.
Was kann ich tun, wenn ich bereits einen problematischen Vertrag unterschrieben habe?
Manche Eigentümer merken erst nach der Unterschrift, dass ihr Maklervertrag ungünstige Bedingungen enthält oder der Makler nicht so arbeitet wie erwartet. Dann lohnt zunächst ein Blick auf das Datum. Liegt der Vertragsschluss weniger als 14 Tage zurück und wurde der Vertrag bei Ihnen zu Hause oder per E-Mail geschlossen, können Sie ihn als Verbraucher in der Regel ohne Angabe von Gründen widerrufen. Fehlt die Widerrufsbelehrung, ist der Widerruf oft auch deutlich später noch möglich.
Ist die Frist abgelaufen, prüfen Sie die Laufzeit und die Kündigungsregeln. Klauseln wie Vorabgebühren oder Provisionen ohne Verkaufserfolg sind in Formularverträgen häufig unwirksam, auch wenn Sie unterschrieben haben. Bevor Sie zahlen, lassen Sie solche Forderungen prüfen, etwa bei der Verbraucherzentrale Bayern oder einem Fachanwalt. Dokumentieren Sie außerdem, welche Leistungen der Makler tatsächlich erbracht hat. Wenn er über Wochen untätig bleibt oder vereinbarte Leistungen nicht erbringt, kann das ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Kündigung sein. Sprechen Sie Ihre Bedenken aber zuerst offen an, denn manchmal lässt sich ein Missverständnis schnell klären.
Welche Fehler sollte ich vermeiden?
- Einen Vertrag unterschreiben, ohne ihn gelesen zu haben
- Vorabgebühren zahlen, die auch ohne Verkauf fällig werden
- Auf ein Preisversprechen ohne Besichtigung vertrauen
- Ein Kaufangebot des Maklers selbst annehmen, ohne den Wert unabhängig zu prüfen
- Die Widerrufsfrist verstreichen lassen, obwohl Zweifel bestehen
- Unzufriedenheit nicht ansprechen und die Laufzeit einfach aussitzen

Anna Wagenstaller begleitet Eigentümer in Rosenheim von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah persönlich.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich einen seriösen Immobilienmakler in Rosenheim?
An einer Gewerbeerlaubnis, einer Besichtigung vor der Bewertung, einem klaren Vertrag in Textform und einer erfolgsabhängigen Provision ohne Vorabgebühren.
Sind Reservierungsgebühren erlaubt?
In vorformulierten Maklerverträgen sind sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel unwirksam.
Kann ich einen Maklervertrag widerrufen?
Als Verbraucher bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernkommunikation innerhalb von 14 Tagen.
Muss ich ein Angebot zum Angebotspreis annehmen?
Nein. Sie entscheiden allein, ob und an wen Sie verkaufen.
Darf der Makler meine Immobilie selbst kaufen?
Grundsätzlich ja, es entsteht aber ein Interessenkonflikt. Lassen Sie den Wert unabhängig prüfen.
Wann wird die Provision fällig?
Erst wenn ein wirksamer Kaufvertrag durch die Tätigkeit des Maklers zustande gekommen ist, in der Regel mit der Beurkundung.
Wie viel Provision zahle ich bei neues // nest?
1,785 % inklusive Mehrwertsteuer statt der vielerorts üblichen 3,57 %.
Wer betreut mich in Rosenheim?
Anna Wagenstaller, die bei neues // nest Rosenheim und den Landkreis betreut.
Fazit
Einen seriösen Immobilienmakler in Rosenheim erkennen Sie an Transparenz: einer begründeten Bewertung, einem klaren Vertrag in Textform, einer erfolgsabhängigen Provision und offenen Antworten auf Ihre Fragen. Warnsignale wie Zeitdruck, Vorabgebühren oder überhöhte Preisversprechen sollten Sie ernst nehmen. Ergänzend empfehlen wir die Ratgeber Guter Immobilienmakler in Rosenheim, Erfahrener Immobilienmakler in Rosenheim und Immobilienmakler für Verkäufer in Rosenheim. Anna Wagenstaller erreichen Sie unter 089 / 599 79 300 oder über das Kontaktformular.





